Nachträgliche Änderung der Erstzulassung

VW Polo 4 (9N / 9N2 / 9N3)

Hallo allerseits,

im April 2008 hatte ich meinen ersten Service bei knapp 30000 Kilometern mit meinem am 25.05.2007 als Neufahrzeug gekauften Polo 9n3.
Laut Aussage des Händlers war/ist es ein EU-Import und war zuvor nicht zugelassen.

Ursprünglich hatte ich vor, den ersten Service auch bei dem VW Händler zu machen, wo ich ihn gekauft hatte. Da es aber ein ziemliches Rumgezicke gab, da ich alle Teile mitbringen konnte (kann zum EK einkaufen) und ich mir somit die ganzen Materialkosten ersparen wollte, ließ ich den Service bei einem anderen VW Vertragshändler erledigen, wo dies kein Problem darstellte.

Nachdem der Service gemacht wurde, wurde ich darauf hingewiesen, das das Auto zwar schon zum 25.07.2007 auf mich zugelassen wurde, aber trotzdem erst mal ganze 3 Monate beim Autohaus auf dem Hof stand und keinen Käufer fand. Im Fahrzeugschein selber konnte der "Serviceberater" ja nichts ändern, hat das aber in seinem Computer abgeändert, und es mir so erklärt das es bei Fahrzeugen so ist, das die Garantie beginnt zu laufen, sobald das Auto produziert wäre. Dabei wäre es dann egal ob sie gekauft werden, oder nur auf dem Hof stehen.

Also kurz gesagt bin ich rein von der Garantiezeit her um 3 Monate beschissen worden, sofern das stimmt was behauptet wurde.
Was denkt ihr darüber, beginnt die mich betreffende Garantie nicht an dem Tag wo das Fahrzeug gekauft wird?

Beste Antwort im Thema

Wenn ein VW-Händler einen VW im Ausland kauft, sagen wir mal in DK, dann beginnt die Garantie erst, wenn das Fahrzeug auf einen Kunden zugelassen wird. Außnahme: Ex-Vorführfahrzeug/Ex-Fuhrparkfahrzeuge. Hier beginnt die Garantie ab Zulassung weil gleich Auslieferung.

Kauft nun eine Kunde in D einen Reimport-VW beim VW-Händler, dann beginnt die Garantie ab Auslieferungsdatum, da der Händler das Auto als ausgeliefert an VW meldet.

Anders sieht es aus, wenn ein Kunde in D einen VW bei einem freien Händler kauft. Dieser hat den VW dann direkt im Ausland gekauft, wo er dann als ausgeliefert gilt, weil der Händler keinen VW-Vertrag hat. Oder der deutsche Händler kauft einen Reimport bei einem deutschen VW-Händler. Dieser verkauft ihm das Fahrzeug und damit beginnt auch wiederum die Garantie zu laufen.

Das Fazit lautet also: sobald ein VW die Händler-Organisation verläßt, beginnt die Garantie, da nur ein VW-Händler ein Fahrzeug als ausgeliefert melden kann an VW.

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Zitat:

Original geschrieben von nn231


Was denkt ihr darüber, beginnt die mich betreffende Garantie nicht an dem Tag wo das Fahrzeug gekauft wird?

😰 Jaaaa sicher, wenn ich jetzt nen Neuwagen aus Händlers Halle kaufe dann ist EZ gleich Garantiebeginn... aber bei Import weiß ich nicht, da könnte es anders sein... 🙄 da kommt sicher gleich noch Antwort 🙂

Also ich würde mal meinen, da Garantie ja ne freiwillige Leistung vom Hersteller ist, das er bestimmen kann ab wann er die Leistet, da ist nix einzuklagen bzw um was man 'beschissen' werden könnte... und warum sollte es beim 'EU-Neuwagen' anders sein? Nur weil ein paar da sparen wollen soll VW da seine Geschäftsabläufe anpassen? Denke mal nicht...

Edit: nicht falsch verstehen, seh da wenig chancen... das ist eher ein Versäumnis deines Händlers das er dich nicht drauf hingewiesen hatte...

Hi,

die Garantie beginnt mit Auslieferung an den Kunden. Bei einem EU-Importeur startet die Garantie mit der übergabe an den Importeur durch den Ausländschen Händler.

Das ist der kleine nachteil den man in kauf nehem muß wenn man beim Importfahrzeug ein paar tausend € spart. Da kann es schon mal sein das die Garantie schon ein paar Monate vor der Erstzulassung startet.

