Neue Masche bei KFZ-Zulassungsstellen: unterschiedliche Namen & Adressen in Fahrzeugbrief & Schein!

Die neueste Masche bei Kfz Zulassungsstellen: unglaublich aber wahr, die Kfz Zulassungsstelle MKK Hat hier im Fahrzeugbrief und im Fahrzeugschein unterschiedliche Namen und unterschiedliche Adressen eingetragen.

Laut Auskunft dieser Kfz Zulassungsstelle müssen die eine AnOrdnung des Darmstädter Regierungspräsidiums befolgen, und dürfen angeblich bei Ausfuhrkennzeichen und fünf Tage Kurzzeitkennzeichen keine ausländischen Adressen mehr in den Fahrzeugschein eintragen.

Der berechtigter Einwand, dass ja Ausfuhr Kennzeichen benötigt werden, um das Fahrzeug ins Ausland zu verbringen, und es folgerichtig dort auch zugelassen werden soll, die Zulassungsstelle jedoch nicht interessiert.

Viele Zulassungsstellen im europäischen Ausland verlangen für eine Umschreibung beziehungsweise Anmeldung identische Angaben d.h. gleicher Name und gleiche Adresse in Fahrzeugbrief und Fahrzeugschein.

Der berechtigte Einwand bei der Kfz Zulassungsstelle in Schlüchtern, Das es hier erhebliche Schwierigkeiten bei der Anmeldung im Ausland geben kann, hat diese nicht interessiert.

EDIT: Angehängte Bilder habe ich wegen der lesbaren Adressen und Namen entfernt - twindance/MT-Moderation

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 3. September 2017 um 00:24:21 Uhr:


Der berechtigte Einwand bei der Kfz Zulassungsstelle in Schlüchtern, Das es hier erhebliche Schwierigkeiten bei der Anmeldung im Ausland geben kann, hat diese nicht interessiert.

Vollkommen zu Recht. Die Zulassungsstelle hat das deutsche Zulassungsrecht zu vollziehen, nichts anderes. Irgendwelche anderen Hintergründe oder persönliche Befindlichkeiten hat sie nicht zu interessieren, seien es steuerliche Interessen, privatrechtliche Sachverhalte oder eben wie hier ausländische Praktiken.

Bleibt also nur der Ansatz zu überprüfen, ob die Vorgehensweise der Zulassungsstelle sich im rechtlichen Rahmen der FZV bewegt. Dazu bringt es aber nichts, der Zulassungsstelle populistisch eine "Masche" vorzuwerfen, da sie ja offensichtlich nur auf Anweisung einer vorgesetzten Behörde handelt. Der richtige Weg wäre also, sich an diese Behörde zu wenden und um Aufklärung und Begründung nachzufragen.

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Zitat:

@Erwachsener schrieb am 4. September 2017 um 00:12:05 Uhr:


Wenn du dir die Mühe machen willst - schrieb vielleicht einen Brief an die beiden Behörden und berichte freundlich und sachlich von dem Erlebnis. Wäre mal interessant, welche Reaktionen kommen. Und vielleicht gibt's ja auch noch was Substantielles zur Sache an sich.

Ja, werde ich dann hier hochladen das schreiben der KFZ- Zulassungsstelle Schlüchtern!

Zitat:

@Linksfahrer64 schrieb am 4. September 2017 um 17:51:08 Uhr:



Zitat:

@Erwachsener schrieb am 4. September 2017 um 00:12:05 Uhr:


Wenn du dir die Mühe machen willst - schrieb vielleicht einen Brief an die beiden Behörden und berichte freundlich und sachlich von dem Erlebnis. Wäre mal interessant, welche Reaktionen kommen. Und vielleicht gibt's ja auch noch was Substantielles zur Sache an sich.

Ja, werde ich dann hier hochladen das schreiben der KFZ- Zulassungsstelle Schlüchtern!

Also, bis zum heutigen Tage kam noch keine Antwort von der
KFZ-Zulassungsstelle Schlüchtern,
und es ist mitlerweilen über 3 Wochen her, dass die angeschrieben worden sind!

Ruf doch mal an und frag nach!!!111

Von Pontius nach Pilatus geschickt zu werden ist leider bei Behörden immer noch sehr verbreitet. Das weiß ich als Behördenmitarbeiter sehr genau, denn im Umgang von Behörden untereinander ist das oft nicht anders.

