Neue Führerscheinreglung(48 PS für Anfänger)
Hi @ all..,
Ist das war, dass Mann jetzt als Neuling mit 48 PS anstatt der bisher 36 PS rum tukkern darf?
Wie sieht's aus, wenn das stimmen sollte, wenn man den Führerschein vor der Regelung gemacht hat? Muss man dann weiterhin mit 36 oder darf man auch schon mit 48 PS fahren?
Danke Gruss
Beste Antwort im Thema
Wenn Schnee liegt hier seit ein paar Tagen,
kommen schon die tollsten Fragen...
wie ist das mit dem Führerschein,
welches Moped soll es sein?
Da wird im Ernst dann noch gefragt,
was wohl der liebe Nachbar sagt,
wenn ich statt ´ner SSP
mit ´nem Chopper an der Ecke steh`.
Volljährig...ja, das bin ich schon,
Verstand..das ist eher blanker Hohn.
Den Kopf brauch ich doch nicht zum Denken,
schließlich muss ich Moped lenken.
Falls sich dann Schrauben dabei lösen,
frage ich die Leut, die bösen,
was können das für Schrauben sein?
In welchem Kopf soll ich sie finden,
in meinem oder dem Zylinder?
Bald scheint die Sonne, ist doch klar,
dass ich dann wieder Moped fahr.
Ist nicht mehr lang, in ein paar Tagen,
dann hör`n sie auf, die dummen Fragen.
100 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von flixm87
So,
hier nochmal für alle Zweifler ein Link:http://www.motorradonline.de/.../445075
Quelle: die Fachzeitschrift "MOTORRAD", na wenn die das nicht wissen 😁
Hättest Du das vorher gelesen, hättest Du gewusst, dass der 19.1. 2013 der Stichtag war. Nicht der 1.3., wie in Deinem Beitrag zu lesen war.
Und ansonsten ist das Thema ein uralter Hut, der hier immer wieder neu aufgewärmt wird, wenn irgendjemand urplötzlich bemerkt, dass es zum 19.1. Änderungen im Fahrerlaubnisrecht gegeben hat 🙄
Ich finde den gereimten Beitrag von Steve absolut genial. Das trifft den Nagel auf den Kopf. Danke dafür. Darf ich das auf meiner website veröffentlichen ?
Zitat:
Original geschrieben von moppedsammler
Ich finde den gereimten Beitrag von Steve absolut genial. Das trifft den Nagel auf den Kopf. Danke dafür. Darf ich das auf meiner website veröffentlichen ?
Ist doch schon öffentlich, also hau rein.😁
Bei passender Gelegenheit frage ich dann wie die Metzgersfrau:
"Darf´s noch etwas mehr sein?" 😁
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Sorry das ich jetzt auch noch ne dumme frage in die runde schmeiße aber das würde mich auch nochmal interessieren.
Und zwar ob ich jedes Motorrad drosseln darf, da ich vor kurzer zeit gehört habe das dies nur bis zu einer bestimmten grenze geht ?
Mfg Kai
Naja, es gilt noch das Maximalleistungsgewicht von 0,2 kW/kg. Dein Motorrad muss also mind. 175kg wiegen.
TÜV solltest du auch besser haben, wenn du auf der Straße fahren willst... 😁
Zitat:
Original geschrieben von CalleGSXF
Naja, es gilt noch das Mindestleistungsgewicht von 0,2 kW/kg. Dein Motorrad muss also mind. 175kg wiegen.
Das gilt nur ausserhalb Deutschlands. Diese Vorschrift wurde nicht für Deutschland übernommen.
Oh, das habe ich wohl vergessen zu erwähnen. Danke für den Nachtrag!
Denke, dass das aber trotzdem ein wichtiger Aspekt, weil man eben doch mal eine kleine Tour ins Ausland machen könnte. 😉
Zitat:
Original geschrieben von WeWa2
Das gilt nur ausserhalb Deutschlands. Diese Vorschrift wurde nicht für Deutschland übernommen.Zitat:
Original geschrieben von CalleGSXF
Naja, es gilt noch das Mindestleistungsgewicht von 0,2 kW/kg. Dein Motorrad muss also mind. 175kg wiegen.
Halt, diese Regelung gilt in D! 🙄
Es wurde nur die Regelung mit der doppelten Ausgangsleistung, also max. 70 kW, nicht übernommen.
P.S.: Ach ja, das ist übrigens das maximale Leistungsgewicht, nicht das minimale.
