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Nachbauverkleidung mach ich mich verrückt oder schlimmer als gedacht ?

Themenstarteram 16. März 2017 um 21:26

Hallo,

ich habe nun eine Honda Cbr 600 BJ2006 gekauft das Motorrad hat eine Mattschwarze Verkleidung von:

Addmotor

http://www.addmotor.com/cbr600rr-2005-2006

Die Originale Verkleidung hab ich dazu bekommen, sie schaut aber echt nicht schön aus und hat

wegen Sturzpads so unschön reingesägte oder was auch immer löcher drinn :)

Anfangs hab ich mir eigentlich keine Gedanken darüber gemacht erst als ich was darüber gelesen habe,

die Verkleidung ist sehr Passgenau, sie passt perfekt aufs Motorrad und schaut super aus.

Frage mich bloß ob ich mich damit sogar Strafbar mache ? oder mir unnötige Gedanken darüber mache.

Was sagt ihr dazu ?

Nun noch eine Frage zum Auspuff, da ist eine Leovince Komplettanlage drauf mit E nummer,

braucht man für eine Komplettanlage eine extra Zulassung oder reicht die E nummer aus ?

Danke :)

Beste Antwort im Thema

Es wäre begrüßenswert, wenn bei rechtlichen Bewertungen immer die maßgebliche gesetzliche Bestimmung benannt würde. Dann könnte man schneller erkennen bzw. nachlesen, ob eine Aussage auch fundiert ist.

Eigentlich sollte es mir wurscht sein, aber der TE wurde in der Tat massiv verunsichert. Das will ich so nicht stehen lassen.

Die Zeiten, in denen die Betriebserlaubnis wegen jedem Kleinkram erloschen war, sind Geschichte. Über mehrere Jahre gab es ein "Erlöschen der BE" überhaupt nicht mehr, weil man die alte Bestimmung im Zuge der EG - Angleichung entfallen ließ, aber keine neue gefasst hatte.

Die aktuelle Fassung des § 19 (2) StVZO lautet:

(2) Die Betriebserlaubnis des Fahrzeugs bleibt, wenn sie nicht ausdrücklich entzogen wird, bis zu seiner endgültigen Außerbetriebsetzung wirksam. Sie erlischt, wenn Änderungen vorgenommen werden, durch die

1. die in der Betriebserlaubnis genehmigte Fahrzeugart geändert wird,

2. eine Gefährdung von Verkehrsteilnehmern zu erwarten ist oder

3. das Abgas- oder Geräuschverhalten verschlechtert wird.

Was zum Erlöschen der BE führt ist also klar definiert. Eine Verkleidung ? Schaun mer mal:

Zu 1: Nicht zutreffend

Zu 2: Nicht zutreffend

Zu 3: Nicht zutreffend

Die BE erlischt also nicht. Es ist ebenfalls unrichtig, dass in den Verkleidungsteilen immer irgendwelche Prüfnummern sind. Nicht mit Teilenummern verwechseln !

Grundsätzlich sind "Änderungen" an der Verkleidung genehmigungspflichtig (Eintragung 19 III StVZO), auch z.B. das Entfernen einer Verkleidung (Aerodynamik bei schnellen Motorrädern, scharfkantige Teile)

Hier kann man nun streiten, ob eine andere Verkleidung eine "Änderung" ist, wenn sie im wesentlichen dieselben Abmessungen und Bauweise hat.

Für die Abnahme und Genehmigung von Verkleidungsteilen, will der TÜV (Dekra im Osten) ein Gutachten, zumindest aber eine Festigkeitsprüfung in Form eines Gutachtens. Nun darf man rätseln, weshalb die Nachbauverkleidungen so billig sind, während OEM ein Vermögen kosten.

An meiner ZX9R (Bilder) ist die gesamte Verkleidung mit Ausnahme der Heck- und Seitenteile ein GFK-/Kohlefaserlaminat aus Tschechien. Federleicht und für Rennzwecke. Die scharfen Kanten (s. § 19 Abs. 2 Ziff 2 StVZO) habe ich mit insgesamt 9 Metern Kantenschutz entschärft.