Allerdings ist dieser Umstand gewöhnlich nicht der Faulheit des angesprochenen Mitarbeiters geschuldet, sondern der bedauerlichen Tatsache dass er keine Ahnung hat wie das Problem des Anrufers evtl. gelöst werden könnte. Als Reaktion erwächst aus dieser Hilflosigkeit dann oft das Bestreiten der Zuständigkeit als bequemer Weg die unangenehme Anfrage abzuwimmeln.

Im vorliegenden Fall hat es aber mE wenig Sinn sich an die vorgesetzte Behörde zu wenden. Diese gibt die Richtlinien vor und kümmert sich gewöhnlich nicht um die Umsetzung und diskutiert erst recht nicht mit Bürgern über die Probleme die sich in der Praxis daraus ergeben. Ansprechpartner wäre in diesem Fall daher tatsächlich die Zulassungsstelle.

Ein Anruf hat immer die Unsicherheit, dass man nicht genau weiß mit wem man verbunden wird und ob dieser Gesprächspartner überhaupt die Befugnis hat eine sachgerechte Entscheidung zu treffen. Vor allem nicht wenn es sich um eine Ermessens- oder Ausnahmeentscheidung handelt.

Es ist daher meist zielführender sich schriftlich an den Behördenleiter zu wenden. Der bekommt das dann gewöhnlich zwar nicht selber auf den Tisch, aber er hat einen Stab von Mitarbeitern die sich um so was kümmern und den armen Schaltersklaven gegenüber weisungsbefugt sind.

Wenn es eine Möglichkeit gibt dem Anliegen des hilfesuchenden Bürger zu entsprechen, wird das im Regelfall dort erkannt.

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Gibt es Neuigkeiten bzw. eine Antwort?

Zitat:

@hydrou schrieb am 15. November 2017 um 15:00:41 Uhr:


Gibt es Neuigkeiten bzw. eine Antwort?

Nöö, keine Antwort von der Kfz Zulassungsstelle. Diese haben lediglich auf das Landratsamt oder oberste Verwaltungsstelle oder wie immer das auch heißt da an… Punktpunkt verwiesen, und dieser Abend wieder zurück verwiesen auf die Kfz Zulassungsstelle also ein ewiges hin und her

Wir haben dann ganz einfach die Ausfuhrkennzeichen auslaufen lassen, d.h. sind die 30 Tage, wo das Kennzeichen gültig war mit dem Auto umher gefahren, und haben es danach noch einmal in einer anderen Zulassungsstelle wieder mit Zoll Kennzeichen angemeldet und zugelassen, wo jetzt im Fahrzeugbrief und den Fahrzeugschein der gleiche HAlter steht.

D.h. konkret für die Zukunft, dass ich mich in Zukunft von dieser Zulassungsstelle fernhalte, beziehungsweise in dem Gebiet kein Auto mehr kaufen, um nicht wieder das gleiche Theater zu haben, und wieder 30 Tage warten zu müssen bis ein Kennzeichen ausläuft, um dann wieder kostenpflichtig in einer anderen Zulassungsstelle wieder ein anderes Zoll Kennzeichen zu erwerben.

Letzt endlich ist Leidtragende dieser ganzen Praxis der Händler beziehungsweise die Händler, die in diesem Zulassungsbezirk ansässig sind, weil die Käufer durch die Machenschaften der Zulassungsstelle solche künstlichen Probleme haben, und dann ganz einfach auf andere Gebiete ausweichen, um dort Autos zu kaufen, beziehungsweise dann die Autos nicht mehr mit Zoll Kennzeichen abholen, sondern mit einem Anhänger.

Letztendlich erweist sich die Kfz Zulassungsstelle damit selber einen Bärendienst, denn langfristig werden Kunden wegbleiben somit einNahmen weg bleiben, somit auch Geld einnahmen für die Schilderdienste, Kfz Steuer, Versicherung und so weiter.

Immerhin kostet so ein Zollkennzeichen, welches 30 Tage gültig ist circa 150 €, was sich zusammensetzt aus Versicherung Prämie, KFZ-Steuer, prägen der Schilder, sowie Verwaltungsgebühr für die Zulassungsstelle....

Alle diese Kosten kann man ja dann auch irgendwie einsparen.

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