Gruß Tobias

Zitat:

Original geschrieben von DarkOne


Also ich würde mal meinen, da Garantie ja ne freiwillige Leistung vom Hersteller ist, das er bestimmen kann ab wann er die Leistet, da ist nix einzuklagen bzw um was man 'beschissen' werden könnte... und warum sollte es beim 'EU-Neuwagen' anders sein? Nur weil ein paar da sparen wollen soll VW da seine Geschäftsabläufe anpassen? Denke mal nicht...

Edit: nicht falsch verstehen, seh da wenig chancen... das ist eher ein Versäumnis deines Händlers das er dich nicht drauf hingewiesen hatte...

Nunja, wenn es schon eine freiwillige Leistung ist, dann sollte auch eher vorsichtig damit geworben werden.......Gesetzliche Gewährleistung beträgt ja nur 6 Monte......

Wobei man sich dann auch frägt, warum dann Autos produziert werden, die keine Käufer haben, sondern erstmal die frische Luft beschnuppern dürfen....bis sich jemand findet der sie kaufen tut. Das ist schon so im Geschäftsablauf eingeplant.

Rein vom Spargedanken her, hätte ich mir dann niemals einen Neuwagen gekauft, höchstens einen Jahreswagen........aber irgendwann will man halt auch mal der allererste sein, und andererseits...............die ganzen alten Autos die heute ge/verkauft werden, musste ja auch irgendwer mal neu kaufen.................😁
War halt so das ich schnellstmöglich ein Auto gebraucht hab, das Geld hatte, und keine 3 Monate auf Fertigung warten wollt.

Insofern müsste der Händler nachträglich noch beweisen müssen, das er mich darauf hingewiesen hat, das das Auto schon seit 3 Monaten auf Garantie läuft. Für mich stellt das schon einen Mangel dar, zumal man ja genau dann das Glück hat, das eine Garantiesache auftritt, wenn selbige erloschen ist.

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Zitat:

Original geschrieben von nn231


Nunja, wenn es schon eine freiwillige Leistung ist, dann sollte auch eher vorsichtig damit geworben werden.......Gesetzliche Gewährleistung beträgt ja nur 6 Monte......
Wobei man sich dann auch frägt, warum dann Autos produziert werden, die keine Käufer haben, sondern erstmal die frische Luft beschnuppern dürfen....bis sich jemand findet der sie kaufen tut. Das ist schon so im Geschäftsablauf eingeplant.

Rein vom Spargedanken her, hätte ich mir dann niemals einen Neuwagen gekauft, höchstens einen Jahreswagen........aber irgendwann will man halt auch mal der allererste sein, und andererseits...............die ganzen alten Autos die heute ge/verkauft werden, musste ja auch irgendwer mal neu kaufen.................😁
War halt so das ich schnellstmöglich ein Auto gebraucht hab, das Geld hatte, und keine 3 Monate auf Fertigung warten wollt.

Insofern müsste der Händler nachträglich noch beweisen müssen, das er mich darauf hingewiesen hat, das das Auto schon seit 3 Monaten auf Garantie läuft. Für mich stellt das schon einen Mangel dar, zumal man ja genau dann das Glück hat, das eine Garantiesache auftritt, wenn selbige erloschen ist.

Gewährleistung sind zwei Jahre und Beweislastumkehr nach 6 Monaten... ;-)

Wieso Fahrzeuge auf Halde produziert werden? Frag die Händler, die bestellen schliesslich... wollen halt von allem etwas aufm Hof haben um Kunden wie dich zu bedienen...

Was das mit deinem Händler angeht, würd ich auch meinen das ein Hinweis angebracht gewesen wäre... in wie weit das Einklagbar ist weiss ich nicht, glaube fast das es schlecht aussieht... Aber das bewerben ist ja wieder in der Verantwortung deines Händlers... da kannste VW nix anlasten... ausser das so nen Händler VW auf der Flagge stehen hat...

DarkOne, du warst schneller als ich 🙂 Wollte auch gerade anmerken, dass die Gewährleistung 2 Jahre beträgt.

Um zu erfahren, wann die Gewährleistung bei einem Reimport los geht, würd ich einfach mal bei VW in WOB anrufen.
Die werden es am besten wissen. schließlich müssen die zahlen. Evtl hilft auch ein Bilck in die Bestimmungen von VW, die werden denk ich mit Sicherheit beim Kaufvertrag dabei gewesen sein.

Rein vom Instinkt her würd ich mal behaupten, die Gewährleisungszeit wird mit der Zulassung auf den 1. Käufer beginnen.
Ich denke hier wird auch der Gesetzgeber Interesse daran haben, den Endverbraucher zu schützen und hier wäre es ein Nachteil für den Käufer.

Hi,

Garantie ist zwar eine freiwillige Zusatzleistung. Sie wird jedoch zum Vertragsbestandteil und solange sich der Käufer an die Rahmenbedinungen hält ist VW auch daran gebunden.

