neue KFZ Steuer

VW Tiguan 1 (5N/5N2)

Der Stern schreibt:
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...
PKW-Halter müssten sich nach der Neuregelung auf höhere Steuern einstellen, hieß es in dem Bericht weiter. Laut einer Modellrechnung des Bundesfinanzministeriums würden die Steuern für einen VW Golf mit einem CO2-Ausstoß von 168 Gramm pro Kilometer von derzeit 94 auf 167 Euro steigen. Für einen Porsche steige der Betrag sogar von 243 auf 537 Euro. Laut Vorschlag des Finanzministeriums soll es eine Freigrenze von 100 Gramm CO2 pro Kilometer geben. Danach wären zwei Euro je Gramm CO2 pro Kilometer zu zahlen.

Also für den
2.0 TDI mit 140 PS: 182 Gramm CO2 --> 164€ pro Jahr an KFZ-Steuer statt bisher 308€
für den kleinen Benziner: 199 Gramm --> 198€ pro Jahr statt 94€

Da freuen sich dann wohl alle mit mir... oder habe ich mich verrechnet?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von graffoto


einzelschicksale....hört sich vielleicht arrogant an-aber zum einen glaube ich kaum, dass ein hartz IV empfänger sich gedanken um einen tiguan machen braucht, zum anderen gilt es abzuwägen: was ist billiger: zur arbeit fahren oder kürzungen hinnehmen? außerdem gibt es sogar in einem flächenland wie bayern auf strecken von 200 km öffentlichen nahverkehr....

wir müssen uns von der idee der grenzenlosen, billigen mobilität für jedermann verabschieden,. solange jedoch politiker immer nur bis zur nächsten wahl schielen, statt mal über einel egislaturperiode hinauszublicken wird eines tages ein ganz böses erwachen kommen.

@graffoto

das hört sich nicht nur vielleicht so an. Falls Du das Forum verwechselt hast geht es in diesem nicht um den
Tiger sondern um Co2 Besteuerung. "was ist billiger: zur arbeit fahren oder kürzungen hinnehmen?"
Vielleicht hast Du schonmal dran gedacht das es auch Harz4 Empfänger gibt, die tatsächlich arbeiten wollen.
Was Du, falls Du mal in diese Lage kommen solltest, für einer bist, wissen wir jetzt.
"wir müssen uns von der idee der grenzenlosen, billigen mobilität für jedermann verabschieden" schonmal
daran gedacht was dann passieren würde? Wohl eher nicht!!
Meine Aussage meine ich hat volle Berechtigung, oder sollen Kinder zu Stubenhockern werden, weil die Kohle
bei manchen fehlt, mal etwas zu unternehmen, meiner Meinung nach haben Kindern sogar ein Anrecht darauf!
Oder findest Du das Amisystem besser....aufstehen, klotze an, maul halten!
Sorry, aber so was geht garnicht!
Grüße hlunki

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Zitat:

. . . Die unterschiedlichen Werte z.B. bei den 2.0TDI ergeben sich, da die CO2-Angaben im letzten Jahr nach unten korrigiert wurden - über den Grund wurde hier im Forum schon mehrfach spekuliert.

-

. . . hier noch eine Spekulation: Die VW-Techniker / Prüfer haben sich bei FORD nach deren Messmethoden - für den Kuga - erkundigt. 😉 . . . und für ihre eigenen Marketingzwecke übernommen.

Der "Saarlouiser" hat sich - bei ähnlicher Motorisierung und vergleichbarer Aerodynamik mit seinen indizierten Verbrauchwerten - doch etwas zu deutlich - von einem entsprechenden Produkt aus WOB ( im umwelttechnisch positiven Sinne ) abgesetzt.

Ich kann einfach nicht glauben, dass die Wolfsburger alle ihre Motoren gleichzeitig so modifiziert haben, dass sie sozusagen kollektiv auf günstigere Werte eingestuft konnten. Wenn jemand über gesichertere Informationen verfügen sollte ? . . .

Egal - mein "T" wird ( sowieso ) nur ca. 90 g CO2 emittieren . . .
. . . wenn ich alle zwei Tage als Mitfahrer in mein Büro fahre(n lasse) 😉

CO2-arme Fahrt wünscht -

- Klaus -

Beim ADAC steht auf der Eingangsseite: "Die Steuer für Neuwagen wird am CO2-Ausstoß ausgerichtet werden, für vorhandene Pkw ändert sich nichts", so ähnlich stands heute morgen auch bei Yahoo. Versteh ich das jetzt richtig so, dass mein Tiguan 1.4 TSI (Benzin) auch nach dem 1.7.09 und auch zukünftig bei 94,- Euro KFZ-Steuer bleibt (voraussichtliche Erstzulassung im März 09), also gar nicht von der neuen CO2-Steuer betroffen ist ?

