Nebelrückleuchte - strange!!
Nabend,
ich hab zwar folgendes Problem - immer wenn ich meine Nebelrückleuchte einschalte, werde ich sofort sowohl von hinten, als auch wenn überholt aufgefordert von den anderen Verkersteilnehmer sie auszuschalten. Sogar einen Tag hielt bei mir einen Motorrad Fahrer - können Sie die Nebelleucht ausschalten, da die unheimlich blendet.
Ich habe schon die Leuchte zwei mal überprüft und ich sehe kein Projektor da, sondern ein ganz normales Licht, die Birne ist 100 pro ok.
Habt ihr dieses Problem gehabt?
Grüße, Dave
18 Antworten
komisch, ich hab meine Nebelschlußleucht in den letzten 2 Jahren nur einmal angehabt. Vielöfters ist es auch garnicht nötig. Weil in Deutschland relativ selten solche Wetterverhältnisse vorkommen, in denen die Nebelleuchte eingeschaltet werden darf. Nämlich nur unter Sichtweiten von 50 m. Und solch ein Wetter ist nun mal sehr selten. Da ist es auch nicht verwunderlich, daß Du angesprochen wirst.
Aja, wenn Regen die Sicht einschränkt, dann ist die Nebelleuchte auch nicht ratsam, da das Licht von den Regentropfen reflektiert wird.
Also, nicht so oft anmachen, dann gibt es auch weniger beschwerden von anderen Verkehrsteilnehmern.
PS: Die Leuchte muß schon hell sein. Eigentlich sogar noch heller als das Bremslicht. Daher würde ich sagen (per Ferndiagnose), es ist alles in Ordnung.
Die ist ja auch nur für "Nebel" bei dem man unter 50m weit sieht.Nicht wie irrtümlich von den meißten angenommen,bei "Sichtweiten" von unter 50m.Bist du dir sicher,dass du Nebel hattest und unter 50m weit gesehen hast?Ansonsten blenden die nämlich.....
Hi, würde auch sagen, daß mit der Nebelschlußleuchte alles in Ordnung ist. Wie die anderen schon geschrieben haben, braucht man diesowieso fast nie. Sind ja nicht in Italien, wo diese viele schon bei Regen einschalten. Hab sie auch erst zweimal angehabt. Einmal um nen Kumpel zu ärgern (zu blenden) und einmal hatte ich so ca 20 m Sichtweite.
Gruß Flo
...und nicht vergessen, bei eingeschalteter Nebelschlussleuchte gilt eine maximale Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h.
Noch ein kleiner Hinweis: Bei Sichtweiten (dazu zählen Nebel, Regen oder auch Schneefall!) unter 50m darf die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden (und nicht bei Regen und 600m Sicht, werte Verkehrsteilnehmer!), dann gilt aber automatisch eine Vmax von 50 km/h! Steht so in der StVO, genauso wie das beim Überschreiten dieser Geschwindigkeit 50 Euro und 3 Punkte fällig sind. Leider liest keine Sau mehr in dem kleinen Buch, schade eigentlich... 🙁
Gruß
Andre
Boah, Leute, diese Sachen wusste ich gar nicht, insbesondere das mit der Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h - (bist du sicher?).
Also vor einigen Tagen gab es unglaublichen Nebel auf der A46 zwischen Wuppertal und Düsseldorf, und da habe ich für 5 Sekunden Nebelschlußleucht eingeschaltet und sofort von hinten war ich mit Fernlicht geblendet. Und ich war auch aber von vielen überholt, aber nicht Vectras, die das Licht schon mal an hatter, jedoch blendete das ja mich gar nicht. Daher meinte ich - ich sollte das auch machen.
Jedoch war ich mit 90 km/h in diesem Nebel, deswegen es ist sicherlich nicht 50 Sichtweite gewesen.
Jetzt weiß ich Bescheid (war nämlich etwas gereizt, dass mein Schlussleucht wesentlich stärker ist als von den anderen, z.B. von einem Focus)
Vielen Dank, ihr seid immer bereit zu helfen, sowas findet man selten heuzutage.
Mit freundlichen Grüßen,
Dave
Nebelschlußleuchte
Zitat:
Original geschrieben von peterpio
komisch, ich hab meine Nebelschlußleucht in den letzten 2 Jahren nur einmal angehabt. Vielöfters ist es auch garnicht nötig. Weil in Deutschland relativ selten solche Wetterverhältnisse vorkommen, in denen die Nebelleuchte eingeschaltet werden darf. Nämlich nur unter Sichtweiten von 50 m. Und solch ein Wetter ist nun mal sehr selten. Da ist es auch nicht verwunderlich, daß Du angesprochen wirst.
