Nebelschlußleuchte- Hänger

HI,
wenn ich mir recht entsinne muss die nebelschlußleuchte bei angehängtem hänger am auto aus sein ( wenn diese eingeschaltet wird) und nur am hänger leuchten.

Bei meinem ersten auto ist dies nicht der fall, bei meinem neuen nun auch nicht....

Kann dies an der E-Verkabelung des Hängers liegen ?

danke

24 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von WalkingElk


Ist ja klasse,

mir wollte der "kompetente Mensch" wegen ausbleibender Abschaltung die AHK nicht eintragen.

Gruß Manfred

Ich war heut bei Dekra und ließ mir meine AHK eintragen.

Die NLS am Fahrzeug leuchtet bei mir auch weiter (auch am Hänger), da ich kein Relais o.ä. habe, dass diese ausschaltet.

Ich habe im Protokoll lediglich den Zusatz, dass meine AHK nicht für Lastenträger geeignet sei, also Fahrradträger o.ä. Anhänger sind kein Problem, da dort die Leuchten meistens vom Hänger verdeckt sind.

Moin moin.
Da ich längere Zeit mit dem Caravanig nichts am Hut hatte und ich jetzt wieder eingestiegen bin die Frage: Ist es und ab welches Baujahr sind Nebelschlussleuchten am Caravan vorgeschrieben.????

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nebelschlussleuchte.?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von myworld


Moin moin.
Da ich längere Zeit mit dem Caravanig nichts am Hut hatte und ich jetzt wieder eingestiegen bin die Frage: Ist es und ab welches Baujahr sind Nebelschlussleuchten am Caravan vorgeschrieben.????

Was ist der Hintergrund (Fakt) Deiner Frage?

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nebelschlussleuchte.?' überführt.]

Wenn original keine dran ist (weil zb. BJ 88), dran brauchst auch keine. Ich glaub das wurde erst anfang der 90er Pflicht.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nebelschlussleuchte.?' überführt.]

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In Deutschland müssen seit dem 1. Januar 1991 erstzugelassene Autos mit einer Höchstgeschwindigkeit über 60 km/h und ihre Anhänger mit einer oder zwei Nebelschlussleuchten ausgerüstet sein.

Andere Kraftfahrzeuge (zum Beispiel Traktoren, Motorräder) und Anhänger unter 60 km/h dürfen mit einer Nebelschlussleuchte ausgerüstet sein.
Bei Altfahrzeugen ist eine Nachrüstung nicht erforderlich.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nebelschlussleuchte.?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von Tempomat



Zitat:

Original geschrieben von myworld


Moin moin.
Da ich längere Zeit mit dem Caravanig nichts am Hut hatte und ich jetzt wieder eingestiegen bin die Frage: Ist es und ab welches Baujahr sind Nebelschlussleuchten am Caravan vorgeschrieben.????
Was ist der Hintergrund (Fakt) Deiner Frage?

Also meine Frage habe ich deshalb gestellt, weil ich die Steckerverbindung Auto - Caravan umrüsten will, soll heisen das ich im Moment keine Dauerstrom führende Leitung habe und ich dann in diesem Zug gleich eine Nebelschlussleuchte mit verbauen würde falls vorgeschrieben. Okay im nachhinein wäre es wohl nicht verkehrt, eben eine solche gleich mit zu installieren zwecks der Sicherheit.!!!!

Desweiteren war der Auslöser meiner Frage, als das mir hier in Frankreich einige schlaue Camper dies einreden wollten mit der Begründung das alle wieder zugelassenen Wohnwagen eben eine solche haben müssten.!!!!

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nebelschlussleuchte.?' überführt.]

Hallo,

wenn du schon am umrüsten bist, dann schließe die Nebelschlußleuchte gleich mit an. Ich gehe davon aus, dass du gleich eine 13-polige verbaust.
Somit bist du auf der sicheren Seite, Dauerplus, geschaltetes Plus sowie die Nebelschlußleuchte, kein Problem, der Platz ist da!

Auf jeden Fall bist du so auf der sicheren Seite!

Grüße

 

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nebelschlussleuchte.?' überführt.]

Ist ein eine NS montiert muss sie auch geschaltet sein.
Nachrüsten, es sei denn jemand fährt auch viel im Winter, würde ich sie nicht,
da ich in 30 Jahren Wowa-Urlaube nie eine NS am WoWa eingeschaltet hatte........
.....bin aber nur ein April-bis-Oktober-Camper 😁

Da ist der Rückfahrscheinwerfer schon wichtiger.........

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nebelschlussleuchte.?' überführt.]

Zitat:

Original geschrieben von campingfriend


Ist ein eine NS montiert muss sie auch geschaltet sein.
Nachrüsten, es sei denn jemand fährt auch viel im Winter, würde ich sie nicht,
da ich in 30 Jahren Wowa-Urlaube nie eine NS am WoWa eingeschaltet hatte........
.....bin aber nur ein April-bis-Oktober-Camper 😁

Da ist der Rückfahrscheinwerfer schon wichtiger.........

Also mein gutster. Eine NS ist nicht installiert und bin auch nur von April - Oktober auf Achse und von

daher war meine Frage im zusammenhang mit der Umrüstung vom 7 poligen auf 13 poligen Stecker

gedacht. Gut das Installieren eines Rückfahrscheinwerfers, wäre sicherlich auch nicht verkehrt und doch ist mir dann doch der Aufwand zu groß, zwecks Kabelverlegung.

Mir ging es mehr oder weniger wie schon gesagt, nur um das vorhanden sein einer NS und ob die generell vorgeschrieben sind.!!!

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nebelschlussleuchte.?' überführt.]

Ich habe unseren 88er Fendt beim umrüsten von 7 auf 13pol. auch gleich die NSL angeschlossen. Habe es aber eigentlich nur gemacht, da ich in die Heckleuchte nur eine Glühlampe einsetzen und ein Kabel von der Lampe bis zum Verteiler legen musste(ca. 75cm). War kein großer Aufwand und hat nichts zusätzlich gekostet.

Wenn ich noch hätte was extra kaufen müssen (komplette Leuchte, einige m Kabel etc.) hätte ich die NSL weg gelassen.

Wie schon geschrieben, Pflicht erst ab EZ 01.04.1991. Gilt auch wenn du z.B. einen Wohnwagen aus den 70ern hast, der noch nie zugelassen war - dann musst du die technischen Einrichtung verbauen, wie sie bei heutigen Fahrzeugen gefordert werden. Z.B. auch Seitenmarkierungsleuchten.

[Von Motor-Talk aus dem Thema 'Nebelschlussleuchte.?' überführt.]

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