Neue 125er Roller und Führerscheinfrage
Hallo. Ich werde mir wahrscheinlich in naher Zukunft einen 125er Roller kaufen und hätte da einige Fragen. Ich habe den Motorroller-Katalog 2009 der Motoretta gekauft und habe einige Großradroller 125er im Preisbereich um ca. 2000€ rausgesucht. Gefunden habe ich folgende Modelle, die mir in den Kram passen. Da ich davon ausgehe, das in diesem Katalog nur Markenroller behandelt werden, hoffe ich mal das diese Kandidaten brauchbar sind.
Generic Soho 125
Generic Zion 125
Keeway Outlook 125
Lifan Traveller 125
Peugeot Sum-Up 125
Ich würde gerne alles soweit mögliche über diese Fahrzeuge erfahren. 🙂 Natürlich habe ich auch selber Recherchiert aber gerade über Generic nichts gefunden außer der Homepage. Lifan und Keeway sind wohl Chinesische Hersteller mit akzeptabler Qualität. Also keine Baumarktanroller oder? Und der Sum-Up soll wohl auch in China gefertigt werden. Aber da es ein Peugeot ist, sollte man doch dennoch Qualität erwarten oder? Mein persönlicher Favorit ist der Generic Zion. Der Roller sollte halt für 50/50 Stadt und Überland dienen.
So, zum Führerschein. In der Autobild habe ich letzre Woche gelesen, das man Vorhabe 125er Roller für alle Inhaber eines PKW Führerscheins fahrbar zu machen. Wer kann mir diesbezüglich mehr Infos geben, bzw. ob es überhaupt wahr ist. Ansonsten hatte ich eigentlich sowieso vor einen 125er Schein zu machen. Motorrad brauche ich nicht. 125er sind mehr als Genügend. Sollte man also auf die neue Führerscheinregelung warten oder ist sowas wieder nur ein leeres Wahlversprechen von dem man nichts weiter erwarten sollte? .... Danke für Antworten. 🙂
Elias
29 Antworten
Wenn du den Führerschein noch nicht fertig hast,rate ich zu einen A.Du wirst es später einmal sehen.Auf Dauer wird dich ein125er nicht befriedigen noch zu mal,wenn du 50% Überland hast.Die Nebenkosten für einen 125er sind auch erheblich.Oft kommt man mit einen Modell jenseits der 125 oft günstiger.125 ist halt Einsteigerklasse der Jungen.Das lassen sich Versicherungen ordentlich bezahlen.Die Kosten für nen A sind auch nicht erheblich mehr.
Zitat:
Original geschrieben von FUNKY-ONE
zum führerschein,wie alt bist du?
falls über 18, dann empfielt es sich NICHT den 125er schein zu machen.
der preisunterschied zum "A" führerschein ist minimal und du hast durch den "A" schein alle möglichkeiten auch irgendwann später mal ein motorrad oder einen roller mit mehr hubraum zu fahren.
glaub mir, du wirst dich sehr sehr schnell darüber ärgern wie wenig leistung ein 125er roller hat.
jede vernünftige fahrschule wird dir das gleiche empfehlen.
ich hatte auch erst mit dem gedanken gespielt einen 125er schein zu machen.
nachdem ich aber mit mehreren fahrschulen gesprochen habe, wurde mir schnell klar das es blödsinn ist einen 125er schein zu machen, wenn man für ein paar € mehr auch den großen schein bekommt.
ob man es im endeffekt ausnutzt bleibt jedem selbst überlassen, aber du hast immer die option darauf etwas großes zu fahren und musst nicht für immer mit einer 125er "möhre" umherfahren, die grade so 100 kmh schaffen.
Hallo. Ein Blick ins Profil sollte genügen um mein Alter rauszufinden. 🙂 Auf das Thema 125er kam ich eigentlich nur, als ich davon laß, das es bald angeblich mit dem B Schein möglich sein solle. Ich mag Roller, die nicht allzugroß sind, mit großen Rädern. Die Gelegenheit zudem, bei gutem Wetter und Kurzstrecken meinen Panda zu entlasten. Motorradfahren oder große Roller habe ich eigentlich nie im Sinn gehabt. Selbst mit dem Auto kommt man gerade in Berlin kaum über Geschwindigkeiten über 70-80. Manchmal nicht mal auf der AB.
