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Nachbauverkleidung mach ich mich verrückt oder schlimmer als gedacht ?

Themenstarteram 16. März 2017 um 21:26

Hallo,

ich habe nun eine Honda Cbr 600 BJ2006 gekauft das Motorrad hat eine Mattschwarze Verkleidung von:

Addmotor

http://www.addmotor.com/cbr600rr-2005-2006

Die Originale Verkleidung hab ich dazu bekommen, sie schaut aber echt nicht schön aus und hat

wegen Sturzpads so unschön reingesägte oder was auch immer löcher drinn :)

Anfangs hab ich mir eigentlich keine Gedanken darüber gemacht erst als ich was darüber gelesen habe,

die Verkleidung ist sehr Passgenau, sie passt perfekt aufs Motorrad und schaut super aus.

Frage mich bloß ob ich mich damit sogar Strafbar mache ? oder mir unnötige Gedanken darüber mache.

Was sagt ihr dazu ?

Nun noch eine Frage zum Auspuff, da ist eine Leovince Komplettanlage drauf mit E nummer,

braucht man für eine Komplettanlage eine extra Zulassung oder reicht die E nummer aus ?

Danke :)

Beste Antwort im Thema

Es wäre begrüßenswert, wenn bei rechtlichen Bewertungen immer die maßgebliche gesetzliche Bestimmung benannt würde. Dann könnte man schneller erkennen bzw. nachlesen, ob eine Aussage auch fundiert ist.

Eigentlich sollte es mir wurscht sein, aber der TE wurde in der Tat massiv verunsichert. Das will ich so nicht stehen lassen.

Die Zeiten, in denen die Betriebserlaubnis wegen jedem Kleinkram erloschen war, sind Geschichte. Über mehrere Jahre gab es ein "Erlöschen der BE" überhaupt nicht mehr, weil man die alte Bestimmung im Zuge der EG - Angleichung entfallen ließ, aber keine neue gefasst hatte.

Die aktuelle Fassung des § 19 (2) StVZO lautet:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Was zum Erlöschen der BE führt ist also klar definiert. Eine Verkleidung ? Schaun mer mal:

Zu 1: Nicht zutreffend

Zu 2: Nicht zutreffend

Zu 3: Nicht zutreffend

Die BE erlischt also nicht. Es ist ebenfalls unrichtig, dass in den Verkleidungsteilen immer irgendwelche Prüfnummern sind. Nicht mit Teilenummern verwechseln !

Grundsätzlich sind "Änderungen" an der Verkleidung genehmigungspflichtig (Eintragung 19 III StVZO), auch z.B. das Entfernen einer Verkleidung (Aerodynamik bei schnellen Motorrädern, scharfkantige Teile)

Hier kann man nun streiten, ob eine andere Verkleidung eine "Änderung" ist, wenn sie im wesentlichen dieselben Abmessungen und Bauweise hat.

Für die Abnahme und Genehmigung von Verkleidungsteilen, will der TÜV (Dekra im Osten) ein Gutachten, zumindest aber eine Festigkeitsprüfung in Form eines Gutachtens. Nun darf man rätseln, weshalb die Nachbauverkleidungen so billig sind, während OEM ein Vermögen kosten.

An meiner ZX9R (Bilder) ist die gesamte Verkleidung mit Ausnahme der Heck- und Seitenteile ein GFK-/Kohlefaserlaminat aus Tschechien. Federleicht und für Rennzwecke. Die scharfen Kanten (s. § 19 Abs. 2 Ziff 2 StVZO) habe ich mit insgesamt 9 Metern Kantenschutz entschärft.

Ich wollte die Verkleidung im Rahmen eines 21er Gutachtens legalisieren lassen. Das scheitert daran, dass es eben kein Gutachten für gar nichts gibt. Das bedeutet aber nicht, dass deshalb die Betriebserlaubnis erlischt, man kann nur nichts eintragen.

Das Motorrad wurde abgenommen, bekam HU/AU ohne Mängel.

Der Hersteller der Vtrec-Hebelchen behauptet auch nach wie vor steif und fest, dass beim Anbau vergleichbarer Teile ohne sein Gutachten die BE erlischt.

Falls er es nicht in der Tat besser weiß, ist das sicher verkaufsfördernd. Wer den 19 (2) lesen kann, weiß aber, dass es Unsinn ist.

Das EU-Recht hat vieles liberalisiert. Dinge, wegen derer früher ein Aufstand gemacht wurde (fehlende Kappen auf Radmuttern und so ein Käs) jucken längst niemanden mehr. Wer die 97/24 EG kennt, baut auch ohne mit der Wimper zu zucken LED- TFL, Xenon - Scheinwerfer ohne Regulierung und Reinigungsanlage ein. Die StVZO erlaubt das nicht. Die VO EG schon. Und das zählt.

+7
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Ach papst - das weißt Du doch gar nicht!

Leo ist ein sehr renommierter Anbieter mit sehr gutem Leumund - es ist unwahrscheinlich, dass in den letzten 10 Jahen = 4xTÜV ein Brüllrohr "übersehen" wurde. Ebenso der Verkleidungsanbieter - das ist kein im Hinterhof zusammengeschusterter Mist.

