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Nagel im Reifen

Themenstarteram 3. September 2019 um 8:04

Hatte gestern Laufgeräusche festgestellt und heute morgen dann einen Nagel im Reifen entdeckt. Der Nagelkopf ist ca. 1cm im Durchmesser aber keine Ahnung wie tief er drinsteckt

Luft verliert der Reifen nicht, der Nagel steckt noch drin.

War auch schon bei ner Werkstatt, damit sich das mal jemand anschaut und die sagten gleich, das der Reifen getauscht werden muss, da der Nagel fast an der Kante der Lauffläche steckt,

Ärgern tut es mich, da der Reifen grad mal 4500Km runter hat.

Ich hab nun nen neuen Reifen schon bestellt aber die Frage ist nun ob sich der alte Reifen evtl. doch noch verwenden lässt, wenn man feststellt, das der Reifen keine Luft verliert, nachdem man den Nagel gezogen hat ?

Beste Antwort im Thema

Zitat:

@WolfgangN-63 schrieb am 3. September 2019 um 20:37:14 Uhr:

@moonwalk :

Ich bin nicht besonders gut darin, Menschen auf Dinge hinzuweisen, die sie aus falscher Sparsamkeit nicht lesen wollen. Trotzdem will ich es mal versuchen:

1. Reparatur am Rand

Die Schnittstelle aus den Unterbauten von Lauffläche und Karkasse ist ein hochsensibler Bereich, der tunlichst nicht gestört werden darf.

Die Vorschrift des minimalen Abstands der Verletzung vom Laufflächenrand versucht eine Mindestanzahl unbeschädigter Fäden im Laufflächenunterbau aufrecht zu erhalten.

Wer die einschlägigen Vorschriften "kreativ" auslegt, hat die Hintergründe selbst nicht verstanden und handelt grob fahrlässig / mit Vorsatz.

2. Profiltiefen- und Altersunterschied auf einer Achse

Fahrdynamikregelsysteme sind von gleichmäßigen Grip-Verhältnissen insbesondere auf einer Achse abhängig und gehen rechnerisch auch davon aus.

Unterschiedliche Profiltiefe und unterschiedliches Reifenalter führen zu einem unterschiedlichen Gripniveau und damit zu Regelfehlern, die im günstigsten Fall dazu führen, dass man sich über eine blinkende Kotrollleuchte für die ASR wundert. Im ungünstigsten Fall kann ein ESP ein Fahrzeug nicht mehr fangen.

Nachtrag zu 2:

Es wäre wirklich an der Zeit, dass diese Erkenntnisse Eingang in die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung und die Prüfvorschriften bei der HU finden.

In gewisser Weise kann ich verstehen, dass ohne das Festschreiben dieser Erkenntnisse im Regelwerk das Verständnis für eine einschlägige und durchaus gut gemeinte Empfehlung eines Reifenhändlers fehlt.

Deine Aussage (fett) ist komplett falsch und zeugt deinerseits von dem mangelnden techn. Verständnis das Du anderen so gerne unter die Nase reibst. ABS, ASR, DTC. etc. schert einen feuchten Kehrricht wieviel Profil auf einem Reifen ist, denn dafür wird das System initialisiert. Und unterschiedlichen Grip hast z. B. bei Schnee im Winter oder nasser Fahrbahn so gut wie immer und im schlimmsten Fall wenn ein Reifen auf der Straße ist und der andere bereits auf dem Bankett ist sowieso. Auch da muß das System noch gut regeln können und tut dies auch, da in erster Linie die Raddrehzahlen abgeglichen und korrigiert werden. Dies wird durch Radsensoren (ABS), Lenkwinkelsensor und Gierratensensor bestimmt. Die juckt es nicht die Bohne ob ein Reifen 2 mm mehr Profil hat als ein anderer. Denn dazu sind die Systeme ja da um unterschiedliche Grip auszugleichen.

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am 3. September 2019 um 15:21

Wäre spannend, ob in einem solchen Fall die Betriebshaftpflicht zahlt oder statt lediglich grober Fahrlässigkeit bereits Vorsatz unterstellt.

Beim Reifenfachbetrieb war ich letzte Woche mit dem Womo - Reifen von vorne nach hinten und umgekehrt und neu auswuchten. Wunderte mich ein wenig, die Einfahrt war fürs Womo zu flach, musste vor der Halle erledigt werden. Dann wurde der vordere Reifen abgenommen und nach hinten gerollt. Kleine Frage zwischendurch "werden die jetzt am Fahrzeug ausgewuchtet" - "ach so, die sollen ausgewuchtet werden" - stand auf dem Auftrag und hinterher auf der Rechnung.

