Neue Petition gegen Wohnmobil-Überholverbot >3,5 t
Hallo zusammen,
interessant für alle die gegen das Überholverbot für WOMO über 3,5 t sind. Ich denke, dass auch Wohnmobilfahrer, die heute noch ein Fahrzeug <3,5 t fahren überlegen sollten, ob sie sich nicht beteiligen sollten, denn die Entscheidung >3,5 t kann irgendwann einmal aktuell werden.
Aktuell gilt das Überholverbot bei Zeichen 277 (Überholverbot für Kfz über 3,5 t)
50.000 Unterzeichnungen sind erforderlich, das ist eine beachtliche Anzahl und die Frist läuft nur vom 16.04. bis 14.05.2014, also bitte Beeilung!
Hier geht es zur Petition.
Ich habe schon gezeichnet!
Gruß Oskar
Beste Antwort im Thema
Zitat aus der "Petition":
"In den Kasseler Bergen tuckern wir hinter einer LKW Kolonne her. Ein PKW mit Wohnwagen überholt, kommt dann aber nicht vorbei und will einscheren. Die rechte Spur ist aber voll und Busse überholen dann auf der dritten Spur und bremsen den ganzen Verkehr aus.
Dieses ist kein Einzelfall und oft mussten wir schon auf den Standstreifen, da die Wohnwagen dann irgendwann einfach nach rechts ziehen und ohne Vollbremsung und dadurch die Gefährdung des folgenden Verkehrs hätte es schon oft "gekracht".
Wohnmobile sind aber überwiegend so motorisiert, dass sie locker mit 100 die Berge rauf kommen und viele Probleme wären erl."
Bitte ganz schön langsam auf der Zunge zergehen lassen. Und da wollt ihr eure "Unterschrift" anfügen?
Wäre dieser WoMo-Kapitän ein halbwegs erfahrender Autofahrer, würde er erkennen, dass das Fahrzeug den Überholvorgang nicht schafft und schon mal eine Lücke lassen, damit es wieder einscheren kann. Dann bliebe ihm auch die Standspur erspart (mir noch nie passiert und das lässt auch schließen, dass der Fahrer das Fahren zusammen mit anderen Verkehrsteilnehmern nicht beherrscht!).
Wäre er ein Camper, würde er die Lücke für einen Auch-Camper besonders gerne lassen.
Andererseits:
So ein bisschen Erheiterung im harten Gesetz-Beschließen-Geschäft schadet ja auch nicht.
PS: Natürlich sind WoMo genauso unterschiedlich motorisiert wie Gespanne. Manche WoMO überholen mich am Berg, manche WoMo überhole ich. Kein WoMo-Fahrer sollte solchen Blödsinn verzapfen, wenn er das Image seiner Kollegen nicht gewaltsam beschädigen möchte!
Zitat:
Ich habe schon gezeichnet!
Ich nicht.
88 Antworten
Ich kenne sowohl die Wohnwagen-Seite als auch die Wohnmobil-Seite! Mit dem Wohnwagen bin ich immer im Windschatten der LKW´s gefahren, war gemütlich und sparte Sprit! Seit 2008 fahre ich ein Wohnmobil <3,5 t. Auch mit dem Teil fahre ich oft hinter LKW´s her, die 90-95 reichen mir! Dann kommt ein Berg und der LKW wird langsamer und laangsamer. Dann möchte ich mit dem WoMo überholen, was bei <3,5 t kein Problem war - 130 PS! Jetzt habe ich mir ein größeres WoMo gekauft - 4,25 t mit 180 PS - da würde der Überholvorgang genauso lange dauern wie mit dem WoMo <3,5 t, aber nach dieser >3,5 - <7,5 t-Regelung darf ich das nicht! Ein großer Reisebus darf überholen, obwohl der Überholvorgang länger dauert! Und das ist natürlich Blödsinn! Was ist denn bei Petition rausgekommen??? Allzeit Gute Fahrt!!
