Neu hier und heute neuen Tigaun bestellt
Hallo zusammen,
ich habe mich gerade hier angemeldet (nachdem ich schon viel hier geschmöckert habe).
Ich habe gestern meinen neuen Tiguan mit folgender Ausstattung bestellt
Track+Style 2,0 TDI 140 PS DSG BM Tech
Deep Black
Pakete:Spiegel,Ambiente,Winter,Top
Multifunktionslenkrad mit Schaltmgl.Light Assist inkl. Lane Assist,Diebstahlwarnanl. plus,RCD 510,Standheizung,Komfortsitze vorne,Xenon + Kurvenfahrlicht und Tfl,Ahk,Tempomat,Climatronic,Wendematte,Gepäckraumboden herausnehmbar,Dynaudio,Netztrennwand,Telefonvorber.Premium.
Das ganze übers Autohaus 24.de für 36900.- Selbstabholung.Lieferzeit 1.Quartal 2012.
Da es mein 1. ganz neues Auto ist freue mich schon riesig darauf.
Was haltet Ihr von dem Preis?
Gruß
Beste Antwort im Thema
Zitat:
Original geschrieben von nite_fly
Das heisst im Extremfall: Das Auto ist drei Wochen alt, und z.B. die Batterie ist ruiniert: Die VW-Garantie sagt da klar: Das ist kein Garantiefall. Der Gesetzgeber sagt aber: Nö, das kann nicht sein, daß die nach drei Wochen kaputt ist: Dieses Risiko trägt alleine der letzte Verkäufer. Und der Konkurrent dessen wird die höchstens aus Kulanz auf seine Kosten tauschen, wenn er sich sicher sein kann, daß er damit einen neuen Service-Kunden gewinnt.
Von dem gesparten Geld beim Kauf über einen Onlinevermittler kaufe ich mir locker eine Batterie...
...und noch einen schönen Urlaub dazu. 😁
42 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von nite_fly
Doch da diese Internethändler ja eher keine Werkstätten betreiben, müssen sie mit irgendwelchen Vertragswerkstätten oder dem Werk selbst, vertragliche Vereinbarungen geschlossen haben, daß diese die etwaigen Gewährleistungsansprüche für sie abwickeln. Denn die Gewährleistung muss normalerweise der letzte gewerbliche Verkäufer leisten, egal, ob der Hersteller nun irgendeine Form von Garantie eingeräumt hat, oder nicht. Das gehört zum Geschäftsrisiko des letzten Verkäufers. Und wenn irgendwelche Händler dieses Risiko für den Internethändler tragen sollen, wollen die natürlich auch an dessen Umsatz beteiligt werden.Gruß
Nite_Fly
...nochmal autohaus24 z.B. vermittelt Dich an einen großen Vertragshändler (meiner war in Düsseldorf) der durch große Verkaufszahlen dementsprechend Rabatte zusichern kann. Also wenn ich in Dü wohne ist das wahrscheinlich auch der Vertragshändler vor Ort. Die Gewährleistung kann ich bei jeder Vertragswerkstätte in Anspruch nehmen, die dann mit dem Autohaus des Verkäufers oder direkt mit WOB abrechnet.
Was ist Garantie?
Garantie ist - zumindest in Deutschland - eine freiwillige Leistung, die in aller Regel die Hersteller, in sehr(!) seltenen Fällen auch Händler oder Distributoren, eines Produktes erbringen. Aber Garantie ist nicht nur freiwillig, sondern der Hersteller kann auch die Bedingungen und vor allem die Dauer selbst festlegen und ist dabei an keinerlei Pflichten gebunden - der Gesetzgeber hat hiermit nichts zu tun.
Hersteller können sogar Gebühren für Versand oder andere mit der Garantieabwicklung verbundene Leistungen verlangen oder Teile ganz von der Garantie ausschließen (geschieht in der Regel bei Verschleißteilen).
VW gibt eine Garantie von 2 Jahren und der Umfang ist eigentlich der gleiche wie bei der Gewährleistung außer natürlich von Verschleißteilen.
Was ist Gewährleistung?
