Nachberechnung von KFZ Versicherung zurückbuchen

Hallo,

folgender Sachverhalt.
Ich wurde von meiner KFZ Versicherung Mitte Oktober nach meinem KM-Stand gefragt.
Dort habe ich den aktuellen Stand angegeben. Anschließend wurde eine Nachberechnung errechnet, die mir 3 Tage später eingezogen wurde.

Ich habe die Versicherung nun wegen Unzufriedenheit in den letzten 3 Jahren gekündigt.
Was würde denn passieren, wenn ich dem Lastschrifteinzug der Nachberechnung widerspreche und zurückbuche?

Schönen Gruß
F

Beste Antwort im Thema

Tja, wenn du gekündigt hast, können die dir ja nix mehr....

Ne, im Ernst, du glaubst doch nicht, dass du damit durchkommst? Der eingezogene Betrag ist doch für die in der Vergangenheit "zu viel" gefahrenen Kilometer, und wenn die Nachberechnung den vertraglichen Bedingungen entspricht, wirst du das zahlen. Holst du die Lastschrift zurück, wird es eine Mahnung geben und mit Fug und Recht ggf. weitere Schritte gegen dich. Komm, ist doch albern.

Grüße
SpyderRyder

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Zitat:

@fab0ne schrieb am 19. Dezember 2014 um 12:35:27 Uhr:


...
Es gibt nicht mal eine Rechnung oder ähnliches, woraus hervorgeht, wie der Betrag zustande kommt.

Du hast Anspruch auf eine Rechnung.

Diese würde ich umgehend schriftlich (Einschreiben mit Rückschein) unter Fristsetzung anfordern, verbunden mit dem Hinweis, dass ansonsten der Lastschrift widersprochen wird.

Deine Empörung ist aber nur bedingt angemessen.
Die von dir gewählte Versicherung war deine freie Entscheidung und wenn die eben so extreme Aufschläge von 15.000 auf 28.000 km/Jahr erheben, dann ist das eben so.
Ich habe mir die Mühe gemacht eine Berechnung durchzuführen, weil mir das merkwürdig vorkam.
Tatsächlich bin ich mit einem Beispiel bei deiner Versicherung auf Mehrkosten von ca. 44 % (28.000 zu 15.000) gekommen, was ich so noch nirgends vorgefunden habe.

Ich hab mal eine allgemeine frage. angenommen man sagt bei versicherungsbeginn bei der frage jährliche kilometerleistung der wagen habe so und soviel Kilometer runter, angenommen der wagen hat aber mehr runter gehabt als man angegeben hat. wie ist das dann hat man die kilometer schlicht verschenkt?

Aeh. Wenn du weniger KM angibst, aber das auto mehr hat. Erreichste doch schneller die Jährlichen KM, wieso sollte man sowas machen?
Bsp:

Auto 160tkm , Angegeben 158tkm: Fahrleistung 2tkm. Dann wirst Tacho 162tkm haben, und bei einer Kontrolle durch Versicherung für 2tkm nachzahlen müssen. Da du laut Versicherung nur bis maximum 160tkm fahren darfst. Färst du statt 2tkm nur 1tkm musste trotzdem nachzahlen. Bei 10tkm fährst aber nur 5tkm haste auch wieder geld verschenkt, da man ja mehr Geld für die mehr Kilometer im Jahr zahlt, als man wieder bekommt.

Anders siehts aus, wenn du mehr beim Kilometerstand bei der Versicherung angibst, als tatsächlich auf dem Tacho steht. Muss ja zugeben hab ich auch schon gemacht 😁

oder Halt richtige angaben machst: Tacho 160tkm, Versicherung: 160tkm, fahrleistung 6tkm. Aber nur 4tkm fährst, wirste bei den meisten Versicherern das Geld für diese 2tkm nicht gefahrenen Kilometer zurückbekommen.

oder versteh ich was nicht ;D

Viele Versicherer akzeptieren es, wenn man am Jahresende nach unten korrigiert und erstatten den zu viel bezahlen Betrag zurück.

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Bei den meisten Versicherung geht es in 3000 Schritten, deshalb kostet es das gleiche ob du 6000 oder 4000 fährst

Zitat:

@M3DriverM3 schrieb am 20. Dezember 2014 um 19:34:34 Uhr:


Viele Versicherer akzeptieren es, wenn man am Jahresende nach unten korrigiert und erstatten den zu viel bezahlen Betrag zurück.

Auswirkung auf den Beitrag

K.2.4 Der neue Beitrag gilt ab dem Tag der Änderung.

K.2.5 Ändert sich die im Versicherungsschein aufgeführte Jahresfahrleistung, gilt abweichend von K.2.4 der neue Beitrag rückwirkend ab Beginn des laufenden Versicherungsjahres.

So steht es ggfls. in den AGB's der Versicherung.

Gruß
Peter

Hallo TE und vanguardboy! Ist ja ganz interessant, wenn man Eure wechselseitigen Beiträge liest.
Leider zahlt nicht jede Versicherung bei weniger km im laufenden Jahr zurück; es gibt welche, die rechnen das ganze laufende Jahr mit der aktuellen geringeren km-Zahl neu, andere berücksichtigen die geringere km-Zahl ab dem Zeitpunkt der Mitteilung und wieder andere verweisen lediglich auf die Möglichkeit, im nächsten Jahr weniger km anzugeben. Bei Mehr-km kann ich mir vorstellen, daß alle 3 Sorten gleich mehr Geld wollen.
Da ich mit einem meiner Autos ab 2015 bei der Bavariadirekt versichert sein werde, würde mich schon interessieren, inwieweit diese Versicherung schlecht ist. Wie sind die auf 28000 km gekommen? Du, TE, hast den km-Stand vor 3 Jahren angegeben und den aktuellen Stand. Waren das dann insgesamt 84000 km statt ursprünglich vereinbarter 45000 km Fahrleistung in den 3 Jahren? Dann kann ich mir die 380 Euro erklären. Ansonsten erscheint es mir hoch.

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