Nachberechnung von KFZ Versicherung zurückbuchen

Hallo,

folgender Sachverhalt.
Ich wurde von meiner KFZ Versicherung Mitte Oktober nach meinem KM-Stand gefragt.
Dort habe ich den aktuellen Stand angegeben. Anschließend wurde eine Nachberechnung errechnet, die mir 3 Tage später eingezogen wurde.

Ich habe die Versicherung nun wegen Unzufriedenheit in den letzten 3 Jahren gekündigt.
Was würde denn passieren, wenn ich dem Lastschrifteinzug der Nachberechnung widerspreche und zurückbuche?

Schönen Gruß
F

Beste Antwort im Thema

Tja, wenn du gekündigt hast, können die dir ja nix mehr....

Ne, im Ernst, du glaubst doch nicht, dass du damit durchkommst? Der eingezogene Betrag ist doch für die in der Vergangenheit "zu viel" gefahrenen Kilometer, und wenn die Nachberechnung den vertraglichen Bedingungen entspricht, wirst du das zahlen. Holst du die Lastschrift zurück, wird es eine Mahnung geben und mit Fug und Recht ggf. weitere Schritte gegen dich. Komm, ist doch albern.

Grüße
SpyderRyder

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Das kenne ich anders kann aber bei jeder Versicherung verschieden sein.

Eigentlich bist du verpflichtet, wenn mehr km gefahren werden diese nachzumelden. Das hast du nicht getan, sondern erst auf die Nachfrage der Versicherung geantwortet.
Wenn die nicht gefragt hätten, hättest du wohl nichts gemeldet.
Interessant wäre es im Schadensfall geworden, bei meiner Versicherung z.B. müsste ich bei einer Überschreitung von mehr als 3tkm anstatt 150,- Eigenanteil bei der Teilkasko schon 500,- selber bezahlen.

Bei den km betuppen lohnt sich also nicht. Und jetzt wie du es machst auf die Versicherung schimpfen ist für mich untere Schublade. Du hast versucht bei den km zu schummeln und bist aufgefallen – also musst du zahlen.

Du solltest deine Logik besser einmal überdenken.

wenn du bei einem Stromanbieter über 2000 kw/h im Jahr einen Abnehmervertrag hast du aber 3000 kw/h verbrauchst, so wird dir der fehlende Betrag Rückwirkend berechnet, weil du den ja auch verbraucht hast.

Welche Logik steht denn dahinter wenn dir der Betrag geschenkt wird und du nur die zukünftigen Beiträge zahlen musst?

Das verstehe ich nicht, kannste aber mal versuchen zu erklären.

Naja, wie dem auch sei. Ich habe meinen Betrag für die tatsächlich angefallene Fahrleistung entrichtet (nachgezahlt) und das Thema ist auch schon für mich abgeschlossen. War das erste mal, dass mir so etwas passiert ist.

Geschimpft habe ich eigentlich nur über die Kommunikation und den Service der Versicherung.
Wenn man sich da die Bewertungen aber mal speziell anschaut, bin ich wohl nicht der einzige, dem es so ergeht.
Bin froh, dass ich da nun weg bin.

so ist das halt wenn man günstig haben will und zu einem online/direktversicherer geht, ich zahle nen paar € mehr, und kann dafür fast jederzeit bei meinem vertreter anrufen

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Ich finde diese Diskussion von wegen bescheißen usw. recht überflüssig.

Welcher "normale" Versicherungsnehmer weiß 2 Wochen nach Erhalt seiner Police noch, wieviel Kilometer er angegeben hat? Nehmen wir an, jemand unterschreibt einen Antrag mit 12000 KM weil das mit seinen beruflichen und privaten Fahrten passt.

Der Vertrag läuft und läuft und.....Jetzt gibt es beruflich (z.B. neuer Arbeitsplatz) oder privat (z.B. Umzug, Krankheit (man muss bspw. jeden Tag ins Krankenhaus)) zu Änderungen. Das letzte woran die Menschen in solchen Situationen denken ist, die Kilometerleistung im Versicherungsvertrag zu ändern.

Wenn ich das richtig gelesen habe, läuft der Vertrag des TE schon ein paar Jahre. Deshalb jetzt von Beschiss zu reden finde ich schon recht geschmacklos. Aber gut, wir sind ja im anonymen Internet 🙄.