Zitat:
Original geschrieben von WeWa2
Einfach mal lesen (steht weiter unten):http://www.motorradonline.de/.../445075
Frage: Unsere Führerscheinrichtlinien erschließen sich mir nicht wirklich. Mein Sohn hat mit 16 seinen 125er-Führerschein (A1) erworben und ist heute im Besitz des beschränkten A (25 kW/34 PS). Kann er nun seit 19.1.2013 automatisch aufrüsten auf 35 kW/48 PS? Eine zusätzliche Führerscheinprüfung muss er später zum unbeschränkten Schein nicht ablegen, das habe ich richtig verstanden, oder? Danke für Eure Info. Dirk Gohlisch
Antwort: Korrekt, seit 19.1.2013 heißt die beschränkte Klasse A nun A2 und umfasst Motorräder bis 35 kW/48 PS, sofern sie das Leistungsgewicht von maximal 0,2 kW pro Kilogramm nicht überschreiten (konkret: Ein 48-PS-Motorrad muss mindestens 175 Kilogramm wiegen). Wenn Ihr Sohn die Klasse A beschränkt vor dem 19.1.2013 abgelegt hat, kommt er nach zwei Jahren Fahrpraxis noch in den Genuss eines automatischen Aufstiegs in die offene Klasse A ohne weitere Prüfung. Nur A2-Inhaber, die diese Fahrerlaubnis nach diesem Stichtag erworben haben, müssen eine verkürzte praktische Aufstiegsprüfung ablegen (40 statt 60 Minuten Fahrprüfung, keine Theorie).
Frage: Nun ist der A2-Führerschein ja endlich durch. Die BRD hat die 70-kW-Regelung (offen maximal doppelte Leistung der A2-Version mit höchstens 35 kW) ja nicht gezogen. Wo im europäischen Ausland bekäme ich Probleme, wenn die Basisversion meines Motorrads mehr als 70 kW hätte? Franz Pichler
Antwort: Es ist richtig, dass in Deutschland, anders als in den übrigen EU-Ländern, auch Motorräder auf A2-konforme 35 kW gedrosselt werden dürfen, die offen mehr als das Doppelte, sprich über 70 kW, leisten. Ob Sie als Fahrer einer z. B. Honda Fireblade, die in Deutschland auf A2-konforme 35 kW gedrosselt werden kann, im EU-Ausland die befürchteten Schwierigkeiten bekommen und wenn ja, wo, darüber liegen uns leider bisher keinerlei Erkenntnisse vor. Das Bundesverkehrsministerium hat eine entsprechende Anfrage unsererseits an die betreffenden EU-Länder weiterverwiesen.
Zitat:
Original geschrieben von WeWa2
[...] Ob Sie als Fahrer einer z. B. Honda Fireblade, die in Deutschland auf A2-konforme 35 kW gedrosselt werden kann, im EU-Ausland die befürchteten Schwierigkeiten bekommen und wenn ja, wo, darüber liegen uns leider bisher keinerlei Erkenntnisse vor. Das Bundesverkehrsministerium hat eine entsprechende Anfrage unsererseits an die betreffenden EU-Länder weiterverwiesen.
Da bis zum Oktober 2013 noch keine neuen, offiziellen Angaben zu finden waren, habe ich mich mal dem Thema angenommen. In den diversen Motorradforen sprießen ja alle möglichen Theorien. Jeder weiß was oder kennt jemanden, der etwas gehört oder gelesen hat.
Ich habe mal die zuständigen Stellen in Österreich und der Schweiz angeschrieben. Wie von mir nicht anders erwartet wurde: EU-Recht steht über dem deutschen Alleingang, daher wäre die Fireblade (oder ein R1 oder sonstwas mit offen über 70 kW) ein Fahren ohne die notwendige Führerscheinklasse dafür zu besitzen.
www.600ccm.info - Mit dem A2 im Ausland – was ist erlaubt?
Immer wieder kommt die Website vom auswärtigen Amt (Deutschland) ins Spiel. Weil dort eben der für deutsche Motorradfahrer hoffnungsvolle Textblock steht, dass »[a]lle deutschen Führerscheinmodelle« im Ausland anerkannt werden (müssen). Auch darüber habe ich ein paar Zeilen geschrieben.
Vielleicht hilft's ja jemanden weiter - auch wenn es für manche wohl ernüchternd sein wird. 🙁
Grüße, Martin