Neu Selbständig gemacht paar fragen!

Hi, leute und zwar habe ich mich vor einer Woche erst Selbständig gemacht. Da ich nicht mehr aufs Arbeitsamt warten wollte.Und zwar fahre ich einen 3,5tonner Lkw mit einem Kolegen zusammen. Wir beide fahren Altmetall, und bewegen uns meist in umkreis von 50km. Wir wechseln uns ab und an ab beim fahren.Nun meine frage, [tachoschreibe] habe schon bisschen was lesen können drüber hier im Forum. Aber da ich ja mein Eigener Chef sozusagen bin, brauch ich da eine Bescheinigung, mitzuführen?. Das ich sagen wir mal ein Tag die Woche nicht gefahren bin?. Und muss ich Ständig die Tachoscheibe ausfüllen? Oder brauch ich die erst auszufüllen wenn ich den radius von 50km verlasse?.
Und wie ist das bei einer Kontrolle?. Ladungssicherung, ist bei mir immer A&O aber wie soll ich zb: einen einzelen Auspuff auf der Pritsche sichern etwar festspannen?. Ich kann ja nicht jede einzelne schraube festgurten habe 60cm Bracken am Lkw. Und wenn da eine Bremsscheibe drauf liegt wurde mal einem anderen kollegen gesagt von den Grünen das er sie festzugurtten hat stimmt das etwar?Ich persönlich mach das eigendlich immer so ich Versuche den Lkw vollzubekommen mache Spanngurte über der Ladung drüber und wenn ich dann Abliefern fahre bzw. Ich fertig bin kommt ein Netz drüber ist das ladungssicherung genug? Vielen dank für eure Antworten schonmal und noch ein Schönes Restwochenende!

Mfg

SchrottiRabotti

Beste Antwort im Thema

Schaust du bitte auch mal auf das DATUM....wieviele Leichen möchtest du eigentlich noch ausgraben?😠

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Kann noch nicht all zu lange sein, wir haben zwei 11,99er zGG Zulassung 04 + 05 und die sind noch offen.

Also ich bin selbständiger Handwerker und habe einen Renault Master 3,5To und einen Fahrtenachreiber .Bei einer Kontrolle wollte ich die bis dahin ordentlich geführte Scheibe vorzeigen da hieß es "Nur im Speditionsgewerbe erforderlich"
Als Handwerker, Schrotthändler deren Hauptätigkeit nicht im transportieren liegt braucht man keine Scheibe und unter 3,5to sowieso nicht . Frag doch einfach mal bei deinem Polizeiposten nach!!!

au mann jetzt gehts ins Detail ...

liegt das Umsatzvolumen des Geschäfts im Jahr über 50% ist über 3,5 To eine Erlaubniss erforderlich ....

da ja der Schrotthändler nur durch die Tour zur Verwertung Geld verdient ist das wohl eindeutig ...

du hingegen als Handwerker fährst ja nur von A nach B um an Punkt B Geld zu verdienen ... das bisschen Transport vom Baustoffhändler fällt ab und sollte unter den 50 % liegen ..

bestes Beispiel was ich gehört habe ....

Ein Getränkegroßhändler verkauft Getränke am Standort ... kauft sicher irgendwann nen LKW um Getränke direkt abholen zu können (variabler und billiger -->OT) irgendwann kommt noch ein zweiter LKW dazu .... noch kein Problem ..

jetzt hat er beschlossen noch 2 Bierwagen zu kaufen und diese an Festen (mit seinen eigenen Getränken versorgt) hinzustellen.
Dieses läuft irgendwann so gut, das diese 2 Bierwagen den Umsatz vom Handel übersteigen.
Eines Tages kommt ein Biertransporter in eine BAG Kontrolle ... sie fordern die Lizenz .... Einspruch .... Finanzprüfung: Ergebniss die Aufstellung des Bierwagens inkl. Transport übersteigt die 50% vom Gesamtumsatz. Und schon saß ca. ein 50 Jahre alter "Bierkutscher" im Leben nie was anderes gemacht, als gefahren, getrunken und verkauft in einer IHK Schulung für den gewerblichen Güterkraftverkehr ...

