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Nachprüfung beim TÜV Nord - Dürfen weitere "neue" Mängel aufgenommen werden

Themenstarteram 1. September 2008 um 20:02

Moin,

morgen steht mein 2 Tüv Besuch an, wobei der erste war nicht direkt beim Tüv sondern bei der KÜS. Der Prüfer der KÜS hat leider nicht wenig Mängel an meinem Fahrzeug festgestellt und den Wagen nicht "bestehen" lassen. Nun habe ich morgen beim TÜV Nord einen termin da die mir sagten ich müsse auch bei denen nur die Nachprüfungsgebühr zahlen und keine komplette TÜV-Gebühr, obwohl das auto von der KÜS geprüft wurde.

So, nun sind auch alle Mängel behoben und habe auch eigentlich nen gutes gefühl das er dieses mal durchkommt aber halt auch nur EIGENTLICH.

Habe meine Zweifel da ich nicht weiß ob die Morgen wirklich nur die bereits bemängelten Punkte kontrollieren oder ob die nochmal genau rübergucken und am besten was neues finden was denen nicht passt. Spontan fällt mir da der Endschalldämpfer am Auto ein, welcher leider nicht eingetragen ist und wofür ich auch keine Papiere oder eine ABE habe. Kann der Prüfer sich daran hochziehen oder darf er dazu nichts mehr sagen weil dies bei der Hauptuntersuchung nicht bemängelt wurde??

MFG

Neo

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von Neo the Hacker

Spontan fällt mir da der Endschalldämpfer am Auto ein, welcher leider nicht eingetragen ist und wofür ich auch keine Papiere oder eine ABE habe.

Warum baust du keinen zugelassenen ESD drunter, wenn dir dieser Mangel bereits bekannt ist?

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am 1. Oktober 2008 um 22:08

Mein Reden !!

War heute bei der DEKRA zur Nachprüfung, sämtliche Mängel wurden beseitigt.

Leider hat der gleiche Prüfer der die Mängel bei der Hauptuntersuchung gefunden hat

heute noch einen weiteren Mängel endeckt und die TÜV Plakete verweigert.

Dürfen die Prüfer das?

Sollen die Herren Prüfer doch beim ersten mal richtig hinschauen.

Das alles kostet mich viel Zeit und Geld, denn ich muß ein drittes mal

bei der DEKRA vorfahren.

Dürfen die bei der Nachprüfung neue Mängel aufnehmen.

Bringt eine Beschwerde bei der DEKRA was?

Gruß

Günter

Immer komisch, kommt Ihr durch, obwohl Mängel sind und der Prüfer ein Auge zu drückt, sagt keiner was von Euch. Aber ist es so wie in Deinem Fall, denn wollen sich immer alle bescheren.

Kannst ja machen, dadurch bekommst auch nicht mehr Zeit.

Und ja, er kann natürlich weitere Mängel aufnehmen.

Wenn denn zur Zeit, wo er kleben soll, ist das fahrzeug ja nicht in einem verkehrsgerechtem Zustand.

Und jetzt musst Du dem Prüfer noch ordentlich ärgern, denn flügt er Dir Deinen Wagen richtig auseinander, denn hast Du eine Lauferrei.

Der Prüfer darf einem sogar vor Ort das Auto stilllegen, heißt Plakete ab, denn :eek: Du aber richtig

Was war denn jetzt der Mängel, es wird ja keine Kennzeichenleuchte gewesen sein.

ch33rz

@Nice_DJ

Bei einer Nachuntersuchung sollten nur die beanstandeten Mängel kontrolliert werden,

deshalb heißt es auch NACHprüfung.

Wo steht bitte (Gesetzestext usw.) das der Prüfer bei der Nachprüfung weitere Mängel aufnehmen darf.

Das könnte ja immer so weitergehen, beim dritten Besuch findet er wieder einen Mangel usw.

Selbstverständlich darf der Prüfer, aber nur bei erheblichen Mängeln, das Fahrzeug aus dem Verkehr ziehen.

Übrigens beanstandet wurde ein Gummilager an der Vorderachse.

Diesel_GB

Und das sehe ich als verkehrssicherheitsrelevantes Teil.

Ein Prüfer handelt fahrlässig wenn er das Fahrzeug nicht nochmal auf neue Schäden überprüft !

Hier mal eine Nummer vom TÜV, die ist auch gebührenfrei.

Dort frage mal, ob es i.O ist oder nicht.

Es ist rechtens und auch des Prüfer seine Pflicht !

0800 80 70 600

Bin auf Deine Antwort hier gespannt :D

Übrigens, wenn Du zur nächsten Nachuntersuchung fährst und er findet wieder ein Mängel, denn fährst Du nochmal ohne Plakete nach hause, so einfach sieht es aus.

ch33rz

Zitat:

Original geschrieben von Diesel_GB

Wo steht bitte (Gesetzestext usw.) das der Prüfer bei der Nachprüfung weitere Mängel aufnehmen darf.

Wo steht das er dies nicht darf ?

Er kann nur die aufgeführten Mängel welche auf dem Untersuchungsbericht stehen prüfen, daher bezahlst du ja auch nur die Nachprüfung.

