Neue Führerscheinreglung(48 PS für Anfänger)

Hi @ all..,

Ist das war, dass Mann jetzt als Neuling mit 48 PS anstatt der bisher 36 PS rum tukkern darf?
Wie sieht's aus, wenn das stimmen sollte, wenn man den Führerschein vor der Regelung gemacht hat? Muss man dann weiterhin mit 36 oder darf man auch schon mit 48 PS fahren?

Danke Gruss

Beste Antwort im Thema

Wenn Schnee liegt hier seit ein paar Tagen,
kommen schon die tollsten Fragen...
wie ist das mit dem Führerschein,
welches Moped soll es sein?
Da wird im Ernst dann noch gefragt,
was wohl der liebe Nachbar sagt,
wenn ich statt ´ner SSP
mit ´nem Chopper an der Ecke steh`.
Volljährig...ja, das bin ich schon,
Verstand..das ist eher blanker Hohn.
Den Kopf brauch ich doch nicht zum Denken,
schließlich muss ich Moped lenken.
Falls sich dann Schrauben dabei lösen,
frage ich die Leut, die bösen,  
was können das für Schrauben sein?
In welchem Kopf soll ich sie finden,
in meinem oder dem Zylinder?
Bald scheint die Sonne, ist doch klar,
dass ich dann wieder Moped fahr.
Ist nicht mehr lang, in ein paar Tagen,
dann hör`n sie auf, die dummen Fragen.

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Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer


Könnt ihrs nicht mal gut sein lassen? Jetzt ist der Thread hier auch ausgeartet.
Ich bin gegen solche Beschränkungen, weil ich nichts von Bevormundung halte, auch wenn sie dem einen oder anderen helfen würde. Darüber kann man endlos diskutieren, jeder zieht die Grenze woanders. Motorradfahren komplett verbieten würde auch Leben retten.
Wenn jetzt jemand die Regeln ignoriert, bitte, das muss man hier nicht breittreten.

Demnach wärst du also im Umkehrschluss auch dafür, dass man mit einem Autoführerschein auch Motorrad oder LKW fahren darf? Weil anders wäre es ja Bevormundung. 😉

Dann wirst du wahrscheinlich sowas sagen wie "nee ich hab ja in dem Fall nur die Erlaubnis PKW zu fahren, das ist dann ja keine Bevormundung."
Und genau das ist der Punkt, mit dem A2 hast du die Erlaubnis ein Motorrad mit 35 kw zu fahren, dass im Ausland ohne LB. nicht mehr als 70 kw haben darf. Das ist in dem Sinne keine Bevormundung, sobald du die Voraussetzungen erfüllst, darfste dann ja auch den A-Schein machen.
Genauso wie die Voraussetzung für den B-Schein ein Alter von 18 Jahren zu haben. Da schreit ja auch keiner nach Bevormundung.

BTW: Ja ich weiß, du hast den normalen A-Schein, war ein hypothetisches Beispiel. 😉

Wir sind lange noch nicht EIN Europa.

Es ist auch eine Frage, WO man wohnt. Im grenznahen Gebiet zu Österreich sind die unterschiedlichen Regelungen sicher störender als hier in Berlin, wo das allenfalls die Urlaubs Tour betrifft. Die Jugend in Passau muss sicher sensibler sein.

zum Teil, denn die in den Bergen kommen nicht auf die Idee mit einem Superspotler ausserhalb der Rennstrecke aufzutauchen.

Zitat:

Original geschrieben von shnoopix


Demnach wärst du also im Umkehrschluss auch dafür, dass man mit einem Autoführerschein auch Motorrad oder LKW fahren darf?

Wenn ich strikt dagegen wäre, hätte ich mir nicht CE mit Schlüsselnummer 79 eintragen lassen beim Umschreiben der alten Klasse 3. Die war gerade richtig, mit A1 enthalten wäre sie perfekt gewesen. Dass ich nicht LKW fahren kann, weiß ich ja selbst, nur wie ich das ggf. ändern würde, bleibt nun mir überlassen. Ähnliches gilt für BE.

