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LKW Maut für Sattelzug Oldtimer ab Mitte 2014: Nix genaues weiss man nicht..oder?
ICh habe grade mal ne Mail an Toll Collect geschrieben.
Wir bekommen jetzt den Ford Centurion. Der Eimer ist von 1984 (Oldtimer), 4.9 Tonnen Gesamt Eigengewicht Trailergewicht 3,5 Tonnen, Art der Zulassung ist noch nicht sicher ( PKW, LKW oder Campingfahrzeug) und soll dann anschliessend einen Wohnauflieger ziehen.
Nun kann man in dem Gesetzestext lesen:
1: Nur gewerbliche genutzte Fahrzeuge.
Nun ist der Eimer zwar privat, jedoch kann es sein das wir damit und unserem Trailer mal ein PKW abholen. ISt dann die Leerfahrt privat aber die Rückfahrt beladen gewerblich?
2: Wohnmobile sind ausgenommen
Wenn wir mal davon ausgehen a) daß der Centurion eine Womozulassung bekommt...gilt die dann auch wenn ich einen Trailer ziehe? Wäre das ein Unterschied ob es ein Wohnauflieger oder ein Autotrailer ist?
oder
b) ich eine LKW Zulassung bekomme aber einen Wohntrailer ziehe?
Wäre toll wenn jemand dazu was findet ohne auf den Grünen rumzuhacken oder sonstiges Politikbashing betreibt oder nur wilde Spekulationen raushaut...
Sollte ich von Toll Collect ne Antwort bekommen poste ich die mal...
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4 Antworten
Beitrag wurde vom Mod hier hin verschoben auch wenn ich keine Ahnung habe was der Beitrag hier soll...da es weder um Reiseplanung, Stellplätze oder Routenplaung geht.
Noch bis Ende Juni sind nur Lkw über 7,5 Tonnen mautpflichtig. Toll collect, wird den Gesetztext zu ihrem Gunsten auslegen, denn die wollen dein Geld.
Privat ist privat und gewerblich ist gewerblich. Wenn die Leerfahrt für die gewerbliche Tour nötig ist, wird auch die mautpflichtig. Nur würde ich alle Grauzonen nutzen. Du musst den Gesetzestext verstehen und richtig interpretieren können. Suche dir Hilfe bei der BAG und einem Beamten der nicht nur in eine Richtung denkt.
https://www.bundesregierung.de/breg-de/suche/lkw-maut-co2-2194574
Was du machst, ist das eine. Für wen du es machst das Andere. Holst du Autos und bekomsmt Geld dafür oder tust du dies auch nur in der Absicht z.B. mit dem Plan ein Auto zu kaufen, es aufzumöbeln und dann weiter zu verkaufen, dann handelst du gewerblich.
Holst du das Auto ganz privat für dich, für die Familie oder auch nur für Freunde, ist es Privatvergnügen.
WENN! die Möglichkeit besteht, den Centurion nebst Wohnauflieger als Freizeitmobil zuzulassen, dann wäre damit der Auflieger an das Fahrzeug gebunden! Ob du dann ohne Auflieger herumfahren darfst, das weiß ich gerade nicht. Auf jeden Fall darfst du dann nur mit dem dem Zugfahrzeug zugeschriebenenen Aufliger fahren. also mit keinem anderen Auflieger.
Ich persönlich würde es jedenfalls wohl so machen, den Centurion als Oldie zuzulassen. Für den oder die Auflieger wird eine Zulassung als Oldie wohl der reinste Irrsinn. Du zahlst dann nicht weniger, hast aber mehr Auflagen.
Gruß, Martin
Um das zu wissen, wende dich an den PS Speicher in Einbeck und dessen Mitglieder. Dort gibt's reichlich Lkw Oldtimer in allen Kombinationen und du bekommst verlässliche Aussagen.