Zitat:

Mal in die akb geguckt was passiert bei mehr km ? Einige versicherung haben strafzahlungen bei sowas. Da kanns auch mal so teuer werden wie ein ganzer jahresbeitrag.

Lieber vanguardboy, wenn Du keine Ahnung hast, solltest Du die Tastatur nicht vergewaltigen. Denn Strafzahlungen sind

mir

jedenfalls nicht bekannt. Selbst in den AKB Deiner tollen HUK kommt das Wort "Strafzahlung" weder so, noch in irgendeiner anderen Form vor. Du kannst die "Angaben zu Tarifierungsmerkmalen" in den HUK-AKB 01/2015 unter Punkt K.2 und K.3 nachlesen.

Bei meiner Versicherung mit meinem Fahrzeug ist die Differenz von 12k KM zu 30k KM z.B. 145 € und von 6k KM zu 30k KM sind es auch "nur" 190 €. 380 € von 15k KM auf 28k KM beim TE finde ich dann in der Tat heftig.

@TE: Die Änderungen sind in den AKB der Bavaria Direkt sehr ausführlich unter K.3 beschrieben 😁.

Zitat:

@fab0ne schrieb am 19. Dezember 2014 um 12:35:27 Uhr:


Ich bin anstelle von 15tkm 28tkm angeblich gefahren...
Die haben mich das erste mal seit 3 Jahren nach meinem KM Stand gefragt.

https://www.bavariadirekt.de/.../332530_BD_AKB_Stand_01.09.2014.pdf

Ich finde da keine Angaben, was bei Mehr-KM passiert...
Fühle mich ziemlich verarscht. Es gibt nicht mal eine Rechnung oder ähnliches, woraus hervorgeht, wie der Betrag zustande kommt.

Seite 20 m.M. mit J.2 als Basis.

K.2.5 Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung, gilt abweichend von K.2.4 der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres.
K.3 Ihre Mitteilungspflichten zu Tarifierungsmerkmalen Mitteilung von Änderungen
K.3.1 Ändern sich die Umstände zu den vereinbarten Tarifierungsmerkmalen (z. B. die Jahresfahrleistung), müssen Sie uns die Änderungen unverzüglich mitteilen.

Da die Rückwirkung somit vereinbart ist, ist die Diskussion ziemlich überflüssig.

TE sollte einfach mal in den Tarifrechner seiner Versicherung gehen, dort die Tarife für beide Kilometerleistungen eingeben und vergleichen.

Wenn es nicht stimmt, kann er sich ja bei der Versicherung direkt melden. Ist vielleicht sinnvoller.
Und zum Thema, wer weiß denn schon bei Vertragsabschluss, wieviel km er fährt - ist doch kein Problem, sondern geregelt: "unverzüglich die Änderung mitteilen."

Zum Thema Beschiss: Auch Schweigen kann Beschiss (Betrug) sein, wenn man zum "Reden" verpflichtet ist. Hier hätte der TE die erhöhte km-Leistung bereits ungefragt und unverzüglich mitteilen müssen. Wenn man dann auffliegt und bezahlt, ändert das nichts am Sachverhalt.

Gruß
Peter

oder man hat die letzten beiden jahre nachberechnet, kann man ja machen,was wurde gemeldet?
welcher km stand wurde jetzt übermittelt?
alaso wurden schon x jahre mehr gefahren,also werden x jahre nachberechnet

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 19. Dezember 2014 um 16:30:00 Uhr:



Welcher "normale" Versicherungsnehmer weiß 2 Wochen nach Erhalt seiner Police noch, wieviel Kilometer er angegeben hat? Nehmen wir an, jemand unterschreibt einen Antrag mit 12000 KM weil das mit seinen beruflichen und privaten Fahrten passt.

Der Vertrag läuft und läuft und.....Jetzt gibt es beruflich (z.B. neuer Arbeitsplatz) oder privat (z.B. Umzug, Krankheit (man muss bspw. jeden Tag ins Krankenhaus)) zu Änderungen. Das letzte woran die Menschen in solchen Situationen denken ist, die Kilometerleistung im Versicherungsvertrag zu ändern.

Ist kein überzeugendes Argument.

Auf der jährlichen Beitragrechnung der Huk sind alle Tarifierungsmerkmale auf der Rückseite aufgelistet!