Heute morgen kam ich beim Amt endlich durch und siehe da: Mann (in diesem Falle Frau) wisse über das Gerücht bescheid und es sei durchaus geplant. Spätestens nächstes Jahr oder so ähnlich sagte sie mir. Also ein Jahr könnte ich bestimmt warten, falls es durchgesetzt werden sollte. Dann würde ich auf einen weiteren Schein, egal ob A oder A1 verzichten wollen. Falls nicht überlege ich es mir nochmal durch.
Zitat:
Original geschrieben von VmaxGeier
Ich kann dir nur schwer ans Herz legen keinen China Roller zu kaufen. Wie so oft hier schon geschrieben wurde ist ein guter Gebrauchter eines namenhaften Hersteller um längen besser und zuverlässiger. Sicher gibt es auch Ausnahmen aber ich lese hier schon ewig im Forum und letztendlich werden diese Roller meistens wieder verkauft weil nur Probleme da waren. Ich selbst habe keine direkten Erfahrungen mit diesen Chinis gemacht jedoch hat ein Arbeitskollege von mir einen Rivero (Made in China) und er war jetzt schon 8 Mal in der Werkstatt (Vor 2 Monaten neu gekauft).
Er spielt jetzt ebenfalls mit dem Gedanken ihn gegen einen Gebrauchten "einzutauschen". Naja, auf mich hört man ja nicht 😁Ne im Ernst, auf dauer biste allein schon in Sachen Ersatzteilen und Werkstätten bei Markenroller besser bedient.
Grüße, Nick
Typische Chinaroller habe ich auch gar nicht im Sinn. Okay, vom Lifan habe ich mich schon etwas distanziert, da es keinen Händler in meiner Nähe gibt und vom Peueot auch. Wegen der Optik nach der Live begutachtung. 🙂. Aber Generic und Keeway sind doch Europäische Hersteller, die in diesem Fall die von mir ausgesuchten Fahrzeuge nur in China fertigen lassen. Unter genauso strengen Qualitätsvorlagen, hoffe ich. Gebrauchte fallen in diesem Fall weg für mich. Aus diversen Gründen. Sollte also neu sein und im Bereich um 2000€ liegen. Allerhöchstens 2400€
Zudem ist ein Händler der auch Generic vertritt bei mir um die Ecke. Für den Keeway Händler müsste ich länger fahren.
Zitat:
Original geschrieben von joachim763
Wenn du den Führerschein noch nicht fertig hast,rate ich zu einen A.Du wirst es später einmal sehen.Auf Dauer wird dich ein125er nicht befriedigen noch zu mal,wenn du 50% Überland hast.Die Nebenkosten für einen 125er sind auch erheblich.Oft kommt man mit einen Modell jenseits der 125 oft günstiger.125 ist halt Einsteigerklasse der Jungen.Das lassen sich Versicherungen ordentlich bezahlen.Die Kosten für nen A sind auch nicht erheblich mehr.
Okay, die 50/50 sind übertrieben. In der Stadt wird das Haupteinsatzgebeit sein. Nur erstmal dort hin habe ich manchmal einige Kilometer Überland zu bewältigen. Je nach Strecke. Den Führerschein angefangen? Noch lange nicht. Schrieb ich schon zu Beginn doch. 🙂 Eines verstehe ich aber nicht jetzt: Der 125-er Roller hat keine Steuern, verbrauchen wenig und sind auch anscheinend so, günstig in der Wartung und technisch relativ unkomplizert. Der Zion 125 soll z.B. wie der Soho einen weitverbreiteten Honda Lizenzmotor haben, der sehr simpel ist und wenig verbrauchen soll. Ich kann mir kaum vorstellen, das größere, kompliziertere Roller mit mehr Hubraum und Leistung günstiger sein sollen, geschweige denn Motorräder, welche ich überhaupt nicht fahren will und kein Interesse dran habe.
Elias
In der ADAC Zeitschrift steht auch was von der Freigabe der 125er für Autofahrer, allerdings steht da was von vereinfachter Schulung und Prüfung
= also doch zur Fahrschule !!!
