Nächtliche Polizeikontrollen

gestern nacht, auf dem heimweg vom geschwistertreffen, hat es mich zum ersten mal seit 9 jahren erwischt - hinter mir gingen auf einmal die blauen pilze und die rote schrift an. ok, war auf der leeren bundestrasse etwas zügiger unterwegs (120-130 kmh). da gab es nix zu diskutieren - nach kontrolle der papiere und nachfrage wegen alkoholgenuss (natürlich nix) und einer ermahnung der polizistin es etwas gemächlicher angehen zu lassen, konnte ich dann weiterfahren.

hmm, hatte diese kontrollen von früher heftiger in erinnerung - allerdings fuhr ich da auch andere, auffälligere wagen und hatte immer einen "aktenordner" mit eintragungen rumzuschleppen. da wurde dann die tieferlegung und reifenfreiheit begutachtet und auch immer warndreieck und verbandskasten überprüft...

anscheinend hat man es mit einem "zivilen" wagen doch deutlich leichter 😉

74 Antworten

Zitat:

Original geschrieben von Mugros


Und du bist eine Minderheit? Die Minderheit, die gerne mit abgelaufenen Verbandskasten durch die Gegend gurkt?
Normalerweise dürfte jeder dieses Verwarngeld bekommen. Vielleicht gibt es mal ne Aunahme, wenn der Kasten erst einen Monat über ist oder man grad mit nem neuen aus dem ATU kommt, aber normalerweise sollte alle _möglichst_ gleichbehandelt werden.

Nochmal, die STVZO schreibt den Kasten im §35 vor, das der nicht abgelaufen zu haben sei, steht da nicht. Also die 5 oder 10 Euro werden auf welcher Grundlage erhoben? Zumal was auf dem Deckel steht, muss sich ja nicht mit dem Inhalt Decken. Also müsste überprüft werden ob Kasten und Inhalt noch aus dem selben Herstellerjahr stammen. Wie sieht eine Kontrolle den aus? "Führerschein Fahrzeugschein, Gute weiterfahrt. In den 14 Jahren die ich fahre hatte ich 3 Kontrollen, davon wurde ich 2x belehrt und 1x wollten sie die oben genannten Sachen sehen.

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


Nochmal, die STVZO schreibt den Kasten im §35 vor, das der nicht abgelaufen zu haben sei, steht da nicht. Also die 5 oder 10 Euro werden auf welcher Grundlage erhoben? Zumal was auf dem Deckel steht, muss sich ja nicht mit dem Inhalt Decken. Also müsste überprüft werden ob Kasten und Inhalt noch aus dem selben Herstellerjahr stammen. Wie sieht eine Kontrolle den aus? "Führerschein Fahrzeugschein, Gute weiterfahrt. In den 14 Jahren die ich fahre hatte ich 3 Kontrollen, davon wurde ich 2x belehrt und 1x wollten sie die oben genannten Sachen sehen.

Die STVZO schreibt einen Kasten nach DIN 13 164 vor. Leider konnte ich nicht die komplette DIN im Netz finden. Mag sein, dass darin etwas über die Haltbarkeit steht. Aber wieso an den Formulierungen rumdeuteln? Verbandsmaterial hat nur eine begrenzte Haltbarkeit. Die steht auf dem Kasten oder dem Material. Nach dessen Ablauf ist es wohl kein zulässiges Verbandmaterial sein.

Und wenn die Polizei das abgelaufene Datum bemängelt, du aber den Inhalt schon getauscht hast, dann sagst du denen das und fertig.

Und wieso muss man sich eigentlich dafür einsetzen, dass ordnungsgemässes Verbandsmaterial mitzuführen ist? Ich find das asozial, sich hier über das mickrige Verwarngeld aufzuregen oder über die Pflicht, ordnungsgemässes Verbandszeug mitzuführen.
Ich möcht nicht in eine Situation kommen, in der ein Helfer kein oder nur halb verrottetes Verbandsmaterial mit hat.