Doch nun zur Gewährleistung: Der hauptsächliche Unterschied zur Garantie besteht darin, dass die Gewährleistung in deutschen Landen gesetzlich geregelt ist. Die Dauer ist auf 2 Jahre festgelegt. Sie geht auch nicht vom Hersteller aus, sondern besteht immer zwischen Verkäufer bzw. Händler - das kann natürlich auch der Hersteller selbst sein - und Endkunden.
Desweiteren kann der Händler auch nicht festlegen was die Gewährleistung alles beinhaltet, denn auch dies ist vom Gesetzgeber geregelt. Letztlich geht es darum, dass die Ware bei Auslieferung (man spricht hier im rechtlichen Fach-Chinesisch von Gefahrenübergang) in einwandfreiem Zustand ist. Im Gewährleistungsfall muss also bei Meinungsverschiedenheiten nachgewiesen werden, dass ein eventueller Defekt schon VOR dem Kauf bestanden hat - und hier fängt der Spaß erst richtig an…
Die Sache mit der Beweislast
In den ersten 6 Monaten hat der Händler die Beweislast. Das heißt, dass er im Zweifelsfall nachweisen muss, dass ein Defekt schon VOR dem Kauf bestanden hat. Dies ist sehr oft nahezu unmöglich oder zumindestens sehr teuer, da es ein aufwändiges Gutachten erfordert.
Das Problem ist aber, dass sich diese Beweislast nach den ersten 6 Monaten umkehrt. Das heißt, dass hier der Käufer nachweisen muss, dass der Defekt beim Verkauf schon vorhanden war. Einer Privatperson dürfte dieser Nachweis aber noch weitaus schwerer fallen als dem Händler. Dadurch verringert sich die Gewährleistung defakto auf 6 Monate
Sollte der Händler also nach 6 Monaten die Gewährleistung verweigern und einen Nachweis verlangen, dass der Defekt schon beim Kauf bestanden hat, ist er grundsätzlich erst einmal im Recht.
Viele seriöse Händler übernehmen aber (z.B. aufgrund von Serviceverträgen mit den Herstellern) oft trotzdem die Kosten - allerdings geschieht das dann nur aus Kulanz.
...folglich liegt der Vorteil einer Gewährleistung zumindest bei VW die ja trotzdem eine Garantie von 2 Jahren zusichern nur in ganz wenigen Ausnahmefällen im ersten halben Jahr (die könntest Du ja trotzdem über den anderen Vertragshängler beim Verkäufer der Dir zugeteilt wurde einfordern). Die aber aufgrund von Serviceverträgen mit den Herstellern wieder mit VW abgerechnet werden. Also null problemo bei Vorstellung beim Händler vor Ort auch wenn er da nicht gekauft wurde, denn die wollen sich ja das Servicegeschäft nicht entgehen lassen und so Kunden gewinnen. So hat mir das zumindest recht plausibel ein Insider erklärt.
MFG
Gente
Hi,
herzlichen Glückwunsch. Ich bin auch am Überlegen, Tiguan und welche Ausstattung. Bloß, wenn man bei ...24 bestellt, ist man seinen alten (hier: Golf V, GTD) noch nicht los.
Hallo,
oh da habe ich ja eine Diskussion losgetreten welche ich so eigentlich gar nicht wollte.
Aber nur um meine Meinung dazu doch noch loszuwerden.
Ich denke einfach mal wenn es die mgl. gibt die Preise zu vergleichen und man dadurch auch einige Tausender sparen kann sollte man dieses doch auch nutzen (Ich auf jedenfall schwimme nicht gerade im Geld!!).Ich habe auch bei meinem Dealer vor Ort angefragt aber der konnte mit dem Preis einfach nicht mithalten,er freut sich aber (lt.seiner eigenen Aussage) trotz alledem mich weiterhin als Werkstatt und Teileeinkaufkunde momentan noch (T4 und Passat TDI 90 Ps,Passat kommt dann weg) behalten zu können.
Wegen dem Verkauf des Passat mache ich mir null sorgen der wird auch übers Net (eb.y) verkauft.An diesem hängen schon die letzten 10 Jahre regelmäßig wolle kaufe Karten dran.Dieser ist sehr gepflegt und hat nahezu Vollausstattung inkl.Leder usw.
