Nebelscheinwerfer als Tagfahrlicht

Opel Corsa D

Hi Leute,

kann ich die Nebler als Tagfahrlicht nutzen???
Ich meine, das nur die Nebler leuchten. Ich sehe immer mehr autos, die nur die Nebler an haben. Kein Standlicht oder sonstiges.

Wenn ich einfach die Standlichtbirnen ausbaue und dann STandlicht anschalte und Nebelscheinwerfer dazu schalte leuchten nur die Nebler, so wie ich es will.

Jetzt meine Frage: Ist das so ohne weiteres machbar, wenn ich einfach die STandlichtbirnen ausbaue passiert dann was weil da ja kein Stromabnehmer mehr ist???
Kann mir irgendwas passieren wenn mich die Polizei anhält???

Vielen Dank schon mal.

Beste Antwort im Thema

Nebelscheinwerfer haben keine Zulassung als TFL und dürfen somit für diese Funktion auch nicht benutzt werden.

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Ja ok das mit dem Fahren ohne zulässige Begrnezungsleuchten sehe ich ein.

Und mit Standlicht und Nebelscheinwerfer rumfahren will ich auch nicht, da ich immer selber über die Leute lachen muss die so herumfahren. Und manchmal verarsche ich sie sogar auch indem ich einmal kurz meine Nebler an und wieder aus mache^^ 😁

Also ich werde alles so lassen wie es ist. Ich bin ein anständiger Mensch und habe noch nie in meinem Leben scheisse gebaut und so soll es auch bleiben.

Zitat:

Original geschrieben von opa38


Ich weiß überhaupt nicht, wo das Problem liegt.😕

Schalte Standlicht und die Nebler zusammen an....🙂

Nur um kurz auch auf diese Bemerkung einzugehen, bevor ich meine eigentliche Frage stelle.

Viele Leute wissen gar nicht, was sie mit dieser Kombination anstellen. Es gibt eine Menge Fahrzeuge auf unseren Straßen, bei denen die Nebler leicht dejustiert sind und nur minimal nach oben strahlen. Und die blenden dann wie die Seuche, ohne dass es die Besitzer überhaupt mitbekommen.

Ich werde definitiv häufiger von eingeschalteten Neblern geblendet als von zu hoch eingestelltem Abblendlicht! Das sollte den Nebelscheinwerfer-Fans wirklich zu denken geben.

Aber jetzt zu meiner (vielleicht) dummen Frage.
Ich habe mir gerade einen neuen Corsa bestellt (ohne Nebelscheinwerfer). Haben die trotzdem vorne das (abgedeckte) Loch für die Nebler? Ich habe beim Händler leider vergessen, dies zu fragen und die Vorführmodelle hatten alle Nebler.

Vielleicht könnte man genau an dieser Stelle zugelassene Tagfahrleuchten (wie z.B. von Inpro) einbauen, falls es passende Modelle gibt. Damit wären sie gut aufgeräumt, zulässig und somit eine saubere Lösung.

epp4

Gleich noch ein Nachtrag zu meinem oben stehenden Beitrag. Im Thread mit dem Tagfahrlicht vom S8 kann man gut erkennen, dass man die Position der (nicht vorhandenen) Nebler für ein TFL verwenden könnte. Von Inpro gibt es einerseits die Standard-TFLs (eckig und rund). Die runden könnten eventuell passen.
Zudem gibt es von dieser Firma auch noch ein TFL für den Astra. Könnte es sein, dass dies zufällig auch in die Corsa-Löcher passt?

epp4

Das blöde ist,dass die Ausschnitte für die NSW leicht oval sind.

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Zitat:

Original geschrieben von w4yn3


Hi Leute,

kann ich die Nebler als Tagfahrlicht nutzen???
Ich meine, das nur die Nebler leuchten. Ich sehe immer mehr autos, die nur die Nebler an haben. Kein Standlicht oder sonstiges.

Wenn ich einfach die Standlichtbirnen ausbaue und dann STandlicht anschalte und Nebelscheinwerfer dazu schalte leuchten nur die Nebler, so wie ich es will.

Jetzt meine Frage: Ist das so ohne weiteres machbar, wenn ich einfach die STandlichtbirnen ausbaue passiert dann was weil da ja kein Stromabnehmer mehr ist???
Kann mir irgendwas passieren wenn mich die Polizei anhält???

