Nachtrag zum Beitrag: Schande über Suzuki
Nachrag zum Beitrag: Schande über Suzuki
Ich setze meinen Beitrag an dieser Stelle noch einmal in geänderter Form in das Forum, weil bei meinem ersten Entwurf der falsche Eindruck entstehen konnte, die Suzuki-Werkstatt KIRSCH in Braunschweig hätte sich unkorrekt verhalten. Dies ist in keiner Weise der Fall und wenn dieser Eindruck entstanden ist, dann möchte ich mich hiermit in aller Form bei der Firma Kirsch entschuldigen!!!!!
Nun aber zu den Fakten:
Vor 2 Jahren kaufte ich bei Opel Dürkopp in Braunschweig einen gebrauchten Suzuki Wagon R+ mit einem Jahr Garantie. Der Wagen ist Baujahr 1999 (Erstzulassung im November). Noch während der Garantiezeit ging ich bei Dürkopp (weil ich den Wagen dort gekauft hatte und man mir sagte, dass die Garantieinspektion nur dort durchgeführt werden dürfte) zur Inspektion und gab an, dass ich Schwierigkeiten mit dem Einlegen des 2. Ganges hätte. Ich bekam mein Auto zurück und man sagte mir, dass alles in Ordnung sei. Problemlos bekam ich im Juni 2004 den Wagen durch den TÜV, aber dann gab es einen Rumms und die Gänge ließen sich fast nicht mehr bewegen. Der Meister meiner unabhängigen Stammwerkstatt sagte mir, das Getriebe sei hinüber und das, obwohl das Auto erst 39.400 km (!!!) herunter hatte. Also habe ich mit Suzuki in Frankfurt (am Hauptsitz in Deutschland) gesprochen und die sagten mir zuerst einmal, dass ich eine Suzuki Vetragswerkstatt aufsuchen sollte, was ich dann auch tat. Bei Firma Kirsch (Suzuki Vetragshändler und -werkstatt) bekam ich dann die Bestätigung, dass das Getriebe tatsächlich hin sei. Also nochmals mit Frankfurt gesprochen und die sagten mir glatt, der Wagen hätte keine Garantie mehr und ich hätte eben Pech. Im Nachhinein kam heraus, dass Suzuki von den Getriebeproblemen beim Wagon R+ weiß und eine Rückrufaktion gestartet hat. An der hat aber mein Vorbesitzer nicht teilgenommen, weshalb ICH nun keinen Anspruch auf Kulanz habe. Der Haken bei der Sache ist aber, dass ich den Wagen bei Opel Dürkopp gekauft habe und das ist nun nicht gerade ein kleines Autohaus. Es ist also mehr als anzunehmen, dass Dürkopp von der Rückrufaktion wusste, mich aber nicht darüber informierte und mir den Wagen als zuverlässig und robust verkaufte. Der zweite katastrophale Fehler passierte, als ich bei der Inspektion angab, ich hätte Probleme mit dem Schalten und man mir dann versicherte, man hätte alles durchgesehen und KEINEN FEHLER gefunden. Dagegen meint Firma Kirsch, dass ein defekter Simmering und gedehnte Bowdenzüge bei genauer Durchsicht hätten auffallen müssen. Ganz schlimm finde ich, dass Dürkopp in einem Gespräch nicht bereit war, Fehler zuzugeben und mir in irgendeiner Form entgegen zu kommen. Ich kann nur dringend davon abraten, sich auf Versicherungen dieses Autohauses einzulassen, alles wäre durchgesehen und für gut befunden worden :-(
Am meisten empört bin ich darüber, dass nach dem Gesetz offenbar der kleine Käufer zwischen zwei großen Firmen zerrieben werden kann. Allerdings meint mein Anwalt, dass es lohnenswert wäre, bei Opel Dürkopp wegen der Versäumnisse nachzuhaken.
14 Antworten
Wagon R+
hallo liebes lichtkind,
Sie hätten eben nicht einen Suzuki bei einem Opel-Händler kaufen sollen, sondern bei einem Suzuki-Verstragshändler.
Außerdem können Sie ja wohl nicht von dem Opel-Händler erwarten dass er von allen Marken (auch gebrauchte!!!) die er verkauft (also mindestens 25 Marken!!) alle Rückrufaktionen kennt!!!
Selbst wenn der Opel-Händler von der Aktion gewusst hätte, hätte er diese nicht durchführen können da er kein Suzuki-Service-Partner ist, was nochmal ein grund mehr ist dass er sich nicht für derartige Rückrufaktionen interessiert hat.
