neue 2er Active Tourer und Gran Tourer 2018 Modell ab März Anhängerkupplung
Hallo,
ich bekomme einen neuen Dienstwagen.
Aktuell ist es bei BMW so, dass wohl erst ab der 3 er Klasse eine abklappbare Anhängerkupplung gibt.
Bei den 2er Klassen bisher nur abnehmbar.
Aktuell fahre ich einen Mercedes und ich möchte die abklappbare AHK nicht mehr gegen eine abnehmbare tauschen.
Meine Frage:
haben die neuen 2018 er Modelle auch nur die abnehmbare AHK?
Vielleicht ist ja hier jemand, der schon dies beantworten kann.
Vielen Dank.
Liebe Grüße
Ivonne
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@gt2er schrieb am 7. Februar 2018 um 17:02:47 Uhr:
Es ist nicht verboten eine abnehmbare AHK dran zu lassen. Allerdings kannst Du eine Mitschuld bekommen, wenn Du diese drauf lässt und Du mit dieser beim Rückwärtsfahren etwas beschädigst oder jemand Dir hinten drauf fährt. Dann wäre ohne AHK der Schaden geringer gewesen. Das wird von manchen Gerichten und Gutachtern berücksichtigt. Finde ich auch logisch.
Dann war ich eben gerade auf dem Weg zum Anhänger, der auf einer nassen Wiese steht. Damit ich nicht mit nassen Händen, Knien und Füßen im Auto sitzen muss und so die Verkehrssicherheit gefährde, wurde die Kupplung eben vorher montiert.
Idiotische Ausreden von Versicherungen, gehören mit idiotischen Ausreden des Versicherten beantwortet....

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Zitat:
@gt2er schrieb am 7. Februar 2018 um 17:02:47 Uhr:
Es ist nicht verboten eine abnehmbare AHK dran zu lassen. Allerdings kannst Du eine Mitschuld bekommen, wenn Du diese drauf lässt und Du mit dieser beim Rückwärtsfahren etwas beschädigst oder jemand Dir hinten drauf fährt. Dann wäre ohne AHK der Schaden geringer gewesen. Das wird von manchen Gerichten und Gutachtern berücksichtigt. Finde ich auch logisch.
Dann war ich eben gerade auf dem Weg zum Anhänger, der auf einer nassen Wiese steht. Damit ich nicht mit nassen Händen, Knien und Füßen im Auto sitzen muss und so die Verkehrssicherheit gefährde, wurde die Kupplung eben vorher montiert.
Idiotische Ausreden von Versicherungen, gehören mit idiotischen Ausreden des Versicherten beantwortet....

