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Nebelscheinwerfer

Themenstarteram 22. Februar 2005 um 19:05

Wie darf ich mit angeschalteten Nebelscheinwerfern fahren? Bei einer Sicht unter 50 m, ist klar.... aber tagsüber? Ist das Fahren mit Standlicht und Nebelscheinwerfern erlaubt?

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18 Antworten

Zitat:

StVO

§17 Beleuchtung

Abs.3 Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlußleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Alles klar?

Gruß

Ercan

Es sei noch darauf hingewiesen, dass du nur dann mit Standlicht und Nebelscheinwerfer fahren darfst, wenn die NS nicht weier als 400mm von der äußeren Kante ders KFZ entfernt sind, ansonsten Abblendlicht.

Aber ohne dir jetzt was unterstellen zu wollen, bist du einer, dem ich wahrscheinlich am Tage mit Lichthupe ((Fernlicht)und davon genug) entgegen kommen würde. Wie gesagt, ist so meine Vermutung.

 

Gruss Chris

Themenstarteram 22. Februar 2005 um 23:03

Ne, eigentlich nicht...... Das hat mich eigentlich nur interessiert...

So nebenbei......

Ich sehe, dass du einen Pickup fährst......

Wenn so ein riesiges "Monster-Auto" ;-) hinter dir steht, und wenn du grad ein tiefes Auto fährst, Siehst du nicht mehr, als wenn dir einer mit Nebelscheinwerfern entgegenkommt.....

Aber für die Konstruktion deines Fahrzeugs kannst du ja nix.....

Man muss unterscheiden zwischen NebelSCHLUSSLEUCHT und NebelSCHEINWERFER. Die Nebelschlussleuchte darf erst (!) bei Sichtweiten unter 50 m eingeschaltet werden und dann darf auch nicht schneller als 50 km/h gefahren werden.

Die Nebelscheinwerfer (NSW) darf man, w.o., bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Schnee oder Nebel einschalten. Du kannst die NSW dann zusätzlich Abblendlicht schalten oder du benutzt die alleine, also i.V.m. Standlicht.

@rasi, wie gesagt, wollte dir nix unterstellen, kam mir nur so vor, als ob...

@Mariannen,

trotzallem gilt die 400mm Regel für NSW.

 

Gruss Chris

Üblicherweise heisst erhebliche Sichtbehinderung 150m ausserhalb geschlossener Ortschaften.

@chrisK200: Die 400mm-Regel:

StVZO §52: ... mit Nebelscheinwerfern ausgerüstet, ... mehr als 400mm von der breitesten Stelle.... müssen so GESCHALTET sein, dass sie nur zusammen mit dem Abblendlicht brennen können.

Gruß Meik

Nach meiner Beobachtung nutzen 95 % aller Verkehrsteilnehmer Nebelscheinwerfer und -rückleuchten unzulässig.

Besonders gravierend ist das Fehlverhalten auf den Autobahnen. Etwas mehr Regen und die BAB erstrahlt selbst bei Sichtweiten von deutlich mehr als 500 m mit den Teilen.

Kaum jemand realisiert, dass er andere blendet und auch die Bremsleuchter nicht mehr so stark wahrgenommen werden.

Meine praktische Erfahrung:

Bei richtig dicker Suppe verschlechtern Abblend- und Fernlicht durch Reflexionen die Sicht.

Da ist die Kombination Nebelscheinwerfer + Standbeleuchtung sinnvoll.

Das beste ist ja, das die Leute es nicht verstehen wenn man sie von hinten mit Lichthupe auffordert die NSL auszuschalten, weil sie blendet und völlig unnötig ist. Selbst nach dem überholen hilft das an und ausschalten der NSL als Vordermann nicht. Und regt überhaupt nicht zum denken an.

