Nebelscheinwerfer

Wie darf ich mit angeschalteten Nebelscheinwerfern fahren? Bei einer Sicht unter 50 m, ist klar.... aber tagsüber? Ist das Fahren mit Standlicht und Nebelscheinwerfern erlaubt?

18 Antworten

@ Meik, das habe ich oben doch geschrieben, oder ???

Zum Thema NSL, hatte ich auch schonmal den Fall, dass einer vor mir war, abends, der als mit angeschalteter NSL gefahren ist, zwei, dreimal Lichthupe, nix.
Also Nacht zum Tag machen und Fernlicht an und anlassen, nach ca. drei Kilometer hat er dann angehalten und mich gefragt, ob ich ihn extra blenden würde.
"Nö, wollte nur mal sehen, ob deine Nebelschlussleuchte heller als meine Fernscheinwerfer sind."
"Wie Nebelschlussleuchte, was is'n das???"
"Na, das kleine, rote Licht, was dahinten so hell ist."
"Oh, wie geht die denn an und aus???"

Habe ich ihm dann erklärt und er scheint es kapiert zu haben.

@ Farmah,

erinnert mich an meine Lichttestkontrolle.
Alles schön durchgeschaltet, "jetzt bitte die Nebelscheinwerfer"
"Hab keine"
"was sind das dann für Dinger?"
"Tagfahrleuchten"
"Was für Dinger?"
"Tagfahrleuchten", als ich ihm erklärt habe, was das ist und wie sie funktionieren, dann war er soweit zufrieden, aber als dann das Heck dran war, Blinker, Licht , Bremse. Dann kam der Herr Officer zu mir und hat mich gefragt, ob die Scheinwerfer (habe am Heck zwei Arbeitsscherinwerfer) denn überhaupt erlaubt wären. Die Wären doch nur bei großen LKW erlaubt. Als ich es ihm dann dreimal erklärt habe, dass es legal ist, hat er die StVO rausgeholt.

Klar hast du das schon geschrieben, kam bei mir aber so rüber, als wenn der Fahrer wissen müsste ob er jetzt Abblendlicht zu den NSW ausmachen darf. Da das halt so geschaltet sein muss, dass das nicht geht braucht man sich als Fahrer darum halt keine Gedanken machen.

Manchmal aber auch grausam, wie schlecht die Kontrolleuchten für die NSL in manchen Autos versteckt sind.

Gruß Meik

@ Chris:

Habe mal eine Frage zu deinem Tagfahrlicht. Ist es richtig, dass die Tagfahrleuchten NICHT mit den Schlussleuchten verbunden sind? Wenn das stimmt, folgt daraus meine nächste Frage: Ist es nicht sogar sinnvoller, wenn man mit NSW (die den TFL ja bezüglich der Position recht ähnlich sind) UND Rücklicht unterwegs ist? Spricht etwas dagegen, die NSW als TFL zu "missbrauchen", außer der StVO? Möchte keine Grundsatzdiskussion auslösen, die gab es hier schon ausführlich und oft genug. Aber ich sehe, abgesehen vom infinitesimalen Wenigerverbrauch, keinen Vorteil im TFL gegenüber der Kombination Standlicht + NSW. (Das alles gilt nur bei Tag, Trockenheit und guter Sicht.)

Gruß,
Tom

@ Tom, dass kan man so oder so sehen.

Es ist ein nicht merkbarer Kraftstoffmehrverbrauch, zumindest bei mir mit 12-14 L/100KM, bei zugeschalteten Rückleuchten.

Desweiteren ist da noch der normale Deutsche, der am liebsten alles automatisch hat und deswegen schon fat zu faul ist, das Licht anzuwerfen.

Und da wäre noch die von dir erwähnte StVO.

Gruss Chris

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