Nebelscheinwerfer als Abblendlicht
Hallo,
ihr kennt ja mit sicherheit diese tollen atu-nachrüstscheinwerfer, bei denen das standlicht als led-leiste ala audi ausgeführt ist.
Im gegensatz zu audi ist die led leiste aber relativ schwach, weshalb sich zumindest mancherorts folgender unsinn beobachten lässt: die leute fahren mit dem led standlicht und zusätzlich mit nebelscheinwerfern, quasi als abblendlicht-ersatz.
Wieso?
Weil die super coolen leds in dem 10 mal helleren abblendlicht unter gehen würden und nicht mehr zu sehen sind.
Ich für meinen fall ziehe da die lichthupe ein paar sekunden, damit derjenige merkt, dass er quasi kein licht eingeschaltet hat.
Wird einigen arrogant vorkommen, aber wenn man so einen irren nachts zu spät sieht bekommt man wahrscheinlich noch ne teilschuld?
Habt ihr das schon mal gesehen?
Beste Antwort im Thema
Na ja, wie häufig viel Halbwissen, ist aber auch net so einfach ;-))
Ich versuch es denn mal aufzudröseln. Erst mal zu den Begrifflichkeiten: Die StVZO kennt laut §52 den Begriff "Begrenzungsleuchten", die StVO spricht im §17 sowohl von Begrenzungs- als auch Standleuchten, also scheinen beide Bezeichnungen zulässig zu sein.
Die Nebelscheinwerfer, bei einem Pkw müssen es, wenn vorhanden, 2 Stück sein, müssen symmetrisch vorn am Fahrzeug angeordnet sein, und zwar von der Anbauhöhe 250 - 800mm über der Fahrbahn (jedoch nicht höher als die Hauptscheinwerfer) und max. 400 mm vom äußeren Fahrzeugumriss entfernt sein (dazu folgt später noch eine Anmerkung). Die Nebelscheinwerfer tragen neben dem "E"-Zeichen die Kennzeichnung "B".
Quelle: 70/156EWG, ECE-R48 und §52StVZO.
Die Tagfahrleuchten müssen eine Kennzeichnung nach ECE haben (großes E + Code des Herstellerlands), weiterhin tragen sie die Bezeichnung RL oder auch DRL (running light bzw. daytime running light). Zusätzlich können sie auch das Kennzeichen "A" tragen, nämlich genau dann, wenn sie neben ihrer Funktion als Tagfahrleuchte auch als Begrenzungsleuchte genutzt werden sollen (siehe Audi).
Was ist wann und wie einzuschalten? Während der Dämmerung, bei Dunkelheit oder wenn es die Sichtverhältnisse erfordern, sind die Beleuchtungseinrichtungen einzuschalten (StVO §17(1)).
Nur allein mit Standlicht darf nicht gefahren werden (StVO §17(2)).
Behindert Nebel, Schneefall oder Regen die Sicht erheblich, dann ist auch am Tag mit Abblendlicht zu fahren. Nur bei solcher Witterung dürfen Nebelscheinwerfer eingeschaltet sein. Bei zwei Nebelscheinwerfern genügt statt des Abblendlichts die zusätzliche Benutzung der Begrenzungsleuchten.
Quelle StVO §17(3). Letzter Satz gilt nur, wenn die Nebelscheinwerfer nicht mehr als 400 mm von der Außenkante entfernt angebracht sind! Merke: Man kann sehr wohl bei eingeschränkter Sicht nur mit Standlichtern und Nebelscheinwerfern fahren, ein Sichtlimit und Geschwindigkeitslimit hat der Verordnungsgeber hier nicht festgelegt. Hier scheint die einzig "weiche" Stelle im Gesetz zu sein, man könnte u.U. mit der Sichtfahrregel argumentieren, aber die gibt es ja auch beim Fahren mit Abblendscheinwerfern nicht wirklich im Gesetz.