Gruß

Ercan

Mir wollten die Grünen letztens 10 Euros abnehmen, weil ich bei Nebel und Nieselregen (Sichtweite: 100-150m) die NSW an hatte. Dazu kam noch das Spritzwasser auf der BAB. Ungefähr 50m hinter der Autobahnabfahrt bin ich dann angehalten worden. Sie begründeten es damit, dass man die NSW erst bei Sichtweite unter 50m einschalten darf und man ja noch mindestens 100m weit sehen kann. Außerdem sei das kein Nebel, sondern nur ein bischen Wasserdampf :rolleyes: Ich hab ihm dann gesagt, dass die 50m-Regelung ausschließlich für die NSL gilt und nicht für die NSW. Das wollte er mir nicht glauben. Daraufhin habe ich ihm empfohlen, mal den §17 der StVO zu lesen. Jetzt wurde er so langsam ungemütlich und wollte Verbandskasten und Warndreieck sehen. Dabei hat er genau auf Haltbarkeitsdaten geachtet, war aber alles i.O. Als Nächstes wollte er die ABE für die Winter-Alus sehen und weil da auch alles ok war, durfte ich auch noch pusten.

Der war echt mies drauf, der Typ. Warscheinlich wollte er der jungen Polizistin (sie war glaub ich noch in der Ausbildung), die dabei war was beweisen. Das ging wohl nach hinten los, denn sie musste sich das Lachen echt verkneifen.

Ich freu mich schon darauf, mich schriftlich dazu zu äußern :D

Zitat:

Original geschrieben von C20NE-Cruiser

Das beste ist ja, das die Leute es nicht verstehen wenn man sie von hinten mit Lichthupe auffordert die NSL auszuschalten, weil sie blendet und völlig unnötig ist. Selbst nach dem überholen hilft das an und ausschalten der NSL als Vordermann nicht. Und regt überhaupt nicht zum denken an.

Leider haben nicht alle Hersteller Lichtschalter die sicherstellen, dass ein irrtümliches Aktivieren von NSW und NSL ausgeschlossen ist.

Viele dieser Blender wissen gar nicht dass sie blenden, sie hatten nach Benutzung nur vergessen diese wieder auszuschalten.

Mit einem Lichtschalter, der dafür sorgt, dass man beim Abdrehen des Lichtes zwangsweise auch NSW und NSL abdrehen muss kann das nicht passieren.

Mittlerweile rege ich mich gar nicht mehr darüber auf, denn es bringt sowieso nichts.

Bloß wenn es mal so richtig ungemütlich wird auf der BAB, also Regen vom allerfeinsten und noch dazu diesig, dann finde ich, dass man die Fahrzeuge mit eingeschalteter NSL besser sieht, als die ohne.

Klar sind dann noch nicht Sichtweiten unter 50 m, bloß angenehmer ist es schon (d.h. nicht, dass ICH es auch so mache!).

Hm, ich kenne bis auf 2-3 Fälle eigentlich nur die leute, die unbdingt Gott und der Welt zeigen wollen, dass ihre Nebler funzen. Aktuelle Witterungen, und ab ca. 17 hr geht der Spaß los. Jeder 3. hat die Dinger nebst Standlicht an. Soll das toll aussehen, oder was?

Nunja, das mit der Schlußleuchte und den 50 Metern wußte ich. Das man dann nur noch max 50 Km/h fahren darf ist aber irgendwie auch logisch, wer fährt schon schneller als er guggen kann (jaja, ich weis... :) ).

Farmah: Nette Geschichte, da wollen die Grünen Jungs mal bissi was für die Staatskasse (oder Kaffekasse) tun und geraten promt an einen der sich auskennt.

Der Morn

Ich finde gerade bei regen in der nacht ist es weit schlimmer, wenn die nebler an sind. da blendet dich dann die reflexion von der strasse. Habe selbst drauf, aber schalte sie nur alle heiligen zeiten ein (wenn nebel ist, oder starker schneefall/ regen), und das nur in der nacht, wenn ich annähernd alleine bin. mich stört es genauso wenn mich jemand blendet, also warum sollte ich es anderen antuen??

 

Edit: meine gehen überhaupt nur mit ablendlicht/fernlicht.

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