Zitat:

Original geschrieben von Mugros


Die STVZO schreibt einen Kasten nach DIN 13 164 vor. Leider konnte ich nicht die komplette DIN im Netz finden. Mag sein, dass darin etwas über die Haltbarkeit steht. Aber wieso an den Formulierungen rumdeuteln? Verbandsmaterial hat nur eine begrenzte Haltbarkeit. Die steht auf dem Kasten oder dem Material. Nach dessen Ablauf ist es wohl kein zulässiges Verbandmaterial sein.
Und wenn die Polizei das abgelaufene Datum bemängelt, du aber den Inhalt schon getauscht hast, dann sagst du denen das und fertig.Und wieso muss man sich eigentlich dafür einsetzen, dass ordnungsgemässes Verbandsmaterial mitzuführen ist? Ich find das asozial, sich hier über das mickrige Verwarngeld aufzuregen oder über die Pflicht, ordnungsgemässes Verbandszeug mitzuführen.
Ich möcht nicht in eine Situation kommen, in der ein Helfer kein oder nur halb verrottetes Verbandsmaterial mit hat.

Zur DIn, findest Du

hier

Zu dem was Du bemängelst, es ist nicht vorgeschrieben das auf dem Kasten das Ablauf Datum draufsteht. Also, ich muss einen Kasten oder eben in einer Alditüte, bei haben der Sachen nach DIN 13164 enthält und fertig. Wenn ich also das Ablaufdatum abkratze ist das auch meine Sache. Wenn der Plunder zu Staub in dem Kasten zerfällt, es ist nicht vorgeschrieben das es nicht überaltert zu sein hat.

Im übrigen weiss ich nicht was es mit asozial zu tun haben soll, wenn der Gesetzgeber nicht in der Lage ist den §35h mal zu ändern. Es ging auch nicht darum das das Verwarnungsgeld "mickrig" ist, es ist unberechtigt. Das wäre auch eine Sache wo ich streiten würde bis zum BGH, der Gesetzgeber schreibt das nicht vor, also warum und mit welcher Begründung, die Du mir schuldig geblieben bist, erfolgt hier ein Ordnungsgeld?

Zitat:

Original geschrieben von Stitch Jones


@ L300Man:
Ich bin selber Polizist, und dir scheint es ja richtig Spaß zu machen bei einer Kontrolle auf Konfrontationskurs zu laufen.
Ist aber kein Problem, denn man gewöhnt sich als Polizist an alles. Und wenn du meinst, dass du besonders cool bist, weiß der Beamte vor Ort, womit er es zu tun hat.
Leute, die sich unfreundlich und überzogen aufführen sind aber doch eher selten geworden, und das finde ich persönlich super.
Ich für meinen Teil gehe mit jedem Bürger freundlich um. Es sei denn, er überzeugt mich hartnäckig, dass Freundlichkeit nicht gewünscht wird. Aber wie gesagt, das ist selten.

Welche Situation sollte entstehen das ein Cop einem aus dem Wagen zert und gegen das Auto wirft? Ich trage keine Waffen, habe kein geklautes Auto, also wie sollte sowas laufen?

Sollte das einer Deiner Kollegen mit mir machen, sei Dir sicher, ich mache 6 Monate auf dessen Kosten Urlaub und kann danach meinen Job nicht mehr ausüben und werde immer Taxi fahren müssen. Wobei ich sagen muss, das ich bei der Berliner Polizei solche übergriffe noch nicht erlebt habe, angeschrien hat mich auch schon mal einer, die Sache ging dann vor Gericht, auf Grund seines Fehlverhalten, kam es nicht zu meiner Verurteilung. Da ich da aber nicht locker gelassen habe, regelt der Knabe heute den Verkehr in einem Dorf. Da kann er nachts um 3 die alte Dorfeiche anschreien.