Hallo,
dir Petition kam am 21.03.2014 raus Siehe mein Link auf Seite 1.
Ergenis:
Der Deutsche Bundestag hat die Petition am 13.11.2014 abschließend beraten und beschlossen:
Die Petition der Bundesregierung – dem Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur –
als Material zu überweisen.
Es wurde positive empfohlen.
Aber bisher kam nichts vom Ministerium. Die haben mehr Zeit für die PKW-Maut gebraucht/ benötigt.
Liegt alles beim Herrn "Dobrindt" ???
- man gehe in den Eröffnungsbeitrag
- man wähle den Link zur Petition
- man finde dort das (vorläufige) Ergebnis ...
https://epetitionen.bundestag.de/petitionen/_2014/_03/_21/Petition_51048.nc.$.a.u.html
Gruß
NoGolf
PS: Oskar war eine Nasenspitze schneller ...
Die Petition wurde verworfen:
http://www.reisemobil-union.de/index.php?...
Ich bin kein Mitglied der RU, habe diesen Link in einem anderen Reisemobilforum gefunden.
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Hallo...
ich bin entsetzt! Selten so eine dämmliche Begründung vom Bundesministerium für Verkehr gelesen 🙁
Als so dämlich wie oben geschrieben möchte ich die Antwort nicht bezeichnen auch wenn ich dieser nicht zustimme.
Um aber vielleicht den Schilderwald etwas zu verringern könnte man doch eine Mindestgeschwindigkeit anordnen. Auf dem mittleren Streifen 90 z.B., dann darf jeder der die 90 fahren kann und es ihm erlaubt ist, überholen. Schafft das Fahrzeug das nicht bleibt nur die rechte Spur. Das setzt aber auch eine Eigenverantwortlichkeit voraus die der Gesetzgeber scheinbar nicht jedem in seiner vorschreibewut zu traut.
Zitat:
@Pandatom schrieb am 22. Januar 2016 um 17:40:18 Uhr:
Hallo...ich bin entsetzt! Selten so eine dämmliche Begründung vom Bundesministerium für Verkehr gelesen 🙁
Ich habe es auch gelesen, finde es dobrindisch und sage: Danke Anke! 😁 😁
Zitat:
@Pandatom schrieb am 22. Januar 2016 um 17:40:18 Uhr:
Hallo...ich bin entsetzt! Selten so eine dämmliche Begründung vom Bundesministerium für Verkehr gelesen 🙁
Hallo,
die Begründung ist dämlich, keine Frage. Aber wenn ich mir das Antwortschreiben so durchlese, scheinen die Argumente von RU für die Herausnahme des Überholverbotes wohl genauso dämlich gewesen sein. Von "Motorisierung und Geschwindigkeitsvorteil" ist da die Rede....... d.h. die Womos rasen in Zukunft, wenn sie überholen können.
Ein wichtiges Argument wäre sicherlich gewesen, dass in allen Ländern (außer 3 Stück, Deutschland ist eines davon) ein Womo über 3,5t als PKW gilt und überholen darf. Vielleicht gibt es auch Studien darüber, dass es desswegen nicht zu mehr Unfällen kommt. Ich glaube der ADAC hat da mal was gemacht.
Anstatt das die RU sich mit ADAC, den Womo-Herstellern und Womo-Zeitschriftenverlagen zusammen tut, machen die ihr eigenes Ding.....meine Meinung nach nicht weniger dämlich wie die Antwort vom Ministerium.
Gruß Axel
Ich finde die Antwort absolut sachgerecht und der Rechtsnorm entsprechend (und bin wahrlich kein Freund von Dobrindt oder seiner Splitterpartei).
Die Kommune, die es will, kann die Ausnahme jetzt schon anordnen.
Das eine Schild mehr macht den Schilderwald auch nicht voller.
Btw, ich hab ein 7,49 tonner Womo und wenn ich überholen will, tue ich das.