Wieder Sprung zu den Tagfahrleuchten: Wenn diese die "A"-Kennzeichnung haben, dann dürfen sie in gedimmter Form als Standlicht fungieren und in dieser Eigenschaft natürlich zusammen mit den Hauptscheinwerfern (Abblendscheinwerfer und Fernscheinwerfer) funktionieren. Weiterhin dürfen dabei die originalen Standlichter weiter mit leuchten, jedoch nur unter der Bedingung, dass diese denn in den Hauptscheinwerfern integriert sind. Das bei Nachrüst-Tagfahr-/Standleuchten häufig beschriebende notwendige Abklemmen der Originalstandlichter ist somit Quatsch.
Also kann man am Tag bei ausreichender Sicht nur mit ungedimmten Tagfahrleuchten fahren, und wenn es notwendig wird, muss man das "Hauptlicht" anschalten. Die Tagfahrleuchten mit ausschließlicher Kennzeichnung "RL" oder "DRL" haben ab Stellung "Standlicht" zu erlöschen, tragen sie jedoch zusätzlich die "A"-Kennzeichnung, dann haben sie ab Stellung "Standlicht" herunterzudimmen und dürfen fortan als zusätzliches Standlicht betrieben werden.
Es könnte also bei korrektem Anbau durchaus sein, daß man legal mit Tagfahr-/Standleuchten und Nebelscheinwerfern unterwegs ist, wenn die Sicht beispielsweise durch Regen erheblich beeinträchtigt ist.
Als maximale Ausbaustufe an einem Pkw könnten somit 4x Standlicht (davon 2 gedimmte Tagfahrleuchten), 2x Nebel, 2x Abblendlicht und 4x Fernlicht gelichzeitig leuchten, wenn es denn die Lima mitmacht.
Ich hoffe, das hilft erstmal bissel zum Erklären.
Grüsse der Gardiner
129 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von MvM
Nebelscheinwerfer an sich nerven mich absolut nicht, denn sie strahlen mich ja nicht an. In bestimmten Situationen ist es sogar besser sie auch bei guter Sicht einzuschalten. Wenn ich z.B. nachts über eine Waldstraße fahre habe ich eine bessere Seitenausleuchtung, und kann Tiere besser sehen.
Na dann warts mal ab, bis 80% aller Autos tags und nachts über mit Abblendlicht+NSW fahren. Dazu vielleicht noch nicht abgeschaltetes TFL von ATU unten dran. Das wird ein Fest! Da kommt dir dann eine Lichterwand entgegen und du erkennst überhaupt nichts mehr..
Im Übrigen bringt es dir nicht viel, wenn du die Tiere, die 3m vor dir sind,besser siehst.. wenn du die siehst, ist es eh zu spät.. 😉
Also, in der Nacht fahre ich immer mit Abblendlicht und Nebelscheinwerfer, die leuchten bei mir immer wenns finster ist.
Auch bei Regen und Schnee, bei Nebel sowieso, wie die blenden sollen, keine Ahnung 🙄
Zitat:
Original geschrieben von Hondajunkie
Also, in der Nacht fahre ich immer mit Abblendlicht und Nebelscheinwerfer, die leuchten bei mir immer wenns finster ist.
Auch bei Regen und Schnee, bei Nebel sowieso, wie die blenden sollen, keine Ahnung 🙄
ich fahre immer mit abblendlicht und NSW!!!!!... gottseidank ist es ja bei uns erlaubt, und im ortsgebiet in der nacht die fahrbanränder ausgeleuchtet zu sehen, kein vergleich mit fahren ohne NSW!
Zitat:
Original geschrieben von Audithebest
ich fahre immer mit abblendlicht und NSW!!!!!... gottseidank ist es ja bei uns erlaubt, und im ortsgebiet in der nacht die fahrbanränder ausgeleuchtet zu sehen, kein vergleich mit fahren ohne NSW!Zitat:
Original geschrieben von Hondajunkie
Also, in der Nacht fahre ich immer mit Abblendlicht und Nebelscheinwerfer, die leuchten bei mir immer wenns finster ist.
