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Neue Maut in Österreich nach Co2 Klasse ab 1.1.2024

Sie Link.
Auch Tages Vignetten gibt es ab nächstes Jahr.
Dafür teurer geworden.

https://www.express.de/.../...sterreich-aendert-die-maut-regeln-651226

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Neue Maut in Österreich' überführt.]

25 Antworten

Stimmt, verschiedene Daten je nach COC:
Hymer 3.500 kg
Al-Ko 3.850 kg
Fiat 3650 kg

aber in der ZBI sind es 3.500 kg und das dürfte maßgeblich sein.

Hmm ja das ist interessant. Warten wir es ab, sind ja noch ein paar Jahre.

VG, Markus

Sorry dass ich das Thema nochmal aufgreife, bei unserem WoMo auf Basis Fiat Ducato ist im Motorraum ein Typenschild angebracht, auf dem 3650kg steht.

Bist Du Dir Peter sicher, dass tatsächlich der Wert unter F1 in der ZB Teil 1 gilt, und nicht der Wert auf dem Typenschild?

Viele Grüße, Markus.

Ducato Typ

genau, das ist der Unterschied zwischen der "technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm)" und dem "höchstzulässigen Gesamtgewicht (zGG)".

VG, Markus.

Eigentlich bin ich mir da sicher, denn Hymer hat quasi den "Rest" gebaut, das Fahrzeug erst komplementiert und daher sollten die auch bestimmen, was die tech. zul. Gesamtmasse ist.

Da "eigentlich" nicht sicher genug ist, habe ich mal eine Anfrage in Österreich gehalten.

Die Umstellung gibt es auch in D.

Aber so wie man das tzGm beim TÜV nach oben verändern lassen kann, wird man es auch nach unten verändern können.

Das ist für mich also wieder mal eine sinnlose Änderung der Bürokraten.

Hier mal der erste Teil der wirklich schnellen Antwort:

"Guten Tag,

in der Zulassungsbescheinigung Teil 1 im Feld F1 ist die technisch zulässige Gesamtmasse (tzGm) und im Feld F2 das höchst zulässige Gesamtgewicht (hzG) eingetragen.

Sofern Ihr Fahrzeug über 3,5 t tzGm vor dem 1.12.2023 erstmalig zugelassen und ebenfalls vor dem 1.12.2023 auf 3,5 t höchst zulässiges Gesamtgewicht (hzG) abgelastet wurde, unterliegt dieses Fahrzeug noch bis 31. Jänner 2029 der Vignettenpflicht bzw. der Streckenmaut für Kfz bis 3,5 t tzGm.

Bitte übermitteln Sie uns die Zulassungsbescheinigung, damit wir überprüfen können, ob für Ihr Fahrzeug die Vignette oder die GO-Box erforderlich ist.

Freundliche Grüße"

Tendenz geht zwar zum ZBI-Eintrag, hab aber noch einmal nachgefragt.

Und hier der zweite Teil, diesmal ziemlich eindeutig. Steht allerdings noch irgendwo, dass Mailauskünfte unverbindlich sind.

Guten Tag Herr ,

ob ein Wohnmobil die Vignette oder die GO-Box benötigt, hängt ab dem 01.12.2023 von der Eintragung in der Zulassungsbescheinigung im Feld F1 (technisch zulässige Gesamtmasse) ab, unabhängig von der Eintragung in Feld F2 oder in den teils unterschiedlichen Herstellernachweisen.
Ausgenommen sind die Fahrzeuge, für die die Übergangsregelung gilt:

Sofern Ihr Fahrzeug über 3,5 t tzGm (Feld F1) vor dem 1.12.2023 erstmalig zugelassen und ebenfalls vor dem 1.12.2023 auf 3,5 t höchst zulässiges Gesamtgewicht (Feld 2) abgelastet wurde, unterliegt dieses Fahrzeug noch bis 31. Jänner 2029 der Vignettenpflicht bzw. der Streckenmaut für Kfz bis 3,5 t tzGm.

Freundliche Grüße

Kundenmanagement
ASFINAG Service Center


ASFINAG Maut Service GmbH
Austro Tower, Schnirchgasse 17, 1030 Wien, Österreich
TEL 0800 400 12 400 (kostenlos aus AT und DE)
TEL +43 (0) 1 955 12
FAX +43 (0) 1 955 12 77
info@go-maut.at
www.asfinag.at, www.go-maut.at

Gute Fahrt, Österreich!
________________________________________

Naja, das bei bereits zugelassenen WoMos bis 31. Januar 2029 sich nichts ändert, war ja klar - es gibt ja die Ausnahmeregelung.
Was ist danach bzw. bei neu zugelassen WoMos?

Dann werden wir sehen wie sich das entwickelt.

VG, Markus

Stichtag für die Übergangsregelung ist der 01.12.2023 - alles was danach zugelassen wird und in Feld F1 eine technisch zulässige Gesamtmasse bis 3,5 t eingetragen hat, braucht einer Vignette, alles was mehr als 3,5 t eingetragen hat, braucht eine GO-Box.

Was in Feld F2 steht, was in den COC's steht, ist egal, entscheidend ist allein das Feld F1 in der Zulassungsbescheinigung. Wie möchte denn auch jemand kontrollieren, was in der COC steht?

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