Ich wollte die Verkleidung im Rahmen eines 21er Gutachtens legalisieren lassen. Das scheitert daran, dass es eben kein Gutachten für gar nichts gibt. Das bedeutet aber nicht, dass deshalb die Betriebserlaubnis erlischt, man kann nur nichts eintragen.

Das Motorrad wurde abgenommen, bekam HU/AU ohne Mängel.

Der Hersteller der Vtrec-Hebelchen behauptet auch nach wie vor steif und fest, dass beim Anbau vergleichbarer Teile ohne sein Gutachten die BE erlischt.

Falls er es nicht in der Tat besser weiß, ist das sicher verkaufsfördernd. Wer den 19 (2) lesen kann, weiß aber, dass es Unsinn ist.

Das EU-Recht hat vieles liberalisiert. Dinge, wegen derer früher ein Aufstand gemacht wurde (fehlende Kappen auf Radmuttern und so ein Käs) jucken längst niemanden mehr. Wer die 97/24 EG kennt, baut auch ohne mit der Wimper zu zucken LED- TFL, Xenon - Scheinwerfer ohne Regulierung und Reinigungsanlage ein. Die StVZO erlaubt das nicht. Die VO EG schon. Und das zählt.

+7
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58 Antworten
am 16. März 2017 um 21:37

Mach mal Fotos und stell die ein.

Themenstarteram 16. März 2017 um 21:42

Es ist einfach eine Matt schwarze Verkleidung wo er dann nachträglich noch paar Aufkleber drauf gemacht hat :)

Themenstarteram 16. März 2017 um 21:47

Zitat:

@kandidatnr2 schrieb am 16. März 2017 um 22:37:26 Uhr:

Mach mal Fotos und stell die ein.

man kann eigentlich optisch undso nichts bemängeln, bloß die tasache das ich weiß das es keine Original Verkleidung ist, macht mich fraglich

Themenstarteram 16. März 2017 um 21:58

Die Frage die sich auch stellt, darf der Verkäufer das Motorrad verkaufen ohne zusagen das die eigentlich nicht erlaubt ist wenn es so ist ?

Ich bin mir wirklich sehr unsicher ob ich beim Kauf kein großen Fehler gemacht hab :((

Bearbeitung: habe grade durch ebay kleinanzeigen gemerkt das es Originale komplettverkleidungen bei

diesem Modell schon für unter 600 euro gibt, teilweise gebrauchte für 400, ich denk mal fals

ich mir weiterhin sorgen machen werde, kann ich sie ja mit Originalteilen nachrüsten :)

Verkleidungsteile sind eintragungspflichtig. Von daher muss auf deiner verkleidung an jedem teil eine einlaminierte nummer zu finden sein. Diese nummern sind dann im gutachten/ABE aufgeführt.

ABER... Hattest du nicht die blaue serienverkleidung dazubekommen??

Nachbauverkleidungen werden an unfallmaschinen drangebaut oder für den rennstreckeneinsatz. Für ne schwarze folierung etc würde ich keine andere kaufen.

Dein auspuffthema ist in dem eigens von dir erstelltem thema beantwortet.

Themenstarteram 17. März 2017 um 13:10

Zitat:

@Papstpower schrieb am 17. März 2017 um 10:37:35 Uhr:

Verkleidungsteile sind eintragungspflichtig. Von daher muss auf deiner verkleidung an jedem teil eine einlaminierte nummer zu finden sein. Diese nummern sind dann im gutachten/ABE aufgeführt.

ABER... Hattest du nicht die blaue serienverkleidung dazubekommen??

Nachbauverkleidungen werden an unfallmaschinen drangebaut oder für den rennstreckeneinsatz. Für ne schwarze folierung etc würde ich keine andere kaufen.

Dein auspuffthema ist in dem eigens von dir erstelltem thema beantwortet.

