Nebelscheinwerfer ohne Nebel

Opel Corsa D

Hallo zusammen,

ich möchte mal eine Frage stellen, die nicht direkt etwas mit dem Corsa zu tun hat, sondern mit dem Allgemeinen Fahrverhalten vieler Autofahrer.

Schon seit einigen Monaten beobachte ich immer öfter, (nach meinem Gefühl sogar bei jedem dritten Auto das mir entgegenkommt), das die Nebelscheinwerfer eingeschaltet sind, obwohl überhaupt kein Nebel vorhanden ist ?

Gibt es da eine neue Reglung oder ein neues Gesetz, das es neuerdings erlaubt ist, mit Nebelscheinwerfern zu fahren, wenn keine extreme Sichtbehinderung durch Nebel, Schnee oder Starkregen besteht ?

Laut folgendem Auszug aus Wikipedia ist das nach wie vor verboten: Wieso fahren aber trotzdem so viele mit Nebelscheinwerfern durch die Gegend ? Lernt man das heute in der Fahrschule nicht mehr, wann man diese einschalten darf ?

Zitat:

Nebelscheinwerfer dürfen in Deutschland bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Nebel oder Schneefall benutzt werden. Sie dürfen nur zusammen mit dem Stand- und/oder dem Abblendlicht leuchten. Eine Benutzung dieser Scheinwerfer, ohne dass eine erhebliche Sichtbehinderung durch Witterung vorliegt, ist nach § 17 Absatz 3 Satz 2 StVO verboten.

Beste Antwort im Thema

Was sollen denn die armen Motoradfahrer machen?eine gelbe Rundumleuchte auf den Helm?oder ist das auch verboten?Wenn
ich das so mitlese,frage ich mich,was wird in der Fahrschule gelernt?.
Oder haben wir jetzt in der STVO,den Absatz,heute darfst du fahren
wie du möchtest,ich frage ja mal nur,da ich meine Klasse 3+2 vor längerer Zeit gemacht habe.
Gruß

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Zitat:

Original geschrieben von guenther1988



Kann man eigentlich irgendwo ne Ausbildung als Oberlehrer im Straßenverkehr machen? 🙄

nee, das geht nur im Selbststudium. Aber das setzt Aufmerksamkeit voraus, und genau daran scheitert es meistens 😁

So, meiner Schwester ist es jetzt passiert: Nebelscheinwerfer tagsüber angehabt, rausgewunken und sie mußte 20 Euro wegen nicht vorschriftmäßiger Beleuchtung abdrücken.

An die Oberlehrer hier..... die müssen sich doch bestimmt tierisch freun und lachen sich ins Fäustchen.

Zitat:

Original geschrieben von Mark877


An die Oberlehrer hier..... die müssen sich doch bestimmt tierisch freun und lachen sich ins Fäustchen.

Jep, ich wurde damals als "Fahranfänger" in 4Jahren 4x angehalten. 2x durfte ich bezahlen, das war aber noch zur DM-Zeiten. Und 2x glück gehabt, da ich an einen/eine nette Polizisten/in gekommen bin (Cousin und Cousine)!

Aber bitte, soll jeder so machen wie er will!

@Mark

Wieso Oberlehrer, manche kommen ja auch als unbelehrbar hier rüber. Du hast doch auch deine meinung. Also beschwer dich nicht über sogenannte Oberlehrer!

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Die Beleuchtungs-Regelungen sind in der StVO klar definiert.

Soll man den jeden Zeitgenossen, der Probleme mit der praktischen Umsetzung dieser Regelungen hat, gleich zur Nachschulung schicken? 😕

Da ist IMHO die Verhängung von Verwarnungsgeldern immer noch der sinnvollere Weg.

Also worüber beschweren sich manche, wenn sie mal bezahlen müssen....?

Ich habe da DIE Geschäftsidee: Eine in die Front integrierte Nebelmaschine! Dann darf man immer legal mit NSW rumfahren. Ich werde reich 😎

Ich würde mich nicht drüber beschweren, wenn ich wegen eingeschalteten NSW am Tag angehalten werde. Ebenso würde es mich nicht wundern, wenn ich bei nächster Gelegenheit Innorts geblitzt werde weil mein Tacho 65km/h anzeigt.

Nur sollten sich meiner Meinung nach einige Autofahrer um ihre eigenen Probleme beim Fahren kümmern und nicht andere durch Bremsen, Nebelschlussleuchte o.ä. darauf aufmerksam machen, dass sie ihre NSW ausschalten sollten oder den Abstand einhalten sollten (nur als Beispiel soll nicht zum Thema werden hier).
Einige Seiten vorher wurde mir gesagt das ich eine "interessante Rechtsauffassung" habe, da ich einen Fehler mache um andere davor zu hindern Fehler zu machen. Das ganze widerspricht sich meiner Meinung nach. 😉

Zitat:

Original geschrieben von Mark877


An die Oberlehrer hier..... die müssen sich doch bestimmt tierisch freun und lachen sich ins Fäustchen.

In wie fern ist das ein Grund zur Freude 😕

Da hat jemand einen Fehler gemacht und die Quittung bekommen. Kein Grund sich darüber zu freuen. Auf solche Ideen kommt wohl nur jemand, der wissentlich gegen Regeln verstösst, oder? 😉

Und wieder hast du es nicht verstanden!!!!

Grade weil es hier Oberlehrer gibt werden die sich nun freun...warum....richtig weil s ja " verboten" ist mit Nebels zu fahren

und sie nun 20€ bezahlen musste

Na jetzt verstanden🙄😁

Ich habe dich sehr wohl verstanden, bin mir aber nun sicher das du mich nicht verstehen willst, bzw. kannst.

Wenn jemand für eine Ordnungswidrigkeit zur Verantwortung gezogen wird, ist das kein Grund zur Freude, auch für einen Oberlehrer nicht.
Aus solche Ideen kommen nur Leute wie ...

... du 😛

Was deinen ersten Satz betrifft: schreien ist zwecklos. Da freut sich nur mein Tinitus.
Also komm wieder runter von der Palme 🙂

Ich hab die Nebelleuchten im Winter abends immer an,weil die Auslecuhtung speziell nach Aussen wesentlich besser ist und man auch die Straßenbeschaffenheit besser erkennen kann.Sollen se mich doch anhalten die 20€ ist mir die bessere Sicht wert.

Verstehe eh nicht wieso man sich darüber so aufregt die blenden eh nicht.
Da blenden manche Xenon`s viel mehr.
Und der der sagt sie blenden,dann sind de generell falsch eingestellt.

Das Problem stellt sich ja oftmals so dar, daß die Nebelscheinwerfer mißbräuchlich benutzt werden und dazu auch noch falsch eingestellt sind...

Kann man Nebelscheinwerfer überhaupt falsch einstellen?

MAN selbst eigentlich nicht,aber durch erschütterungen oder sonstiges können mal die Lampen oder Halterungen verrutschen,also entweder leuchten zu weit nach unten dann reflektiert die Straße zu viel,oder zu weit nach oben dann leuchten sie halt zu hoch.

Aber im normalfall eigentlich nicht.
Blenden höchstens wenn man über eine Kuppe fährt und einem jdm entgegen kommt,aber dann blendet es Abblendlicht genauso,also meiner Meinung nach sollte es erlaubt werden.

Alles klar, danke für die Erklärung. 😉

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