Aber wenn bei der Nachprüfung weitere Mängel endeckt werden, welche dazu führen das die Plakette nicht erteilt werden darf, dann handelt es sich um schon gravierende Mängel und es wird niemand den Prüfer daran hindern dir die Plakette zu verweigern.

Da dich das alles Zeit und Geld kostet, solltest du dir überlegen, in 2 Jahren beim nächsten TÜV Termin dein Fahrzeug im Vorfeld TÜV fähig zu machen, kostet zwar Geld aber sparst dann Zeit. Musst du wissen was dir lieber ist :rolleyes:

Ich bin derzeit nicht mehr beim TÜV, um eine vorhergehende Frage zu beantworten.

Wenn mir neue Mengel aufgefallen, dann hab ich den entsprechenden Kunden wieder weggeschickt und nichts berechnet. Blöd wirds nur dann, wenn der Kunde kurz vor knapp am letzten Tag der vierwochen Frist kommt, dann kann man zusätzliche kosten meistens nichts vermeidnen.

Ein TÜV-Prüfer macht sich übrigens strafbar, wenn ihm ein Mangel bekannt ist und er trotzdem die Plakette erteilt. Insbesondere dann, wenn es ein Mangel ist, den er nicht übersehen DARF, wird es für den Prüfer kritisch.

am 21. November 2008 um 7:14

@ Kai70

Das Auto wurde im Vorfeld TÜV fähig gemacht. (die beanstandeten Mängel wurden in einer Fachwerkstätte beseitigt.)

@Nice_DJ

Nachfrage bei der DEKRA: Bei Nachuntersuchungen werden eigentlich nur die beanstandeten Mängel kontrolliert.

Es gibt leider keine klare Aussage. Ich werde einen Anwalt befragen.

Diesel_GB

am 21. November 2008 um 8:19

Zitat:

Original geschrieben von Diesel_GB

@ Kai70

Das Auto wurde im Vorfeld TÜV fähig gemacht. (die beanstandeten Mängel wurden in einer Fachwerkstätte beseitigt.)

 

@Nice_DJ

Nachfrage bei der DEKRA: Bei Nachuntersuchungen werden eigentlich nur die beanstandeten Mängel kontrolliert.

Es gibt leider keine klare Aussage. Ich werde einen Anwalt befragen.

 

Diesel_GB

Was waren das den für neue Mängel wenn ich das mal Fragen darf. Wenn die, die Verkehrssicherheit des Fahrzeugs betreffen und der Prüfer Kenntnis davon erlangt wird er dir schon in seinem eigenen Interesse keine Plakette geben. Sogar eine Autowerkstatt darf dich nicht mit dem Auto vom Hof lassen wenn es nicht mehr verkehrssicher ist.

 

Gruß

Polarbär

am 21. November 2008 um 8:59

@Polarbär

deine Frage ist bereits beantwortet, bitte genau lesen. (beanstandet wurde ein Gummilager an der Vorderachse.)

Die Werkstätten sind allerdings keine Kontrollorgane.

Diesel_GB

Rufe mal den TÜV an, die werden Dir schon sagen wo es steht.

Oder schicke eine Mail an : info@tuev-nord.de

Das ist nämlich in der Prüfverordnung festgehalten !

Die Nummer habe ich Dir ja gepostet.

Das wäre ja ein Ding, kommt einer zur Nachuntersuchung und hat eine kaputte Bremse, abgefahrene Reifen und was weiß ich nicht noch und der Kunde zeigt Ihn den Mittelfinger und sagt: " Bä bä bä, ist ja nur eine Nachuntersucheng!"

Glaube ich ja wohl nicht.

ch33rz

Zitat:

Original geschrieben von Diesel_GB

@ Kai70

Das Auto wurde im Vorfeld TÜV fähig gemacht.

Scheinbar nicht richtig, wenn das Auto im Vorfeld TÜV fähig gemacht wurde in der Werkstatt, und beim TÜV trotzdem noch Mängel hattest welche eine Plakette verhindern, dann würde Ich an deiner Stelle ein ganz ernstes Wort mit der Werkstatt reden denn einen Plan von Autos scheinen die nicht zu haben :rolleyes:

Das sehe ich genauso. Hier hat eindeutig die Werkstatt geschlampt und nicht der Prüfer.

Richti, dem kann ich mich nur anschliessen.

Aber Drahke, erzähle doch mal, wie es ist mit der Nachprüfung.

Bist Du nicht auch einer unserer Ing`s?

Ich bin zwar selbst kein Ing., habe aber aber aus beruflichen Gründen hin und wieder Kontakt zu Prüfern.

Sicherlich dient die Nachprüfung in erster Linie dazu, die Beseitigung von festgestellten Mängeln nachzuprüfen. Aber wenn dabei weitere sicherheitstechnische Mängel festgestellt werden (können ja auch in der Zwischenzeit eingetreten sein, da die Fahrzeuge i.d.R. zwischen den Prüfungen nicht nur herumstehen) entdeckt werden, dann ist der Prüfer verpflichtet, diese Sachverhalte auch zu berücksichtigen.

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