Nebelscheinwerfer als Tagfahrleuchten verwenden?
Kann mir jemand sagen, ob das zulässig ist, wenn man die NS so stark in Richtung Fahrbahn verstellt, dass sie den Gegenverkehr nicht mehr blenden können. In meiner Gegend ist so selten Nebel, dass ich die Dinger nie als solche gebrauche. Tagfahrleuchten aber durchaus, zumal ich damit die teueren Xenon-Scheinwerfer schone und Strom- bzw Benzin durch die kleinere Wattzahl spare.
Muss man da ggfs. zum TÜV? (Bauartänderung und der ganze Circus?)
Was passiert, wenn man in einer Polizeikontrolle sagen kann:"Es blendet doch gar nichts und mit dem Licht zu fahren ist doch besser als ohne"? Weiß jemand eine Lösung?
Beste Antwort im Thema
In den meisten Ländern - auch in denen eine Lichtpflicht am Tag existiert - kann man die NSW als TFL nutzen. In Deutschland geht das natürlich nicht. Der Grund wurde bereits genannt - weil NSW als NSW zugelassen sind und nicht als TFL. Das hört sich nicht nur schwachsinnig an, das ist es auch. Aber angesichts des dafür verantwortlichen Personals in unserem Land leider kaum verwunderlich...🙁
35 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Audithebest
bei uns in ö darfst du auch mit ablendlicht und nsw im ortsgebiet fahren........ aber das ist ein anders thema😁😉Zitat:
Original geschrieben von wkienzl
War für mich vollkommen klar, dass es sich um den Vorschriften entsprechend montierten und genehmigten Nebler handeln muß.
Nicht grundsätzlich sondern nur bei Sichtbehinderung oder kurviger Fahrbahn nachts.
Zitat:
Original geschrieben von patti106
Auch wir müssen (meiner bescheidenen Meinung nach) einen mit "E"-Zeichen zugelassenen nebler nicht extra eintragen. Hauptsache er wird an die richtige Stelle verbaut.Zitat:
Original geschrieben von Schuttwegraeumer
Ist es nicht.
Die Unterscheidung ist wichtig und für AT nicht typisch da es bisher total egal war ob das Teil serienmäßig dran war oder eben nicht.
die Eintragungsorgien wie in DE haben bei uns nicht die Ausmaße erreicht wie in DE.
(Aber wir geben uns Mühe das zu erreichen 🙂)Was ich jetzt nicht verstehe:
Die NSW von Werk aus dürfen bei Euch als TFL her halten, nachgerüstete NSW (trotz "E"-Zeichen) nicht?
So in etwa.
Man könnte NSW typisieren lassen dann darf man es wieder.
Es geht um den Einbauort, TFL soll ja die Konturen kenntlich machen, NSW müssen aber nicht unbedingt weit aussen montiert werden wenn man sie selber montiert.
Serienmäßige NSW sind aber an genau festgelegten Stellen montiert.
Da gibt es schon eine Änderung:Zitat:
Original geschrieben von Schuttwegraeumer
Nicht grundsätzlich sondern nur bei Sichtbehinderung oder kurviger Fahrbahn nachts.Zitat:
Original geschrieben von Audithebest
bei uns in ö darfst du auch mit ablendlicht und nsw im ortsgebiet fahren........ aber das ist ein anders thema😁😉
Nebelscheinwerfer:
bei Tag und guter Sicht (alleine oder gemeinsam mit Abblendlicht)
bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen - wie etwa Dunkelheit und Dämmerung. Mit oder ohne Abblendlicht, jedenfalls aber mit "Rundumbeleuchtung".
Quelle: ÖAMTC
Bei uns in Ö ist die Verwendung von NSW immer erlaubt, als TFL -wie schon erwähnt nur mit werksseitigen NSW.
Nebellicht, sofern dieses mit in die Fahrzeugfront integrierten Nebelscheinwerfern ausgestrahlt wird, oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden,
Wird Abblendlicht oder das im ersten Satz beschriebene Nebellicht tagsüber als Tagfahrlicht verwendet, so kann die Schaltung wie bei Tagfahrleuchten erfolgen.
Quelle: KFG 1967
Hier gibts wohl noch was "auszujudizieren", da NSW generell immer verwendet werden können (also auch nachträglich montierte NSW!) jedoch in TFL-Schaltung nur original verbaute NSW😰. Auf gut Deutsch -habe ich jetzt NSW in Betrieb oder TFL😁.
Gruß GM-Fan06
Da gibt es schon eine Änderung:
Nebelscheinwerfer:
bei Tag und guter Sicht (alleine oder gemeinsam mit Abblendlicht)
bei Sichtbehinderungen durch Regen, Schneefall, Nebel und dergleichen - wie etwa Dunkelheit und Dämmerung. Mit oder ohne Abblendlicht, jedenfalls aber mit "Rundumbeleuchtung".
Quelle: ÖAMTC
Bei uns in Ö ist die Verwendung von NSW immer erlaubt, als TFL -wie schon erwähnt nur mit werksseitigen NSW.
Nebellicht, sofern dieses mit in die Fahrzeugfront integrierten Nebelscheinwerfern ausgestrahlt wird, oder spezielles Tagfahrlicht zu verwenden,
Wird Abblendlicht oder das im ersten Satz beschriebene Nebellicht tagsüber als Tagfahrlicht verwendet, so kann die Schaltung wie bei Tagfahrleuchten erfolgen.
Quelle: KFG 1967
Hier gibts wohl noch was "auszujudizieren", da NSW generell immer verwendet werden können (also auch nachträglich montierte NSW!) jedoch in TFL-Schaltung nur original verbaute NSW😰. Auf gut Deutsch -habe ich jetzt NSW in Betrieb oder TFL😁.
Gruß GM-Fan06ich ginfe die nsw sehr gut! ich finde man sieht bei dämmerung im ortsgebiet die straßenränder einfach besser! eine andere frage wie definiert du tagfahrlicht!?😕😕
LG
Audithebest
Ähnliche Themen
Zitat:
Original geschrieben von Audithebest
ich ginfe die nsw sehr gut! ich finde man sieht bei dämmerung im ortsgebiet die straßenränder einfach besser! eine andere frage wie definiert du tagfahrlicht!?😕😕
LG
Audithebest
NSW sind zum Erkennen der Straßenränder Spitze! Noch besser ist das dynamische Kurvenlicht.
Das KFG 1967 definiert das TFL folgendermaßen:
(2) Kraftwagen dürfen vorne zusätzlich mit zwei Tagfahrleuchten ausgerüstet sein, mit denen weißes Licht ausgestrahlt werden kann.
Alternativ können auch Abblendlicht oder NSW ohne "Rundumbeleuchtung" verwendet werden, war z.B. bei meinem Astra zu programmieren: Zündung an -> nur Abblendlicht (ohne Standlicht).
Allerdings bin ich froh, daß das vorgeschriebene TFL bei uns wieder abgeschafft wurde, da ich denke, es sollte immer je nach Verhältnissen über die Beleuchtung entschieden werden. Und ja, wenn ich bei tiefstehender Sonne, schneller als erlaubt, auf der AB unterwegs war, habe ich schon vor 20 Jahren Licht angehabt...
Gruß GM-Fan06