Auch bei Regen und Schnee, bei Nebel sowieso, wie die blenden sollen, keine Ahnung 🙄
jop, und das trotz xenon ^^
also die dinger bringens wirklich, die NSW, ich liebe sie, vorallem beim abbiegen, ersetzten das fehlende kurvenlicht 🙂
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So ein Quatsch, die paar Meter, die die ausleuchten, bringen überhaupt nichts im Vergleich zu der Gefahr der Blendung des Gegenverkehrs (bei Nässe insbesondere), sowie die Gefahr der Reizüberflutung anderer Verkehrsteilnehmer..
Tut mir Leid, aber NSW bringen nachts überhaupt nichts. Man bildet sich zwar ein, besser sehen zu können, aber der ausgeleuchtete Bereich ist überhaupt nicht sicherheitsrelevant.
Zitat:
Original geschrieben von MagirusDeutzUlm
...sollte man mal einen termin beim augenarzt machen! denn wer die nsw's mit dem led-gefunzel nicht sieht, wird auch das reguläre abblendlicht übersehen... 😉Zitat:
Original geschrieben von SR Stealther
aber wenn man so einen irren nachts zu spät sieht...im übrigen ist das fahren mit nsw und "standlicht" ohne abblendlicht - zumindest bei starker sichtbehinderung durch nebel/schneefall/regen - durchaus zulässig! 😰
Das ist richtig aber es gibt auch Geistig vernebelte die Fahren wenn es dunkel wird immer so oder mit Abbblendlicht und Nebelscheinwerfer!
Zitat:
Original geschrieben von shathh
So ein Quatsch, die paar Meter, die die ausleuchten, bringen überhaupt nichts im Vergleich zu der Gefahr der Blendung des Gegenverkehrs (bei Nässe insbesondere), sowie die Gefahr der Reizüberflutung anderer Verkehrsteilnehmer..Tut mir Leid, aber NSW bringen nachts überhaupt nichts. Man bildet sich zwar ein, besser sehen zu können, aber der ausgeleuchtete Bereich ist überhaupt nicht sicherheitsrelevant.
wenn dich nsw blenden, dann siehst du mitten rein, sry aber is so.
Deshalb hast du auch keine an deinem dran stimmts 😕
Aber, was man nicht kennt oder hat ist kacke, jaja
Zitat:
Original geschrieben von Hondajunkie
Also, in der Nacht fahre ich immer mit Abblendlicht und Nebelscheinwerfer, die leuchten bei mir immer wenns finster ist.
Auch bei Regen und Schnee, bei Nebel sowieso, wie die blenden sollen, keine Ahnung 🙄
Also auch Geistig benebelt!
Zitat:
Original geschrieben von i-bose
Also auch Geistig benebelt!Zitat:
Original geschrieben von Hondajunkie
Also, in der Nacht fahre ich immer mit Abblendlicht und Nebelscheinwerfer, die leuchten bei mir immer wenns finster ist.
Auch bei Regen und Schnee, bei Nebel sowieso, wie die blenden sollen, keine Ahnung 🙄
das man immer gleich persönlich werden muss 🙄
Ich hab mich noch nie durch NSW geblendet gefühlt, vlt. liegts daran das ich nicht in den Gegenverkehr schaue.
Zitat:
Original geschrieben von shathh
So ein Quatsch, die paar Meter, die die ausleuchten, bringen überhaupt nichts im Vergleich zu der Gefahr der Blendung des Gegenverkehrs (bei Nässe insbesondere), sowie die Gefahr der Reizüberflutung anderer Verkehrsteilnehmer..