;-))
Dobrindt ist der Verlautbarung treu geblieben , die schon vor etwa zwei Jahren vom Ministerium gekommen ist .
Dem ist doch bei einigem Verständnis für Rechtsangelegenheiten nichts hinzuzufügen ,
Jedes Land kann die Änderung der Überholmöglickeit für Kraftfahrzeuge, nach Zeichen 277, § 41 /2 STVO eigenständig und selbstverantwotlich beschließen . Das ist doch auch viel vernünftiger , weil so auf Besonderheiten
der regioalen Straßenführung eingegangen werden kann .
Wenn einige der Großtöner von "dämlicher Antwort" reden , dann sei ihnen gesagt : Derjenige der es liest,muss es im Hirn verarbeiten , mancher kann das nicht , dem ist es wohl einfach zu hoch .
Für jeden einzelnen Kraftfahrer eine STVO zu stricken , das hat es noch nie gegeben , selbst wenn sich einige Wohnmobilisten das wünschen . Es kommt immer auf das Wohl der Allgemeinheit an , und Wohnmobilfahrer sind zahlenmäßig zu vernachlässigen . Andere sind mehr und wichtiger . Schließlich ist der Slogan : Der Weg ist das Ziel von Freizeitkapitänen publziert worden . Schaut euch mal die Werbung an .
Wer hat denn nur dieses alte längst überholte Thema wider aktiviert ?
Giovanni.
Was hier auch schon angesprochen wurde , aber noch nicht ausreichend thematisiert wurde , allgemein auch nicht wird , ist folgendes , damit die Lautsprecher mal sehen , wie komplex die Angelegenheit ist :
Da es sich um ein Überholverbot für Kraftfahrzeuge über 3,5 t zulässiger Gesamtmasse handelt , wäre bereits ein Wohnmobil von u.U. 2,8 t zGm mit einem 1,o t zGm Anhänger betroffen . Denn es steht doch fest : Kfz und ihre Anhänger .
Wie stellen sich denn diese Superfachleute das vor , wie soll denn damit umgegangen werden ?
Im Gegensatz zu einem Handwerker , der mit seinem Bulli in dieser Tonnage und unter diesen Umständen nicht überholen dürfte ?
Wohnmobilisten mit der doppelten Ausnahme , oder Ausnahme von der Ausnahme ?
Da kommt schon Lächerlichkeit auf , oder ?
Giovanni.
Alles schön und gut, nur daß z.B. die doppelstöckigen Reisebusse mit
100 Km/ h bei Wind und Wetter auf der Autobahn im LKW Überholverbot überholen dürfen,
wird von Dobrindt & CO nicht in Frage gestellt.
Warum eigentlich nicht ?
Die haben ganz einfach eine Lobby, die in Berlin aus und eingeht und entsprechende
Aktionen und Aktivitäten entwickelt. 😰 😉
Reisemobilbesitzer haben keine Lobby, egal wie wenig Unfälle sie verursachen.
Regelmäßig erfahren wir in den Nachrichten,
wenn wieder einmal eines dieser Riesenungetüme verunfallt ist,
weil oftmals alte, übermüdete und überforderte Fahrer
im Alter von von 20 - 80 aus aller Herrn Länder
in Bussen in einem oftmals abenteuerlichen Zustand
und unter massivem Zeitdruck mit ihren voll besetzten "Ungetümen"
schwere und schwerste Unfälle mit vielen Toten verursachen.
Darüber wird kein Wort verloren, das ist halt Schicksal, damit muß man halt leben,
das sind Kollateralschäden, die man hinnehmen muß.
Jeder, der schon mal mit einem Bus über Ländergrenzen gefahren ist,
konnte beobachten, wie an der Grenze die Fahrer gewechselt werden.
