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Nachlackierte Motorhaube - Wertminderung bei sixt leasing einfordern?

Themenstarteram 10. November 2017 um 13:32

Hallo,

ich hatte einen Schaden, der fremdverschuldet war, bei sixt leasing gemeldet.

(Das ist der Beitrag dazu https://www.motor-talk.de/.../...mse-war-nicht-angezogen-t6184102.html)

Die haben mir einen Gutachter geschickt der auch den Gesamtzustand meines Autos dokumentiert hat. Dabei ist ihm aufgefallen, dass die Motorhaube eine höhere Lackdicke aufweist und mich gefragt, ob da schonmal was gemacht worden ist. Scheint nachlackiert worden zu sein. Natürlich war während meiner Leasingzeit noch nichts an der Motorhaube und ich hab auch nichts ausgebessert. Ich habe den Wagen jetzt 1 Jahr und 2 Monate. Er hat es mit im Protokoll aufgenommen.

Wenn schonmal an der Motorhaube nachlackiert worden ist und es einen Mangel gegeben hat, muss sixt leasing mich dann nicht darüber informieren? Stellt das nicht eine Wertminderung dar?

Der Hintergrund ist: Ich habe die Vario-Finanzierung abgeschlossen und möchte den Wagen nach der Leasingzeit kaufen, weil ich sonst Verluste mache. Den Wagen möchte ich im Anschluss verkaufen oder in Anzahlung bei einem Händler geben. Dann könnte man unterstellen, dass es ein Unfallwagen ist und ich bekomme nicht mehr viel für den Wagen.

Im Falle einer Übernahme, ist der Wagen doch nicht genausoviel Wert, wie sixt kalkuliert hat mit der Nachlackierung. Müsste dann nicht der Restwert bzw. Kaufpreis angepasst werden?

Entschließe ich mich für eine Rückgabe müsste es doch auch dort berücksichtigt werden?

Wie sollte ich vorgehen? Eine Rechtsschutzversicherung habe ich. Sollte ich mich zuerst an sixt wenden oder lieber alles mit Rechtsbeistand?

Beste Antwort im Thema

Eine Wertminderung bekommst du meiner Meinung nach nicht.

Es kommt häufiger vor als man denkt, dass Autos mit Transportschaden beim ausliefernden Händler ankommen. Dann wird nachgebessert.

Bei Autos aus Übersee werden häufig schon im Freihafen Transportschäden beseitigt (oder auch Zubehör nachträglich eingebaut).

Dein Auto wird wahrscheinlich so ein Fall sein, also Auslieferungszustand haben.

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Sich in solchen Dingen zuerst mit Werkstatt, Händler, Leasinggeber in Verbindung zu setzen und Nachzufragen ist immer angeraten bevor man Rechtsbeistand hinzuzieht.

Erst wenn die Reaktion entsprechend nachteilig bzw. unangebracht ist und es strittig wird, dann Rechtshilfe in Anspruch nehmen.

Ev. sieht ja Sixt in den Unterlagen etwas und nimmt dazu Stellung mit entsprechender Handlungsbereitschaft. Falls es dann passt ist es ja OK. Beim Reden od. Schreiben/Anfragen sind noch keine Fronten verhärtet. Kommst Du gleich mit Anwalt wird wohl ebenso was vom Gegenanwalt kommen.

Eine seriöse Firma versucht meist immer den Dialog mit dem Kunden und dessen Zufriedenheit!

Eine Wertminderung bekommst du meiner Meinung nach nicht.

Es kommt häufiger vor als man denkt, dass Autos mit Transportschaden beim ausliefernden Händler ankommen. Dann wird nachgebessert.

Bei Autos aus Übersee werden häufig schon im Freihafen Transportschäden beseitigt (oder auch Zubehör nachträglich eingebaut).

Dein Auto wird wahrscheinlich so ein Fall sein, also Auslieferungszustand haben.

Es gibt gerade den anderen Fall hier im Forum, wo ein variofinanziertes Sixt-Fahrzeug einen Schaden erlitten hat und Sixt die Wertminderung erhalten hat. Trotzdem wurde der Kaufpreis zur Übernahme nicht angepasst. Das dürfte hier auch zutreffen, sprich selbst wenn bei einem früheren oder jetzigen Unfall Wertminderung eintritt, kassiert Sixt ohne Anpassung den vollen Kaufpreises, weil dazu keine Verpflichtung besteht. So macht die anschließende Übernahme finanziell natürlich keinen Sinn mehr, allerdings hätte man dann auch direkt finanzieren können ohne Vario.

