Nachbars Schikane mit dem Parkplatz
Folgendes Szenario:
Unsere Nachbarin hat ein Riesen Haus und Grundstück mit einer großen Garage und einer Einfahrt.
Bei uns auf der Strasse sind immer alle Parkplätze voll und es ist enorm schwierig und man kann von Glück reden wenn wir mal vor unserem Haus stehen können.
Sie betreibt absolute Schikane und ich weiß mir nicht mehr zu helfen.
Letztens: Ich stelle mich neben Ihre Einfahrt (öffentlicher Parkplatz) ohne sie irgendwie zu behindern und sie kommt rausgeschossen und fängt an, mich wüst zu beschimpfen ich habe nicht vor ihrem Haus zu parken?!? Und ich solle mich die Straße runter irgendwo hin stellen. Ich dächte nicht dran habe ich gesagt dies wäre ein öffentlicher Parkplatz. Nun stellt sie sich seit einigen Tagen extra vor ihr Haus neben ihre Einfahrt und blockiert permanent einen Parkplatz. Das allerletzte, der hat man doch ins Hirn geschi**en . Ich weis mir nicht zu Helfen, ich weiß dort darf sich jeder hinstellen. Aber sie hat eine Riesen Einfahrt und Garage und es ist totale Schikane ihrerseits. Ich werde noch bekloppt und mit ihr reden kann man auch nicht.
Hinzu kommt sie hat weiße Parkbucht Streifen auf den Bürgersteig gemalt (deswegen werde ich sie auch die Tage beim Ordnungsamt wegen Amtsanmaßung anziegen!
Beste Antwort im Thema
Ihre Art zu parken ist nicht zu beanstanden, sie muss nicht in ihrer Garage oder Einfahrt stehen.
Striche auf die Straße/den Bürgersteig malen darf sie nicht.
Ich würde sie aber nicht anzeigen, sondern beim Ordnungsamt per E-Mail mit Fotos nachfragen, welche Bedeutung und Sinn diese neuen Striche haben. Dann kommt einer gucken. Dem kannst Du dann sagen, wer die Striche auf die Straße gemalt hat. Das ist "eleganter".
232 Antworten
Es ist doch ganz einfach. Ich parke da wo ich will genau wie das jeder andere auch machen kann. Und dabei spielt es keine Rolle ob ich oder n anderer ne Garage hat. Mal verliert man und mal gewinnt man.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 15. September 2020 um 15:14:54 Uhr:
Viel interessanter ist doch die Frage: Wenn der Nachbar keine Garage/Stellplatz hat bzw. weniger, weil er sich aus dieser Pflicht (bei uns derzeit 20 k€ je Stellplatz) rausgekauft hat - was macht die Kommune mit dem Geld? Zweckbindung - Fehlanzeige.
Normalerweise ist die Kommune verpflichtet mit diesen Geldern anderswo Parkraum zu schaffen.
Zitat:
@Scoundrel schrieb am 16. September 2020 um 11:28:00 Uhr:
Normalerweise ist die Kommune verpflichtet mit diesen Geldern anderswo Parkraum zu schaffen.
Wenn es die Satzung nicht vorsieht, keine Verpflichtung.
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Zitat:
@new-rio-ub schrieb am 16. September 2020 um 11:11:37 Uhr:
15 Seiten und der TE beteiligt sich schon lange nicht mehr an der Diskussion.
Homeoffice
15 Seiten weil einer jammert dass er ein bisschen laufen muss. Was zu viel ist, ist zu viel. Hier gehört ein Schloss dran. Ohne es durch zu lesen wurde mit Sicherheit schon alles gesagt.
Zitat:
@Moewenmann schrieb am 15. September 2020 um 14:09:59 Uhr:
Bausatzungen erfüllen einen Zweck. Wenn mit Bezug auf diese Satzung(en) Errichtung und Erhaltung von Garagen/Stellplätzen zur Auflage einer Baugenehmigung gemacht werden, ist diesen Auflagen nachzukommen.
Richtig: Eine Garage bauen und sie dann erhalten. Das wird vom Bauamt auch nachgeprüft.
Die Pflicht ein zu bauen hat nichts damit zu tun, ob man tatsächlich ein Fahrzeug hat und/oder benützt.
