Neue Fahrradwege - neues Glück?

Keine Sorge, es geht tatsächlich ums Motorradfahren.

Seit einiger Zeit sind unsere hamburger Verkehrsplaner um ökologischere Verkehrsfürung bemüht. Mutmaßlich auf Betreiben der GAL nimmt man dazu auch den Ausbau des Fahrradwegnetzes in Angriff Nun ists in der Stadt halt eng und man malt kurzerhand rechts auf den Straßen zuätzliche 1m Fahrradspuren auf.

Besonders während der Rush Hour sind die für Möppfahrer ja soooo verlockend!

Darf man das? Darauf auf Los vorrücken?

Und wenn nicht - issas teuer?

28 Antworten

Zitat:

@Lewellyn schrieb am 29. November 2014 um 13:02:28 Uhr:


Das ist etwas, was mich mit einem leichten Elektromotorrad liebäugeln lässt.

Unauffällige Benutzung von Radwegen. Das würde mir im täglichen Innenstadtverkehr dramatische Vorteile bringen.
Nicht besonders legal, aber nützlich.

http://www.sfm-bikes.de/de/bike.php?bike_id=391

🙂

Das kannte ich noch gar nicht. Und das, wo ich mal kurz eine 50er MadAss hatte.
Ich dachte eher an eine Zero FX. Aber die kostet auch 12k€.

Äußerst interessant. Danke für den Link. 🙂

Sind sogar 2 Händler in Herne (Runo und Romanski)

Ich nutze die Streifen oft mit dem Mopped. Sowieso sollte es hier mal "bike boxes" wie in manchen asiatischen Ländern geben, da darf einfach alles nach vorn, was zwei Räder hat!
Allerdings achte ich genau darauf, keine Radfahrer zu nerven oder gar zu behindern. Nutze die ja auch selbst als Radler, somit fällt es nicht schwer, das auszuschließen.

Lewellyn, das Vorhaben würde ich lassen. Wenn die Zeitersparnis derart hoch ist, gehe ich davon aus, dass der Radweg an für den KFZ-Verkehr oft roten Ampeln vorbeiführt. Fährst du da illegal rüber, kann man dir aber einen Rotlichtverstoß ankreiden.
Nebenbei sind von der Fahrbahn getrennte Sonderwege schon bei 25 km/h oft sehr kritisch, geschweige denn mit einem E-Bike. Du hättest ähnliche Probleme wie ein sportlicher Radler auch und könntest dich schon mal auf den einen oder anderen Kontakt mit Motorhauben und Fußgängern einstellen (potentiell tödliche abbiegende LKW lasse ich mal außen vor, sowas haben wir als aktive Fahrer im Blick). Umsonst geschieht die Verlegung auf die Straße hier nicht. Das hat nichts mit mangelndem Platz zu tun, Dessie. Der komplette Abbau der Bürgersteig-Fake-Radwege ist nur leider zu teuer, also kassiert man nur das blaue Schild für die Nutzungspflicht ein und lässt die Wege vergammeln.

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wenn ich den gesetzestext zu vorbeifahren noch richtig im kopf hab und nicht österreich mit deutschland verwurschtel, dann darfst du nur an stehenden fahrzeugen "vorbei fahren" und das langsam und auch nur, wenn du sicherheitsabstand nach links und rechts einhalten kannst UND vorne platz ist, damit du dich wieder einreihen kannst, damit du die spur oder was auch immer, auf der du vorbei fährst, nicht blockierst, wenn du vorn bist.

wenn der radweg gestrichelt ist und es biegt zb einer links ab, darfst du rechts, auf dem radweg, vorbei fahren. bei durchgezogener linie logischerweise nicht.

wenn nun vor dir verkehrsbedingter stau ist und du siehst, du kannst dich vorn wieder in die spur einreihen ohne den radweg zu blockieren, könnte ich mir schon denken, dass das eher in den bereich "grauzone" fällt und dann davon abhängt, wie gut du argumentieren kannst und wie hartnäckig der pozilist ist.

Zitat:

@Dessie schrieb am 29. November 2014 um 11:56:50 Uhr:


Fein.. und wie hoch ist die?

btw.. Ihr ahnt ja gar nicht, wie unterhaltsam gescheuchte oder angeschobene Radfahrer sein können..