Der Busfahrer, der von Hamburg nach Apulien unterwegs ist,
wechselt am Brenner seinen Sitz mit dem Kollegen,
der aus Apulien kommt und nach Hamburg muß und schon hat jeder von ihnen
null Stunden Fahrzeit auf der Tachoscheibe,
hat tatsächlich aber schon 12 Stunden und mehr Fahrzeit hinter sich.
Das ist in Frage zu stellen, nicht ein Überholverbot für die Fahrer modernster
im Verhältnis zum zGG stark motorisierter Reisemobile,
die mit ihren < 7,5 t zGG WOMOS entspannt und ausgeruht
stressfrei und gelassen ihrem Ziel entgegenstreben.
Sie werden gezwungen,
oftmals mit kleinen Unterbrechungen auf Hunderten von Kilometern
hinter schwer beladenen LKWs hinterher zu zuckeln und an jeder größeren Steigung
im Schrittempo dahin zu kriechen.
Deshalb gehört das Überholverbot für Reisemobile unter 7,5 t aufgehoben
und das LKW Überholverbot für Reisebusse wieder eingeführt ! 😁
https://www.google.de/search?...
https://www.google.de/search?...
Dagegen sind Unfälle mit Reisemobilbeteiligung kaum meßbar:
http://camperjournal.com/.../...nummer-eins-auf-deutschen-stra%C3%9Fen
Der private Fahrer eines Womo oder eines anderen Ferienfahrzeugs darf derzeit Hamburg - Gibraltar in einem Stück durchfahren und dabei alle anderen Verkehrsteilnehmer gefährden, egal wie müde er ist.
Ich bin zum einen der Meinung, dass in Deutschland die Höchstgeschwindigkeit generell auf 130 km/h reduziert werden muss und dass für alle Fahrzeuge über 3,5t, mit oder ohne Anhänger eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 8o km/h gelten sollte. Bei dreispurigen Autobahnen könnte man eventuell über eine Mindestgeschwindigkeit von 80 und eine Maximalgeschwindigkeit von 100 km/h für Fahrzeuge und Züge über 3,5t nachdenken.
Eine Lenkzeitbeschränkung pro Fahrer finde ich auch sehr sinnvoll, aber dann müssten alle PKW und Kleintransporter einen digitalen Fahrtenschreiber haben.
Bernhard
Bernhard,
lies doch einfach mal die Statistiken. Ich weiß, Fakten können verwirren; versuch's einfach mal! 😉
Zitat:
@unpaved schrieb am 23. Januar 2016 um 23:03:19 Uhr:
Warum sollte er, er hat doch seinen Schlafplatz immer dabei.Zitat:
Der private Fahrer eines Womo oder eines anderen Ferienfahrzeugs darf derzeit Hamburg - Gibraltar in einem Stück durchfahren und dabei alle anderen Verkehrsteilnehmer gefährden, egal wie müde er ist.
Zitat:
Ich bin zum einen der Meinung, dass in Deutschland die Höchstgeschwindigkeit generell auf 130 km/h reduziert werden muss und dass für alle Fahrzeuge über 3,5t, mit oder ohne Anhänger eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 8o km/h gelten sollte. Bei dreispurigen Autobahnen könnte man eventuell über eine Mindestgeschwindigkeit von 80 und eine Maximalgeschwindigkeit von 100 km/h für Fahrzeuge und Züge über 3,5t nachdenken.
Eine Lenkzeitbeschränkung pro Fahrer finde ich auch sehr sinnvoll, aber dann müssten alle PKW und Kleintransporter einen digitalen Fahrtenschreiber haben.
Würde ich einen uralten WOWA besitzen, würde ich auch so etwas schreiben.
So etwas schreiben üblicherweise Leute, die mit ihrem Uralt-WOWA
eh nicht schneller als 80 Km/h fahren dürfen. 😁
und die logischerweise kein modernes Reisemobil besitzen bzw. jemals
ein Reisemobil besessen haben.😁
Nach dem Motto:
"Verwirrt mich nicht mit Tatsachen,
meine Meinung steht fest". 😁