Einmal habe ich einen heftigen Einsatz von Zivil Beamten gesehen, die schossen auf den Fussweg mit dem Auto, brachen 1 Mann zu Fall, der 2 konnte wegrennen. Der der zu Fall kam, schlug sich die Zähne aus, IMO ging es da aber nicht um einen Parkverstoss, sondern um Schwerstkriminelle.

Das die Leute Polizeikontrollen im allgemeinen nicht mögen, die Polizei hat sich ein Imgage geschaffen, das der Wegelagerei gleich kommt.

Wenn bei Kontrollen Straftaten aufgedeckt werden können ist das IO aber nicht so ein Kram wie ein nicht eingetragender Auspuff. Dieses Land leidet sicherlich unter andere Probleme wie den Strassenverkehr.

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Zitat:

Wenn bei Kontrollen Straftaten aufgedeckt werden können ist das IO aber nicht so ein Kram wie ein nicht eingetragender Auspuff. Dieses Land leidet sicherlich unter andere Probleme wie den Strassenverkehr.

verkehrskontrollen sollen eben auch bedrohungen für die verkehrssicherheit aufdecken, ob ein nicht eingetragener auspuff dazu gehört sei mal dahingestellt 😉

Zitat:

Original geschrieben von CaligulaMinus


 

verkehrskontrollen sollen eben auch bedrohungen für die verkehrssicherheit aufdecken, ob ein nicht eingetragener auspuff dazu gehört sei mal dahingestellt 😉

Wir sollten unsere Aufmerksamkeit wirklich wichtigen Dingen witmen. Ob nun jemand mit Blauen, gelben, grünen Licht oder einem Auspuff den er nicht eingetragen hat, durch die Gegend fährt ist doch egal. Wir haben doch in diesem Land ganz andere Probleme als diesen Kram.

@peterbit
danke genau das meinte ich.
Polizisten sollten nicht dafür missbraucht(mag sich krass anhören aber so isses) werden knöllchen auszustellen sondern richtige Kriminelle zu "fangen"(iss im übrigen laut momentaner Rechtssprechung deren Aufgabe und Zweck!)
Deshalb finde ich es auch nett das es immer wieder Polizisten gibt die einen nur verwarnen OHNE gleich Kohle zu kassieren(ich bin leider kein Manager bei einem deutschen Autokonzern und hab daher nicht ganz so viel Kohle). Ich bin im Gegensatz zu vielleicht anderen Leuten auch immer dieser Aufforderung(z.b. neuen Verbandskasten zu kaufen) nachgekommen!!

Das mit dem Verbandskasten war auch nur mehr oder weniger ein Beispiel. Es ist sicher Unsinn bei einem 15000 Euro Auto über 15 Euro für den Kasten ans Sparen zu denken. Ich habe nur dargestellt, das es dieses Gesetz, oder diese Vorschrift nicht gibt. Sicherlich soll jeder den aktuellen Kasten on Bord haben. Aber man müsste es eben nicht. Da man den Kasten, auch mal beim Baden für die Fam. gebrauchen kann, sollte man den Inhalt aktuell halten.

Leider ist es doch so, dass der Wartungszustand der Fahrzeuge die auf deutschen Straßen unterwegs sind, immer schlechter wird. Hatte meiner Meinung der ADAC vor kurzem bemängelt. Wenn dann im Rahmen einer Verkehrskontrolle die Mängel aufgedeckt werden, müssen sie vom Fahrzeughalter nachweislich behoben werden. Und hier wird dann wieder aktiv etwas für die Sicherheit von uns allen etwas getan.
Leider findet man in den Schlagzeilen meist nur LKW mit schweren Mängeln. Kapute Bremszylinder hier, abgefahrener Reifen da, Rahmenbruch auch noch dabei. Aber ich denke, dass deutlich mehr PKW gefährliche Mängel aufweisen als LKW. Nur werden die LKW öfter auf Mängel hin kontrolliert. Und ob jetzt ein LKW oder ein PKW einen anderen Menschen verletzt oder tötet, spielt doch nun wirklich keine Rolle.

