Neue Führerscheinreglung(48 PS für Anfänger)

Hi @ all..,

Ist das war, dass Mann jetzt als Neuling mit 48 PS anstatt der bisher 36 PS rum tukkern darf?
Wie sieht's aus, wenn das stimmen sollte, wenn man den Führerschein vor der Regelung gemacht hat? Muss man dann weiterhin mit 36 oder darf man auch schon mit 48 PS fahren?

Danke Gruss

Beste Antwort im Thema

Wenn Schnee liegt hier seit ein paar Tagen,
kommen schon die tollsten Fragen...
wie ist das mit dem Führerschein,
welches Moped soll es sein?
Da wird im Ernst dann noch gefragt,
was wohl der liebe Nachbar sagt,
wenn ich statt ´ner SSP
mit ´nem Chopper an der Ecke steh`.
Volljährig...ja, das bin ich schon,
Verstand..das ist eher blanker Hohn.
Den Kopf brauch ich doch nicht zum Denken,
schließlich muss ich Moped lenken.
Falls sich dann Schrauben dabei lösen,
frage ich die Leut, die bösen,  
was können das für Schrauben sein?
In welchem Kopf soll ich sie finden,
in meinem oder dem Zylinder?
Bald scheint die Sonne, ist doch klar,
dass ich dann wieder Moped fahr.
Ist nicht mehr lang, in ein paar Tagen,
dann hör`n sie auf, die dummen Fragen.

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Eine interessante Frage, aber ob das hier einer weiß, bei den ganzen Pfeifen hier, so Führerschein Fragen haben wir hier selten 😰 😁😁😁

Also wenn du "Mann" bislang mit den genannten 36ps unterwegs warst, bist du zumindest ab jetzt damit auf der sicheren seite

"Frau würde die 115 wählen und sich zur Führerscheinstelle durchfragen und nicht auf das waghalsige Experiment der Befragung von X Internetforenbesuchern und deren teilweise gemeingefährlichem Halbwissen vertrauen....

Geht auch schneller...

Folgendes zur neuen Führerscheinrichtlinie:

Wenn du jetzt den Lappen machst, darfst du mit 48 PS rumfahren. Hast den zum Beispiel letztes Jahr gemacht, durftest du bis zum 1.3. mit 34 und ab 1.3. mit 48PS umherfahren. Willst du nach 2 Jahren offen fahren und hast deinen Lappen nach dem 1.3. gemacht, musst du eine Aufstiegsprüfung ablegen. Du darfst also nur dann nach 2 Jahren du Drossel einfach rausnehmen, wenn du den Lappen vor dem 1.3.2013 bestanden hast.
Im europäischeLeistung Ausland gilt weiterhin eine Regel zum Gewichts/Leistungs-Verhältnis und zu der maximalen Leistung, die das KRAD offen haben darf. Du kannst dirr also ne Fireblade kaufen, die auf 48 PS drosseln und damit in Deutschland rumgurken. Im Ausland wäre das aber Fahren ohne Führerschein, weil die Blade offen zu viel Leistung hat. Wenn du die Leistungsgrenze genau wissen willst, sag Bescheid, dann schau ich nochma nach

Dessie hatte Recht, geht schon los mit dem Halbwissen 😁😁

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*grööhl..

Ach ja, gut das jemand gefragt hat, sonst wäre das Thema ja niiiiieeeeeeeeeee angesprochen worden. 🙄

Mfg shmerlin

P.S.: Suchfunktion benutzen! Da stehen dann auch die richtigen Angaben zum FS, vorallem mit den richtigen kW, Stichtagen, Quellen usw.

Hätt' ich ja die Zwischenfrage da, ob Opa mit seinem alten Klasse 4, der ja für kleinkrafträder über 40 km/h war, nu auch ne flotte 125er darf....

?

Ja wir dürfen jetzt mit 48 PS fahren, wenn wir 2012 die 34PS Prüfung gemacht haben.

Beweis: http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV76.htm

siehe Absatz 7

Zitat:

7. § 6 Absatz 1 zu Klasse A

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18.Januar 2013 geltenden Fassung dürfen

a) Krafträder der Klasse A2 und

b) nach Ablauf von 2 Jahren nach der Erteilung Krafträder der Klasse A führen.

Wir brauchen auch keine neue Prüfung wenn wir 2 Jahre rum haben.

Diejenigen, die jetzt erst den Führerschein machen (A2 oder so) dürfen zwar 48 PS fahren, müssen jedoch nach 2 Jahren noch eine Prüfung ablegen, um offen fahren zu dürfen.