Wie gesagt: wo die Grenze gezogen werden sollte, beurteilt jeder anders. Ich glaube, dass sich so gut wie niemand einfach so in einen LKW setzt, weil er weiß, wie sehr er damit andere gefährden kann, wenn er Mist baut. Das steht im Widerspruch zur Mentalität hierzulande - da wird eher davon ausgegangen, dass genau das passieren wird. 😉 Im Endeffekt haben die Klasse-3ler, die immer noch die Mehrzahl der Führerscheininhaber sind, aber beweisen, dass dem nicht so ist.

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Was immer wieder bei der Umschreibung der alten Führerscheine übersehen wird: Da keine Verschlechterung eintreten durfte, wurden eben geringfügige Verbesserungen zugelassen. CE 79 als Beispiel. Oder das alle mit 1b jetzt mit 125 ccm unterwegs sein dürfen.

Beim A2 wird niemandem etwas genommen, was er schon hatte. Ansonsten müssten sich alle wegen dem BE beschweren. Denn den gab's früher auch mittels Klasse III ohne dafür etwas tun zu müssen.

Jedoch machen die wenigsten den BE zielgerichtet um dann ihren Spaß mit einem Anhänger jenseits von 750 kg haben zu dürfen. Beim Motorrad sieht das mit dem gewonnen Spaß deutlich anders aus. Daher das subjektive Empfinden »mir haben sie was weggenommen«.

Und das obwohl sie mit 35 kW statt mit 25 kW fahren dürfen...

Grüße, Martin

Man darf auch mit dem "B" einen Anhänger schwerer als 750kg ziehen.

ich habe auch nur den "B". Habe mal durchgerechnet, ob mit BE was bringen würde. Macht es aber nur für die Arbeit, und da verzichte ich lieber drauf und behalte meinen FS.

Und von den "B" inhabern werden die wenigsten ungeübt mit einem entsprechenden LKW fahren können.

Stimmt, der alte 1B war 80 ccm, steht bei mir auch noch so im rosa Lappen.
Aber um Umschreibung gehts hier ja nicht direkt. Sonst würden wir jetzt die ganz harten Fälle ausgraben: was ist mit jemandem, der im Herbst 2012 noch A beschränkt gemacht hat? Gelten die Einschränkungen im Ausland, wenn er _nicht_ umschreibt? Die alte deutsche Fahrerlaubnis kannte A2 und die 70kW-Grenze nicht. Interessiert im Ausland Besitzstandswahrung, oder wird A beschränkt als A2 angesehen und die Grenze gilt?
Ansich hätte man eine Schlüsselnummer hinzufügen müssen, die sie für Umschreiber aufhebt.

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer


Sonst würden wir jetzt die ganz harten Fälle ausgraben: was ist mit jemandem, der im Herbst 2012 noch A beschränkt gemacht hat? Gelten die Einschränkungen im Ausland, wenn er _nicht_ umschreibt?

Siehe meine Seite:

Schweiz: Ja.
Österreich: Nein.

Begründung des zuständigen Amts in der Schweiz: Es kann nur kontrolliert werden was im Führerschein angegeben ist. Und wenn da z.B. noch 25 kW steht (alter deutscher Lappen, rosa), dann wäre das erst einmal was der Beamte sieht und bearbeiten kann.

War doch schon vor drei, vier Jahren hier mal bei MT. Da wurde jemand wegen seinem A beschränkt im Kartenführerschein in .at etwas länger als Nötig angehalten bis die Beamten geklärt hatten das das Feld ohne Datum tatsächlich bedeutet »den A unbeschränkt hat er auch - und zwar exakt zwei Jahre nach dem handschriftlich vermerkten Datum oben links auf der Rückseite«. Ob es stimmt oder nur ein Märchen war -> keine Ahnung.