"Wissen Sie das Anzugsmoment" - "Ja, 180 Nm" - nur schreibt die BA was von 160 Nm bei den 15" Stahlfelgen.

Soweit zum Thema "Fachbetrieb".

Zitat:

@Gummihoeker schrieb am 3. September 2019 um 12:50:58 Uhr:

Zitat:

@moonwalk schrieb am 3. September 2019 um 10:52:05 Uhr:

Mit etwas Vorsicht und leicht erhöhter Risikobereitschaft hätte man vielleicht auch flicken können, zumindest ein Versuch wäre es wert gewesen, denn das Profil schaut noch recht neu aus...

Bei meinen SR war es auch knapp, hat aber super funktioniert:

https://www.motor-talk.de/.../schraube-im-reifen-t6573545.html?...

Risikobereitschaft die Gesundheit von Fahrer und anderen Verkehrsteilnehmern aufs Spiel zu setzen oder Risiko des Reparaturbetriebs der bei Misserfolg seine Tore schließen kann?

Wenn ich schreibe, "ist kein Risiko" kommt einer und sagt "doch" (und sei es auch noch so klein), wenn ich schreibe, das Risiko ist höher, kommt so eine Antwort (s.o.)

Was ich meinte war: "Meine" Reparatur ist nichts für 100%-Angsthasen und Perfektionisten, im Vergleich zum Risiko, was ich eingehe, wenn ich am Straßenverkehr teilnehme ist die bei mir fachgerechte Reparatur durch einen Fachbetrieb als marginale Risikoerhöhung anzusehen, oder seit wann ist die Pilzmethode nun riskant?

Wer sieht bei meinem Reifen ein Risiko, konkret welches? :confused:

Zitat:

@moonwalk schrieb am 3. September 2019 um 10:52:05 Uhr:

Mit etwas Vorsicht und leicht erhöhter Risikobereitschaft hätte man vielleicht auch flicken können, zumindest ein Versuch wäre es wert gewesen, denn das Profil schaut noch recht neu aus...

Bei meinen SR war es auch knapp, hat aber super funktioniert:

https://www.motor-talk.de/.../schraube-im-reifen-t6573545.html?...

Es gibt sehr einfache technische Gründe dafür, dass ein Reifen am Übergang zwischen Lauffläche und Seitenwand nicht repariert werden darf.

Mit Risikobereitschaft hat das nichts zu tun, eher schon mit Vorsatz und Negierung.

 

Zitat:

@moonwalk schrieb am 3. September 2019 um 11:06:16 Uhr:

Ja wenn er nur 97 kostet ist das was anderes, bei mir wollten die 180 haben und am Besten auf der anderen Seite auch gleich neu, wegen ESP und so.... sicher, sicher, türlich, türlich, ....

Auch dieser Beitrag erschien mir erwähnenswert, weil es hier ebenfalls gute Gründe dafür gibt, Dir zwei neue zu empfehlen.

Ich habe überhaupt kein Verständnis dafür, wenn Menschen an der Sicherheit sparen wollen.

Mangelndes Wissen über technische Zusammenhänge befreit den einzelnen nicht davon, sich geeignet beraten zu lassen und sich das erforderliche Wissen für eine abschließende Beurteilung zu erwerben.

Geiz ist ganz sicher der falsche Berater.

Zitat:

@WolfgangN-63 schrieb am 03. Sep. 2019 um 17:51:02 Uhr:

Geiz ist ganz sicher der falsche Berater.

Schade, bist Du der richtige?

Du scheinst ja mehr zu Wissen als ich, lässt mich aber lieber dumm sterben. Ich mache das nicht aus Geiz, sondern weil ich

a) das Risiko als minimal einschätze (der Monteur war mit seiner Arbeit sehr zufrieden)

b) ich nicht verstehe, warum heute ein Profilunterschied von 2mm pro Achse zur "Nichtfahrbarkeit" führt, der 2010 ASR, ESP und ABS nicht gejuckt hat...

 

Wäre nett, wenn man hier nicht nur bedeutungsschwer angemeiert wird, sondern auf seine konkreten Einschätzungen konkrete Korrekturen bekäme ;)

Gibt doch Herstellervorschriften, welcher Profilunterschied akzeptabel ist.

Und ob der Monteur mit seiner Arbeit sehr zufrieden war, ist sicher von besonderer Bedeutung. War Kerber bei den US Open auch, ist aber in der ersten Runde ausgeschieden.

@moonwalk :

Ich bin nicht besonders gut darin, Menschen auf Dinge hinzuweisen, die sie aus falscher Sparsamkeit nicht lesen wollen. Trotzdem will ich es mal versuchen:

1. Reparatur am Rand

Die Schnittstelle aus den Unterbauten von Lauffläche und Karkasse ist ein hochsensibler Bereich, der tunlichst nicht gestört werden darf.