Wie schon mal geschrieben beginnt die Garantiezeit in dem Moment wo VW die kontrolle über ein Fahrzeug verliert,also in dem Moment wo der Vertragshändler das Fahrzeug ausliefert. Dieser Termin wird im Computer vermerkt und das Scheckheft wird abgestempelt. Es kann durchaus sein das ein Fahrzeug dann schon ein paar Monate beim Händler steht. Aber die Garantie beginnt erst mit der Lieferung an den Kunden.

In deinem Fall wahrst aber nicht du der Kunde sondern dein Re-Importeur. Also beginnt die GArantie an dem Tag an dem er den Wagen vom Ausländischen VW Händler abholt.

Ob er rechtlich verpflichtet gewesen wäre dich darüber aufzuklären sollen anderen klären,moralisch finde ich schon das er dich darüber hätte Informieren sollen.

Gruß Tobias

Wenn ein VW-Händler einen VW im Ausland kauft, sagen wir mal in DK, dann beginnt die Garantie erst, wenn das Fahrzeug auf einen Kunden zugelassen wird. Außnahme: Ex-Vorführfahrzeug/Ex-Fuhrparkfahrzeuge. Hier beginnt die Garantie ab Zulassung weil gleich Auslieferung.

Kauft nun eine Kunde in D einen Reimport-VW beim VW-Händler, dann beginnt die Garantie ab Auslieferungsdatum, da der Händler das Auto als ausgeliefert an VW meldet.

Anders sieht es aus, wenn ein Kunde in D einen VW bei einem freien Händler kauft. Dieser hat den VW dann direkt im Ausland gekauft, wo er dann als ausgeliefert gilt, weil der Händler keinen VW-Vertrag hat. Oder der deutsche Händler kauft einen Reimport bei einem deutschen VW-Händler. Dieser verkauft ihm das Fahrzeug und damit beginnt auch wiederum die Garantie zu laufen.

Das Fazit lautet also: sobald ein VW die Händler-Organisation verläßt, beginnt die Garantie, da nur ein VW-Händler ein Fahrzeug als ausgeliefert melden kann an VW.

Reimport bedeutet doch, das ein Fahrzeug z.B.von der VW-AG für den Markt des Landes ausgeliefert wird, für den es vorgesehen ist (z.B. DK), also für den dortigen IMPORTEUR und dann zurüch nach DE kommt.

Wird ein Fahrzeug danach in DE verkauft, muss es also zwangsläufig vom IMPORTEUR in DK zurückgekauft werden.

Somit verlässt dieses Fahrzeug den Markt, für den es geplant war mit Wiedereinführung in DE.
Es wird also vom vormaligen IMPORTEUR (z.B. DK) an einen deutschen Reimporteur verkauft.

=> Beginn Garantie ab übernahme des deutschen Händlers / Einführung deutscher Markt, da auch ein VW-Servicepartner in Deutschland als ENDVERBRAUCHER für den vormaligen IMPORTEUR (hier z.B. DK) gilt.

Steht dieses Fahrzeug nun z.B. 6 Monate bei diesem deutschen Händler, bis es an einen Kunden dieses Händlers verkauft wird, hat dieser Kunde als Endverbraucher auf dem deutschen Markt nurnoch 18 Monate Herstellergarantie.

Gesammtlaufzeit der Herstellergarantie sind somit 6 + 18 Monate = 24 Monate.

Also unser 1,4er ist nen EU-ler aus Frankreich und wurde hier beim Händler gekauft, der hat 2 Jahre Garantie ab unserer EZ! Obwohl Bj laut Schein 5 Monate vorher war....

Hallo!

Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Steht dieses Fahrzeug nun z.B. 6 Monate bei diesem deutschen Händler, bis es an einen Kunden dieses Händlers verkauft wird, hat dieser Kunde als Endverbraucher auf dem deutschen Markt nurnoch 18 Monate Herstellergarantie.

JA! Allerdings gilt dies ja auch "nur" für die HERSTELLERGARANTIE!!! Die gesetzliche Gewährleistung besteht ab Kauf einer neuen Sache wie oben bereits beschrieben für 2 Jahre. Also hat der Käufer in so einem Fall 18 Monate Herstellergarantie und danach gilt noch sechs Monate die gesetzliche GEwährleistung (wenn auch mit der Beweislast beim Käufer). Ist halt der Nachteil beim Kauf von Re-Importfahrzeuge!