Verkleidung = vergiss es und fahr einfach weiter. Ich hab an keinem meiner Moppeds irgendwo in der Verkleidung eine ABE oder sonswas Nummer gesehen. Mal nen Stempel vom Datum des Herstellers. Der ist aber auch manchmal auf Nachbauverkleidungen zu sehen.

Weder TÜV noch Polizei hat JEMALS mich irgendwas abschrauben lassen, um irgendwas zu überprüfen. Auch im Falle eines Unfalls wird der Gutachter kaum feststellen können, dass es eine Nachbauverkleidung ist und dann muss es kausal für den Unfall/Schaden auch noch sein. Das kann ich mir nur im Falle vom Splittern und dann scharfen Kanten vorstellen, die einen oder sich selbst verletzen. In dem Fall würde ich aber ein Vergleichsgutachten mit dem Originalmaterial in Auftrag geben. Das ist nämlich beides ABS und somit 100% gleich.

Aber streng genommen, haben die Vorposter recht. Bei einer Nachbauverkleidung brauchst du ein Materialgutachten, dann kann das in die Papiere eingetragen werden. Bei renomierten Verkleidungshändlern bekommst du auch eins.

Das mit dem Auspuff vermute ich, dass der Krümmer keine E-Nummer hat und somit nicht zugelassen ist. Der Endtopf hat ne E-Nummer wie du schon sagst demnach legal. Eintragungen etc. sind nicht nötig, wenn eine E-Nr. drauf ist.

Jetzt kannst du dir selbst Gedanken machen, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Polizist/Tüv dir unters Mopped klettert, um zu gucken ob der Krümmer auch ne E-Nummer hat. Jap ziemlich klein.

ABER: Zu laut ist zu laut. Legal ist dabei egal, selbst mit Originalzeug. Wenn du über die db-Zahl +/- 5db Toleranz, die in deinem Fahrzeugschein eingetragen ist bei einer Messung kommst, dann wirst du auch mit den Folgen leben müssen. Das Gleiche beim TÜV, wenn die Plakette nicht erteilt wird, weil zu laut - wurde bisher beim mir aber auch noch nie geprüft. Wenn du das jetzt wissen willst, fahr hin - bei der Dekra kostet das 15€, dann weißt du bescheid.

Bei ner PC37 aus 2006 brauchst du dir über Abgase keine Gedanken machen, außer du legst Wert auf Umweltschutz. Die Toleranzen sind so hoch für diese Baujahre, da kommst du fast ohne Auspuff durch.

Also locker bleiben. :D

Themenstarteram 19. März 2017 um 1:51

Zitat:

@Knalla schrieb am 18. März 2017 um 11:37:33 Uhr:

Verkleidung = vergiss es und fahr einfach weiter. Ich hab an keinem meiner Moppeds irgendwo in der Verkleidung eine ABE oder sonswas Nummer gesehen. Mal nen Stempel vom Datum des Herstellers. Der ist aber auch manchmal auf Nachbauverkleidungen zu sehen.

Weder TÜV noch Polizei hat JEMALS mich irgendwas abschrauben lassen, um irgendwas zu überprüfen. Auch im Falle eines Unfalls wird der Gutachter kaum feststellen können, dass es eine Nachbauverkleidung ist und dann muss es kausal für den Unfall/Schaden auch noch sein. Das kann ich mir nur im Falle vom Splittern und dann scharfen Kanten vorstellen, die einen oder sich selbst verletzen. In dem Fall würde ich aber ein Vergleichsgutachten mit dem Originalmaterial in Auftrag geben. Das ist nämlich beides ABS und somit 100% gleich.

Aber streng genommen, haben die Vorposter recht. Bei einer Nachbauverkleidung brauchst du ein Materialgutachten, dann kann das in die Papiere eingetragen werden. Bei renomierten Verkleidungshändlern bekommst du auch eins.

Das mit dem Auspuff vermute ich, dass der Krümmer keine E-Nummer hat und somit nicht zugelassen ist. Der Endtopf hat ne E-Nummer wie du schon sagst demnach legal. Eintragungen etc. sind nicht nötig, wenn eine E-Nr. drauf ist.

Jetzt kannst du dir selbst Gedanken machen, wie wahrscheinlich es ist, dass ein Polizist/Tüv dir unters Mopped klettert, um zu gucken ob der Krümmer auch ne E-Nummer hat. Jap ziemlich klein.

ABER: Zu laut ist zu laut. Legal ist dabei egal, selbst mit Originalzeug. Wenn du über die db-Zahl +/- 5db Toleranz, die in deinem Fahrzeugschein eingetragen ist bei einer Messung kommst, dann wirst du auch mit den Folgen leben müssen. Das Gleiche beim TÜV, wenn die Plakette nicht erteilt wird, weil zu laut - wurde bisher beim mir aber auch noch nie geprüft. Wenn du das jetzt wissen willst, fahr hin - bei der Dekra kostet das 15€, dann weißt du bescheid.

