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Nebelscheinwerfer als Tagfahrleuchten verwenden?

Themenstarteram 26. September 2011 um 20:34

Kann mir jemand sagen, ob das zulässig ist, wenn man die NS so stark in Richtung Fahrbahn verstellt, dass sie den Gegenverkehr nicht mehr blenden können. In meiner Gegend ist so selten Nebel, dass ich die Dinger nie als solche gebrauche. Tagfahrleuchten aber durchaus, zumal ich damit die teueren Xenon-Scheinwerfer schone und Strom- bzw Benzin durch die kleinere Wattzahl spare.

Muss man da ggfs. zum TÜV? (Bauartänderung und der ganze Circus?)

Was passiert, wenn man in einer Polizeikontrolle sagen kann:"Es blendet doch gar nichts und mit dem Licht zu fahren ist doch besser als ohne"? Weiß jemand eine Lösung?

Beste Antwort im Thema
am 26. September 2011 um 21:47

In den meisten Ländern - auch in denen eine Lichtpflicht am Tag existiert - kann man die NSW als TFL nutzen. In Deutschland geht das natürlich nicht. Der Grund wurde bereits genannt - weil NSW als NSW zugelassen sind und nicht als TFL. Das hört sich nicht nur schwachsinnig an, das ist es auch. Aber angesichts des dafür verantwortlichen Personals in unserem Land leider kaum verwunderlich...:(

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Zitat:

Original geschrieben von patti106

Zitat:

Original geschrieben von Spatenpauli

 

Nennt sicbei VW Tagfahrlich und kostet 50,- Euronen extra.

MfG aus Bremen

Haben die Golf VI die Tagfahrlichter nicht im Hauptscheinwerfer integriert?

Bei denen mit NSW waren wohl eher wieder du Codierer am Werk.

Jap. Beim Golf VI sind die im Hauptscheinwerfer integriert. Beim neuen Polo sowie dem neuen Passat sind sie allerdings im NSW integriert. Vorrausgesetzt man bestellt kein Xenon, dann sind wie gewohnt LED's im Hauptscheinwerfer,

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von Hadrian

In den meisten Ländern - auch in denen eine Lichtpflicht am Tag existiert - kann man die NSW als TFL nutzen. In Deutschland geht das natürlich nicht. Der Grund wurde bereits genannt - weil NSW als NSW zugelassen sind und nicht als TFL. Das hört sich nicht nur schwachsinnig an, das ist es auch. Aber angesichts des dafür verantwortlichen Personals in unserem Land leider kaum verwunderlich...:(

Wenn Dein Beitrag den Anspruch erhebt, mehr als Stammtisch-Gesülze zu sein, dann lass uns wissen, welches Personal in unserem Land dafür verantwortlich ist und aus welchem Grund es nicht verwunderlich ist, dass dieses Personal "schwachsinnigen" Verordnungen erlässt.

O.

Das was hadrian vortrefflich beschrieb, haben jetzt alle verstanden, bis auf vielleicht gewisses personal das einfach nicht verstehen will, gell.

3L

edit: um auch was zum Thema zu schreiben, bei Neuwagen gibt's ab sofort (oder schon ne weile) immer tagfahrlicht? Was bei manchen Modellen, dann schlicht das einschalten des Fahrlichtes bedeutet? (mini)

Sind in dem fall dann die Rücklichter ohne Strom?

am 27. September 2011 um 9:45

Nee. Wir ham nur nicht verstanden, dass dieses Personal an die Lobby denkt, die dadurch mehr Teileumsatz machen kann. ;)

Zitat:

Original geschrieben von Harzer93

Zitat:

Original geschrieben von patti106

 

 

Haben die Golf VI die Tagfahrlichter nicht im Hauptscheinwerfer integriert?

 

Bei denen mit NSW waren wohl eher wieder du Codierer am Werk.