Seht ihr Ähnlichkeiten zum Schrotti ???

Zitat:

Original geschrieben von The Honk


Seit wann braucht man für einen 5-tonner einen Geschwindigkeitsbegrenzer, ist der nicht erst ab 12t ZGG Pflicht???

Geschwindigkeitsbegrenzer erst ab 12t zulässiges gesamt Gewicht.

Neue Fahrzeuge mit zul. 01.2006 sind ab Werk begrenzt !

Man kann aber beim freundlichen Werstattpartner den Begrenzer rausnehmen lassen, da der über das Motorsteuergerät läuft !

Mfg

Stephan

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geschwindigkeitsbegrenzung muss in fahrzeugen drin sein, die nachdem 01.01.2002 das erstemal zugelasen wurden. Ohne nachweis über die begrenzug, gibt es keine tüvplakette.
Habe das entsprechende schreiben von der dekra auf der arbeit, werde es am montag mal einscannen und online stellen

Klar wenn dei Fahrzeug ein Fahrtenschreiber eingebaut ist muß du die scheibe immer ausfüllen wenn du kein Fahrtenschreiber drin hast muß du Tagesblätter ausfüllen . wenn du in einer Kontrolle kommst und ein von beiden nicht gemacht kann es punkte geben und eine geldstrafe biß 1000,- euro . Ladesicherung ist ein netz schon ganz richtig aber ein festes so wie die Gerüstbauer es benutzen und über den netz mindestens 2 Gurte spannen dann biß du auf der richtigen seite

Schaust du bitte auch mal auf das DATUM....wieviele Leichen möchtest du eigentlich noch ausgraben?😠

Kucke im Internet unter www.bhg.deund findes du deine antwort

ich meine www.bhg.de

Zitat:

Original geschrieben von Renedpd1


ich meine www.bhg.de

sollte das

BAG

heißen?

Die von Renedpd1 genannte Website bietet jedenfalls keine Infos zum hier diskutierten Thema... 🙁

Hallo,
ich bin vor ca. 8 Jahren für eine Firma gefahren die große Kunstbilderrahmen vertreibt.

Dabei wurde mir ein Iveco Daily mit Koffer und Ladebordwand unterm Popo gesetzt...
Und jetzt kommt der Hammer...
Der Wagen hatte eigentlich ein zGG. von 4,8 Tonnen, wurde aber auf dem Papier auf 3,5 Tonnen abgelastet.

Obwohl ich Deutschlandweit unterwegs war, habe ich NUR Tageskontrollblätter geführt, es war jedoch ein Fahrtenschreiber eingebaut!

Ich wurde in der Woche bestimmt zwei mal von der BAG, Polizei angehalten, da das Teil 120 km/h fuhr und ich auch im LKW Überholverbot natürlich immer schön auf der linken Spur war 😉

Nie einer von den Kontrollbeamten hat was wegen den Kontrollblättern (Lügenblätter) beanstandet, obwohl der Fahrtenschreiber vorhanden war!

Und laut Aussage der BAG musste ich die Blätter auch nur führen, wenn ich 50 km weit weg von der Firma bin!

Ob es heute auch noch so ist, keine Ahnung😕

Beste Grüße
der-immer-lacht😁

Zitat:

Original geschrieben von Basstel-Bassti


au mann jetzt gehts ins Detail ...

liegt das Umsatzvolumen des Geschäfts im Jahr über 50% ist über 3,5 To eine Erlaubniss erforderlich ....

da ja der Schrotthändler nur durch die Tour zur Verwertung Geld verdient ist das wohl eindeutig ...

du hingegen als Handwerker fährst ja nur von A nach B um an Punkt B Geld zu verdienen ... das bisschen Transport vom Baustoffhändler fällt ab und sollte unter den 50 % liegen ..

bestes Beispiel was ich gehört habe ....