Zitat:

Original geschrieben von StephanPsy


Beim ADAC steht auf der Eingangsseite: "Die Steuer für Neuwagen wird am CO2-Ausstoß ausgerichtet werden, für vorhandene Pkw ändert sich nichts", so ähnlich stands heute morgen auch bei Yahoo. Versteh ich das jetzt richtig so, dass mein Tiguan 1.4 TSI (Benzin) auch nach dem 1.7.09 und auch zukünftig bei 94,- Euro KFZ-Steuer bleibt (voraussichtliche Erstzulassung im März 09), also gar nicht von der neuen CO2-Steuer betroffen ist ?

ohne dass du mich jetzt festnageln solltest, aber ja, ich glaube, dass soll es heißen. für alle bestehenden...dh, vor dem 1.7.09 zugelassenen autolein, sollte alles gleich bleiben. wäre dem nicht so, dann müßte das ja irgendwo ausdrücklich erwähnt sein. und das ist es nicht. nirgends.

Und nochmal zur Ergänzung, gerade bei sueddeutsche.de gefunden:

"Das wichtigste vorweg: Die neue Kfz-Steuer, die ab Juli in Kraft tritt, betrifft nur Neuwagen, für dann bereits zugelassene Pkw ändert sich nichts."

Das hört sich doch eindeutig - und gut - an !

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Zitat:

Original geschrieben von heffe



Zitat:

Original geschrieben von Matteng61


Und da ich ein Automatikgetriebe habe, welches mit 199 CO2-Emission g/km angegeben ist und der Schalter nur mit 167 g/km, so kostest der Spaß nun 64 € im Jahr für Schaltfaule 😕

Gruß Matthias

plus der höhere Anschaffungspreis, plus der Mehrverbrauch!

Automatikfahren war schon immer etwas teurer...

++++ des größeren Fahrkomfort 😉

++++ des höheren Wiederverkaufs

Automatikfahren teuerer ?
klar es war schon etwas teuerer einen besonderen Geschmack zu haben
ausserdem ist Automatikfahren viiiiel entspannender. 😉

Alf

Zitat:

Original geschrieben von tig69


Müsste es dann nicht 20*(9,50-1,20)+52*2 = 270€ sein

Fahrzeuge mit geregeltem Dieselpartikelfilter werden jährlich bis zum 31.03.2011 mit 1,20 € je angefangene 100 ccm Hubraum geringer besteuert als Fahrzeuge ohne Dieselpartikelfilter.

(...)

Das ist so nicht korrekt, weil umgekehrt hier 'n Schuh draus wird.

Aktuell jibbet in der Tat ein auf vier Jahre befristete (Sonder-)Regelung bei Ölbrennern. Hierbei soll die Nachrüstung eines Partikelfilters expressis verbis gefördert werden.

Weil es sich bei der KfzSt um eine Landessteuer handelt, ging ohne die Zustimmung der Länderkammer (Bundesrat) hier seinerzeit gar nix. Die Volksverdummer des Vermittlungsausschusses entsannen ob der ansonsten drohenden Einnahmeausfälle als Kompensation deshalb, dass dieses Programm mithilfe derer finanziert werden soll, die keinen Filter haben bzw. nachrüsten (lassen).

Diese "Schmutzfinken" werden in der Zeit vom 01.04.2007 bis 31.03.2011 mit 1,20 Teuros pro 100ccm zusätzlich zur Kasse gebeten. Für alle anderen blieb alles beim Alten.

Inwieweit diese (Sonder-)Regelung auch bei Neuzulassungen ab 01.07.2009 greift, entzieht sich meiner Kenntnis. Nichts genaues weiss man nicht. Es würde mich indes nicht weiter verwundern, wenn dieses Finanzierungsmodell auch nach hier hin adaptiert werden würde. Gleichwohl bleibt mehr als fraglich, ob Neufahrzeuge von dieser Problematik überhaupt noch betroffen wären. Mir ist mittlerweile kein Hersteller (mehr) bekannt, der Dieselfahrzeuge filterlos auf dem deutschen Markt offeriert.

