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nachträgliche Garantie

Guten Tag miteinander,

folgendes Problem: Ich habe mir vor ein paar Tagen einen gebrauchten Astra gekauft. Eine Durchsicht beim FOH kurz nach dem Kauf ergab, dass der Wagen auch von "unten" ok ist. Aber: Das Lenkgetriebe ist defekt.
Kein Problem denke ich, ist ja ein Fall für die Gewährleistung. Der Händler aber will nun (bzw. hat es schon) mit meinen Daten eine nachträgliche Garantie abgeschlossen, die ich demnächst erhalten werde. Darüber könnte ich dann den Schaden reparieren lassen und der FOH muss sich dann mit der Garantiefirma in Verbindung setzen.

Ist das alles sauber und korrekt oder sollte ich die Finger davon lassen und den Händler in die Gewährleistungspflicht nehmen?

Grüße,
Andreas

Beste Antwort im Thema

Schönen guten Tag,

ich wollte an dieser Stelle abschließend nur kurz mitteilen, dass ich mich - wie hier ja auch empfohlen - von einem Anwalt habe vertreten lassen (Wie Marcus schon schrieb, habe ich selbst beim Händler nichts erreicht).

Kurz und gut: Das Lenkgetriebe meines Astra ist beim FOH erneuert worden, der Händler hat die Reparatur bezahlt und die ADAC-Rechtsschutz hat die Kosten für den Anwalt übernommen.

Und alle sind glücklich....;-)

Vielen Dank für die Beteiligung an diesem Thema und die vielen guten Ratschläge,
alles Gute,
Andreas

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Moin,

Da schließe ich mich an ... SO und nicht anders hat das zu laufen.

MFG Kester

Zunächst vielen Dank noch einmal für Hinweise und Ermutigung.

Morgen ist der Tag der Tage, da werde ich den Händler anrufen - denn auf meine Mails hat er nicht geantwortet.

Und dann werden wir sehen, wie er sich entscheidet; ich werde darüber berichten.

Was mir ein paar Sorgen bereitet: Er kann ja darauf bestehen, dass der Wagen bei Ihm repariert wird, nach der derzeitigen Rechtssprechung ist ja der Ort des Verkäufers Erfüllungsort der Gewährleistung, wenn ich das richtig verstanden habe ... Hauptsache, er baut dann auch ein vernünftiges Teil ein und versucht nicht, hier zu sparen...

Lieber wäre es mir, wenn ich beim FOH in Waren den Wagen reparieren lassen könnte...

Schaun wir mal
Grüße,
Andreas

Guten Tach,

so, der Anruf beim Händler brachte nicht viel Neues.
Er verstand nicht, warum ich von Versicherungsbetrug sprach oder schrieb. Das wäre doch ganz normal, dass ein Händler sich sein Gewährleistungsrisiko durch eine Garantiefirma absichern lässt. Das mache er immer so. Ich könne da auch gern die Garantiefirma anrufen und nachfragen... Alles wäre in Ordnung.

Heute ist dann auch das Garantieheft angekommen bei mir. Das Verkaufs- und Übergabedatum der Garantie ist der Verkaufstag des Fahrzeuges... Unterschrieben ist mit "im Auftrag".

Na, dann ist ja alles in Ordnung...? 😉

Grüße,
Andreas

Gut, ich könnte die Garantiefirma wirklich mal anrufen und fragen ob die Garantie korrekt für mich abgeschlossen ist...

Bei Deiner Frage stehe ich ein bisschen auf dem Schlauch Harry, wie meintest Du das...?

einfach die tageanzahl zwischen :
kauf
schadenfeststellung
und garantie(beantragung) ausstellung
Harry
PS
ob die garantie dann nachträglich ab kaufdatum gilt

Merkwürdiges ding??

Sicher kann der Händler sein Gewährleistungsrisiko absichern lassen. Hat aber IMHO nie was mit dem Käufer zu tun da es ein Vertrag zwischen Händler und Versicherung ist. Alles weitere wäre eine Garantiezusatzversicherung und die dürfte eigentlich nicht eintreten! Höchstens der Händler hat eine Vereinbarung mit einem Versicherungsunternehmen das in etwa so funktioniert: Händler verkauft entsprechend Garantien und Versicherer hält ihm den Rücken frei bei Gewährleistungsfällen, aber nur bei abgeschlossener Garantie.