Aja, wenn Regen die Sicht einschränkt, dann ist die Nebelleuchte auch nicht ratsam, da das Licht von den Regentropfen reflektiert wird.Also, nicht so oft anmachen, dann gibt es auch weniger beschwerden von anderen Verkehrsteilnehmern.
PS: Die Leuchte muß schon hell sein. Eigentlich sogar noch heller als das Bremslicht. Daher würde ich sagen (per Ferndiagnose), es ist alles in Ordnung.
@DaveMF270 und peterpio
Peterpio, Du hast vollkommen recht. Es ist sogar so, daß die Schlußleuchte absolut nur bei NEBEL und Sichtweite unter 50m verwendet werden darf. Ebenfalls ist die Aussage, bei eingeschalteter Nebelschlußleuchte Höchstgeschwindigkeit max. 50km/h absolut korrekt.
Im Gegensatz zu den Nebelscheinwerfern. Die dürfen auch bei erheblicher Sichtbehinderung z.B. starkem Regen, Schneefall etc. eingeschaltet werden. Hier gilt meines Wissens die Regelung 50km/h nicht. Ich lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.
Übrigens hat die Lampe die gleiche Wattzahl wie die Bremsleuchten.
DaveMF270
Bei diesigem oder leicht nebligem Wetter stört die Schlußleuchte eines Vordermenns ganz extrem. Insbesondere im Stadtverkehr oder z.B. auf der BAB bei starkem und zähem Verkehr wo der Abstand zum Vordermann eh gering ist.
Deshalb aus mit dem Ding wenns nicht absolut nötig ist.
Schönen Abend noch
Gruß
Norbert
@ nowischu:
Ich hätte da einen guten Spruch für Deine Signatur:
Der Herr fragte die Steine: "Wollt ihr Opel fahren?" - "Nein Herr", antworteten die Steine, "dafür sind wir nicht hart genug!" 😉😁
Gruß
Andre
Zitat:
Original geschrieben von tchibomann
@ nowischu:
Ich hätte da einen guten Spruch für Deine Signatur:
Der Herr fragte die Steine: "Wollt ihr Opel fahren?" - "Nein Herr", antworteten die Steine, "dafür sind wir nicht hart genug!" 😉😁
Gruß
Andre
Hallo Tchibomann
Dein Vorschlag ist wahrlich nicht schlecht.
Aber ich bleibe lieber bei meinem alten Spruch. Der ist nämlich absolut passend. Bevor ich Opel fuhr mußte ich zu Fuß gehen oder Rad fahren. Beides mag ich nicht mehr besonders gerne, außer im Urlaub. "grins"
Norbert
Hallo zusammen.
Ich hab das Ganze hier jetzt mal überflogen, drum seht es mir nach, wenn ich vielleicht etwas wiederhole.
Wann die Nebelschlussleuchte einzusetzen ist, wurde ja schon ausführlich erläutert
Ich handhabe es sogar so, daß wenn es ziemlich dichten Nebell hat und hinter mir jemand ist, daß ich dann garkeine Nebelschlussleuchte anmache, um ihn nicht zu blenden. Denn es gibt nicht grässlicheres als im Nebel einer NSL hinterherzufahren.
Manche machen ja schon bei den Ausdünstungen eines alten Diesels, der die Strasse vernebelt, die Leuchte an. Da erlaube ich mir aber dann schon mal mit meinen diversen Leuchten den Innenraum des Vordermann zu erhellen.
Ok ok, da werden wieder einige sagen, daß das Nötigung ist. Aber ich werde durch die Lampe auch genötigt.
Gruß Marc
Zitat:
Noch ein kleiner Hinweis: Bei Sichtweiten (dazu zählen Nebel, Regen oder auch Schneefall!) unter 50m darf die Nebelschlussleuchte eingeschaltet werden (und nicht bei Regen und 600m Sicht, werte Verkehrsteilnehmer!), dann gilt aber automatisch eine Vmax von 50 km/h!
Wie gesagt.Nebelschlußleuchte "nur" bei Nebel.Auch wenn es regnet wie blöde.Mit den 50km/h ist korekt.
Die hier mehrfach zu lesende Aussage, dass bei eingeschalteter NSL nur 50 gefahren werden darf, ist leider nicht korrekt und steht nirgendwo in der StVO. Wenn Du bei eingeschalteter NSL und Sonnenschein auf der Autobahn 200 fährst, bekommst Du kein Ticket wegen zu schnellem Fahren, sondern höchstens eins wegen ungerechtfertigter Benutzung der NSL.
Die Begrenzung auf 50 gilt nur dann, wenn die Sichtweite unter 50 m liegt.
Dass man die beiden Tatbestände "Tempo 50" und "NSL" natürlich logisch miteinander verknüpfen kann, übersteigt leider die intellektuellen Fähigkeiten der jetzt wieder vermehrt anzutreffenden "Nebeldeppen". 🙁
Gruß Wolfgang