Ich war ein einem der Dreiradroller interessiert die ja auch mit PKW Schein zu fahren sind (zB MP3) warte aber jetzt mal ab was da kommt von wegen 125er...
Mal aus Interesse vorab: was kann man denn relativ einfach aus einer 125er an Höchstgeschwindigkeit rausholen?
E gibt doch nur die ccm Beschränkung - oder? Also kann man doch, selbstverstänlich im zugelassenen Rahmen, and den 125er friemeln - oder?
Zitat:
Original geschrieben von tomw
E gibt doch nur die ccm Beschränkung - oder?
Oder! Leichtkrafträder sind auch auf 11kW beschränkt.
Roller schaffen damit rund 110km/h, Motorräder dank effizienterer Kraftübertragung und geduckter Sitzposition 120km/h.
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was mann aus einer 125 er herausholen kann an geschwindigkeit kommt ganz auf den fahrer, die maschiene und die äußeren einflüsse an: wenn du wie ich nur 56kg wiegst kannst du natürlich schneller fahren....
also letztes jahr habe ich mit meiner yamaha teos mit 12 ps auf der autobahn gute 130kmh laut tacho gemacht, aber nur kurzzeitig und warscheinlich war die strecke da auch abschüssig.. normalerweise fahre ich damit auf der autobahn 110..
80 kmh sind aber immer drin, und wenn die erst mal endrosselt sind kommt es nur noch auf den fahrerr an... aber warscheinlich sind manche motorräder mit 10 ps schneller als mein roller mit 12ps..
die ganze debatte ist sovieso komisch, damals als ich den A1 gemacht hab war das ein richtiges erlebnis: nachtfahrten, autobahnfahrten überland.. nicht wie bei der mofa prüfbescheinigung wo die erste und einzige fahrstunde 1 stunde vor der prüfung ist...
125 ist nicht wirklich einfach, das muss man lernenda kann nicht einfach jemand den pkw schein machen und sich dann auf so ein mopped setzten..
wenn die wenigsten machen würden das 50er auch 55 fahren dürften wäre ich ja schon froh..
als über 18 jähriger ist es schwachsinn einen 125er schein zu machen. punkt ende. so ist es nunmal.
der A schein kostet quasi das gleiche. und ein motorrad mit schaltung musst du so oder so fahren. da kommst du wohl nicht drum rum.
übrigens hat damals mein runner FXR 180 19ps motorleistung gehabt, war mit 118kmh eingetragen und somit für stadt und ladstraße sehr gut geeignet. weniger sollte es aber nicht sein.
der hat 14 euro steuern im jahr gekostet und dazu 85 euro versicherung mit teilkasko und 150 € selbstbeteiligung.
im regelfall laufen entdrosselte 125er roller etwa 100 - 110 kmh.
wenn dir jemand etwas anderes erzählt, ist es gelogen. ausser die kiste ist getunt. und abgesehn von den china krachern, die schaffen als 125er oftmals nicht mal die 90 kmh.
mein rat wäre, mach den A schein, kauf dir einen roller mit ein bisschen mehr bumms ( ab 150ccm aufwärts) und freu dich.
125er fährt man als 16 - 18 jähriger, danach nicht mehr.
Zitat:
Original geschrieben von FUNKY-ONE
und ein motorrad mit schaltung musst du so oder so fahren. da kommst du wohl nicht drum rum.
Doch. Selbstverständlich kann man auch jeden Motorrad-Führerschein auf Automatik beschränkt machen!
Zitat:
125er fährt man als 16 - 18 jähriger, danach nicht mehr.
Was trieb Dich zu dieser äussert gewagten Aussage!?
Ich kenne unzählige Erwachsene, die 125er fahren.
- Weil sie relativ billig sind.
- Weil sie ihnen (für Stadt und gelegentlich Landstrasse) völlig ausreichen.
- Weil sie mit der Klasse 3 (wenn vor dem 1.4.1980 erteilt) gefahren werden dürfen.
Ich bin auch einer von denen.