Noch eine Frage welche ich schon mal gestellt hatte,was haltet Ihr davon dem Tiguan eine Hohlraumkonservierung sowie eine Ladung U-Schutz (od.Wachs) zu spendieren da ich den Wagen im Normalfall (hoffentlich) min. 10 Jahre fahren möchte?Die Gedanken mache ich mir da ich bei meinem Dealer den neuen angesehen habe und feststellen mußte das im vorderen Radkasten das Blech Richtung Motorraum weder vom Innenkotflügel geschützt wird noch auch nur ein tropfen U-Schutz aufgebracht ist.Der Bereich liegt zwar nicht im direkten Steinschlagbereich aber ich denke wenn die Räder eingeschlagen sind kommt es auch dort zu Steinschlägen!?
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von bettho
...folglich liegt der Vorteil einer Gewährleistung zumindest bei VW die ja trotzdem eine Garantie von 2 Jahren zusichern nur in ganz wenigen Ausnahmefällen im ersten halben Jahr (die könntest Du ja trotzdem über den anderen Vertragshängler beim Verkäufer der Dir zugeteilt wurde einfordern). Die aber aufgrund von Serviceverträgen mit den Herstellern wieder mit VW abgerechnet werden. Also null problemo bei Vorstellung beim Händler vor Ort auch wenn er da nicht gekauft wurde, denn die wollen sich ja das Servicegeschäft nicht entgehen lassen und so Kunden gewinnen. So hat mir das zumindest recht plausibel ein Insider erklärt.
Den Unterschied zwischen Garantie und Gewährleistung habe ich ja (schon mehrmals in dem Forum) versucht zu erklären, denn das ist vielen scheinbar nicht klar:
Ein Gewährleistungsanspruch besteht nur zwischen dem letzten gewerblichen Verkäufer und dem (nichtgewerblichen) Kunden.
Garantie bekomme ich über jeden VW-Händler, der in dem Fall sozusagen als langer Arm VWs auftritt. Zur Gewährleistung, die auch Dinge abdeckt, die von VW in der Garantie ausgeschlossen sind, ist nur der Händler verpflichtet, den ich meinen Scheck in die Hand gedrückt habe.
Ein Händler kann zwar durchaus versuchen, einen berechtigten Gewährleistungsanspruch gegen einen Konkurrenzhändler über die Garantie abzuwickeln, doch wenn VW den Garantieantrag ablehnt, bleibt er auf den Kosten sitzen (und der Konkurrent lacht sich ins Fäustchen), wohingegen der Händler, bei dem gekauft wurde, den Anspruch auf jeden Fall erfüllen muss, ob er will, oder nicht.
Das heisst im Extremfall: Das Auto ist drei Wochen alt, und z.B. die Batterie ist ruiniert: Die VW-Garantie sagt da klar: Das ist kein Garantiefall. Der Gesetzgeber sagt aber: Nö, das kann nicht sein, daß die nach drei Wochen kaputt ist: Dieses Risiko trägt alleine der letzte Verkäufer. Und der Konkurrent dessen wird die höchstens aus Kulanz auf seine Kosten tauschen, wenn er sich sicher sein kann, daß er damit einen neuen Service-Kunden gewinnt.
Das würde für mich auf alle Fälle heissen, ich würde nur im Internet kaufen, wenn mir ein Händler mit Werkstatt benannt wird, der für Gewährleistungsansprüche gegen den Internet-Händler gerade steht.
Ganz heikel wird das Thema, wenn man ein Fahrzeug über das Internet kauft, und nicht beachtet, wo der rechtliche Standort des Verkäufers ist: Verkauft der z.B. von Holland aus, dann habe ich überhaupt keine Gewährleistungsansprüche.
Die Themen Nacherfüllung, Wandlung etc. sind übrigens auch nur in der Gewährleistung verankert: Das heisst, solche Ansprüche kann ich auch nur an den letzten Veräufer stellen. Mit Garantie hat das nichts zu tun.
Und da kann ich bei einem holländischen Verkäufer ganz alt aussehen....