Was die Pflicht zur Aufklärung von Standzeiten bzw. des tatsächlichen Alters der vermeintlichen Neufahrzeuge angeht, meine ich vor ewiger Zeit mal was in der "Auto ZEitung" gelesen zu haben. Weiß aber nicht mehr ob es 6 Monate oder 12 Monate waren, ab wann ein Fahrzeug nicht mehr als "neu" verkauft werden darf bzw. der Käufer darauf hingewiesen werden muß (mein Bauch sagt 12)!! Darunter muß er nichts sagen, was nicht heißt das er lügen darf wenn er darauf angesprochen wird. Vielleicht mal diverse Suchmaschinen oder Rechtsforen durchforsten.

Gruß

Zitat:

Original geschrieben von raudi3577


Hallo!

Zitat:

Original geschrieben von raudi3577



Zitat:

Original geschrieben von hurz100


Steht dieses Fahrzeug nun z.B. 6 Monate bei diesem deutschen Händler, bis es an einen Kunden dieses Händlers verkauft wird, hat dieser Kunde als Endverbraucher auf dem deutschen Markt nurnoch 18 Monate Herstellergarantie.
JA! Allerdings gilt dies ja auch "nur" für die HERSTELLERGARANTIE!!! Die gesetzliche Gewährleistung besteht ab Kauf einer neuen Sache wie oben bereits beschrieben für 2 Jahre. Also hat der Käufer in so einem Fall 18 Monate Herstellergarantie und danach gilt noch sechs Monate die gesetzliche GEwährleistung (wenn auch mit der Beweislast beim Käufer). Ist halt der Nachteil beim Kauf von Re-Importfahrzeuge!

Was die Pflicht zur Aufklärung von Standzeiten bzw. des tatsächlichen Alters der vermeintlichen Neufahrzeuge angeht, meine ich vor ewiger Zeit mal was in der "Auto ZEitung" gelesen zu haben. Weiß aber nicht mehr ob es 6 Monate oder 12 Monate waren, ab wann ein Fahrzeug nicht mehr als "neu" verkauft werden darf bzw. der Käufer darauf hingewiesen werden muß (mein Bauch sagt 12)!! Darunter muß er nichts sagen, was nicht heißt das er lügen darf wenn er darauf angesprochen wird. Vielleicht mal diverse Suchmaschinen oder Rechtsforen durchforsten.

Gruß

Es geht hier doch um die Herstellergarantie.

Weiterhin dürfte man als Endverbraucher ein Problem damit haben, nach z.B. 18 Monaten noch nachzuweisen, daß ein Mangel bereits bei Auslieferung bestand (Gewährleistung); beachte dazu auch, daß man bei Anspruch auf Garantie oder Gewährleistung einen mangel UNVERZÜGLICH anzuzeigen hat.

Tritt somit ein Mangel nach Ablauf der Herstellergarantie, aber im Rahmen des Gewährleistungszeitraumes auf, hat man oftmals schlechte Karten, zumal die Herstellergarantie i.A. umfänglicher ist, als die Gewährleistung.

Zitat:

Original geschrieben von Diabolomk


Also unser 1,4er ist nen EU-ler aus Frankreich und wurde hier beim Händler gekauft, der hat 2 Jahre Garantie ab unserer EZ! Obwohl Bj laut Schein 5 Monate vorher war....

Im Fahrzeugschein steht kein Baujahr, sondern Datum der Erstzulassung.

also meiner meinung nach hätte der händler auf den bereits angefangenen garantiezeitraum erwähnen müssen. ein nachfragen reicht hier nicht aus, denn sonst ist es eine unterschlagung, weil er einfach nix gesagt hat. eine arglistige täuschung (vorzeigen falscher tatsachen) ist es, wenn der händler mit voller garantie geworben hat. du könntest in beiden fällen theoretisch vom kaufvertrag zurücktreten und den kaufpreis zurück bekommen, allerdings abzüglich einer nutzungspauschale vom kauf bis jetzt oder du forderst im nachhinein eine kaufpreisminderung. allerdings geht das nur, wenn er nichts zur garantie erwähnt hat oder diese als zu lang ausgwiesen hat. da bist du allerdings in der beweispflicht. bisher ist das also eine angelegenheit für den der hersteller (vw) nichts kann, denn er ist ja nicht für jeden händler verantwortlich, sondern der jeweilige gesellschafter(eigentümer) des händlers.
wann für ein export die garantie beginnt, kann nur vw sagen. denn in jedem land herrschen auch andere gesetze und damit kann sich für jedes land auch eine andere garantiezeit, -beginn und -bedingung ergeben.
aber ich würde sagen, dass die garantie mit dem import nach deutschland schon angefangen hat.
regressansprüche sind auf jedem fall beim händler und nicht bei vw zu suchen.

und bitte nicht gewährleistung mit garantie verwechseln, sind immer 2 paar schuhe 😉

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