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


Zur DIn, findest Du hier

Zu dem was Du bemängelst, es ist nicht vorgeschrieben das auf dem Kasten das Ablauf Datum draufsteht. Also, ich muss einen Kasten oder eben in einer Alditüte, bei haben der Sachen nach DIN 13164 enthält und fertig. Wenn ich also das Ablaufdatum abkratze ist das auch meine Sache. Wenn der Plunder zu Staub in dem Kasten zerfällt, es ist nicht vorgeschrieben das es nicht überaltert zu sein hat.

Im übrigen weiss ich nicht was es mit asozial zu tun haben soll, wenn der Gesetzgeber nicht in der Lage ist den §35h mal zu ändern. Es ging auch nicht darum das das Verwarnungsgeld "mickrig" ist, es ist unberechtigt. Das wäre auch eine Sache wo ich streiten würde bis zum BGH, der Gesetzgeber schreibt das nicht vor, also warum und mit welcher Begründung, die Du mir schuldig geblieben bist, erfolgt hier ein Ordnungsgeld?

Der Link zeigt ganz sicher nicht die DIN. Die sieht anders aus und kostet eh meist in gedruckter Form Geld. Das ist lediglich eine Inhaltsangabe.

Der Behälter des Verbandmaterials muss auch gewisse Anforderungen erfüllen. Aldi-Tüte wird wohl nicht gehen.

Kann auch gut sein, dass aussen kein HD stehen muss. Allerdings wird es auch dem Material stehen und aussen steht es nur zum schnelleren Kontrollieren.

Ich würd gerne erst einmal die komplette DIN sehen. Ich schätze mal stark, dass einmal steril eingepackte Binden nicht für ewig als Verbandsmaterial gelten.

Zitat:

Original geschrieben von Mugros


Der Link zeigt ganz sicher nicht die DIN. Die sieht anders aus und kostet eh meist in gedruckter Form Geld. Das ist lediglich eine Inhaltsangabe.
Der Behälter des Verbandmaterials muss auch gewisse Anforderungen erfüllen. Aldi-Tüte wird wohl nicht gehen.
Kann auch gut sein, dass aussen kein HD stehen muss. Allerdings wird es auch dem Material stehen und aussen steht es nur zum schnelleren Kontrollieren.

Da hast Du wohl recht das die Din Geld kostet. Und das nicht wenig in der Online Version 28,50 Euro.

So wichtig ist mir das aber nicht das ich das Teil deswegen kaufe. 🙂 Überiges eine Aldi Tüte würde reichen, müsstest Du mal unter Absatz 4 im §35h lesen.

Also ich wurde bisher genau einmal angehalten, weil ich ohne hintere Stoßstange gefahren bin (war mir zuvor n alter Mann drauf gefahren und hatte Unfallflucht begangen, hab den Kofferraum sonst nicht zubekommen).

Waren sehr freundlich, ich auch, und kann mich nicht beschweren.

MfG,
Stefan

Zitat:

Original geschrieben von americanpatriot


Ausserdem wenn man eine starke Persoenlichkeit hat sehen ich keinen Grund dafuer unfreundlich und provokant mit den Polizisten umzugehen.

Genau.

Provokationen dienen meistens dazu, mangelndes Selbstbewußtsein zu überspielen.

Zitat:

Original geschrieben von Drahkke


Provokationen dienen meistens dazu, mangelndes Selbstbewußtsein zu überspielen.

Man muss aber auch vor diesen Personen nicht kuschen. Wegen was sie einen auch immer anhalten, besser keine Angabe zur Sache machen. FS, Fahrzeugschein, PA fertig.

Zitat:

Original geschrieben von Peterbit


Wegen was sie einen auch immer anhalten, besser keine Angabe zur Sache machen. FS, Fahrzeugschein, PA fertig.

Das ist korrekt. Aber stets höflich bleiben.

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