Zitat:
Wer seine Garage zumüllt und damit ihrem Zweck entzieht, handelt diesen Auflagen zuwider.
Falsch. Es gibt keine Pflicht, pro Garage auch ein Auto zu haben, und es gibt auch keine Pflicht, das eigene Auto in die eigene Garage zu stellen.
Theoretisch könnte es passieren, dass eine allzu volle Garage nicht mehr als solche verwendet werden kann und deshalb vom Amt beanstandet wird, dass die nötige Anzahl Stellplätze nicht mehr vorhanden sei. Dann müsste man sie ausräumen. Als Autoabstellplatz verwenden muss man sie trotzdem nicht.
Zugelassene Fahrzeuge dürfen auf öffentlichen und für den Fahrzeugtyp gewidmeten Parkplätzen abgestellt werden. Warum und wo liegt im Gefallen desjenigen, der das tut. Ich wüsste jetzt nicht, dass schon mal jemand ein Knöllchen gekriegt hat, weil sein Privatparkplatz frei war.
Wenn ich es vorziehe, in meiner Garage meine Gartenzwerge zu überwintern, und dafür das Auto draussen bleiben muss, ist das meine freie Entscheidung, die ich mir mit der Unbequemlichkeit erkaufen muss, dass ich dann mit allen anderen jeden Tag neu im Wettbewerb um Parkplätze stehe.
Natürlich hat die Garagenbauordnung den Zweck, dass mehr Privatautos auf Privatgrund stehen.
Wenn man das kann, ist das fast überall ein grosser Vorteil, für die Besitzer, für die anderen und auch für die Stadt.
Für manche scheint es schwer erträglich zu sein, dass es da eine Gesetzeslücke geben könnte und der Staat einem die Wahl lässt. "Das MUSS doch geregelt sein ... "
Das Verbot, eine Garage zuzumüllen, führt nicht automatisch zur Pflicht, ein Auto reinzustellen. Deine Argumentation ist also nicht richtig.
Zitat:
Wenn ich es vorziehe, in meiner Garage meine Gartenzwerge zu überwintern, und dafür das Auto draussen bleiben muss, ist das meine freie Entscheidung, …
Das ist eben nicht deine freie Entscheidung, sondern es verstößt klar gegen die Garagenverordnung und kann mit einem Bußgeld belegt werden.
Was erlaubt ist und was nicht, ist hier ganz gut zusammengefasst:
https://www.hausfrage.de/.../
Die eigene Garage wird von vielen zweckentfremdet und als zusätzlicher Abstell- und Lagerraum genutzt. Doch erlaubt ist eine solche Nutzung nicht und kann sogar zu einem Bußgeld führen. Dies gilt sowohl für Mieter einer Garage als auch für Eigentümer.
Wo ist festgelegt, was ich in meiner Garage machen darf?Das Baurecht wird in Deutschland von den Bundesländern diktiert. Daher hat jedes Bundesland eigene Baubestimmungen, die unter anderem Sicherheit und Brandschutz gewährleisten sollen. Dies gilt auch für den Bau und die Nutzung von Garagen, wobei die verschiedenen Garagenverordnungen (GaVO oder GarVO) viele Gemeinsamkeiten haben.
Grundsätzlich werden Garagen in drei Kategorien eingeteilt, für die teilweise etwas unterschiedliche Bestimmungen gelten:
Kleingaragen: Fläche bis 100 m²
Mittelgaragen: Fläche von 100 m² bis 1000 m²
Großgaragen: Fläche über 1000 m² oder mehr als 50 Stellplätze
Was ist in der Garage erlaubt?
Die Garagenverordnungen schreiben vor, dass eine Garage in erster Linie für das Abstellen des Autos vorgesehen ist. Streng nach Vorschrift muss das in der Garage geparkte Auto sogar fahrtüchtig sein. Autos ohne Kennzeichen (zum Beispiel Oldtimer) oder mit Saisonkennzeichen sind also nicht erlaubt.
Ebenso untersagt ist es, die Garage als zusätzlichen Abstellraum zu nutzen. Lediglich Autozubehör wie Ersatzreifen, Dachgepäckträger oder Spannseile dürfen in der Garage gelagert werden. Auch Werkzeuge wie Wagenheber und Pflege- und Putzmittel sind erlaubt.