Die Vorschrift des minimalen Abstands der Verletzung vom Laufflächenrand versucht eine Mindestanzahl unbeschädigter Fäden im Laufflächenunterbau aufrecht zu erhalten.

Wer die einschlägigen Vorschriften "kreativ" auslegt, hat die Hintergründe selbst nicht verstanden und handelt grob fahrlässig / mit Vorsatz.

2. Profiltiefen- und Altersunterschied auf einer Achse

Fahrdynamikregelsysteme sind von gleichmäßigen Grip-Verhältnissen insbesondere auf einer Achse abhängig und gehen rechnerisch auch davon aus.

Unterschiedliche Profiltiefe und unterschiedliches Reifenalter führen zu einem unterschiedlichen Gripniveau und damit zu Regelfehlern, die im günstigsten Fall dazu führen, dass man sich über eine blinkende Kotrollleuchte für die ASR wundert. Im ungünstigsten Fall kann ein ESP ein Fahrzeug nicht mehr fangen.

Nachtrag zu 2:

Es wäre wirklich an der Zeit, dass diese Erkenntnisse Eingang in die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung und die Prüfvorschriften bei der HU finden.

In gewisser Weise kann ich verstehen, dass ohne das Festschreiben dieser Erkenntnisse im Regelwerk das Verständnis für eine einschlägige und durchaus gut gemeinte Empfehlung eines Reifenhändlers fehlt.

Zitat:

@WolfgangN-63 schrieb am 3. September 2019 um 20:37:14 Uhr:

@moonwalk :

Ich bin nicht besonders gut darin, Menschen auf Dinge hinzuweisen, die sie aus falscher Sparsamkeit nicht lesen wollen. Trotzdem will ich es mal versuchen:

1. Reparatur am Rand

Die Schnittstelle aus den Unterbauten von Lauffläche und Karkasse ist ein hochsensibler Bereich, der tunlichst nicht gestört werden darf.

Die Vorschrift des minimalen Abstands der Verletzung vom Laufflächenrand versucht eine Mindestanzahl unbeschädigter Fäden im Laufflächenunterbau aufrecht zu erhalten.

Wer die einschlägigen Vorschriften "kreativ" auslegt, hat die Hintergründe selbst nicht verstanden und handelt grob fahrlässig / mit Vorsatz.

2. Profiltiefen- und Altersunterschied auf einer Achse

Fahrdynamikregelsysteme sind von gleichmäßigen Grip-Verhältnissen insbesondere auf einer Achse abhängig und gehen rechnerisch auch davon aus.

Unterschiedliche Profiltiefe und unterschiedliches Reifenalter führen zu einem unterschiedlichen Gripniveau und damit zu Regelfehlern, die im günstigsten Fall dazu führen, dass man sich über eine blinkende Kotrollleuchte für die ASR wundert. Im ungünstigsten Fall kann ein ESP ein Fahrzeug nicht mehr fangen.

Nachtrag zu 2:

Es wäre wirklich an der Zeit, dass diese Erkenntnisse Eingang in die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung und die Prüfvorschriften bei der HU finden.

In gewisser Weise kann ich verstehen, dass ohne das Festschreiben dieser Erkenntnisse im Regelwerk das Verständnis für eine einschlägige und durchaus gut gemeinte Empfehlung eines Reifenhändlers fehlt.

Deine Aussage (fett) ist komplett falsch und zeugt deinerseits von dem mangelnden techn. Verständnis das Du anderen so gerne unter die Nase reibst. ABS, ASR, DTC. etc. schert einen feuchten Kehrricht wieviel Profil auf einem Reifen ist, denn dafür wird das System initialisiert. Und unterschiedlichen Grip hast z. B. bei Schnee im Winter oder nasser Fahrbahn so gut wie immer und im schlimmsten Fall wenn ein Reifen auf der Straße ist und der andere bereits auf dem Bankett ist sowieso. Auch da muß das System noch gut regeln können und tut dies auch, da in erster Linie die Raddrehzahlen abgeglichen und korrigiert werden. Dies wird durch Radsensoren (ABS), Lenkwinkelsensor und Gierratensensor bestimmt. Die juckt es nicht die Bohne ob ein Reifen 2 mm mehr Profil hat als ein anderer. Denn dazu sind die Systeme ja da um unterschiedliche Grip auszugleichen.

Zitat:

@WolfgangN-63

2. Profiltiefen- und Altersunterschied auf einer Achse

Fahrdynamikregelsysteme sind von gleichmäßigen Grip-Verhältnissen insbesondere auf einer Achse abhängig und gehen rechnerisch auch davon aus.

