Nachzahlung bei Leasing wegen Sonderzahlung ?

BMW 3er E90

Habe nen Brief von der Leasingbank erhalten..

Leasingsonderzahlung bei Vertragsabschluss mit 16 % veranschlagt.

Nun der Text:
Für die ab 1.1. noch nicht verbrauchte Leasingsonderzahlung verlangt der Gesetzgeber dass die MWst in Höhe von 3 % nachentrichtet wird.

Macht ne Nachzahlung von 232,99

Ist das alles so richtig ?

Ich habe doch die Sonderzahlung zum Zeitpunkt mit der MWSt. in Höhe von 16 % entrichtet ? Jetzt muss ich dafür auch noch Stern nachbezahlen ?

14 Antworten

Hallo,

habe gestern den gleichen Brief erhalten, muss dazu sagen das ich nicht gerade begeistert bin. Soll € 210,- nachzahlen. Kotz!!!

Will heute mal beim freundlichen Anrufen, denn diese Info hat er mir nicht gegeben. Ich wurde darüber informiert das sich die Raten erhöhen, aber von der Sonderzahlung war nie die Rede...

So ein mist!

Zitat:

Original geschrieben von isi109


Hallo,

habe gestern den gleichen Brief erhalten, muss dazu sagen das ich nicht gerade begeistert bin. Soll € 210,- nachzahlen. Kotz!!!

Will heute mal beim freundlichen Anrufen, denn diese Info hat er mir nicht gegeben. Ich wurde darüber informiert das sich die Raten erhöhen, aber von der Sonderzahlung war nie die Rede...

So ein mist!

Genauso sparsam habe ich auch geschaut!

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Sonderzahlungen werden mit den Leasingkosten gegengerechnet und gelten auf die Laufzeit des Vertrages anteilmäßig. Bei zB 10.000 € Sonderzahlung auf 36 Monate sind das dann 277,77 €/Monat die angerechnet werden.
So ich weiß, ist das steuerrechtlich leider korrekt. Hab von Volvo auch so ein Schreiben bekommen und war "begeistert".
;(

habe mittlerweile die Antwort vom freundlichen.
Es ist genau so wie skoell gesagt hat, habe ihn gefragt was wir da machen können und er hat mir sofort einen kostenlosen Ölwechsel angeboten. Finde ich ganz fair.
Also fragt nach, vielleicht ist bei euch etwas drin.

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ist doch egal, was als USt reinkommt, wird als VorSt wieder abgezogen.

Zitat:

Original geschrieben von ChrisTNG


ist doch egal, was als USt reinkommt, wird als VorSt wieder abgezogen.

äh mist, richtig ist:

was als USt-Zahlung aufgebrummt wird, wird als VorSt wieder abgezogen, völlig egal ob 10 oder 20 Prozent. Insofern, wozu aufregen. Aber nen kostenlosen Ölwechsel damit rausholen, hat natürlich auch was :-)

Zitat:

Original geschrieben von ChrisTNG


ist doch egal, was als USt reinkommt, wird als VorSt wieder abgezogen.

Vorausgesetzt man ist Unternehmer und hat nicht für die Umsatzsteuer optiert. Auch unter Privatleuten ist Leasing en vogue und die bleiben auf den Mehrkosten sitzen. Ärgerlich finde ich es für die Leute, die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses die Steuererhöhung noch nicht absehen konnten.

Aber ich bin sowieso der Meinung, dass Leasing bei Privatleuten wenig sinnvoll ist. Außer man hat mangels Bonität keine andere Wahl...

Ja, ist leider so.

Die Vorauszahlung wurde für die ganze Laufzeit des Vertrages geleistet. Die Leasing Gesellschaft erbringt die Leistung über den gesamten Zeitraum gesehen. Damit wird auf den noch nicht verbrauchten Teil der Sonderzahlung nachträglich noch eine höhere Ust fällig.

Gruss

Re: Nachzahlung bei Leasing wegen Sonderzahlung ?

Zitat:

Original geschrieben von hoexteraner


Habe nen Brief von der Leasingbank erhalten..

Leasingsonderzahlung bei Vertragsabschluss mit 16 % veranschlagt.

Nun der Text:
Für die ab 1.1. noch nicht verbrauchte Leasingsonderzahlung verlangt der Gesetzgeber dass die MWst in Höhe von 3 % nachentrichtet wird.

Macht ne Nachzahlung von 232,99

Ist das alles so richtig ?