Das würde ich mir lieber nochmal überlegen......wenn Du da auf einen, in zunehmender Menge auftretenden, was ich durchaus nachvollziehen kann, Kampfradler triffst rettet Dich auch kein Helm mehr....teuer kanns auch noch werden und besonders cool ist das auch nicht.

Vorbeifahren gibts auch auf autobahnen. Wenn auf allen Fahrstreifen der verkehr mit reduzierter Geschwindigkeit fährt. Das können auch 80km/h sein. Und dann fährt man mit etwas höherer Geschwindigkeit vorbei...

Da gehts explizit um das vorfahren von zweirädern an ampeln und dergleichen. Auf der autobahn darfst du mit dem motorrad auch nicht zwischen den spuren vorbeifahren. Geschweige denn überholen.
Interrssiert aber nur reiche fette geschäftsleute in entsprechenden autos. Die stellen einem den weg zu, springen aus dem auto und rennen einem mit erhobener faust eine autolänge nach, bevor sie zusammenbrechen weil sie so gar nicht trainiert sind.... Zwei mal. Deutsche bei Salzburg im stau! Und damals gabs noch keine actioncams... So schade! Seit dem fahr ich ohnehin nur noch autobahn, wenns gar nicht anders geht. Dann aber lass ich die kiste laufen, damit sichs lohnt.

Also vorbeifahren, innerorts, zweiräder, ampel oder bahnübergang auf rot:
Nicht wenn der verkehr nicht steht und nicht wenn kein platz ist, zum einreihen.
Und nur, wenn ausreichend platz vorhanden ist.
Beispielsweise kannst du auf einer linksabbiegerspur bis ganz vor fahren, wenn vorn eine lücke ist, die groß genug für dich ist. Wenn schon alles verstopft ist, musst du hinten bleiben, weil du sonst die linksabbiegespur blockieren würdest.

In D is das vorbeifahren mit dem motorrad an ampeln etc explizit erlaubt.

In österreich auch. Aber hier kanns sein, dass der letzte, an dem du zb vor einem kreisverkehr vorbei bist, versucht dich tu rammen oder zumindest erschrecken will, indem er auf wenige cm auffährt. Weil auch hier regiert vorallem der neid. Wenn man solche leuz dann aufhällt, werden schnell fie knöpfe runter gedrückt und irgendwo wichtig auf den tacho geglotzt.
In der dose am größten fühlen, aber nur wenn sie rollt...

Im Bussgeldkatalog steht:

Zitat:

Wer als anderer Verkehrsteilnehmer vorschriftswidrig Radweg (Zeichen 237) oder einen sonstigen Sonderweg (Zeichen 238, 239, 240, 241) benutzt oder als anderer Fahrzeugführer Fahrradstraße (Zeichen 244) vorschriftswidrig benutzt

... wird mit einer Geldbusse von 10€ belangt.

Quelle:

http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/.../

Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 30. November 2014 um 14:01:06 Uhr:


Im Bussgeldkatalog steht:

Zitat:

@Vulkanistor schrieb am 30. November 2014 um 14:01:06 Uhr:



Zitat:

Wer als anderer Verkehrsteilnehmer vorschriftswidrig Radweg (Zeichen 237) oder einen sonstigen Sonderweg (Zeichen 238, 239, 240, 241) benutzt oder als anderer Fahrzeugführer Fahrradstraße (Zeichen 244) vorschriftswidrig benutzt

... wird mit einer Geldbusse von 10€ belangt.
Quelle:
http://www.bussgeldkatalog-mpu.de/.../

Oh nein, 10 euro!

Ich dachte mir sowas. Der deutsche Bußgeldkatalog ist unerbittlich...

Jepp,
nach Ende des Geldes wird der Monat dann lang ...

Das passende Bike für den Radweg.

Es gibt nebenbei keinen rechtlich relevanten Unterschied zwischen "vorbeifahren" und "überholen". Im Gesetz wird ggf. von "rechts schneller als links fahren" gesprochen. Das ist z.B. in Ampelbereichen erlaubt; wer sich rechts vorbeidrängelt, beachtet nur den Mindestabstand nicht.

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