Wegen dem angeblich fehlendem Strich im Kennzeichen bzw. dem Strich zu viel in den Papieren haben doch mehrere 1'000 Deutsche ihre Papiere neu ausstellen lassen. Weder ADAC noch andere Automobilclubs haben je einen Fall gemeldet bekommen, bei dem tatsächlich einem deutschen Touri eine Strafe aufgebrummt wurde. Aber: Das Internet war wohl gut genug für die Panikmache. Stand bei uns auch in der Lokalpresse - und die Zulassungsstelle hatte ihren Angaben nach Probleme die Anfrage nach neuen Fahrzeugpapieren zu erfüllen...

Zurück zum Thema:

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer


Die alte deutsche Fahrerlaubnis kannte A2 und die 70kW-Grenze nicht. Interessiert im Ausland Besitzstandswahrung, oder wird A beschränkt als A2 angesehen und die Grenze gilt?

Österreich und Schweiz: 25 kW und offen unbegrenzte Leistung -> legal. Kein Problem. Der A beschränkt ist bilateral mit der Schweiz vereinbart. Daher »kennt« die Schweiz den und es gibt kein Problem.

Und: Ab dem 19.01.2015 ist das ja sowieso kein Thema mehr, daher hat sich Deutschland wohl das gespart, was du anmerkst:

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer


Ansich hätte man eine Schlüsselnummer hinzufügen müssen, die sie für Umschreiber aufhebt.

Österreich hat eine solche nationale Schlüsselnummer, die 115. Deutschland nicht.

Grüße, Martin

[offtopic]

Zitat:

Original geschrieben von Papstpower


Man darf auch mit dem "B" einen Anhänger schwerer als 750kg ziehen.

Stimmt, du hast Recht. Habe das gerade noch mal nachgelesen:

Zitat:

[A]uch mit Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg oder mit Anhänger über 750 kg zulässiger Gesamtmasse, sofern die zulässige Gesamtmasse der Kombination 3 500 kg nicht übersteigt.

http://www.gesetze-im-internet.de/fev_2010/__6.html

Der Unterschied liegt darin ob der Anhänger maximal 3,5 Tonnen haben darf (BE) oder die gesamte Kombination maximal 3,5 Tonnen haben darf (B).

[/offtopic]

Grüße, Martin

Zitat:

Original geschrieben von Sonntagnachtsfahrer



Zitat:

Original geschrieben von shnoopix


Demnach wärst du also im Umkehrschluss auch dafür, dass man mit einem Autoführerschein auch Motorrad oder LKW fahren darf?
Wenn ich strikt dagegen wäre, hätte ich mir nicht CE mit Schlüsselnummer 79 eintragen lassen beim Umschreiben der alten Klasse 3. Die war gerade richtig, mit A1 enthalten wäre sie perfekt gewesen. Dass ich nicht LKW fahren kann, weiß ich ja selbst, nur wie ich das ggf. ändern würde, bleibt nun mir überlassen. Ähnliches gilt für BE.
Wie gesagt: wo die Grenze gezogen werden sollte, beurteilt jeder anders. Ich glaube, dass sich so gut wie niemand einfach so in einen LKW setzt, weil er weiß, wie sehr er damit andere gefährden kann, wenn er Mist baut. Das steht im Widerspruch zur Mentalität hierzulande - da wird eher davon ausgegangen, dass genau das passieren wird. 😉 Im Endeffekt haben die Klasse-3ler, die immer noch die Mehrzahl der Führerscheininhaber sind, aber beweisen, dass dem nicht so ist.

Oh doch. Du glaubst nicht wie viele sich als Superhelden - alles könner glauben und sich gnadenlos überschätzen. Und wenn dann was passiert sind immer die anderen schuld

Daher bin ich für den Nachweis der Leistungsfähigkeit.

Den Nachweis der Leistungsfähigkeit haben wir ja jetzt. Und das ist das wirklich gute daran.

Wenn ich an meinen Kumpel denke. Mit 18 geradeso den Schein bekommen. Nie gefahren und mit 25 dann in den Laden ne CBR600RR gekauft. Immerhin hatte er vor der 1000der Schiss nach dem 5min fahren und er bestand auf ABS... 😛

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