neue abwrack-infos
so, ne kurzfassung was heute in der frankfurter rundschau stand:
ab dem 30.03. genügt, um sich die abwrackprämie zu reservieren, ein gültiger kaufvertrag. geplant ist das ab dem 30.03 nur noch übers internet, sprich per email, verkehrt werden kann. das heißt der kaufvertrag muß eingescannt werden und an das von der bafa bereitgestellte dokument angehängt werden. zudem gilt nach neusten erkenntnissen eine 6-monatige frist, in der die noch fehlenden unterladen nachgereicht werden müssen-somit kann die prämie nur noch ein halbes jahr reserviert werden. laut bafa können die zahlreichen anträge, die über den postweg entgegengenommen werden nicht mehr bearbeitet werden. sollte die email rechtzeitig bei der bafa eingegangen sein, erhält man sozusagen eine bestätigung, um zu wissen, ob man noch zu den 600.000 gehört oder leider nicht mehr. nach aktuellen stand sie bis freitag etwas mehr als 300.000 anträge eingegangen, laut aussagen der händler gibt es mittlerweile deutschlandweit ca. 220.000 gültige kaufverträge, die abwrackberechtigt sind.
gruß frank
Beste Antwort im Thema
so, ne kurzfassung was heute in der frankfurter rundschau stand:
ab dem 30.03. genügt, um sich die abwrackprämie zu reservieren, ein gültiger kaufvertrag. geplant ist das ab dem 30.03 nur noch übers internet, sprich per email, verkehrt werden kann. das heißt der kaufvertrag muß eingescannt werden und an das von der bafa bereitgestellte dokument angehängt werden. zudem gilt nach neusten erkenntnissen eine 6-monatige frist, in der die noch fehlenden unterladen nachgereicht werden müssen-somit kann die prämie nur noch ein halbes jahr reserviert werden. laut bafa können die zahlreichen anträge, die über den postweg entgegengenommen werden nicht mehr bearbeitet werden. sollte die email rechtzeitig bei der bafa eingegangen sein, erhält man sozusagen eine bestätigung, um zu wissen, ob man noch zu den 600.000 gehört oder leider nicht mehr. nach aktuellen stand sie bis freitag etwas mehr als 300.000 anträge eingegangen, laut aussagen der händler gibt es mittlerweile deutschlandweit ca. 220.000 gültige kaufverträge, die abwrackberechtigt sind.
gruß frank
56 Antworten
geschäftsführer war lange im urlaub, da liegt jetzt ne masse zeug auf seinem schreibtisch was noch aufzuarbeiten ist...ich hoffe es wird noch eher, aber naja, beeinfluss kann ich das kaum, außer imme rmal wieder anzurufne und zu fragen...
Mein 🙂 hat mir zur staatlichen Prämie auch noch gesagt das ca 1/3 der eingereichten Anträge wegen unvollständigkeit oder fehlern zurückgewiesen werden... ob die Zahl stimmt oder nicht:
Denke die leute, die bis Ende März bestellen, sollten auf der sicheren Seite sein.
Mein 🙂 wird wohl am Stichtag um Mitternacht im Büro sitzen und die Anträge online absenden wenn das wirklich so kommt ^^
10.03.2009: Reservierung der Umweltprämie mit Kaufvertrag des Neuwagens – Antragstellung in diesem neuen Verfahren erst ab 30. März 2009 möglich
Da die Umweltprämie sehr gut angenommen wird, sind sich viele Autokäufer unsicher, ob sie auch bei längeren Lieferzeiten noch in den Genuss der Prämie kommen.
Deshalb wird ab 30. März 2009 ein neues Verfahren zur Beantragung der Umweltprämie eingeführt.
Wer ein neues Auto gekauft hat, wird ab dem 30. März 2009 den Antrag auf Gewährung der Umweltprämie mit Vorlage der Kopie eines rechtsverbindlichen Kaufvertrages beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle stellen können und sich damit einen Platz in der Bearbeitungsschlange reservieren können.
Ausgezahlt wird die Prämie aber erst dann, wenn die Zulassung des neuen PKW sowie die Verschrottung des Altfahrzeugs erfolgt ist und beides nachgewiesen wird.
Aufgrund der notwendigen technischen Änderungen kann das neue Verfahren erst zum 30. März 2009 in Kraft treten. Bis dahin gelten weiterhin die derzeitigen Vorgaben.
Für die Antragsteller ergibt sich damit folgende Situation:
Bis einschließlich zum 29.03.2009 müssen die Anträge den bekannten Anforderungen entsprechen, d. h. die Antragstellung kann erst nach Zulassung des Neufahrzeugs erfolgen. „Reservierungsanträge“ nach dem neuen Verfahren sind also bis dahin nicht möglich: Vorher für das neue Verfahren gestellte Anträge können nicht bearbeitet werden, sondern werden an den Antragsteller zurückgeschickt.
Erst ab dem 30.03.2009 wird das neue Antragsverfahren möglich sein. Die Antragstellung wird dann ausschließlich unter Verwendung des vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle bereitgestellten neuen Antragsformulars möglich sein. Jede andere Form der Antragstellung wird ab diesem Zeitpunkt ausgeschlossen sein.
Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle wird rechtzeitig auf seiner Internetseite über Einzelheiten des neuen Verfahrens informieren.
Auch für Erbfälle wurde jetzt eine neue Regelung gefunden. Nunmehr können Erben gegen Vorlage der beglaubigten Kopie des Erbscheins die Verschrottungsprämie für Autos geltend machen, die auf den Erblasser zugelassen waren und die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind.
Hat schon jemand die Abwrackprämie ausbezahlt bekommen? Wie lange hat es seit Verschrottung des Autos gedauert? Bei mir ists jetzt 2 Monate her, hab aber noch nichts bekommen. Nicht mal nen Bescheid.