Jap. Beim Golf VI sind die im Hauptscheinwerfer integriert. Beim neuen Polo sowie dem neuen Passat sind sie allerdings im NSW integriert. Vorrausgesetzt man bestellt kein Xenon, dann sind wie gewohnt LED's im Hauptscheinwerfer,

Das Problem aller Autohersteller, wie bekomme ich eine "lange" Zubehörliste zustande :confused: :D

MfG aus Bremen

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

 

 

Wenn Dein Beitrag den Anspruch erhebt, mehr als Stammtisch-Gesülze zu sein, dann lass uns wissen, welches Personal in unserem Land dafür verantwortlich ist und aus welchem Grund es nicht verwunderlich ist, dass dieses Personal "schwachsinnigen" Verordnungen erlässt.

 

O.

Das was hadrian vortrefflich beschrieb, haben jetzt alle verstanden, bis auf vielleicht gewisses personal das einfach nicht verstehen will, gell.

 

3L

Den technische Seite des Beitrages von Hadrian habe ich schon verstanden. Seine Aussage ist ja auch zutreffend.

 

Aber ich habe nicht verstanden, wie man von unbekannten Personen behaupten kann, von denen kann nur Schwachsinniges erwartet werden.

 

O.

Zitat:

Original geschrieben von go-4-golf

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

 

Das was hadrian vortrefflich beschrieb, haben jetzt alle verstanden, bis auf vielleicht gewisses personal das einfach nicht verstehen will, gell.

3L

Den technische Seite des Beitrages von Hadrian habe ich schon verstanden. Seine Aussage ist ja auch zutreffend.

Aber ich habe nicht verstanden, wie man von unbekannten Personen behaupten kann, von denen kann nur Schwachsinniges erwartet werden.

O.

er meinte den wasserkopf der bei uns die regeln aufstellt. bis ins kleinste exakt, aber wenig pragmatisch.

ich sehe die kritik als gerechtfertigt an...

moderne nebelscheinwerfer blenden niemanden tags. (frueher als man so dicke teile auf die stoßstange montierte als "zusaztscheinwerfer/nebelscheinwerfer war das was anderes.) Heute die kleinen unten in der frontschürze sind tags harmlos.

das neufahrzeuge, ab einen bestimmten Strichpunkt, tagfahrlicht haben sollen/muessen, sehe ich auch ein. das die alten die nebler nicht einschalten dürfen, wenn sie wollen, was soll das?

ich verstehe es nicht. finde ich jetzt auch nicht dramatisch, aber halt eine typische entscheidung von leuten die uns eigentlich das leben erleichtern sollen und dafür sehr gut mit steuergeldern bezahlt werden.

 

3L

Die Nebler als "Tagfahrlicht" zu verwenden ist in Österreich sogar erlaubt.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Die Nebler als "Tagfahrlicht" zu verwenden ist in Österreich sogar erlaubt.

Aber nur wenn sie typisiert sind, nicht wenn sie einfach dank "E" einfach draufgeschraubt wurden.

Also sind sie serienmäßig in der Schürze Fahrezugfront drinnen: JA

Sind sie nachträglich einfach ohne Eintrag drangeschraubt: NEIN

Zitat:

Original geschrieben von Schuttwegraeumer

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Die Nebler als "Tagfahrlicht" zu verwenden ist in Österreich sogar erlaubt.

Aber nur wenn sie typisiert sind, nicht wenn sie einfach dank "E" einfach draufgeschraubt wurden.

Also sind sie serienmäßig in der Schürze Fahrezugfront drinnen: JA

Sind sie nachträglich einfach ohne Eintrag drangeschraubt: NEIN

War für mich vollkommen klar, dass es sich um den Vorschriften entsprechend montierten und genehmigten Nebler handeln muß.

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Zitat:

Original geschrieben von Schuttwegraeumer

 

Aber nur wenn sie typisiert sind, nicht wenn sie einfach dank "E" einfach draufgeschraubt wurden.

Also sind sie serienmäßig in der Schürze Fahrezugfront drinnen: JA

Sind sie nachträglich einfach ohne Eintrag drangeschraubt: NEIN

War für mich vollkommen klar, dass es sich um den Vorschriften entsprechend montierten und genehmigten Nebler handeln muß.