Ein Getränkegroßhändler verkauft Getränke am Standort ... kauft sicher irgendwann nen LKW um Getränke direkt abholen zu können (variabler und billiger -->OT) irgendwann kommt noch ein zweiter LKW dazu .... noch kein Problem ..

jetzt hat er beschlossen noch 2 Bierwagen zu kaufen und diese an Festen (mit seinen eigenen Getränken versorgt) hinzustellen.
Dieses läuft irgendwann so gut, das diese 2 Bierwagen den Umsatz vom Handel übersteigen.
Eines Tages kommt ein Biertransporter in eine BAG Kontrolle ... sie fordern die Lizenz .... Einspruch .... Finanzprüfung: Ergebniss die Aufstellung des Bierwagens inkl. Transport übersteigt die 50% vom Gesamtumsatz. Und schon saß ca. ein 50 Jahre alter "Bierkutscher" im Leben nie was anderes gemacht, als gefahren, getrunken und verkauft in einer IHK Schulung für den gewerblichen Güterkraftverkehr ...

Seht ihr Ähnlichkeiten zum Schrotti ???

WAS?

Das was hier beschrieben wird verstehe ich als Werkverkehr und ist nicht erlaubnispflichtig!

Laut Güterkraftverkehrsgesetz ist nur erlaubnispflichtig, wer Transporte für dritte gegen Entgelt durchführt. Das Beispiel mit dem Getränkehändler ist Werkverkehr, soll heißen: Transport für eigene Zwecke zur Durchführung der eigentlichen Arbeit. Transport von Ware die dem Fahrzeughalter gehört, die er verkauft, gekauft, vermietet, gemietet oder hergestellt hat.

Ich unterlasse jetzt mal jeden Seitenhieb auf die Rechtschreibung.
Finde es aber immer wieder erschreckend, wie unvorbereitet manche Leute in und durch die Selbständigkeit stolpern.
Ich kenne das von vielen Ich-AGlern, Arbeitslosen, die einen Schraubenzieher halten und einen Schneeschieber schieben können.... sind ruck-zuck "Hausmeisterservice Franz Meier". Das Amt zahlte eine Weile einen monatlichen Existenzgründer-Zuschuß... und wenn der nach 1 Jahr dann wegfiel, dann rechnete sich meist auch das Gewerbe noch weniger als mit Zuschuß und man saß wieder im Arbeitsamt 😁
Und wenn ich jetzt lese, daß ein Berufskraftfahrer in einem Forum fragt, wie er seine Ladung zu sichern, wie den Fahrtenschreiber zu bedienen hat.... dann sieht es für mich so aus, daß da der zweite vor dem ersten Schritt getan wurde. Nicht falsch verstehen.... viel Glück für eine selbstbestimmte Zukunft.... aber Unternehmertum stelle ich mir anders vor. Bin ja mal gespannt, wann hier ein Chirurg nachfragt, wie er einen Bruch behandeln soll 😁
Ich hoffe dennoch, daß hier einige der Fragen beantwortet werden können.

Tacho Scheibe gewerblich immer ob du oder wer auch immer Chef ist. Und fährst du 1. oder 2 Tage nicht Must selbst eine Zettel schreiben ( es gibt Tacho Scheiben auf dem ist alles vorgedruckt zum ankreuzen )
Was du gemacht hast. Auch wenn du nur im 50 km fährst hast du dich an die Pausen zu halten.
Lade gehört zu fahr zeit wenn du nicht auf Pause stellst.

Beim fahren Must du die Ladung immer u im besten Fall vorm schlüssig
Gegen verrutschen und herunter fallen gesichert sein. Das keine Gefahr durch dich u deine Ladung entstehen kann. Ein Auspuff / Bremsscheibe selbst nur ein Schraube darf keine Gefahr da Stellen !

Sonst kann das schnell teuer werden und bei nur noch 8 Punkten in Flensburg
Auch schnell da zuführen das du wieder zum Arbeitsamt Must oder mit Bollerwagen zu Fu?s los ziehen Must

AXTOR

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