Zudem dürfen Motorräder, Fahrräder und Mopeds abgestellt werden, solange sie das Einparken nicht behindern.
Sonderregel für brennbare Kraftstoffe
Das Aufbewahren von Benzin oder Dieselkraftstoff außerhalb von Kraftfahrzeugen ist nur in Kleingaragen und nur in begrenztem Maße erlaubt. Bis zu 200 Liter Dieselkraftstoff und bis zu 20 Liter Benzin dürfen in dicht verschlossenen und bruchsicheren Behältern gelagert werden.
Was ist mit Schränken und Regalen?
Das Aufstellen von Schränken und Regalen ist kein Problem, solange noch genug Platz für das Kfz vorhanden ist.
- Parken des Autos
- Abstellen von Fahrrädern, Motorrädern oder Mopeds, solange diese das Einparken nicht erschweren
- Lagern von Autozubehör
- Lagern von Werkzeuge für das Auto, bspw. zum Reifenwechsel
- Pflege- und Putzmittel für das Auto
- Benzin (bis zu 20 Liter) und Dieselkraftstoff (bis zu 200 Liter) nur in Kleingaragen und nur in dicht verschlossenen und bruchfesten Behältern
- Regale und Schränke, solange genug Platz für das Auto bleibt
Was ist in der Garage nicht erlaubt?Einfache Faustregel: Passt kein Auto mehr rein, gilt die Garage als zweckentfremdet.
Alles, was nicht direkt mit dem Auto bzw. Fahrzeug zu tun hat, hat in der Garage nichts zu suchen. Insbesondere sperrige Dinge wie Gartenmöbel, Rasenmäher, Mülltonnen, Bierbänke oder die Skiausrüstung gehören in den Keller, auf den Dachboden oder in den Schuppen.
Auch bei brennbaren oder explosiven Stoffen sind die Vorgaben sehr strikt: Brennholz, Gasflaschen oder der Gasgrill sind tabu.
Ebenfalls darf die Garage nicht als Hobby-Werkstatt für Tischlerarbeiten umfunktioniert werden. Auch das Schrauben an einem Auto ist nicht erlaubt, da hierfür besondere umwelttechnische Richtlinien gelten, die eine normale Garage in aller Regel nicht erfüllt.
In der Garage verboten- Lagern von Gegenständen, die nicht in Verbindung mit dem Fahrzeug stehen
- Aufbewahrung von brennbaren Stoffen wie Holz, Flüssiggas oder Benzin (nur in Kleingaragen in begrenztem Ausmaß)
- Nutzung als Werkstatt, Hobbyraum, Büro, Heimkino oder Gästezimmer
- Abstellen von nicht fahrtüchtigen Fahrzeugen
Was droht bei einem Verstoß gegen die Garagenverordnung?
Wer sich nicht an die Garagenverordnung hält, muss mit einem Bußgeld rechnen. Wer seine Garage zu anderen Zwecken nutzen möchte, muss sich dies erst genehmigen lassen.
Kontrollen sind äußerst selten, können nach einem Hinweis aus der Nachbarschaft aber durchaus vorkommen.
Was gilt bei angemieteten Garagen?
Zusätzlich zu den Vorschriften der Garagenverordnung kann der Vermieter die Nutzung der Garage im Mietvertrag vorschreiben.
Wichtig: Ist die Garage Teil der angemieteten Wohnung, werden Wohnung und Garage als Einheit betrachtet. Bei erheblichen Verstößen gegen die vorgegebene Garagennutzung droht Mietern im schlimmsten Fall die Kündigung der gesamten Wohnung.
Zum Glück wohne ich in der Schweiz.
"In der Garage verboten
Lagern von Gegenständen, die nicht in Verbindung mit dem Fahrzeug stehen"
Dass Brandschutz und andere Umweltvorschriften greifen, ist nachvollziehbar und in Ordnung.