Ist es nicht.

Die Unterscheidung ist wichtig und für AT nicht typisch da es bisher total egal war ob das Teil serienmäßig dran war oder eben nicht.

die Eintragungsorgien wie in DE haben bei uns nicht die Ausmaße erreicht wie in DE.

(Aber wir geben uns Mühe das zu erreichen :))

Zitat:

Original geschrieben von 3L-auto-ja

edit: um auch was zum Thema zu schreiben, bei Neuwagen gibt's ab sofort (oder schon ne weile) immer tagfahrlicht? Was bei manchen Modellen, dann schlicht das einschalten des Fahrlichtes bedeutet? (mini)

Sind in dem fall dann die Rücklichter ohne Strom?

Hallo,

nein, wenn das Abblendlicht als Tagfahrlicht verwendet wird, dann sind die Rückleuchten und die Kennzeichenleuchten auch bestromt. Dann nennt man es auch Dauerfahrlicht.

 

Gruß,

diezge

Die strenge Reglementierung in Deutschland macht irgendwie dann schon Sinn, wenn man in diesen Tagen so einige <Bastler> im Halbdunkel fahren sieht: Fahrlicht (Abblendlicht) plus Tagfahrleuchten!! Wenn die Jungs könnten, würden sie auch noch die NSW zuschalten - einfach irre. Was wäre wohl, wenn der Gesetzgeber hier nicht gewisse Grenzen setzen würde?

am 28. September 2011 um 6:41

Zitat:

Original geschrieben von Schuttwegraeumer

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

 

War für mich vollkommen klar, dass es sich um den Vorschriften entsprechend montierten und genehmigten Nebler handeln muß.

Ist es nicht.

Die Unterscheidung ist wichtig und für AT nicht typisch da es bisher total egal war ob das Teil serienmäßig dran war oder eben nicht.

die Eintragungsorgien wie in DE haben bei uns nicht die Ausmaße erreicht wie in DE.

(Aber wir geben uns Mühe das zu erreichen :))

Auch wir müssen (meiner bescheidenen Meinung nach) einen mit "E"-Zeichen zugelassenen nebler nicht extra eintragen. Hauptsache er wird an die richtige Stelle verbaut.

Was ich jetzt nicht verstehe:

Die NSW von Werk aus dürfen bei Euch als TFL her halten, nachgerüstete NSW (trotz "E"-Zeichen) nicht?

Zitat:

Original geschrieben von freddi2010

Die strenge Reglementierung in Deutschland macht irgendwie dann schon Sinn, wenn man in diesen Tagen so einige <Bastler> im Halbdunkel fahren sieht: Fahrlicht (Abblendlicht) plus Tagfahrleuchten!! Wenn die Jungs könnten, würden sie auch noch die NSW zuschalten - einfach irre. Was wäre wohl, wenn der Gesetzgeber hier nicht gewisse Grenzen setzen würde?

Hallo,

spätestens bei der nächsten Polizeikontrolle oder Hauptuntersuchung werden diese Basteleien wieder verschwinden. TFL darf nur leuchten, wenn alle anderen Leuchten dunkel sind. Schon wenn das Standlicht an ist, darf das TFL nicht leuchten.

 

Gruß,

diezge

Zitat:

Original geschrieben von wkienzl

Zitat:

Original geschrieben von Schuttwegraeumer

 

Aber nur wenn sie typisiert sind, nicht wenn sie einfach dank "E" einfach draufgeschraubt wurden.

Also sind sie serienmäßig in der Schürze Fahrezugfront drinnen: JA

Sind sie nachträglich einfach ohne Eintrag drangeschraubt: NEIN

War für mich vollkommen klar, dass es sich um den Vorschriften entsprechend montierten und genehmigten Nebler handeln muß.

bei uns in ö darfst du auch mit ablendlicht und nsw im ortsgebiet fahren........ aber das ist ein anders thema:D;)

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