😉   

Also ich steig durch dieses Steuerwirrwarr auch nicht durch.
Habe meinen Tiger am 09.01.09 (nach 14 Monaten Wartezeit!!!) zugelassen.
Habe 170 PS TDI 2,0 und EuroNorm 5...da dachte ich nun dass ich 2 Jahre Ruhe habe mit den Steuern,
aber Pustekuchen...gestern kam ein Bescheid vom Finanzamt, nur 1 Jahr befreit, dann 308,00 €....da kann doch irgendwas nicht stimmen.

Da kann ich Dir nur den Euro5 Thread ans Herz legen, da wird die Thematik lang und länger diskutiert.

Zitat:

Original geschrieben von doule76



Zitat:

Original geschrieben von StephanPsy


Beim ADAC steht auf der Eingangsseite: "Die Steuer für Neuwagen wird am CO2-Ausstoß ausgerichtet werden, für vorhandene Pkw ändert sich nichts", so ähnlich stands heute morgen auch bei Yahoo. Versteh ich das jetzt richtig so, dass mein Tiguan 1.4 TSI (Benzin) auch nach dem 1.7.09 und auch zukünftig bei 94,- Euro KFZ-Steuer bleibt (voraussichtliche Erstzulassung im März 09), also gar nicht von der neuen CO2-Steuer betroffen ist ?
ohne dass du mich jetzt festnageln solltest, aber ja, ich glaube, dass soll es heißen. für alle bestehenden...dh, vor dem 1.7.09 zugelassenen autolein, sollte alles gleich bleiben. wäre dem nicht so, dann müßte das ja irgendwo ausdrücklich erwähnt sein. und das ist es nicht. nirgends.

Hmm,

will mich jetzt auch nicht festlegen.

jedoch glaube ich gelesen zu haben, dass dies für alle Fz gilt die ab dem 05.11.08 zugelassen werden.

Alf

Zitat:

Original geschrieben von 6er-Alf



Zitat:

Original geschrieben von doule76


ohne dass du mich jetzt festnageln solltest, aber ja, ich glaube, dass soll es heißen. für alle bestehenden...dh, vor dem 1.7.09 zugelassenen autolein, sollte alles gleich bleiben. wäre dem nicht so, dann müßte das ja irgendwo ausdrücklich erwähnt sein. und das ist es nicht. nirgends.

Hmm,
will mich jetzt auch nicht festlegen.
jedoch glaube ich gelesen zu haben, dass dies für alle Fz gilt die ab dem 05.11.08 zugelassen werden.

Alf

Hallo Tiguan-Gemeinde,

nachdem wieder einmal großes Chaos beim Thema KFZ-Steuer herrscht, habe ich mich gestern direkt per E-Mail an das BMF gewand und heute - wirklich sehr schnell - folgende Antwort bekommen:

...,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Ich bin gebeten worden, Ihnen zu antworten.

Mit der Novellierung des Kraftfahrzeugsteuergesetzes setzt sich für ab 1. Juli 2009 erstmals zugelassene Personenwagen die Kraftfahrzeugsteuer aus zwei Komponenten zusammen.
Die ökologische Komponente berechnet sich nach dem von den Zulassungsbehörden festgestellten CO2-Wert des Fahrzeugs, soweit er eine bestimmte Basismenge überschreitet, wobei ein linearer Tarif angewendet wird.

Ergänzend sorgt ein hubraumbezogenen Sockelbetrag, der nach der Antriebsart des Fahrzeugs differenziert ist und jeweils bei einer bestimmten Höhe begrenzt wird, für eine Stabilisierung des Kraftfahrzeugsteueraufkommens. Dabei dient der niedrigere Betrag für Otto-Personenkraftwagen dem Ausgleich des Nachteils, den die Halter dieser Fahrzeuge durch die höhere Belastung von Otto-Kraftstoff mit der Energiesteuer haben.

Bestandsfahrzeuge sollen weiterhin nach derzeit geltendem Kraftfahrzeugsteuerrecht behandelt werden. Sie werden nach einer Übergangszeit ab 2013 schonend in die CO2-orientierte Kraftfahrzeugsteuer übergeführt.
Für die Fahrzeuge, die ab 5. November 2008 bis 30. Juni 2009 erstmals zugelassen werden und die eine befristete Steuerbefreiung erhalten, ist nach Ablauf der Steuerbefreiung die in erster Linie kohlendioxidbezogene Besteuerung zugrunde zu legen, wenn die Steuer für den Halter günstiger ist.

Die endgültige gesetzliche Regelung bleibt abzuwarten.