Aber alles andere <BrettVorDemKopfSmiley>
Ich könnte mir einen Pickup oder Kleinlaster kaufen, den mit Kennzeichen in die Garage stellen und dann meine Gartenzwerge palettiert auf der Ladebrücke aufbewahren. Bei korrekter Ladungssicherung wären die Teile ja dann mit dem Fahrzeug verbunden. Oder wäre das auch illegal?
"Streng nach Vorschrift muss das in der Garage geparkte Auto sogar fahrtüchtig sein. Autos ohne Kennzeichen (zum Beispiel Oldtimer) oder mit Saisonkennzeichen sind also nicht erlaubt."
Ich muss also eine vorhandene Garage leer stehen lassen oder vermieten, wenn ich kein Auto oder nur eins ohne Kennzeichen habe?
Ich hätte also ein Auto, das ich im Winter nicht fahren will, und also das Kennzeichen hinterlege. Das darf ich nicht auf der Allmende rumstehen lassen. Logisch. Gemäss dieser Vorschrift dürfte ich es zu Hause nicht einmal in einer Garage überwintern?
Dürft Ihr die Farbe Eures Lieblingsklopapiers noch selber wählen, oder gibts da auch bindende Vorschriften?
Vermutlich gibts ja wohl länderspezifische KPVo's, denn es darf ja nichts nicht geregelt sein.
"Kontrollen sind äußerst selten, können nach einem Hinweis aus der Nachbarschaft aber durchaus vorkommen."
Hallo Blockwart
Zitat:
@emil17 schrieb am 22. September 2020 um 08:20:25 Uhr:
… Ich muss also eine vorhandene Garage leer stehen lassen oder vermieten, wenn ich kein Auto … habe? …
Nach der Garagenverordnung musst du das, ja. Eine Garage ist eine Garage und kein Lagerraum. Dass die Realität anders aussieht und nicht jeder Nachbar ein Blockwart ist, sollte sich sogar bis in die Schweiz herumgesprochen haben 😉.
Zitat:
@emil17 schrieb am 22. September 2020 um 08:20:25 Uhr:
Zum Glück wohne ich in der Schweiz.
[...]
Ich hätte also ein Auto, das ich im Winter nicht fahren will, und also das Kennzeichen hinterlege. Das darf ich nicht auf der Allmende rumstehen lassen. Logisch. Gemäss dieser Vorschrift dürfte ich es zu Hause nicht einmal in einer Garage überwintern?
[...]
"Kontrollen sind äußerst selten, können nach einem Hinweis aus der Nachbarschaft aber durchaus vorkommen."
Hallo Blockwart
Das mit dem ohne Kennzeichen kann ich nicht bestätigen. Mein Offroader, der (glaubhaft belegt) regelmäßig ein paar Mal im Jahr im Fahrgelände bewegt wurde war bei der Begehung als Garageninhalt in Ordnung. Ich wurde übrigens von der Mieterin der anderen Hälfte der Doppelgarage angezeigt, weil ich da kein Auto drin geparkt hab sondern Ersatzteile, Fahrräder, Rasenmäher etc. Alles mit genug Abstand zur Mitte.
Bei der ersten Begehung durch die Ortspolizeibehörde wurde ein Bußgeld angedroht, wenn der Umstand nicht bis (Fristsetzung war meiner Erinnerung nach knapp 4 Wochen bis zum Ende des Monats). Übrigens nicht nur mir, sondern auch der Anzeigenden (Hatte ein Regal mit brennbarem Flomarktartikeln hinten in der Garage. Rückschlüsse auf den IQ lassen sich vortrefflich ziehen).
Ich hatte das dann gelöst, indem ich meinen Offroader aus meiner gemieteten Halle in die Garage umgeparkt und den Garageninhalt in der Halle gelagert hatte. Meine Nachbarin hatte ihren Willen, ich habe ihr ihren Corsa im Winter nicht mehr angeschoben und hat regelmäßig Lackspuren ihrer Tür an meinem Offroader hinterlassen. Gab für mich immer genug Kleingeld fürs Ausbessern.
Hallo!
Zitat:
@emil17 schrieb am 22. September 2020 um 08:20:25 Uhr:
Zum Glück wohne ich in der Schweiz.
[...]
Dass Brandschutz und andere Umweltvorschriften greifen, ist nachvollziehbar und in Ordnung.