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Es ist hinreichend bekannt, dass Angie & Co. noch nicht die Aufstockung auf fünf Milliarden bewilligt haben - ergo hat das BAFA nur Geld für die ersten 600.000 Anträge, alle anderen müssen warten..
Zitat:
Original geschrieben von Eagle3386
Es ist hinreichend bekannt, dass Angie & Co. noch nicht die Aufstockung auf fünf Milliarden bewilligt haben - ergo hat das BAFA nur Geld für die ersten 600.000 Anträge, alle anderen müssen warten..
Naja, gehöre ja eigentlich noch zu den Erst-Antragstellern. Verschrottung war am 10.03.2009.
Dann würde ich meinen, solltest du bis Ende Juni an deine Kohle kommen - mir schwirrt auch gerade irgendwie 'ne Info im Kopf rum, dass Mitte/Ende Juni die "Auszahlungswelle" starten soll.. Ich persönlich ließ Ende März abwracken.. 🙂
ganz wichtige frage
und zwar hab ich heute über einen Internethändler den Vermittlungsvertrag unterschrieben das heißt ich bekomme in 2-3 tagen den Vertrag von VW zugeschickt mit dem ich die Abwrackprämie normal beantragen muss!
Kann ich mit dem Vermittlungsauftrag schon die Abwrackprämie beantragen? will einfach 100% sicher gehn das ich die bekomme und so hätte ich meine Ruhe ....
Zitat:
Original geschrieben von t-o-b-i
ganz wichtige frage
und zwar hab ich heute über einen Internethändler den Vermittlungsvertrag unterschrieben das heißt ich bekomme in 2-3 tagen den Vertrag von VW zugeschickt mit dem ich die Abwrackprämie normal beantragen muss!Kann ich mit dem Vermittlungsauftrag schon die Abwrackprämie beantragen? will einfach 100% sicher gehn das ich die bekomme und so hätte ich meine Ruhe ....
Den Vertrag bekommst Du vom Händler, nicht von VW.
Diese verbindliche Bestellung brauchst Du zur Reservierung der Prämie.
2 Tage kannst schon noch warten.
Auf das Auto warten wird viiiieeeeeel sclimmer. 😉
Naja war heut bei VW und er meinte man müsste es am besten noch heute machen allerdings wollte er mir bisschen druck machen ...
bei Bafa-hotline wusste sie es leider auch nicht es kann morgen übermorgen oder am donnerstag vorbei sein ... man kann es eben nicht sagen!
Heute sind innerhalb von 4 Stunden (zwischen 10 und 14 Uhr) rund 9000 Anträge eingegangen!
Das kann sehr eng werden für dich. Bei mir hat der Kaufvertrag bzw. die AB vom Händler außerdem eher eine Woche als 2-3 Tage gedauert (aber vllt. geben die Händler jetzt mehr Gas). Wieso hast du damit so lange gewartet? Hat dein Gebrauchter vorher die Kriterien nicht erfüllt? Wenn man jetzt bestellt und auf die Abwrackprämie "angewiesen" ist, ist es mehr oder weniger (russisches) Roullette. Dann lieber warten und die Rabatte einstreichen, wenn der Automobilmarkt nach Ende der Prämie am Einbrechen ist (sofern das denn der Fall sein wird).
Drücke dir die Daumen!
Zitat:
Original geschrieben von TJWF
Heute sind innerhalb von 4 Stunden (zwischen 10 und 14 Uhr) rund 9000 Anträge eingegangen!Das kann sehr eng werden für dich. Bei mir hat der Kaufvertrag bzw. die AB vom Händler außerdem eher eine Woche als 2-3 Tage gedauert (aber vllt. geben die Händler jetzt mehr Gas). Wieso hast du damit so lange gewartet? Hat dein Gebrauchter vorher die Kriterien nicht erfüllt? Wenn man jetzt bestellt und auf die Abwrackprämie "angewiesen" ist, ist es mehr oder weniger (russisches) Roullette. Dann lieber warten und die Rabatte einstreichen, wenn der Automobilmarkt nach Ende der Prämie am Einbrechen ist (sofern das denn der Fall sein wird).
Drücke dir die Daumen!
Die AB braucht er zum Reservieren nicht.
Die verbindliche Bestellung reicht.
Habe abends an APL gefaxt und hatte den Kaufvertrag am übernächsten Morgen im Briefkasten.
Die waren sehr fix, kommt natürlich darauf an, wo er bestellt hat.
ja war mir die ganze zeit unsicher weil ich nicht genau wusste wie es mit der arbeit weiter geht ...
wenn ich jetzt den vermittlungsvertrag abschicke und die prämie reserviere und sie die ablehnen kann ich dann einfach die Vertrag vom Händler nachreichen das ich sie noch bekomme?
Na, dann ist das Risiko ja noch halbwegs kalkulierbar bzw. es sollte zeitlich noch hinhauen. Ich könnte nachts wohl trotzdem nicht gut schlafen, solange nichts in "trockenen Tüchern" ist. 😉
Zitat:
Original geschrieben von t-o-b-i
ja war mir die ganze zeit unsicher weil ich nicht genau wusste wie es mit der arbeit weiter geht ...wenn ich jetzt den vermittlungsvertrag abschicke und die prämie reserviere und sie die ablehnen kann ich dann einfach die Vertrag vom Händler nachreichen das ich sie noch bekomme?
Du brauchst unbedingt die verbindliche Bestellung zur Reservierung!
Der Vermittlungsvertrag sagt garnichts aus, kannst ja auch hinterher nicht bestellen.
Wo hast Du bestellt?
Möglicherweise kann Dir der Händler die Bestellung faxen, geht schneller.