Nervige Polizisten!!!
Hab mal eine Frage, wie siehts eigentlich aus, wenn ein Polizist der nicht im Dienst ist .... also in seiner Freizeit den Sheriff spielt und Leuten mit Strafen droht??
Wir haben hier bei uns im Ort nämlich so einen nervigen Typen, der zwar bei der Polizei ist, aber auch in seiner Freizeit Leute anhält und denen erzählt was sie falsch gemacht haben, Falschparker aufschreibt etc.
Vorhin hat er einen Kumpel blöd angemacht, weil er vor seiner Haustür in falscher Richtung geparkt hat, um schnell etwas von zu Hause zu holen
Da kam der Typ und meint zu meinem Kumpel er solle sowas nie wieder machen sonst wäre er dran und das er ab jetzt genau drauf achtet was er macht.
Ich wollte echt schon was sagen, aber mein Kumpel hat mich zum Glück zurückgehalten ..... wie ist denn da die Rechtslage??
edit: uuppss sollte eigentlich in mein E46-Stammforum 🙂
22 Antworten
Hallo,
also soweit ich das sagen kann... dann "darf" er das... "muß" es aber nicht. Grobe "Vergehen"/Straftaten muß er natürlcih unterbinden und melden... aber so Sachen... eigentlich nicht.
iviz
P.S. Bin kein Rechtsanwalt... also wenn da jemand anders Informiert ist... ich ziehe alles zurück und behaupte das Gegenteil 😁
Man kann es ihm nur leider auch nicht verbieten.
Natürlich könnte man ihn schon wegen Nötigung ein wenig drankriegen, wenn er Verkehrkontrollen ausserhalb seines Dienstes durchführt, wobei die Verkehrsteilnehmer nur seiner Meinungs nach 10km/h zu schnell gefahren sind.
Aber das liegt stark im Ermessen des jeweiligen Richters... aber einmal wegen sowas drangekriegt wird der Polizist es dann wohl auch lassen.
Zitat:
Original geschrieben von totetz
Man kann es ihm nur leider auch nicht verbieten.
Natürlich könnte man ihn schon wegen Nötigung ein wenig drankriegen, wenn er Verkehrkontrollen ausserhalb seines Dienstes durchführt, wobei die Verkehrsteilnehmer nur seiner Meinungs nach 10km/h zu schnell gefahren sind.
Aber das liegt stark im Ermessen des jeweiligen Richters... aber einmal wegen sowas drangekriegt wird der Polizist es dann wohl auch lassen.
Das dürfte ziemlich aussichtslos sein, und dann hat er ihn erst recht auf dem Kieker 😉
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Solche lächerlichen Fatzken, die offenbar kein Leben haben, würde ich kommentarlos auslachen und stehen lassen. Und dabei wäre es mir scheiss egal, ob er mich aufschreibt, anzeigt oder sonstwas. Den Knollen fürs falsch parken würde ich lächelnd bezahlen und das nächste mal, wenn er es sehen kann, direkt wieder falsch parken, damit er sich nochmal ein bisschen mehr aufregt.
So ein armes Licht.
Toller Kommentar,klingt nur leider ein wenig unreif.Es ist nicht irgendwie "cool" sich mit der Polizei zu streiten oder einen auf dicke Hose zu machen.Da ziehst du nämlich immer den kürzeren.Ich denke wenn man dem Menschen sagt,das er ja Recht hat und man nur kurz ins Haus muss um noch was zu holen,dann wird er sicherlich besänftigt sein.Dazu gelobt man noch besserung und die Sache ist geklärt.
Hatte `mal einen ähnlichen Fall.
Bekam ein Knöllchen aufgrund der Aussage
eines "Beamten in der Freizeit" nach Hause geschickt,
vor dessen Haus ich mit meinem Mopped geparkt hatte.
Ich habe übrigens nie bezahlt.
Würde es einfach darauf ankommen lassen. 😉
So´ne Polizisten haben wir nicht. 😰 Bei uns wohnt sogar einer in meiner Straße. Der sagt auch nie was.
Zitat:
Original geschrieben von barcode
So´ne Polizisten haben wir nicht. 😰 Bei uns wohnt sogar einer in meiner Straße. Der sagt auch nie was.
Klar. Sind ja zum Glück nicht alle so! 😁
genau genommen kann er nicht anders.
Wenn er einen Gesetzesverstoss beobachtet und nicht einschreitet kann er selbst noch wegen Begünstigung belangt werden.
Der Versuch wegen Nötigung ein Verfahren anzuzetteln ist purer Blödsinn !
naja, ob es sich wirklich um einen gesetzesverstoss handelt, wenn jemand verkehrt rum parkt, das sei mal dahin gestellt. das ist allenfalls eine ordnungswidrigkeit.
und dass ein polizist ärger bekommt, weil er einen falschparker außerhalb seiner dienstzeit _nicht_ anzettelt, halte ich, mit verlaub gesagt, ebenfalls für blödsinn. möglich ist das nach irgend einem der unzähligen deutschen gesetzte bestimmt, aber praktisch dürfte es in so einem fall kaum anwendung finden. ich meine, über was reden wir hier denn... es geht schließlich nicht um banküberfälle, sondern um falschparker und übereifrige polizisten, die offenbar in ihrem leben keinen anderen inhalt haben, als selbst in ihrer freizeit noch den autoritären ober-sherriff raushängen zu lassen.
wie gesagt, arme lichter!
Nun ja - einschreiten *müssen* oder *können* hängt halt davon ab, ob es sich um eine Straftat handelt, die von "amtwegen" verfolgt wird, d.h. auch wenn keine Krähe sonst danach schreit, oder um ein sogenanntes Antragsdelikt, das - wie der Name schon aussagt - nur dann verfolgt wird, wenn der "Geschädigte" Anzeige erstattet.
Bei Straftaten, die von Amt wegen verfolgt werden, *muss* eingeschritten werden. Ordnungswidrigkeiten entlang der StVO zählen nach herrschender Meinung allerdings nicht dazu ;-).
Zitat:
Original geschrieben von Torsten Kühnel
Nun ja - einschreiten *müssen* oder *können* hängt halt davon ab, ob es sich um eine Straftat handelt, die von "amtwegen" verfolgt wird, d.h. auch wenn keine Krähe sonst danach schreit, oder um ein sogenanntes Antragsdelikt, das - wie der Name schon aussagt - nur dann verfolgt wird, wenn der "Geschädigte" Anzeige erstattet.
Bei Straftaten, die von Amt wegen verfolgt werden, *muss* eingeschritten werden. Ordnungswidrigkeiten entlang der StVO zählen nach herrschender Meinung allerdings nicht dazu ;-).
Das ändert nix dran, dass der Polizist aber einschreiten KANN. Und zwar jederzeit und wegen allem, auch privat.