Gruß
Nite_Fly
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von mariabu
...Noch eine Frage welche ich schon mal gestellt hatte,was haltet Ihr davon dem Tiguan eine Hohlraumkonservierung sowie eine Ladung U-Schutz (od.Wachs) zu spendieren da ich den Wagen im Normalfall (hoffentlich) min. 10 Jahre fahren möchte?Die Gedanken mache ich mir da ich bei meinem Dealer den neuen angesehen habe und feststellen mußte das im vorderen Radkasten das Blech Richtung Motorraum weder vom Innenkotflügel geschützt wird noch auch nur ein tropfen U-Schutz aufgebracht ist.Der Bereich liegt zwar nicht im direkten Steinschlagbereich aber ich denke wenn die Räder eingeschlagen sind kommt es auch dort zu Steinschlägen!?
Gruß
Habe mal einen Dauertest eines Tiguans im Fernsehen gesehen (war wohl der von der Autobild) und da wurde erwähnt, dass genügend Hohlraumschutz vorhanden ist (allerdings gab es wohl Unterschiede in der Autragungsdicke). Bei dem Test gabs auch keine Beschwerden wegen Rostansatz in dem von dir genannten Bereich. Ich würde mal meinen, dass die zusätzliche Rostvorsorge wohl nicht notwendig ist, aber wenn du es machen läßt, dann wirds wohl auch nichts schaden. (Mein Vater hats bei seinem Mondeo vor 15 Jahren machen lassen und das Wägelchen zeigt bis jetzt keine Rostprobleme)
Habe den Test der Autobild gefunden: klick
Zitat:
Original geschrieben von nite_fly
Zur Gewährleistung, die auch Dinge abdeckt, die von VW in der Garantie ausgeschlossen sind, ist nur der Händler verpflichtet, den ich meinen Scheck in die Hand gedrückt habe.Das heisst im Extremfall: Das Auto ist drei Wochen alt, und z.B. die Batterie ist ruiniert: Die VW-Garantie sagt da klar: Das ist kein Garantiefall. Der Gesetzgeber sagt aber: Nö, das kann nicht sein, daß die nach drei Wochen kaputt ist: Dieses Risiko trägt alleine der letzte Verkäufer. Und der Konkurrent dessen wird die höchstens aus Kulanz auf seine Kosten tauschen, wenn er sich sicher sein kann, daß er damit einen neuen Service-Kunden gewinnt.
Das würde für mich auf alle Fälle heissen, ich würde nur im Internet kaufen, wenn mir ein Händler mit Werkstatt benannt wird, der für Gewährleistungsansprüche gegen den Internet-Händler gerade steht.
Ganz heikel wird das Thema, wenn man ein Fahrzeug über das Internet kauft, und nicht beachtet, wo der rechtliche Standort des Verkäufers ist: Verkauft der z.B. von Holland aus, dann habe ich überhaupt keine Gewährleistungsansprüche.
Gruß
Nite_Fly
...wie gesagt nach 6 Monaten und Beweispflicht beim Käufer relativiert sich das alles wieder und Du mußt erst mal nachweisen das Du die Batterie nicht leergeorgelt hast und dann zum Teufel mit den 2 Jahren Gewährleistung...und das sind wie von mir oben schon klargestellt Verschleißteile die sich meistens zwischen Garantie und Gewährleistung zumindest bei VW unterscheiden.
Bitte keine falsche Panikmache, es gibt hier meines Wissens nur positive Aussagen bezüglich ...24.de und wer kauft den heute nicht mehr seinen anderen KrimsKrams übers Internet bei den Preisvorteilen. Ja ich weiß Arbeitsplätze und und und...aber diese überteuerten Angebote und bei wems Geld nicht so auf der Straße rumliegt muß schon mal Preise vergleichen.
Bei ...24.de gehts nicht um Händler im Ausland und Reimport, läuft alles über seriöse große Händler in Germany ab und bei Wandlungsanspruch und Gewährleistungsfällen wird sich dann meine Werkstatt vorort an die VW Werkstatt wenden die mir den Wagen verkauft hat ist alles so mit beiden besprochen, weiß nicht wo da heutzutage das Problem liegen soll. Der Typ mußte bei meinen Fragen auch schmunzeln...ich solle mir keine unnötigen Sorgen machen.