Zitat:

Original geschrieben von flixm87


Folgendes zur neuen Führerscheinrichtlinie:

Wenn du jetzt den Lappen machst, darfst du mit 48 PS rumfahren. Hast den zum Beispiel letztes Jahr gemacht, durftest du bis zum 1.3. mit 34 und ab 1.3. mit 48PS umherfahren. Willst du nach 2 Jahren offen fahren und hast deinen Lappen nach dem 1.3. gemacht, musst du eine Aufstiegsprüfung ablegen. Du darfst also nur dann nach 2 Jahren du Drossel einfach rausnehmen, wenn du den Lappen vor dem 1.3.2013 bestanden hast.
Im europäischeLeistung Ausland gilt weiterhin eine Regel zum Gewichts/Leistungs-Verhältnis und zu der maximalen Leistung, die das KRAD offen haben darf. Du kannst dirr also ne Fireblade kaufen, die auf 48 PS drosseln und damit in Deutschland rumgurken. Im Ausland wäre das aber Fahren ohne Führerschein, weil die Blade offen zu viel Leistung hat. Wenn du die Leistungsgrenze genau wissen willst, sag Bescheid, dann schau ich nochma nach

Vielen dank für deine konkrete Antwort 🙂

Wie war das mit dem Leistungsgewicht-Grenze???

Also; in einem halben Jahr läuft meine Probezeit ab 🙂
In ca. Einen Monat soll ein neues mopped her, dass soll dann auf 48 PS gedrosselt sein/werden.
es wird eine 600 SSP( evtl Kawasaki ZX 7R)die haben alle pi mal Zeigefinger (oder war es Daumen?) offen um die 120 Pferdchen...ca. 180 KG
(Ps Die Motorräder sollen nicht neu gekauft werden, etwas gebrauchtes gescheites.)
600er CBR RR, YZF R6, GSXR 600 evtl. ZX7R
Falls es erforderlich ist, die BJ der einzelnen Motorräder (außer die Kawa) liegen zwischen 2001 und 2007
Wenn vom fahren her das alter sich sehr stark unterscheidet zu den "älteren" Modellen, dann gib ich n Biss Ben mehr aus und es darf eine etwas neuere Maschine sein. (Falls das irgendwie relevant ist für die Leistungsgrenze)

Danke 🙂 MfG

Zitat:

Original geschrieben von deady1000


Ja wir dürfen jetzt mit 48 PS fahren, wenn wir 2012 die 34PS Prüfung gemacht haben.

Beweis: http://www.fahrerlaubnisrecht.de/FeV/FeV76.htm

siehe Absatz 7

Zitat:

Original geschrieben von deady1000



Zitat:

7. § 6 Absatz 1 zu Klasse A

Inhaber einer Fahrerlaubnis der Klasse A (beschränkt) nach 6 Absatz 2 dieser Verordnung in der bis zum 18.Januar 2013 geltenden Fassung dürfen

a) Krafträder der Klasse A2 und

b) nach Ablauf von 2 Jahren nach der Erteilung Krafträder der Klasse A führen.

Wir brauchen auch keine neue Prüfung wenn wir 2 Jahre rum haben.

Diejenigen, die jetzt erst den Führerschein machen (A2 oder so) dürfen zwar 48 PS fahren, müssen jedoch nach 2 Jahren noch eine Prüfung ablegen, um offen fahren zu dürfen.

48 Ps.... Alda Schwede 😉

Zitat:

Original geschrieben von shmerlin


Ach ja, gut das jemand gefragt hat, sonst wäre das Thema ja niiiiieeeeeeeeeee angesprochen worden. 🙄

Mfg shmerlin

P.S.: Suchfunktion benutzen! Da stehen dann auch die richtigen Angaben zum FS, vorallem mit den richtigen kW, Stichtagen, Quellen usw.

Wie ich DAS immer liebe, auf Suchfunktion geschickt zu werden....Danke!!!

Zitat:

Original geschrieben von e36 M-Power



Zitat:

Original geschrieben von shmerlin


Ach ja, gut das jemand gefragt hat, sonst wäre das Thema ja niiiiieeeeeeeeeee angesprochen worden. 🙄

Mfg shmerlin

P.S.: Suchfunktion benutzen! Da stehen dann auch die richtigen Angaben zum FS, vorallem mit den richtigen kW, Stichtagen, Quellen usw.

Wie ich DAS immer liebe, auf Suchfunktion geschickt zu werden....Danke!!!

Das hat auch seinen Grund, zu dem Thema wird hier alle paar Tage ein neuer Thread eröffnet, obwohl bis jetzt in jedem Thread die gleiche Frage die selben Antworten erhalten hat! Inkl. genauer Gesetzeslage und verlässlicher und korrekter Quellen.

Da finde ich es so langsam unverschämt wenn anstatt selber zu suchen (Suche dürfte sogar schneller gehen, als auf Antworten zu warten), sofort ein neuer Thread eröffnet wird.

Bei dem Leistungsgewicht musst du unter 0,2 kW/kg Leermasse bleiben. Das entspricht bei 48 PS so um die 175 kg.
Bei den genannten Sportlern brauchste dir also keine gedanken machen, fahrfertig wiegen die im Leben keine 180 kg, sondern eher >200 kg.
Einzig ein paar Supermotos und Crosser haben mit der Grenze Probleme.

Also..ich hatte mal ne RD350 lc1..abgspeckt 160 kg und offene 43 PS.

Das war ne ziemliche Rakete, lief 190 Sachen..

Ich bin gespannt, wie der Nachwuchs mit den modernen 48 ps klar kommt...

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