nachträgliche Garantie

Guten Tag miteinander,

folgendes Problem: Ich habe mir vor ein paar Tagen einen gebrauchten Astra gekauft. Eine Durchsicht beim FOH kurz nach dem Kauf ergab, dass der Wagen auch von "unten" ok ist. Aber: Das Lenkgetriebe ist defekt.
Kein Problem denke ich, ist ja ein Fall für die Gewährleistung. Der Händler aber will nun (bzw. hat es schon) mit meinen Daten eine nachträgliche Garantie abgeschlossen, die ich demnächst erhalten werde. Darüber könnte ich dann den Schaden reparieren lassen und der FOH muss sich dann mit der Garantiefirma in Verbindung setzen.

Ist das alles sauber und korrekt oder sollte ich die Finger davon lassen und den Händler in die Gewährleistungspflicht nehmen?

Grüße,
Andreas

Beste Antwort im Thema

Schönen guten Tag,

ich wollte an dieser Stelle abschließend nur kurz mitteilen, dass ich mich - wie hier ja auch empfohlen - von einem Anwalt habe vertreten lassen (Wie Marcus schon schrieb, habe ich selbst beim Händler nichts erreicht).

Kurz und gut: Das Lenkgetriebe meines Astra ist beim FOH erneuert worden, der Händler hat die Reparatur bezahlt und die ADAC-Rechtsschutz hat die Kosten für den Anwalt übernommen.

Und alle sind glücklich....;-)

Vielen Dank für die Beteiligung an diesem Thema und die vielen guten Ratschläge,
alles Gute,
Andreas

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Zitat:

Original geschrieben von steini111


Nunja, ich denke auch das ein gebrauchtes als angemessen angesehen werden könnte...nur findet mal ein gebrauchtes das auch noch dicht ist 😁. Das Teil ist in der Produktion 2 mal ersetzt worden weil es öfters Undicht war 😉 Ich glaube MJ 2003 war die letzte Änderung.

Definitiv: NEIN !!

Die Fahrzeuglenkung ist ein sicherheitsrelevantes Bauteil erster Güte. Hier dürfen zwingend nur Neuteile oder im Herstellerwerk überholte  Lenkgetriebe Thema bei einer Reparatur sein.

Bei einem gebrauchten Lenkgetriebe kennt keiner das "Vorleben"  und somit den  tatsächlichen Zustand.

jede verantwortungsvolle Werkstatt wird allein aus Gründen der Sicherheit und der Gewährleistung einen Einbau von gebrauchten Achs- und Lenkungsteilen kategorisch  ablehnen.

Gruss

Delle

Schönen guten Tag,

ich wollte an dieser Stelle abschließend nur kurz mitteilen, dass ich mich - wie hier ja auch empfohlen - von einem Anwalt habe vertreten lassen (Wie Marcus schon schrieb, habe ich selbst beim Händler nichts erreicht).

Kurz und gut: Das Lenkgetriebe meines Astra ist beim FOH erneuert worden, der Händler hat die Reparatur bezahlt und die ADAC-Rechtsschutz hat die Kosten für den Anwalt übernommen.

Und alle sind glücklich....;-)

Vielen Dank für die Beteiligung an diesem Thema und die vielen guten Ratschläge,
alles Gute,
Andreas

fein 🙂 und danke fuers feedback !

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