MFG
Gente
Hallo Mariabu,
herzlich willkommen im Forum und viel Vorfreude...
Liebe Grüße
Schmeily
Hallo zusammen,
ich habe mir heute bei meinem Händler vor Ort den neuen Tiguan angesehen in genau der Ausstattung wie ich ihn bestelt habe.Ausserdem gibt es nun endlich ein "richtiges" Prospekt mit allen Daten und Fakten.
Werde morgen gleich mal Fragen wegen einer Probefahrt :-)
einige Fragen scheinen dennoch offen zu sein:
Hat man nun beim Sports & Style auch längs verstellbare Kopfstützen oder gilt dies nur in Verbindung mit dem Komforsitz.
Laut Videos und aktueller Testberichte ,gilt dies wohl nur in Verbindung mit dem Komfort bzw. Ledersitz obwohl der Online-Konfi auch in Verbindung mit den Serien Sportsitzen diese serienmäßig anzeigt?
Die Blinker in den Heckleuchten beispielsweise sind bei allen aktuellen Tests gelb. Im Online Prospekt erscheinen sie ebenfalls mal in Klarglasoptik oder in gelb. Tja was gilt denn nun.
Darüber hinaus git es auch im ganz aktuellen online Prospekt Ledersitze in Almandinrot in Verbindung mit Cool Leather. Sieht gar nicht so schlecht aus, allerdings existieren wohl auch hierzu noch keine Preise im online Konfi.
Mir scheint es gibt Vorserienmodelle und diese die jetzt für das Modelljahr 2012 produziert werden. 😕
@Trullino:
- weder bei mobile.de noch beim Händler habe ich bis jetzt Serien-Sportsitze im S&S mit längsverstellbaren Kopfstützen gesehen.
- habe bis jetzt nur Fahrzeuge mit gelben Blinkern hinten gesehen, wie auf Seite 27 neuer Katalog. Bei den ganzen offiziellen VW Bilder kann man von einer Nachbearbeitung ausgehen.
- Volkswagen Individual Ausstattungen sind m.E. kein Bestandteil des Konfigurators -> Händler ansprechen
Hallo zusammen,
ich habe vor mir die gleichen Alus (Philadelphia) für den Winter zu besorgen und mit WR in der gleichen größe wie die SR auszustatten (235/55R17) was haltet Ihr davon und habt Ihr mir eine Reifenempfehlung?
Danke im vorraus.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von mariabu
Hallo zusammen,
ich habe vor mir die gleichen Alus (Philadelphia) für den Winter zu besorgen und mit WR in der gleichen größe wie die SR auszustatten (235/55R17) was haltet Ihr davon und habt Ihr mir eine Reifenempfehlung?
Danke im vorraus.
Gruß
Meine Empfehlung:
Vredestein Wintrac xtreme XL 235/55 R17 103V
ca. € 155.- / Stück
Beste Grüße
tp
Hallo,
ich habe einen MP 3 Player mit USB Anschluss kann ich den auch irgendwie bei dem Media In Teil einstöpseln?
Ich habe die Telvober. Premium bestellt und hätte aber gerne eine Halterung fürs Handy (am besten mit Ladefunktion) muß ich die beim Händler (übers VAG Zubehör) bestellen und wie sieht es mit der Montage derselben aus?
Danke im vorraus.
Gruß
Die Media-In ist im Prinzip eine USB-Schnittstelle, zu der es verschiedene Adapterkabel gibt (z.B. iPhone, oder auch das ganz normale USB-Kabel)
Diese Kabel sind relativ teuer. Bei mir war damals das normale USB-Kabel dabei, das für das iPhone musste ich für 65 € kaufen.
Die Details dazu müssten aber auch im Konfigurator ersichtlich sein.
Das Gleiche gilt auch für die Ladeschale des Handys.
Gruß
Nite_Fly
Zitat:
Original geschrieben von mk9171
Ich habe die Telvober. Premium bestellt und hätte aber gerne eine Halterung fürs Handy (am besten mit Ladefunktion) muß ich die beim Händler (übers VAG Zubehör) bestellen und wie sieht es mit der Montage derselben aus?
Schon
hiergeschaut?