Habe auch noch ein größeres Pferd im Stall (für gelegentlich Stadt, meist Landstrasse und BAB), doch die 125er sind einfach unheimlich praktisch und gut als Ergänzung zu gebrauchen.
natürlich kann man den schein mit beschränkung auf automatik machen. aber wie hirnlos ist es denn bitte?
dann darf man nie etwas anderes fahren.
und glaubs mir, irgendwann kommt der wunsch nach etwas größerem. vielleicht nicht morgen, vielleicht nicht in einem jahr, aber er kommt. garantiert!
und das die leute 125er fahren, die den schein vor 1980 gemacht haben, ist mir bewusst. da gibt es viele von.
aber du wirst so gut wie niemanden finden der als volljähriger mensch einen 125er schein macht, weil es einfach nur dumm ist.
und wirklich teurer als ein roller oder motorrad mit mehr als 125ccm (und sein es nur 150 oder 180ccm) sind die im gegensatz auch nicht . im gegenteil. ich wage sogar zu behaupten das ein fahrzeug über 125ccm günstiger zu versichern ist als ein 125er, welche bekanntermaßen viel von jugendlichen gefahren werden und dementsprechend mit den teilen auch viele unfälle passieren.
noch schlimmer ist es bei den gedrosselten 80ern, aber um die geht es ja hier nicht.
ach und nochwas,
ein 125er ist mit seinen 100kmh topspeed schnell am oberen limit bewegt, was das überholen eines lkw´s schonmal gefährlich werden lässt. ein motor mit mehr leistung kann viel schonender gefahren werden, verbraucht dabei meist auch weniger sprit, lebt vermutlich auch länger und bietet mehr reserven, selbst wenn sie nicht benötigt werden.
das nur noch mal am rande.
Zitat:
Original geschrieben von FUNKY-ONE
natürlich kann man den schein mit beschränkung auf automatik machen. aber wie hirnlos ist es denn bitte?
Sag das mal einer Rentnerin in unserem Rollerclub. Sie weiß genau, daß ein Burgman 400 ihr vollkommen reicht. Fährt sie auch schon jahrelang. (125er durfte sie ja wegen alter Klasse 3 eh fahren, ist sie früher auch jahrelang.)
Auf dem Burgi hat sie ihren A gemacht. Jetzt dürfte sie Burgman 650 oder GP 800 fahren.
Zitat:
und glaubs mir, irgendwann kommt der wunsch nach etwas größerem. vielleicht nicht morgen, vielleicht nicht in einem jahr, aber er kommt. garantiert!
Oder auch nicht. Der Burgi 400 ist ihr manchmal schon etwas zu groß und schwer. Man wird auch jenseits der 70 nicht mehr jünger und vollgetankt über 200kg zu rangieren ist nicht nach jedermanns Geschmack.
Unser Senior (noch mal etliche Jährchen älter) bescheidet sich sogar mit 250ccm (war automatisch in ganz alter Klasse 3 dabei, er hat aber auch Klasse 1). Fährt damit aber trotzdem Urlaubstouren über zigtausend Kilometer!
Er meint, das reicht ihm.
Du meinst, er irrt sich? In welchem Alter meinst Du, wird er sich eine dicke BMW kaufen, jetzt bald mit 90 oder erst mit 110? 😉
Zitat:
aber du wirst so gut wie niemanden finden der als volljähriger mensch einen 125er schein macht, weil es einfach nur dumm ist.
Das rate ich auch nicht.
Zitat:
ich wage sogar zu behaupten das ein fahrzeug über 125ccm günstiger zu versichern ist als ein 125er
Bei meiner Versicherung war das nicht so. Meine Suzuki UE125 war günstiger als mein Grand Dink 250.
Zitat:
welche bekanntermaßen viel von jugendlichen gefahren werden und dementsprechend mit den teilen auch viele unfälle passieren.
125er mit <=80km/h sind wohl teuer, nicht aber 125er >80km/h.
Zitat:
ein 125er ist mit seinen 100kmh topspeed schnell am oberen limit bewegt, was das überholen eines lkw´s schonmal gefährlich werden lässt.
In der Stadt fahre ich eigentlich immer <100km/h. Ich muß nicht der schnellste sein, will ein Lkw dort 100 fahren, soll er halt überholen. 😉
Zitat:
ein motor mit mehr leistung kann viel schonender gefahren werden, verbraucht dabei meist auch weniger sprit
Teillast ist ineffizient. Mein kleiner Roller ist im Stadtverkehr deutlich sparsamer als mein großer, trotz gleicher Technologie (4T Vergaser, Euro2, ungedrosselt.)
