nettopreis bei import von D nach Ö ???
hallo!
einer unserer kollegen hier hat mich mit einer antwort in meinem fred etwas verwirrt?
stimmt das wirklich, dass, wenn ich mir ein auto aus deutschland nach ösi-land hole, ich nur den nettopreis bezahle? auch wenn ich ein privatmann bin?
das kann ich in keinster weise glauben!
danke für eure fachkundige antwort ;-)
lga
18 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von stern7
wenn das auto 20.000 euro kostet. (privat)
4000 euro muss ich dann an wen zahlen?
An Niemanden.
Gruss TAlFUN
Zitat:
Original geschrieben von stern7
super thema, interessiert mich auch schon länger!ich bin österreicher und wohne in wien.
wie würde das jetzt funktionieren wenn ich in deutschland ein auto privat kaufen will?
da braucht man ein übergangs kennzeichen oder?
dannach bei mir anmelden, und die bezahlung?
Zur Überführung genügt das deutsche Kurzzeitkennzeichen (gelb) für 5 Tage. Allerdings nur mit grüner Vers.-Karte. Das kostet ca. 100.- Euro
Alternativ kannst Du, oder der Händler, eine Ausfuhrzulassung (rot) machen. Die gibt es ab 8 Tage, bis 11 Monate und kostet so etwa ab 150.- Euro.
Das Auto darfst Du mit diesen Kennzeichen nur (!) für die Überführung nutzen. Der Gesetzestext lautet: "Nur Fahrten, die dem Fahrzeug dienen". Also Werkstatt, TÜV, Zulassungsstelle etc. Ansonsten machst Du Dich, wenn Du in Österreich gemeldet bist, in Österreich als Hinterzieher von KFZ-Steuern strafbar.
Zitat:
Original geschrieben von TAlFUN
Moin,
nur wenn er eine Umsatzsteueridentnummer hat.Gruss TAlFUN
Nein, als Privatmann muß er für einen Gebrauchtwagen immer die ausgewiesene deutsche Mehrwertsteuer bezahlen, es sei denn, das Auto wird Umsatzsteuerrechtlich als Neuwagen eingestuft: Unter 6.000 km, oder weniger als 6 Monate alt.
Zitat:
Original geschrieben von roadtoni
Ich probier´s mal so:Wenn Du von einem Privatmann kaufst, gibt es keine Mehrwertsteuer (USt) in D, Du kannst also nichts abziehen, auch nicht in Österreich als Gewerbetreibender. Dieses Geschäft erfolgt ohne Mehrwertsteuer. Der Preis ist brutto wie netto.
Wenn Du als österreichischer Gewerbetreibender mit UStIDNr. von einem Gewerbetreibenden in D kaufst, der die Mehrwertsteuer ausweist, kannst Du netto kaufen, mußt aber in Österreich die USt deklarieren und zahlen, nach dem Ö-Steuersatz. Als Privatmann aus Ö von Gewerbetreibendem aus D erfolgt Zahlung mit USt, die bekommst Du gegen eine Bescheinigung für die Ausfuhr erstattet (ich glaube vom deutschen Fiskus), du mußt aber in Ö die entsprechende Einfuhrumsatztsteuer deklarieren und zahlen.
Sparen tust Du nach meiner Ansicht in keinem Fall etwas.
Alles aus meiner Erinnerung ohne Gewähr.
Kann auch sein, daß sich was geändert hat.
Gruß Toni
Nein, denn mit der Bezahlung der Mwst. in Deutschland, gilt die Mwst. innerhalb der gesamten EU als bezahlt. Es gibt keine Erstattung, oder Nachzahlung. Bezahlt ist bezahlt. Also sparst Du 1 %, weil Du in Deutschland schon bezahlt hast. Die Schweden, Norweger und Dänen sparen sogar 6 % .
Allerdings gibt es in Österreich die sogen. NOVA, die bei uns unbekannt ist. Eine "Normverbrauchsabgabe" . Die muß (!) vor der Zulassung dort entrichtet werden.
Alle Informationen die ein Ösi braucht :
http://www.oeamtc.at/a1098231/
http://www.oeamtc.at/index.php?...
Die Erstattungsregelung, die Toni anspricht, gilt für "Drittländer", also Nicht-EU-Länder. Die kaufen zum Netto-Preis und hinterlegen den Mehrwertsteuerbetrag beim Verkäufer als Sicherheit dafür, dass die Ausfuhr aus der EU erfolgt. Nach entsprechender Information durch den Zoll, wird diese Kaution vom Verkäufer wieder an den Käufer ausgekehrt.