Denn er müsste mindestens 2 Mitarbeiter einstellen die nur Rückrufaktionen kontrollieren!!!)
Weiterhin würde ich Ihnen nicht empfehlen Ihren Anwalt einzuschalten, da Sie höchstwahrscheinlich nur Ihre eigenen Kosten in die Höhe treiben(Sie werden niemals recht bekommen!!)
Kaufen Sie doch das nächste mal einfach ihr Auto, wo sie es auch fachgerecht reparieren lassen können!!
GVO hin oder her.
MFG
@Lichtkind
Erstmal: Laß die Löwen brüllen... ("Sie werden niemals Recht bekommen!!!" ;-) )
Lichtkind, wenn Du Rechtsschutz versichert bist, nimm Dir einen Anwalt und ärgere Dich gar nicht mehr rum.
Ich hatte 2 1/2 Jahre Ärger mit meinem 2002er Wagon R+ und erst als ich massiv mit dem Anwalt gedroht habe, hat mein Händler anscheinend die Garantiearbeiten vom Werk genehmigt bekommen.
Irgendwas geht immer. Schreib das ganze mal dem Kummerkasten der AutoBild oder deinem Automobilclub. Spätestens dann - wenn's berechtigt ist - gehen die Hersteller oder Werkstätten in die Knie.
Man darf sich heutzutage echt nichts mehr gefallen lassen. Die ziehen einem sonst nur die Kohle aus der Tasche und lachen einem noch ins Gesicht dabei. Die versuchen natürlich erstmal Kosten zu sparen. Den Kunden weichkochen... Der Hersteller genehmigt dem Händler die Garantiearbeiten nicht usw. usw. usw...
Hart bleiben und am Ball sowieso. ;-)
Viel Glück!
Jones
Schande über Naivität!!
Super gemacht!!
genau mit dieser Einstellung macht ihr die Wirtschaft kaputt!
So gehts niemals aufwärts (kein Wunder, wenn jeder nur gleich zum Anwalt rennt und jeden verklagt)
Ich kann euch nur nahe legen selbst Selbstständig zu werden und ein Autohaus zu führen (und natürlich alle Rückrufaktionen zu kennen!!!!!!), dann denk ihr vielleicht anders.
armes deutschland
mfg
Naja hilft doch auch der Wirtschaft wenn sich alle verklagen und immerhin bekommt ja im normalfall derjenige der im Recht ist auch das was er will. ALlerdings kann man dem Autohaus wirklich nicht nachsagen das es Schuld wäre das die Rückrufaktion verpasst worden ist.
Ähnliche Themen
Tatsache ist aber auch, das der Opelhändler verpflichtet ist ein technisch einwandfreies und laut Kaufvertrag auch mängelfreies Fahrzeug zu verkaufen. Ein drohender Getriebeschaden aufgrund eines versäumten Rückrufes fällt meiner meiner Meiung nach voll in die Verantwortung des Verkäufers. Spätestens beim Hinweis das es Probleme beim Schalten gibt, müssen die Alarmglocken läuten. Die Ausrede das ein Opelhändler nicht über den Rückruf informiert wird zält nicht.
Das hat nichts mit Wirtschatsboykott oder so zu tun. Die würden auch versuchen sich von dir das Geld wiederzuholen.
Würde auf jeden Fall zum Anwalt gehen und zumindest versuchen die Repkosten teilweise wieder reinzuholen.
Klar muß man sich auch selber kundig machen was mit dem Auto alles gemacht wurde, aber hier liegt eindeutig ein Versäumnis des Verkäufers vor.
Eisenschwein
Ich sag dazu nur:
Einen Mercedes kauft man bei nem Mercedes-mann.
Einen Fiat kauft man bei nem Fiat-Mann.
Und nen Suzuki kauft man beim Suzuki-mann!
Hallo zusammen,
hinterher sind immer alle schlauer, das ist ja klar.
Man könnte auch sagen " kauft nur Autos von privat und die mindestens 10 Jahre alt sind" wenn dann was kaputt geht kann keiner mehr jammern ;-) ( das war jetzt mal so zum Spass)
Also mal so gesagt, wenn das ganze vor Gericht geht, dann bekommst Du am Ende evtl. max.50% der Getriebekosten erstattet. Immerhin ist das Auto jetzt schon 5 Jahre alt.
Ich würd für kleines Geld ein gebrauchtes kaufen und fertig.