Ich habe doch die Sonderzahlung zum Zeitpunkt mit der MWSt. in Höhe von 16 % entrichtet ? Jetzt muss ich dafür auch noch Stern nachbezahlen ?

Ähm, darf ich fragen, wann du die Sonderzahlung geleistet hast bzw wann der Wagen zugelassen wurde?

Was ich nicht verstehe ist, wenn der Vertrag in 2006 geschlossen wurde und die Sonderzahlung da geflossen ist, würde ich sicher diese Nachzahlung anfechten.

Wieso soll man nachzahlen, wenn der Vertrag 2006 geschlossen wurde?

Bzw die Rate schon da gezahlt wurde.

Ist aber leider alles korrekt. Da haben wir schon vor einem Jahr darüber diskutiert, daß beim Laesuing die Leistungserbringung eben im aktuellen Monat ist und somit die anteilige Sonderzahlung entsprechend höher versteuert werden muß. Wer damals aufmerksam mitgelesen hat, dürfte jetzt nicht überrascht sein.

Ich hab' mich übrigens im Vorfeld meiner Anschaffung genauestens informiert. Und als die Select-Finanzierung nicht nur die wesentlich besseren Konditionen gegenüber Leasing hatte, sondern darüberhinaus steuerneutral ist (da die komplette MWSt beim Kauf angeführt wurde), war die Entscheidung klar.

Re: Re: Nachzahlung bei Leasing wegen Sonderzahlung ?

Zitat:

Original geschrieben von florian_20


Wieso soll man nachzahlen, wenn der Vertrag 2006 geschlossen wurde?

Weil die Sonderzahlung nur eine Vorauszahlung auf die Monatsraten ist und der nicht verbrauchte Teil (ab Januar 2007) der erhöhten Umsatzsteuer von 19% unterliegt.

Leider gibt es einige BMW Händler die kein BMW Select mehr machen.Anscheinend ist denen das Risiko am Ende der Laufzeit zu groß auf den eventuell überhöhten Restwert sitzen zu bleiben.Bei BMW Select muß, wenn der Kunde den Wagen abgibt, der Händler diesen von BMW kaufen.Sollte dann der Restkaufwert höher sein als der eigentliche Zeitwert hat er Pech und muß die Mehrkosten selber tragen.Bei BMW Leasing geht der Wagen am Ende der Laufzeit immer an BMW zurück und der Händler muß diesen nicht übernehmen,hat also Null Risiko.Für die Privatperson ist BMW Select (es handelt sich hierbei um eine Finanzierung,kein Leasing) besser,die Mehrwertsteuer wird nur am Anfang fällig.Auch zahlt man hier eine Anzahlung und keine Leasingsonderzahlung,deshalb spielt bei BMW Select auch die Mehrwertsteuererhöhung keine Rolle.

Gruß
Herbert

Und BMW kann sicher nichts dafür.
Es wird viele (alle) Verbraucher Ärgern, besonders weil diese Mehrkosten in genauen Zahlen auf dem Kontoauszug zu sehen sind.

Aber überlegt mal was ihr noch alls so im Monat einkauft,
z.B. Lebensmittel, Möbel, Hobby, Zeitschriften, Benzin usw, einfach alles was man einkauft.
Rechnet da mal am Monatsende die 3% drauf die Ihr mehr an Vater Staat zahlt, ihr werdet euch wundern was da für eine Summe rauskommt :-(

Als es um 2% ging schrie die SPD "Merkelsteuer", in der Koalition einigen sich beide auf 3 %, einfach BETRUG!

Ich denke ein Prozent hätte es auch erstmal getan, diesen Prozenz hätte ein Großteil der Geschäfte sicher nicht auf die Kunden umgelegt.

Also, nicht nur über die Mehr-Euros nachdenken die euer BMW verschlingt, sondern einen gesamten Strich am Monatsende ziehen :-(

( Soll keine "Böser-Staat-Nörgel-Antwort" sein, alles in allem gehts ja bergauf in Deutschland, schön wäre nur wenn es alle auch mal positiv im Portemonnaie spüren würden :-)

Gruß
Spirit

Zitat:

Original geschrieben von spirit_330i


Aber überlegt mal was ihr noch alls so im Monat einkauft,
z.B. Lebensmittel.....Zeitschriften.....

Für diese beiden Bereiche gilt weiterhin der ermäßigte Mehrwertsteuersatz von 7 %.

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