Der Hubraum will halt nicht nur mit Luft, sondern auch mit der dazu passenden Menge Sprit gefüllt werden. Mehr Hubraum, mehr Sprit.
Die Drosselklappe trägt ferner ihren Teil dazu bei, daß bei 50km/h Viertelgas effizienter ist als Zwanzigstelgas.
unsinnige argumentation die du hier betreibst.
wir reden hier nicht von rentnern, jenseits der 70 - 80 oder noch älter. das die nicht mehr umsteigen wollen ist klar.
aber ein junger mensch, der noch unter 50 jahren ist, wird es sich zweimal überlegen ob er sein leben lang nur 125er fahren möchte. spätestens dann, wenn man mal eine längere ausfahrt macht, fehlt auf dem kleinen bock einfach was.
und mit überholen von einem lkw, war nicht die stadt gemeint, sondern die landstraße, oder die autobahn.
und zum spritverbrauch ist ebenfalls zu sagen, das ein motor der permanent am limit (oder nahe dran) betrieben wird, mehr sprit verbraucht, als ein motor der nur mit wenig gas betrieben wird.
Zitat:
Original geschrieben von tomw
In der ADAC Zeitschrift steht auch was von der Freigabe der 125er für Autofahrer, allerdings steht da was von vereinfachter Schulung und Prüfung
= also doch zur Fahrschule !!!
Könnte dann so ähnlich sein wie hier in der Schweiz: Keine Theorie mehr notwendig (da bereits absolviert). Jedoch denke ich, dass sie die Fahrschulen nicht um die Einnahmequelle "Pflichtstunden" berauben werden.
Vielleicht wird dann keine Prüfung mehr notwendig sein - aber die Pflichtstunden eben doch.
Warten wir's ab - ich nehme den A1 auch mit meine Ü30 aus .ch jedenfalls mit. 🙂
Grüße, Martin
Zu den Rollern kann ichg nichts sagen, aber das Gerücht mit Klasse B taucht seit Jahren regelmäßig aus. Diesbezüglich hatte ich 2007 eine Anfrage an das Bundesverkehrsministerium gerichtet und folgende Antwort erhalten.
Betreff: Reg-Nr.: TH 12132 Führerscheinberechtigung für Leichtkrafträder
Sehr geehrter Herr xxxxxxxxxx,
vielen Dank für Ihr Schreiben vom 26. April 2007.
Die Berechtigung zum Führen von Leichtkrafträdern war bis zum 31. März 1980
in den Fahrerlaubnisklassen 2, 3 oder 4 eingeschlossen. Durch Verordnung zur
Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften vom 6. November 1979 wurden
Leichtkrafträder der Fahrerlaubnisklasse 1 und aufgrund der aus
Verkehrssicherheits- gründen vorgenommenen weiteren Differenzierung der
Motorradfahrerlaubnis schließlich der Klasse 1b zugeordnet. Mit der Änderung
der Begriffsdefinition für Leichtkrafträder (max. 125 cm3, max. 11 kW) durch
Verordnung vom 14. 02. 1996 wurde die Klasse bereits an die jetzige EG
Klasse A1 angepasst.
Die Zweite EG-Führerscheinrichtlinie sieht für die Klasse A1 für
Leichtkrafträder eine eigenständige theoretische und praktische Prüfung vor
und erlaubt lediglich den Mitgliedstaaten, auf ihrem Hoheitsgebiet auch das
Führen solcher Krafträder mit einer Fahrerlaubnis der Klasse B zuzulassen.
Im internationalen Verkehr zwischen den Mitgliedstaaten gilt die
Berechtigung nicht. Damit wird indirekt auch in der Führerscheinrichtlinie
für eine eigenständige Ausbildung und Prüfung votiert.
Angesichts der Unfallhäufigkeit mit Leichtkrafträdern besteht derzeit keine
Absicht diese Berechtigung auch auf andere Inhaber einer Pkw-
Fahrerlaubnis auszudehnen und an der bisherigen Regelung in Deutschland wird
sich auch mit Umsetzung der Dritten EG- Führerscheinrichtlinie nichts
ändern.