Quatsch ist deine Aussage... ich habe krankheitsbedingt extrem lichtempfindliche Augen, dafür sehe ich im Dunkeln mehr wie ein normaler Mensch. Mich blenden die ganzen LED Leuchten extremst, besonders die roten Bremsleuchten etc. Mir kommt jeden Morgen eine E-Klasse mit TFL entgegen, DAS blendet mal richtig, weil die TFL beim Benz scheinbar nicht abdimmen 🙄
Im Gegensatz dazu habe ich mit NSW keinerlei Probleme... die können konstruktiondbedingt nicht blenden. Aber wie immer ist es nur der Neid der Besitzlosen 😉
Zitat:
Original geschrieben von Hondajunkie
das man immer gleich persönlich werden muss 🙄Zitat:
Original geschrieben von i-bose
Also auch Geistig benebelt!
Ich hab mich noch nie durch NSW geblendet gefühlt, vlt. liegts daran das ich nicht in den Gegenverkehr schaue.
Weil Nebelscheinwerfer wie der Name schon sagt bei Nebel etwas bringt aber nicht bei normaler Sicht und weil es auch nicht erlaubt ist, aber heute macht ja sowieso jeder was er will!
Ich kann auch nicht fahren ohne den Gegenverkehr nicht zu sehen, daher liege ich wohl richtig mit meiner Vermutung das viele Blinde unterwegs sind!
Zitat:
Original geschrieben von i-bose
Weil Nebelscheinwerfer wie der Name schon sagt bei Nebel etwas bringt aber nicht bei normaler Sicht und weil es auch nicht erlaubt ist, aber heute macht ja sowieso jeder was er will!Zitat:
Original geschrieben von Hondajunkie
das man immer gleich persönlich werden muss 🙄
Ich hab mich noch nie durch NSW geblendet gefühlt, vlt. liegts daran das ich nicht in den Gegenverkehr schaue.
falsch, in Österreich ist er immer erlaubt 😛
Stell dich mal auf einen dunklen Parkplatz und schalte Abblendlicht ein, und danach die NSW, merkste Unterhshied? Oder haste keine 😁
Zitat:
Original geschrieben von SR Stealther
Nur nicht in Kombination mit NSW 😉Zitat:
Original geschrieben von Hartz4Fahrer
Die 6 Tage schlechte Sicht ändern nichts daran, dass man am Tage mit Standlicht/Begrenzungslicht legal fahren darf.
DOCH!!! Jetzt habe ich es weiter oben schon geschrieben: Nebelscheinwerfer sind tagsüber in Kombination mit Standlicht erlaubt. Aber eben nur bei erheblicher Sichtbehinderung durch Regen, Schnee oder Nebel. Einfach mal die StVO lesen.
Gruß,
diezge
Zitat:
Original geschrieben von Hondajunkie
falsch, in Österreich ist er immer erlaubt 😛Zitat:
Original geschrieben von i-bose
Weil Nebelscheinwerfer wie der Name schon sagt bei Nebel etwas bringt aber nicht bei normaler Sicht und weil es auch nicht erlaubt ist, aber heute macht ja sowieso jeder was er will!
Stell dich mal auf einen dunklen Parkplatz und schalte Abblendlicht ein, und danach die NSW, merkste Unterhshied? Oder haste keine 😁
Bei Österreich wundert es mich gar nichts mehr, Mein Fahrzeug hat NS aber ich benütze sie nur bei Nebel oder schlechter Sicht. Alles andere ist nur Schmarrn.
Zitat:
Original geschrieben von i-bose
Bei Österreich wundert es mich gar nichts mehr, Mein Fahrzeug hat NS aber ich benütze sie nur bei Nebel oder schlechter Sicht. Alles andere ist nur Schmarrn.Zitat:
Original geschrieben von Hondajunkie
falsch, in Österreich ist er immer erlaubt 😛
Stell dich mal auf einen dunklen Parkplatz und schalte Abblendlicht ein, und danach die NSW, merkste Unterhshied? Oder haste keine 😁
Oha, Österreicher feindlich auch noch, naja. 🙄
Ich finde es nicht als schmaarn, aber nagut, jedem das seine.