Zitat:

@hydrou schrieb am 10. November 2017 um 15:10:18 Uhr:

Es gibt gerade den anderen Fall hier im Forum, wo ein variofinanziertes Sixt-Fahrzeug einen Schaden erlitten hat und Sixt die Wertminderung erhalten hat. Trotzdem wurde der Kaufpreis zur Übernahme nicht angepasst. Das dürfte hier auch zutreffen, sprich selbst wenn bei einem früheren oder jetzigen Unfall Wertminderung eintritt, kassiert Sixt ohne Anpassung des Kaufpreises, weil dazu keine Verpflichtung besteht und die anschließende Übernahme macht finanziell keinen Sinn mehr.

Interessant!

Demgemäß müsste man um ganz sicher zu gehen heute schon bei Übernahme eines Neuwagens einen Gutachter hinzuziehen der die Schadensfreiheit bescheinigt. Ansonsten hat man Pech und am Ende sagt die Leasingesellschaft od. auch ein Autokäufer zu einem man hätte einen Unfallwagen zurückgegeben oder ein Unfallfahrzeug als Unfallfrei verkauft!

Wobei eine Nachlackierung allein ohnehin noch nicht als Unfallwagen zählt.

Der Fall liegt noch ein wenig anders. Wenn es während der Variofinanzierung eine Wertminderung gibt, wird trotzdem nicht der Übernahmepreis angepasst, so dass eine Übernahme keinen Sinn mehr macht. Das sollte man nur bedenken, wenn man fest die anschließende Übernahme plant. Dann sollte man direkt ohne Vario finanzieren.

 

Und ja, theoretisch ist der Leasingnehmer in der Beweispflicht, dass der Schaden nicht von ihm stammt bzw. während seiner Zeit entstanden ist.

Wie schon geschrieben kommt es vor, das vor der Auslieferung ein Tranzportschaden behoben werden muss.

Für eine nachlackierte Motorhaube sehe ich keine Wertminderung.

Hallo,

zur Info über die Verfahrensweise von Sixt,

habe ebenfalls Sixt Vario Finanzierung, Unfallschaden, mußte sofort die Wertminderung,

in meinem Fall von 600,- € an Sixt überweisen.

Bei Rückgabe wird der Wagen dann behandelt wie ohne Unfall, natürlich vorausgesetzt du hast dich an die Spielregeln gehalten, Sixt-Werkstatt und auch über Sixt den Schaden abgerechnet.

Bei Fahrzeugübernahme bekommst du die 600,- € zurück.

Dein Fall ist natürlich etwas anders.

Themenstarteram 14. November 2017 um 13:13

War der Unfall selbstverschuldet?

Bei meinem Schaden wird die Wertminderung bei der Verischerung des Unfallgegners eingefordert.

Da würde die gezahlte Wertminderung vom Versicherer wahrscheinlich nicht bei der Übernahme berücksichtigt.

Zitat:

@mick888 schrieb am 13. November 2017 um 12:08:31 Uhr:

Hallo,

zur Info über die Verfahrensweise von Sixt,

habe ebenfalls Sixt Vario Finanzierung, Unfallschaden, mußte sofort die Wertminderung,

in meinem Fall von 600,- € an Sixt überweisen.

Bei Rückgabe wird der Wagen dann behandelt wie ohne Unfall, natürlich vorausgesetzt du hast dich an die Spielregeln gehalten, Sixt-Werkstatt und auch über Sixt den Schaden abgerechnet.

Bei Fahrzeugübernahme bekommst du die 600,- € zurück.

Dein Fall ist natürlich etwas anders.

ja, war selbstverschuldet, die Wertminderung müsste dann

bei dir die gegnerische Versicherung bezahlen.

Zitat:

@mick888 schrieb am 13. November 2017 um 12:08:31 Uhr:

Hallo,

zur Info über die Verfahrensweise von Sixt,

habe ebenfalls Sixt Vario Finanzierung, Unfallschaden, mußte sofort die Wertminderung,

in meinem Fall von 600,- € an Sixt überweisen.

Bei Rückgabe wird der Wagen dann behandelt wie ohne Unfall, natürlich vorausgesetzt du hast dich an die Spielregeln gehalten, Sixt-Werkstatt und auch über Sixt den Schaden abgerechnet.

Bei Fahrzeugübernahme bekommst du die 600,- € zurück.

Dein Fall ist natürlich etwas anders.

Hey kurze Frage ich habe eigentlich genau den gleichen Fall bei einem meiner Fahrzeuge.

Sixt hat aber gemeint, dass die Wertminderung die ich zahlen muss nicht erstattet wird. :-(

Wie war das dann bei dir bei Übernahme?

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