Auf der Basis einer Untersuchung der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt)
zum Unfallgeschehen von Leichtkrafträdern und möglichen Folgen einer
Erweiterung der Pkw Fahrerlaubnis, haben sich auch die Länder einstimmig
gegen eine Änderung der derzeitigen Regelung ausgesprochen. In den letzten
Jahren sind die absoluten Unfallzahlen mit Personenschaden bei
Leichtkrafträdern leider dramatisch angestiegen. Bei einer Ausweitung der
Fahrerlaubnisberechtigung prognostizierte die BASt einen weiteren
erheblichen Anstieg der absoluten Unfall- und Getötetenzahlen in diesem
Bereich.
*********************************************************
Auch wenn es nachvollziehbar ist, dass Sie sich fragen "Warum gerade der
1.4.1980?" oder "Warum ich nicht?", aber es ist eben eine Tatsache, dass
eine Entscheidung das Ergebnis einer Untersuchung eines Sachverhaltes ist
und diese Entscheidung an ein bestimmtes Datum (einer Stichtagsregelung) der
Einführung oder Umsetzung gebunden ist. Jedes Gesetz wird mit einem
festgelegten Datum gültig und damit gelten ab diesem Zeitpunkt Festlegungen,
die der eine positiv für sich wertet, der andere aber lieber die Regelung
vor Einführung des Gesetzes für sich nutzen würde.
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Bei dem Erwerb der Fahrerlaubnis Klasse A1 mit Vorbesitz der Klasse B
handelt es sich um eine Erweiterung der Fahrerlaubnis.
Für die Erweiterung einer Fahrerlaubnis müssen grundsätzlich die
Voraussetzungen erfüllt sein, die für den erstmaligen Erwerb gelten.
Bei jeder Erweiterung, die eine Teilnahme am theoretischen Unterricht
voraussetzt, verkürzt sich die Mindestdauer des theoretischen
Grundunterrichts um 6 Doppelstunden.
Für die praktische Grundausbildung ist - wie auch bei der Erstausbildung -
ein zeitlicher Mindestumfang nicht vorgesehen.
In der Regel kann bei der praktischen Ausbildung davon ausgegangen werden,
dass der Fahrschüler aufgrund seiner Fahrpraxis einen "natürlichen" Bonus
besitzt. Dies findet bei der Bemessung der besonderen Ausbildungsfahrten
Berücksichtigung.
Ob und in welchem Umfange Kosten für zusätzliche Fahrstunden entstehen,
hängt folglich allein von den Fähigkeiten des jeweiligen Bewerbers ab. Eine
theoretische und praktische Prüfung ist abzulegen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag
xxxx xxxx
Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung
Referat Bürgerservice und Besucherdienst, IFG
Invalidenstr. 44
10115 Berlin
Aufgrund dieser Antwort gebe ich dem Gerücht auch heute keine Erfolgsaussicht. Unsere politische Richtung über welche ich hier nicht diskutiere hat sich nicht geändert.
Gruß Frank
Die Regelung ansich ist einleuchtend: Bestandschutz. Die Führerscheine werden in .de "unbegrenzt gültig" ausgestellt.
Somit führte die Tatsache "Berechtigung zum Führen von Leichtkrafträdern war bis zum 31. März 1980 in den Fahrerlaubnisklassen 2, 3 oder 4 eingeschlossen" zum Umstand, dass alle, welche den grauen Lappen davor gemacht haben, eben auch ein LKR führen dürfen.
Ebenso ist's ha bei mir mit dem 7,5 Tonner, welcher von späteren (ich glaube da war der Stichtag die Einführung des "Kunststoffkärtchens" in .de) nicht mehr zugetraut wird.
Grüße, Martin
Hier das EU-Recht noch mal zum Nachlesen. 2013 wirds wohl dann soweit sein, - wie auch immer.
(M, L, S. Sofern Artikel 6, Ziffer 3b in nationales Recht umgesetzt wurde[4] ist die Klasse A1 eingeschlossen (z.B. Code 111 in Österreich))
http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrerschein_und_Fahrerlaubnis