Ich habe von dieser Rechtsprechung noch nie gehört, obwohl ich jedes Urteil der letzten 30 Jahre im Kopf habe, glaube ich wenigstens.
Bei meinem letzten 5er hatte ich ständig einen meiner 4 Hänger dran. In der Zwischenzeit wurde die Kupplung nie abgenommen. Lohnte gar nicht. Und so würde ich auch heute argumentieren: Bin gerade auf dem Weg zu einem meiner Hänger oder ich komme gerade von dort. Man muß die Versicherungen auch mal einbremsen.
Das hat auch weniger was mit Rechtsprechung, oder Gesetzen zu tun. Da geht´s eher um die grenzenlose Phantasie der Versicherungen, wenn es darum geht, sich um Zahlungen zu drücken, oder diese zu mindern. Aus den letzten 3 nicht selbst verschuldeten Versicherungsfällen habe ich folgendes gelernt.
1: Die wichtigste Versicherung heut zu Tage ist eine anständige Rechtsschutz.
2: Versicherungen lassen so lange die Anwälte streiten, bis in etwa der Streitwert erreicht ist. Erst dann wird klein bei gegeben und der Schaden anerkannt.
Traurig, ist aber so.
Da gibt es kein wenn und aber!
Entscheidend ist für eine Versicherung und das meiner Meinung nach völlig zu Recht,
dass ein Schadensbild wo eine Hängerkupplung miteinspielt ein völlig anderes ist als ohne.
Ob die Wiese nass oder Lehmig ist interessiert im Schadensfall die Versicherung ehrlichgesagt einen feuchten Dreck!
Die Kosten für einen stinknormalen Auffahrunfall mit Hängerkupplung können ein vielfaches an Kosten bedeuten nur weil jemand zu bequem war das Teil zu demontieren.
Zum Thema gibt es übrigens im Netz genügend zu lesen und die Versicherungen greifen dies im Schadensfall gerne auf!
http://www.sueddeutsche.de/.../...sml-dpa-com-20090101-151109-99-09375
Aus dem im Link geschilderten Grund nehme ich die Hängerkupplung nach dem Betrieb vom Fahrzeug meiner Gattin stets ab, so erspare ich mir im Falle des Falles jeden Ärger schon im Voraus.
Doppelpost, sorry
Wenn es danach geht, ist die Frage, ob ich nicht schon verurteilt werde einen Teil des Schadens zu zahlen, nur weil ich überhaupt eine AHK am Auto habe und die vielleicht nie brauche. Denn auch der montierte Rahmen zur Aufnahme des Kugelkopfes ändert das Crashverhalten des Fahrzeuges im Heckbereich... Ich hätte ja vielleicht besser einen Dachträger für die Fahrräder nutzen können statt einem Heckträger! Und das ich überhaupt ein Auto habe, das ist schon eine Gefahr...
Safran, ich verstehe, was du sagen willst. Aber wo kommen wir da hin?
Überhaupt ist die Sichtbarkeit eines Autos stark von der Farbe abhängig und nicht nur bei Dämmerung. Demzufolge könnte man ein weißes Auto versicherungsmäßig begünstigen gegenüber all den grauen Blechkisten.
Ebenso eines mit Klimaanlage begünstigen, weil der Fahrer entspannter fährt. Eines ohne Radio, weil der Fahrer weniger abgelenkt ist. etc. etc.
Wohin führt das? Wir kommen damit weg vom Solidarprinzip einer Versicherung. Und wir kommen zu einer versicherungsgerechten Fahrzeugkonfiguration und -fahrweise. Denn demnächst soll ja Big Brother ins Auto Einzug halten, der deinen Fahrstil bewertet und in die Risikokalkulaton der Versicherung direkt einbezieht.
Von da an haben wir nur noch Schleicher auf den Straßen, die am Jahresende jubeln: "Ich mußte nur 99 Euro Versicherung bezahlen!"
Doch, da gibt es eben schon wenn und aber. Wenn ich zb mit meinem Hänger mal eben zum Baumarkt fahre, nehme ich die Kupplung hinterher selbstverständlich wieder ab. Wenn wir aber zb unser Brennholz vom Sägeplatz nach Hause fahren, habe ich über 4-5 Tage bis zu 3 Anhänger abwechselnd zu 3 verschiedenen Haushalten zu ziehen. Und wegen 15 Min Leerfahrt bis zum nächsten Hänger, nehme ich die Kupplung garantiert nicht ab.
Ich bin völlig bei der wenn es darum geht die Kupplung Wochenlang stecken zu lassen, obwohl ich keinen Anhänger ziehe. Das muss wirklich nicht sein und ist ja auch nicht der Sinn einer abnehmbaren AHK.
Aber wenn ich die Kupplung 5 mal am Tag wegen 10 Kilometern Leerfahrt ab und wieder dran machen soll, ist das für mich zu viel des vorauseilendem Gehorsams. Der wahre Preistreiber im Fall der Fälle ist nicht die Kupplung, sondern der Anwalt der Gegnerischen Versicherung, der die Gesamtkosten (Schaden + Anwalt) sowieso mal eben Verdoppelt.
Ein klein wenig Eigenverantwortung sollte man dem mündigen Bürger schon noch zugestehen.
ja, vergesst nicht das diese Begründung nicht auf meinem (Gedanken-) Mist gewachsen ist!
Ich gebe lediglich wieder wie Versicherungen
das Thema Schadensfall mit Anhängerkupplung sehen, beurteilen und werten.
Über Gerecht oder Ungerecht müsst ihr mit mir nicht diskutieren, wendet Euch an die Versicherungen.
Ich denke im Schadensfall interessiert das die Versicherung schlichtweg nicht wirklich ob Du die Kupplung nur kurz für 10km montiert gelassen hast. Es zählt nur das die AH-Kupplung montiert war als es zum Schaden kam.
Erzähle das mit der Eigenverantwortung des mündigen Bürgers mal Deiner Versicherung im Schadensfall!
Nur als weiteres Beispiel:
Im Prinzip wird das doch nicht anders gewertet wie die Richtgeschwindigkeit von 130 auf Autobahnen.
https://de.wikipedia.org/.../Richtgeschwindigkeit?...
lest mal den Abschnitt "Rechtsprechung zur Missachtung der Richtgeschwindigkeit" im Link genauer durch.
Das verhält sich versicherungstechnisch nicht recht viel anders als mit der Anhängerkupplung.
Im Schadensfall wird in beiden Fällen von Versicherungen und Gerichten stets über das Schadensbild und die Schadenshöhe diskutiert.
Ich glaube darüber brauchen wir nicht zu diskutieren! Das ist einfach Fakt!
Dafür kann ich nichts!
Das mit der unterschiedlichen Wagenfarbe ist aber schon etwas weit hergeholt.
Es geht einfach dadrum, das Versicherungen immer mehr versuchen ihre Leistungen zu beschränken. Und da ist denen jede Argumentation recht! Richtgeschwindigkeit oder abnehmbare AHK. Fakt ist bei beidem, das gegen kein geltendes Gesetz verstoßen wird, aber es wird versucht es zu deinem Nachteil auszulegen. Irgendwann kommt das Argument, du hättest ja auch 15 Sekunden später an deinem Startpunkt losfahren können, weil dann wärst du dem anderen aufgefahren... Ich weiß das manches an den Haaren herbeigezogen ist, aber wenn, dann von beiden Seiten! Und daher ist das mit den Farben auch nicht so abwegig.
Zitat:
@Safran258 schrieb am 10. Februar 2018 um 09:06:00 Uhr:
Das mit der unterschiedlichen Wagenfarbe ist aber schon etwas weit hergeholt.
Ach ja? Wenn die Versicherungen sonst mit allem so gut wie widerstandslos durchkommen würden, wäre das nur der nächste Schritt, den Versicherungsnehmer noch mehr zu gängeln.
Was haben Versicherungen und Martin Schulz gemeinsam...?

So hier meldet sich mal die Themenerstellerin
Also warum ich keine abnehmbare möchte ? Ganz einfach ich fahre Mountainbike und benutze die AHK 3 mal die Woche um in den Bikepark oder auf Trails zu fahren, die es bei mir um die Ecke nicht gibt.
Ich habe keine Lust jedesmal das Ding dran zu fummeln oder mir die Business Kleidung an der AHK zu versauen weil diese noch dran ist. Mir geht es nicht ums nass werden im Regen, denn die Mountainbikes müssen ja auch aufgeladen werden, sondern um die einfachere Variante.Ich hatte früher eine abnehmbare und an meinem Mann seinem Fahrzeug haben wir auch eine abnehmbare (Golf) und es ist einfach nicht schön. Er hat sie mittlerweile nur noch dran, weil es echt ein gefummel ist.
Liebe Grüße Ivonne