Wenn nach einem Umzug weniger Kilometer anfallen, wird die Änderung nicht "vergessen"

O.

Zitat:

@Turbotobi28 schrieb am 19. Dezember 2014 um 13:00:59 Uhr:


Wo du beschissen hast!?

Du hast eine zu geringe Laufleistung angegeben und dir dadurch einen geringeren Versicherungbeitrag ergaunert.

GRuß Tobias

Genau die geringe Laufleistung wurde angegeben um einen günstigen Beitrag zu bekommen. Und das ist Betrug. Da kann er sich noch so wehren wie er will. Mancher lernt es nie. Nicht einmal jetzt versteht er es.

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 19. Dezember 2014 um 16:30:00 Uhr:


Ich

Zitat:

@remarque4711 schrieb am 19. Dezember 2014 um 16:30:00 Uhr:



Zitat:

Mal in die akb geguckt was passiert bei mehr km ? Einige versicherung haben strafzahlungen bei sowas. Da kanns auch mal so teuer werden wie ein ganzer jahresbeitrag.

Lieber vanguardboy, wenn Du keine Ahnung hast, solltest Du die Tastatur nicht vergewaltigen. Denn Strafzahlungen sind mir jedenfalls nicht bekannt. Selbst in den AKB Deiner tollen HUK kommt das Wort "Strafzahlung" weder so, noch in irgendeiner anderen Form vor. Du kannst die "Angaben zu Tarifierungsmerkmalen" in den HUK-AKB 01/2015 unter Punkt K.2 und K.3 nachlesen.

Bei meiner Versicherung mit meinem Fahrzeug ist die Differenz von 12k KM zu 30k KM z.B. 145 € und von 6k KM zu 30k KM sind es auch "nur" 190 €. 380 € von 15k KM auf 28k KM beim TE finde ich dann in der Tat heftig.

@TE: Die Änderungen sind in den AKB der Bavaria Direkt sehr ausführlich unter K.3 beschrieben 😁.

lach.

axa rv24 etc sind laut einigen portalen mit strafzahlungen bekannt. Kommt selten vor aber es gibt sie. Die huk hat keine strafzahlungen gut gelesen. Daumen hoch .

Zitat test.de:
Ein Jahres­beitrag Vertrags­strafe

Hat der Auto­fahrer absicht­lich falsche Angaben gemacht, kann zusätzlich eine Vertrags­strafe fällig werden, zum Beispiel ein Jahres­beitrag bei Axa, Generali und R+V24. In der Praxis kommt es aber selten dazu.

Zitat:

@vanguardboy:
Du hast (leider) recht. Aber wenn ich mir die Texte so durchlese, dürfte es unwahrscheinlich sein, dass der Fahrer Vertragsstrafen zahlen muss, da es dem Versicherer wohl kaum gelingen wird ihm Vorsatz nachzuweisen.

Zitat AKB R&V24:

Zitat:

K.4.4 Zusätzlicher Beitrag bei unzutreffenden Angaben
Haben Sie vorsätzlich unzutreffende Angaben gemacht oder Änderungen vorsätzlich nicht
angezeigt und ist deshalb ein zu niedriger Beitrag berechnet worden, ist zusätzlich zur
Beitragserhöhung eine Vertragsstrafe in Höhe des richtigen Jahresbeitrags für das laufende
Versicherungsjahr zu zahlen.

Bei der HUK stand dieser Passus bis vor 2 Jahren auf noch in den AKB, da aber Vorsatz schlecht zu beweisen war, wurde der Passus gestrichen

Na, dann haben es Die wenigstens schon kapiert.

Dann hättest Du Schulden der Versicherung. Die Nachforderung ist berechtigt den diese besagt ja sicherlich, daß Du die von Dir angegebenen jährl. Fahrkilometer ( wofür Du einen Rabatt bekommst ) überschritten hast . Ich würde mir meine Kilometerstandsmeldungen notieren und diesbezüglich vorab überprüfen, dann gibts keine Überraschungen. Eine Rückbuchung kannst Du Dir sparen, weil wie gesagt die Forderung berechtigt ist und Du einen Lastschriftauftrag erteilt hast . Außerdem berechnet Dir die Bank auch dafür Kosten und somit wird`s mit der Zeit immer teurer und Du kommst da nicht drum herum.
Gruß! BrigitteMa

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