Vielen Dank schon mal.

sag mal wie alt bist du eigentliich? 12? jeder zweite völlig sinnfreie thread hier stammt von dir.

geh spielen und halt dich von den straßen fern.

Jemand wie du sollte sich hier nicht aufhalten. So jemand wie du stiftet hier nähmlich nur unruhe.

Hi,
heutzu Tage lernt man in der Fahrschule dass man Nebelscheinwerfer nur außerhalb Geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von UNTER 50m benutzen darf.

Wir hatten diese Diskusion schon auf unzähligen Familien feiern weil mein Onkel bei der Polizei ist, und von Amtswegen her schreit dass nach einem Dicken Knölchen, wenn man die Dinger am Tage bei strahlendem Sonnenschein anhat.

Zitat:

Original geschrieben von Torsten kreiling


Hi,
heutzu Tage lernt man in der Fahrschule dass man Nebelscheinwerfer nur außerhalb Geschlossener Ortschaften bei einer Sichtweite von UNTER 50m benutzen darf.

Ich bin zwar auch ein strikter Gegner derer, die den Unfug mit den missbräuchlich eingeschalteten Nebelscheinwerfern betreiben, aber die Regel, die du jetzt hier zitiert hast, gilt für die Nebelschlussleuchte!

epp4

Zitat:

Original geschrieben von Torsten kreiling


heutzu Tage lernt man in der Fahrschule dass man Nebelscheinwerfer nur außerhalb Geschlossener Ortschaften...benutzen darf.

so?

dann kreuz das aber NICHT in der prüfung an!

StVO § 17 (Beleuchtung):
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Die Frontleuchten erfordern also die zugehörige Witterung (erhebliche Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen), die Schlussleuchten zusätzlich die 50m-Bedingung (ausschließlich bei Nebel).

epp4

Zitat:

Original geschrieben von epp4


StVO § 17 (Beleuchtung):
(3) Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tage mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten. An Krafträdern ohne Beiwagen braucht nur der Nebelscheinwerfer benutzt zu werden. Nebelschlussleuchten dürfen nur dann benutzt werden, wenn durch Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt.

Die Frontleuchten erfordern also die zugehörige Witterung (erhebliche Sichtbehinderung durch Nebel, Schneefall oder Regen), die Schlussleuchten zusätzlich die 50m-Bedingung (ausschließlich bei Nebel).

epp4

Ausserdem gilt, wenn bei Nebel die Sichtweite weniger als 50 m beträgt, eine zulässige Höchstgeschwindigkeit vom 50 Km/h! Ergo Nebelschlussleuchte = nicht schneller als 50 Km/h !!!!

rulli57

richtig. das finde ich aber viel nerviger. wenn man auf der autobahn unterwegs ist und bei jedem kleinsten unwetterchen alle idioten die nebelschlussleuchte anmachen ... weil DIE blendet wie arsch ^^
nebelscheinwerfer kann man ja wie schon erwähnt anmachen wenn schelchtes wetter ist.

aber das zeugs mit NUR nebelscheinwerfer anmachen lassen wir mal. dann bau dir tagfahrlichter ein wie schon andere erwähnt haben. aht ein freund von mir auch gemacht. ich kenn mich da zwar auch nicht aus und weiss nicht, warum tagfahrlichter dann erlaubt sind und nebelscheinwerfer nicht aber ka.... ich muss gestehen, dass icha uch nebelscheinwerfer oft anmache. aber ich bins einfach gewohnt. find die ausleuchtung auch besser. aberi ch machs auch nur bei schlechtem wetter an (und da issesj a erlaubt :-P)

Zitat:

Original geschrieben von JohnCoop1


... und weiss nicht, warum tagfahrlichter dann erlaubt sind und nebelscheinwerfer nicht

Vielleicht deshalb, weil viele Hirnis es schon gewohnt sind, aus falscher Coolness mit den Neblern anstelle des Abblendlichts rumzufahren? Die fahren dann gnadenlos so in die Nacht rein, ohne ein brennendes Licht am Fahrzeugheck.

Tagfahrlichter, die alleine leuchten (ohne Rückleuchten etc.) dürfen in keiner Weise dazu ausreichen, um selbst etwas zu sehen, sondern nur dazu, um gesehen zu werden. Sonst passiert genau der oben beschriebene Effekt, dass sich der Sicherheitsgewinn tagsüber in der Dunkelheit wieder überkompensiert.

epp4

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