Ich habe von meinen letzten 5 Fahrzeugen, 4 davon mit ASR und ESP noch nie eine "ERROR" Meldung oder Buffer Overflow ... to many data" im Display abgelesen, wenn ich mit einer Achse links und rechts über unterschiedliche Fahrbahnbeläge gefahren bin.

Selbst nasses Kopfsteinpflaster am Rand und Asphalt in der Mitte (bietet UK sehr gerne) war dem ABS/ESP/ASR immer völlig egal.

Zitat:

Im ungünstigsten Fall kann ein ESP ein Fahrzeug nicht mehr fangen.

Dann war man wohl zu schnell.

(Charles Darwin)

Zitat:

Es wäre wirklich an der Zeit, dass diese Erkenntnisse Eingang in die Straßenverkehrs-Zulassungsordnung und die Prüfvorschriften bei der HU finden.

In gewisser Weise kann ich verstehen, dass ohne das Festschreiben dieser Erkenntnisse im Regelwerk das Verständnis für eine einschlägige und durchaus gut gemeinte Empfehlung eines Reifenhändlers fehlt.

Gerne.

Ringkarte im Abo

Gruppe N Auspuff

Hosenträgergurt im Alltagsauto

usw.

Dürften dann für die MPU qualifizieren

Zitat:

@Stancer schrieb am 3. September 2019 um 10:04:52 Uhr:

Ich hab nun nen neuen Reifen schon bestellt aber die Frage ist nun ob sich der alte Reifen evtl. doch noch verwenden lässt, wenn man feststellt, das der Reifen keine Luft verliert, nachdem man den Nagel gezogen hat ?

Die Schraube (!) ist doch genau in der Profilrille drin, da wo der Weg durch die Karkasse am kürzesten ist.

Die Chancen stehen also schlecht, außer das ist nur ne super kurze Schraube.

Ich persönlich hätte die Schraube rausgedreht und nachgesehen um sicher zu gehen, wie schwer die Beschädigung ist, aber nur wenn ein Ersatzrad verfügbar ist. (Oder zur Not der Schutzbrief/ADAC um in die Werkstatt zu schleppen ;) )

Jetzt spielt es für dich aber eh keine Rolle mehr, der neue Reifen ist ja bestellt. Was willst du sonst mit nem einzelnen gebrauchten Reifen machen? Ist also eh ne sehr hypothetische Frage.

Zitat:

@Stancer schrieb am 3. September 2019 um 10:27:22 Uhr:

Sollte ich sie denn rausmachen ? Will halt nicht, das der Reifen dann platt geht

Sobald du die Schraube rausdrehst verliert der Reifen die Luft.

Wer sagt das, wie wissen ja nichtmal wie lang die ist, erst wenn er das macht wies er es uns sagen

Zitat:

@pidi911 schrieb am 3. September 2019 um 21:52:29 Uhr:

Gerne.

Ringkarte im Abo

Gruppe N Auspuff

Hosenträgergurt im Alltagsauto

usw.

Dürften dann für die MPU qualifizieren

Lächerlich - bis auf die Vierpunktgurte!

Die Schraube ist garantiert durch.

Das ist ne typische Möbelverbinder-Schraube, die durch Sperrmüll auf der Straße landet.

Edit: Ach ist Torx. naja dann könnte es auch was aus dem Holzbau sein. Aber durch ist die auf jeden Fall.

Zitat:

@WolfgangN-63 schrieb am 3. September 2019 um 20:37:14 Uhr:

@moonwalk :

Ich bin nicht besonders gut darin, Menschen auf Dinge hinzuweisen, die sie aus falscher Sparsamkeit nicht lesen wollen. Trotzdem will ich es mal versuchen:

1. Reparatur am Rand

Die Schnittstelle aus den Unterbauten von Lauffläche und Karkasse ist ein hochsensibler Bereich, der tunlichst nicht gestört werden darf.

Die Vorschrift des minimalen Abstands der Verletzung vom Laufflächenrand versucht eine Mindestanzahl unbeschädigter Fäden im Laufflächenunterbau aufrecht zu erhalten.

Wer die einschlägigen Vorschriften "kreativ" auslegt, hat die Hintergründe selbst nicht verstanden und handelt grob fahrlässig / mit Vorsatz.

Was ist denn hier kreativ? Es wird hier immer so getan, als wäre man ein tollkühner Teufelskerl, wenn man es wagt einen Reifen zu reparieren. Laut Vorgabe vom Hersteller des "Reparaturpflasters" (minicombi) kann eine Reparatur eines Lochs bis 3mm bis Geschwindigkeit 240 km/h (V) auf der Breite von 90% der Lauffläche durchgeführt werden. Heißt auf Deutsch: einen Daumenbreit Abstand vom Rand ist sicher! (bei 225er = 1,12 cm)

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