Hallo, wann war denn die Rückrufaktion vom Suzuki Wagon R? Wir haben jetzt innerhalb 10 Wochen den 2ten Getriebeschaden, dazwischen 2 x Simmerring defekt und wir sollen nur zahlen. Haben jetzt mit Anwalt "gedroht", da haben die völlig zugemacht!
Ich sage in dem Fall auch: Mit voller Härte durchgreifen. Immerhin hast du gesagt, dass das Getriebe Probleme macht.
Auf das Gelaber oben, von da geht die Wirtschaft kaputt, brauchst sicher nicht hören.
Die Jungs haben einfach ihre Hausaufgaben nicht gemacht.
Michi
OK, gehen wir mal an die Fakten !
Frage 1: ist Dein Wagon ein 4x4 ?
Frage 2, wenn nein: wie kommst Du darauf, eine Rückrufaktion, deren Existenz zwar bekannt ist, nicht aber die betroffenen Bauteile und die möglichen Folgen davon ?
Die Wahrscheinlichkeit, dass der Wagen als 2WD durch die dortigen Rückrufaktionen mit einem Getriebeschaden gesegnet wird, ist recht gering......sehr gering sogar.
Ein Gegenanwalt bräuchte dafür noch nicht mal ein Gutachten erstellen zu müssen, um Dein evtl. gerichtliches Begehr sowas von in der Luft zerreissen zu lassen.....
Insofern sind die Kirsch-Aussagen nachzuvollziehen. Der Hund liegt vermutlich woanders begraben und kann durch eine Werks-, Anschluss- oder Gebrauchtwagengarantie aufgefangen werden. Sind diese jedoch nicht vorhanden, dann sieht die Sache in Kosten düster aus !
Tut mir leid, wenn Du magst, schick mal per PN die Fahrgestellnummer.....
Muss mich auch mal dazu äussern. Sicher ist es sehr ärgerlich, wenn jemand auf Problemen und Kosten sitzen bleibt.
Ich z.B. sicher mich bei Neuwertigen Fahrzeugen in der Regel durch den Abschluss einer Anschlussgarantie ab. Ohne diese, brauche ich im Schadenfall keine Forderungen stellen.
Was mich hier immer sehr verwundert, sind die pauschalen Aussagen, man solle doch zum Anwalt gehen.
Liebe Leut, dass würdet Ihr sicher alle nicht Gedankenlos machen, denn dann würdet Ihr Euch über eventuell anfallende Kosten erst mal den Kopf zerbrechen.
Und eine Rechtsschutz zu haben, bedeutet noch lange nicht, in aller Ruhe vor sich hin Klagen zu können. Ohne Aussicht auf Erfolg, kann in einigen Fällen auch diese die gewünschte Kostenübernahme versagen. Und der Eigenanteil den die meisten in Ihrem Vertrag stehen haben, ist in der Regel auch nicht zu verachten.
Also, erst informieren - dann handeln!
Und nicht jeden Tip im Forum Gedankenlos beherzigen!
Re: Schande über Naivität!!
Da hast du sicher Recht. Man könnte zu seinem Automobilclub gehen und sich dort erkundigen. Zum Beispiel.
Aber solche Schreiber, wie der unten im Anhang, da könnte ich aus der Haut fahren. Wenn sich der gute Mann im Autohaus nicht auskennt, dann darf er bitte auch keine Autos verkaufen. Oder eben nur die, bei denen er sich auskennt. Verkauft er aber, dann muß die Ware in Ordnung sein.
Das ist ja immerhin der einzige Grund, nicht privat, sondern eben beim Händler zu kaufen.
Michi 😉
Zitat:
Original geschrieben von Mach1Kart2004
Super gemacht!!
genau mit dieser Einstellung macht ihr die Wirtschaft kaputt!
So gehts niemals aufwärts (kein Wunder, wenn jeder nur gleich zum Anwalt rennt und jeden verklagt)Ich kann euch nur nahe legen selbst Selbstständig zu werden und ein Autohaus zu führen (und natürlich alle Rückrufaktionen zu kennen!!!!!!), dann denk ihr vielleicht anders.
armes deutschland
mfg
Hallo,
die Rückrufaktion vom 99er Wagon R hat sich nur auf die Schaltzüge bezogen. Da ist teilweise ein Zug gerissen, dann konnte nicht mehr geschaltet werden. Das Getriebe ist also wegen einer versäumten Rückrufaktion nicht kaputt gegangen.
Gruß Stefan