Ja die Originale hab ich auch, allerdings schaut die unschön aus, wenn man das Motorrad so Mattschwarz haben will, hat man halt entweder die Möglichkeit recht teuer Mattschwarz zu Lackieren oder halt diese Verkleidung zu kaufen von denen wenige enttäuscht werden :)

Du kannst die Blaue auch mit PlastiDip schwarz matt machen. So wie ich es einschätze, darfst du mit der schwarzen aber nicht fahren.... Keine Prüfzeichen, keine Papiere!

Matt Schwarz war die Farbe der Schläfer, das kommt bei dir aber bei weitem nicht hin. Eine gute Lackierung ist allemal schöner als sowas. Und org. Lackierung erst recht. Das da senkt nur den Preis, drastisch...!

Themenstarteram 17. März 2017 um 19:07

Zitat:

@Papstpower schrieb am 17. März 2017 um 18:50:04 Uhr:

Du kannst die Blaue auch mit PlastiDip schwarz matt machen. So wie ich es einschätze, darfst du mit der schwarzen aber nicht fahren.... Keine Prüfzeichen, keine Papiere!

Matt Schwarz war die Farbe der Schläfer, das kommt bei dir aber bei weitem nicht hin. Eine gute Lackierung ist allemal schöner als sowas. Und org. Lackierung erst recht. Das da senkt nur den Preis, drastisch...!

Ich finde es richtig gut wenn das Motorrad so Schwarz ist :D mag diesen papagei look nicht so,

ich meine Brief steht nichts von Farbe drinn, laut andren Foren und kumpels bin ich scheinbar nicht der einzige der eine Nachbau Verkleidung hat, notfals kauf ich mir mal nach ner Zeit eine Originale bei der Honda ja garnetmal so überteuert :) ich glaub jetzt nicht das mir ein Polizist die Verkleidung weg schraubt :D so wie ich es richtig gelesen habe erlischt deshalb auch nicht meine komplette Betriebserlaubnis

EINE BE kann nicht nur zum Teil erlischen. Die Folge kann sein, Mängelschein, weiterfahrt untersagt. Und dann?

Lackier die org. einfach um...

Farben müssen nicht mehr passen oder im Schein stehen.

Themenstarteram 17. März 2017 um 19:42

Zitat:

@Papstpower schrieb am 17. März 2017 um 20:33:36 Uhr:

EINE BE kann nicht nur zum Teil erlischen. Die Folge kann sein, Mängelschein, weiterfahrt untersagt. Und dann?

Lackier die org. einfach um...

Farben müssen nicht mehr passen oder im Schein stehen.

Aber wie hoch ist die warscheinlichkeit das ich angehalten werde und der Polizist ein teil meiner Verkleidung abschraubt ? :D ist dir das etwa mal passier ?:)

also ist es richtig das ich schon noch versichert bin aber probleme hätte wenn ich mit der Verkleidung einen verletzen würde ?

Ich fahre kein Plastik zum Spass. Und der Roller für den Arbeitsweg bietet Wetterschutz.

Es geht auch nur bedingt um die Polizei. Im Falle eines Unfalls wird man dich dann zur Verantwortung ziehen. Vollkommen uninteressant, wer Schuld ist...

Vielleicht sollte er einfach seine eigenen Erfahrungen machen, statt auf uns zu hören.

 

Beim Motorradkauf hat's ja auch geklappt... :rolleyes:

Jetzt hört doch mal auf, den Bengel verrückt zu machen :D.

Frag einfach mal den Verkäufer, ob er mit der LeoVince und der Verkleidung schon beim TÜV gewesen ist und die Honda so abgenommen wurde. Wenn ja - alles ist gut. Auch in der evtl. Verkehrskontrolle wirst Du damit dann keine Probleme bekommen. Ansonsten ist für den TÜV einfach die Originalverkleidung schnell drangefrickelt und gut ist Mach ich mit meiner Akra-Anlage auch so :D - und mit der bin ich diese Woche sogar in eine Kontrolle geraten - und unversehrt wieder raus :D.

Ich denke schon, dass eher angeraten werden sollte die maschine entsprechend der stvzo in betrieb zu nehmen...! Ungeprüfte, nicht zugelassene teile entsprechen dem nicht.

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