Bei ner PC37 aus 2006 brauchst du dir über Abgase keine Gedanken machen, außer du legst Wert auf Umweltschutz. Die Toleranzen sind so hoch für diese Baujahre, da kommst du fast ohne Auspuff durch.

Also locker bleiben. :D

Danke dir eine wirklich nette und ausführliche Antwort :) will ja mit meinen 21 jahren einfach spaß am motorrad fahren haben,hätt kla vor den kauf schon an so sachen denken sollen, aber ehrlich gesagt hab ich mir über so sachen wie nachbauverkleidung anfangs keine gedanken gemacht:) bin erst hinterher auf den trichter gekommen wegen einem bekannten :)

Einfach nur fahren geht mit serienteilen. Deine kiste ist von legal weit entfernt. Das solltest du immer im hinterkopf behalten.

Papst - das weißt Du doch gar nicht - hast Du den Leo oder die Verkleidung gesehen? Hör doch einfach mal mit Deinen Vermutungen auf, die nur für unnötige Verunsicherungen sorgen.

Wenn die Leo wirklich eine Komplettanlage ist (was ich nach den Foto nicht zu beurteilen wage) und am Endtopf eine Prüf-E ist, dann ist die selbstverständlich auch für die gesamte Anlage gültig.

Um den Leo geht's nicht.

Schau dir die seite des anbieters an. Und solange die Legalität nicht bewiesen ist, ist es nunmal nicht legal. Selbst wenn zeichen drauf sind, benötigt er papiere dazu. Und scheinbar ist er nicht so abgebrüht wie ihr mit den illegalen sachen. Daher finde ich es sehr traurig, dass ihm das als Bagatelle verkauft wird.

Deutschland...:rolleyes:

Zitat:

@TDIBIKER schrieb am 19. März 2017 um 14:37:15 Uhr:

Deutschland...:rolleyes:

...und seine Bürger... :rolleyes:

Themenstarteram 19. März 2017 um 14:24

an dem motorrad is ja ansich alles ok, bremshebel auspuff dies das alles e nummer oder abe, hab eine original verkleidung die aus dem selben Material besteht, die frage is halt schon ob es sich lohnz jez haufen kohle zum lackieren rein zustecken, mir ist klar das wohl kaum ein polizist meine verkleidung abschrauben wird haha :D meine BE erlischt ja garnicht dadurch oder ?

Themenstarteram 19. März 2017 um 14:26

Zitat:

@twindance schrieb am 19. März 2017 um 13:04:53 Uhr:

Papst - das weißt Du doch gar nicht - hast Du den Leo oder die Verkleidung gesehen? Hör doch einfach mal mit Deinen Vermutungen auf, die nur für unnötige Verunsicherungen sorgen.

Wenn die Leo wirklich eine Komplettanlage ist (was ich nach den Foto nicht zu beurteilen wage) und am Endtopf eine Prüf-E ist, dann ist die selbstverständlich auch für die gesamte Anlage gültig.

hast mir sehr weitergeholfen danke :) der auspuff ist glaub ich garnicht das große Problem, angenommen der krümmer würde wirklich nicht passen, ein originaler ist ja echt nicht teuer, das einzige was mir sorgen bereitet hat ist, das mekne Verkleidung streng genommen nicht erlaubt ist wenn man das prüfen würde :D

Wenn die originale Verkleidung i.O. ist, lass die bloß so. Umlackiert senkt nur den Wiederverkaufswert und sorgt für skeptische Fragen.

Themenstarteram 19. März 2017 um 14:50

Zitat:

@fate_md schrieb am 19. März 2017 um 15:35:58 Uhr:

Wenn die originale Verkleidung i.O. ist, lass die bloß so. Umlackiert senkt nur den Wiederverkaufswert und sorgt für skeptische Fragen.

ja aber die blaue verkleidung drauf tun wäre quatsch, passt weder zu den felgen noch zu hebel, es geht ja bei diesem thred darum ob es im großen und ganzen ok ist die matt schwarze nachbau verkleidung drauf zuhaben :)

Du sollst die auch nicht drauf machen (jetzt), sondern nur nicht umlackieren. Zu dem Rest habe ich eine Meinung, die wird aber tendenziell nicht konform mit der aktuellen Rechtslage sein.

Themenstarteram 19. März 2017 um 15:13

Zitat:

@fate_md schrieb am 19. März 2017 um 16:09:09 Uhr:

Du sollst die auch nicht drauf machen (jetzt), sondern nur nicht umlackieren. Zu dem Rest habe ich eine Meinung, die wird aber tendenziell nicht konform mit der aktuellen Rechtslage sein.

wie meinst du das ?

Ich würde mit dem Ding so wie es ist fahren und gut. Papiere für den Topf mitnehmen und wenn sonst auffällige Änderungen dran sind, die jeder Dorfsherriff bei ner Straßenrandkontrolle erkennt (Hebel, Leitungen, Rastenanlage etc.) auch. Ansonsten einfach die Fresse halten und gut.

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