Grüße
Steini

Also: Schadenfeststellung ein Tag nach dem Kauf

Garantieausstellungsdatum ist gleich Kaufdatum

Garantiehefterhalt 1, 5 Wochen nach Kauf

Garantiebeantragung durch den Händler: weiß ich ja nicht. Er sagt: Gleich mit Kauf, ist ja die Regel. So steht es jetzt ja auch in dem Garantieheflt. Ob das aber wirklich sofort passiert ist oder nachträglich, keine Ahnung. Denn von Garantie ist erst 1 Woche nach Schadensmeldung die Rede gewesen...

Grüße,
Andreas

da ist nunmal ALLES drin vom kundenservice bis zu "rabattretter" 😉
hauptsache du bekommst deinen schaden bezahlt ! auch wenn da imho ein gebrauchtteil installiert werden darf.
Harry

Zitat:

Original geschrieben von Harry999
da ist nunmal ALLES drin vom kundenservice bis zu "rabattretter" 😉
hauptsache du bekommst deinen schaden bezahlt ! auch wenn da imho ein gebrauchtteil installiert werden darf.
Harry

Ein gebrauchtes Lenkgetriebe ? 😕

Au weia, na egal, viel Spass.....

Zitat:

Original geschrieben von Dellenzaehler



Zitat:

Original geschrieben von Harry999
da ist nunmal ALLES drin vom kundenservice bis zu "rabattretter" 😉
hauptsache du bekommst deinen schaden bezahlt ! auch wenn da imho ein gebrauchtteil installiert werden darf.
Harry

Ein gebrauchtes Lenkgetriebe ? 😕

Au weia, na egal, viel Spass.....

keine ahnung obs sowas bei den ludolfs gibt 🙂

ich wollte nur einem späteren : "der will mir ein gebrauchtteil einbauen, darf der das ?"

vorgreifen 🙂

Harry

Zitat:

Original geschrieben von AstraG2002


[...]
Was mir ein paar Sorgen bereitet: Er kann ja darauf bestehen, dass der Wagen bei Ihm repariert wird, nach der derzeitigen Rechtssprechung ist ja der Ort des Verkäufers Erfüllungsort der Gewährleistung, wenn ich das richtig verstanden habe ... Hauptsache, er baut dann auch ein vernünftiges Teil ein und versucht nicht, hier zu sparen...

Lieber wäre es mir, wenn ich beim FOH in Waren den Wagen reparieren lassen könnte...

Schaun wir mal
Grüße,
Andreas

Moin,

was bereitet Dir denn hier Sorgen? Sorgen um die Kosten der Vrbringung des Fahrzeuges brauchst Du Dir nicht zu machen....
Deine Rechte bei einem Sachmangel kannst Du im § 437 BGB nachlesen.... gem Abs 1 kannst DU die Nacherfüllung verlangen... damit landest Du bei § 439 BGB.... hier ist in Bezug auf die Kosten für die Beseitigung des Mangels (Nacherfüllung) der ABS 2 interessant....

Mein Tip an dieser Stelle wäre folgender:
Setze dem Händler eine angemessene Frist um seiner Verpflichtung zur nacherfüllung nachzukommen (schriftlich, Einschreiben mit Rücksschein) und teile Ihm mit das Du nach Ablauf der Frist einen Anwalt mit der Wahrung Deiner Interessen beauftragen wirst.... Du selber wirst vermutlich eher nichts erreichen....

Gruss

Marcus

Nunja, ich denke auch das ein gebrauchtes als angemessen angesehen werden könnte...nur findet mal ein gebrauchtes das auch noch dicht ist 😁. Das Teil ist in der Produktion 2 mal ersetzt worden weil es öfters Undicht war 😉 Ich glaube MJ 2003 war die letzte Änderung.

Grüße
Steini

Guten Tag,

der Stand der Dinge sieht nun so aus: Ich war heute beim Anwalt. Der vertritt auch die Meinung, dass das mit der Garantie Betrug ist. Ich solle mich darauf auf keinen Fall einlassen.

Er wird dem Händler nun einen Brief schreiben und ihn auffordern, die Gewährleistungspflicht zu erfüllen und den Wechsel des Lenkgetriebes vorzunehmen.

Und dann schauen wir mal, was daraus wird.

Freundliche Grüße,
Andreas

Logisch wäre das Betrug, meine Reden... 🙄

Der vom Anwalt eingeschlagene Weg ist hier der einzig richtige.

Gruss Delle

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