Ich verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Bundesministerium der Finanzen
Leitungsstab
Referat Bürgerangelegenheiten
Tel.: 01888 682 1779
Fax: 01888 682 3023

Bei allen vor dem 05.11.2008 zugelassenen Fahrzeugen ändert sich also nichts, bei den danach zugelasssenen Fahrzeugen gilt eine Günstigerregelung. Für alle ab dem 01.07.2009 zugelassenen Fahrzeugen gilt verbindlich nur noch die neue Regelung.

Da der letzte Passus für mich zutrifft, sinkt also bei mir wie schon gestern im Forum geschrieben die KFZ-Steuer des am 13.12.08 zugelassenen Tiguan 2.0TDI 125kW von 308.-€ auf 294.-€ - die endgültige gesetzliche Regelung bleibt jedoch abzuwarten ...

Gruß
Dolfy

Da muß ich gleich mal nachhaken: die aktuelle Steuerbefreiung von einem bzw. zwei Jahren gilt also nur noch bis Erstzulassung 30.06.09?

Zitat:

Original geschrieben von rene12


Da muß ich gleich mal nachhaken: die aktuelle Steuerbefreiung von einem bzw. zwei Jahren gilt also nur noch bis Erstzulassung 30.06.09?

Hallo rene12,

so ist es - dies steht aber schon länger fest und hat nichts mit der Änderung der KFZ-Steuer zu tun.

Gruß
Dolfy

Mit Rat & Tat | MDR FERNSEHEN | 02.03.2009 | 17:15 Uhr
Teure Falle - VW Tiguan

Anfang Januar war Familie K. noch so richtig vergnügt, denn sie waren stolze Besitzer eines neuen VW Tiguan TDI. Doch schon zwei Wochen später war der Spaß vorbei. Das Finanzamt teilte nämlich mit, dass der Tiguan nur der Euro-4-Norm entspricht und somit 308 Euro kostet. Mit der Euro-5-Norm wäre er steuerbefreit.
Rechte: ddp

Im Sommer hatte sich Familie wegen eines Autokaufes beim VW-Händler beraten lassen. Sie haben dann ihren Favoriten, den Tiguan, auf Herz und Nieren geprüft, zwei Probe-Fahrten gemacht und Prospekte studiert. Schließlich kauften sie ein solches Modell.
Die Ernüchterung kam mit dem Steuerbescheid

Der Entschluss wurde gestärkt, weil im Prospekt angeprießen wurde, dass die Dieselmotoren die Grenzwerte der 2009 in Kraft tretenden EU-5-Abgasnorm entsprechen. Und die Kriterien für diese Norm standen da schließlich schon fest. Was Familie K. aber nicht erfuhr: Dass ihr Tiguan die Euro-5 eben nicht erfüllen wird. Das enthüllte erst der Steuerbescheid vom Finanzamt. Was Herr K. zunächst für einen Irrtum der Behörde hielt, war in Wahrheit ein Fehler des Herstellers. Also begab er sich in das Autohaus, aber dort war man ebenfalls sehr erstaunt. Bei VW in Wolfsburg weiß man auf Nachfrage sehr wohl, dass der Tiguan TDI die Euro-5-Norm nicht schafft.
Abgas kommt aus dem Auspuff eines Autos; Rechte: dpa
Die Euronormen belohnen "Sauber-Autos".
VW spielt auf Zeit

VW spielt auf Zeit, denn es wird davon gesprochen, dass zur Zeit an Lösungen für den Serieneinsatz, wie auch für die Nachrüstung gearbeitet wird. Diese Alternativen sollen zum Frühjahr angeboten werden. Doch soll der Kunde dann die Kosten für die Nachrüstung zahlen? Das weiß man bei VW noch nicht. Darüber, warum VW mit der Euro-5-Norm in ihren Prospekten wirbt, wird sich herausgeredet: Man habe immer nur mit Grenzwerten argumentiert, nicht mit der Norm. Schadstoffgrenzwerte seien aber nur ein Teil der Norm, es gehörten auch andere Anforderungen dazu.
Etwa 18.000 Kunden sind betroffen

Doch offensichtlich erfüllt VW eben nicht alle Anforderungen und hat das auch noch verschwiegen. Denn über Probleme wurden weder die Händler noch die Kunden Informiert. Und es wurden immerhin etwa 18.000 Tiguan unter diesen falschen Versprechungen verkauft.

Zuletzt aktualisiert: 02. März 2009, 17:13 Uhr

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