Nachweis tatsächlich elektrisch gefahrener Kilometer

Audi A6 C8/4K

Hallo zusammen,

sicher haben einige schon die entsprechenden Stellen im Koalitionsvertrag der neuen Regierung gelesen oder über die einschlägige Motorpresse davon erfahren:

Zitat:

Die bestehende Besserstellung von Plug-In-Hybridfahrzeugen bei der sogenannten Dienstwagenbesteuerung wird für neu zugelassene Fahrzeuge stärker auf die rein elektrische Fahrleistung ausgerichtet. Hybridfahrzeuge sollen zukünftig nur noch privilegiert werden (Entnahmewert 0,5 Prozent), wenn das Fahrzeug überwiegend (mehr als 50 Prozent) auch im rein elektrischen Fahrantrieb betrieben wird. Wird das Fahrzeug nicht überwiegend im elektrischen Fahrbetrieb genutzt oder der rein elektrische Fahranteil nicht nachgewiesen, entfällt der Vorteil und die Nutzung des Dienstwagens wird regelbesteuert (1-Prozent-Regelung). Mit dieser Regelung werden Anreize gesetzt, diese Fahrzeuge möglichst emissionsfrei elektrisch angetrieben zu nutzen und ihre ökologischen Vorteile auch auszuspielen.

Quelle:

https://www.spd.de/.../Koalitionsvertrag_2021-2025.pdf

Ich hatte den Plan im Winter/Frühling 2022 einen A6 TFSIe zu bestellen der dann Ende Januar 2023 als neuer Dienstwagen benötigt wird. Jetzt stellt sich ja ersteinmal grundsätzlich die Frage ob das dann noch Sinn macht. Gibt es denn im aktuellen Modell eine Möglichkeit nachzuweisen wieviele der zurückgelegten Kilometer rein elektrisch gefahren wurden? Und wenn ja wie sind denn so eure Erfahrungswerte...

22 Antworten

Zitat:

@Ben-A schrieb am 26. November 2021 um 19:24:26 Uhr:


Ich würde an deiner Stelle das Auto schon im Dezember zulassen, dann hast du das Problem nicht!

Die Frage ist, ob das dann rückwirkend für bereits zugelassene Hybrids auch so geändert wird. Ich plane meinen aktuellen Hybrid länger als die 4 Jahre zu fahren, weil ich die 0,5 Prozent schon echt nett finde.

Die bisherigen Regelungen im Paragraph 6 EStG enthielten alle bereits einen Bestandsschutz, indem immer auf das Anschaffungsdatum des Fahrzeugs abgestellt wurde.

Kann mir kaum vorstellen, dass sich hieran was für die Vergangenheit und Zukunft ändert.

Anders formuliert, ein angeschaffter Firmenwagen profitiert von der zu seiner Anschaffung geltenden Regelungen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass sich dies fundamental ändert.

Steht doch im Koalitionsvertrag wortwörtlich drin, dass es nur für neu zugelassene PHEVs gelten soll

Screenshot-2021-11-29-17-10

Abend,

könnte man sicih bitte ab sofort der Frage im Topic widmen, anstatt den Sinn der Regelung zu hinterfragen?

Danke!

Gruß
Zimpalazumpala, MT-Moderator

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Zitat:

@XF-Coupe schrieb am 29. November 2021 um 17:13:15 Uhr:


Steht doch im Koalitionsvertrag wortwörtlich drin, dass es nur für neu zugelassene PHEVs gelten soll

Ich verstehe nur noch nicht genau, ob Zulassungsdatum oder auch Bestelldatum 2022 ausreicht für einen Plugin Hybriden.

Es gilt immer Zulassungsdatum.

Direkt nach der Moderation das Topic zu beachten erneut eine OT Diskussion zu starten … man fragt sich wirklich …

**closed**

Zimpalazumpala

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