Aber alles andere <BrettVorDemKopfSmiley>
[...]
Dürft Ihr die Farbe Eures Lieblingsklopapiers noch selber wählen, oder gibts da auch bindende Vorschriften?
[...]
Na, na, na; jetzt nicht hochnäsig werden! Auch in der Schweiz wiehert gerne mal der Amtsschimmel und gebiert "interessante" Gesetze. Oder warum darf jeder aus dem eigenen Haushalt Hund essen, von außerhalb des Haushalts jemanden dazu einladen darf man jedoch nicht? Und das ist längst nicht der einzige "originelle" Einfall eidgenössischer Regulierungbemühungen. Also besser mal den Ball schön flach halten. 😁
Was allerdings die deutschen Stellplatzverordnungen nicht besser macht. Für mich ein typischer Fall eines zahllosen Papiertigers. Nicht dass ich eine Nutzungspflicht von Garagen irgendwie befürworten würde ... mir erschließt sich nur eben der Sinn einer Stellplatzverordnung (zumindest in der aktuellen Form) und somit der Zwang zum Bereitstellen von Stellplätzen nicht, obwohl diese dann zwar nicht zweckentfremdet genutzt werden dürfen, jedoch auch nicht zweckgebunden genutzt werden müssen. Da beleuchtet die polemische Zusammenfassung von @emil17 die Absurdität der Situation schon ziemlich treffend.
Gruß
.SD
Zitat:
Na, na, na; jetzt nicht hochnäsig werden! Auch in der Schweiz wiehert gerne mal der Amtsschimmel und gebiert "interessante" Gesetze. Oder warum ...
Keine Angst, auch mit unserer Verwaltung bin ich nicht netter. Die werden allerdings öfter durch Volksabstimmungen zurechtgestutzt.
Wenn es darum geht, Verwaltungsvorschriften aus Absurdistan zusammenzustellen, gibt es wohl kein Land, das nichts dazu beizutragen hätte.
Zitat:
Was allerdings die deutschen Stellplatzverordnungen nicht besser macht. Für mich ein typischer Fall eines zahllosen Papiertigers.
Zahllos oder zahnlos oder beides?
Zitat:
Nicht dass ich eine Nutzungspflicht von Garagen irgendwie befürworten würde ... mir erschließt sich nur eben der Sinn einer Stellplatzverordnung (zumindest in der aktuellen Form) und somit der Zwang zum Bereitstellen von Stellplätzen nicht, obwohl diese dann zwar nicht zweckentfremdet genutzt werden dürfen, jedoch auch nicht zweckgebunden genutzt werden müssen.
Das ist eine Frage des Staatsverständnisses. Man muss die Häuslebauer dazu zwingen, einen Teil ihrer Kosten zu übernehmen, die sie als Fahrzeughalter der Allgemeinheit überlassen, wozu eben auch das Abstellen des Fahrzeugs gehört. Gerade beim Parken ist die Hemmschwelle, Dritte zu behindern, bekanntlich noch geringer als beim rollenden Verkehr.
Soweit besteht ja Übereinstimmung.
Zwang zur Nutzung einer vorgeschriebenen Einrichtung, die multifunktional ist, zu nur einem Zweck ist hingegen etwas anderes. Deshalb darf ich auch einen Kühlschrank als Kleiderschrank verwenden und deshalb muss ich ein Wohnhaus an eine Abwasserreinigungsanlage anschliessen, ohne dass deswegen eine Behörde kontrollieren müsste, wo und wann und wie oft ich auf welches Klo gehe.
Für mich wäre es auch logischer, dass nur ein Fahrzeug zulassen kann, wer einen Stellplatz nachweist - und dann die meisten selber drauf kommen, dass Privatparkplätze eine feine Sache sind.
So muss auch Parkplätze bauen, wer nie die Absicht hat, ein Auto zu haben (ja, das gibt es!), während die Behörde beispielsweise gegen die Leute, die ihre WoMos alle zwei Wochen umparken, nichts machen kann.
Zitat:
@emil17 schrieb am 23. September 2020 um 07:43:25 Uhr:
Zitat:
Nicht dass ich eine Nutzungspflicht von Garagen irgendwie befürworten würde ... mir erschließt sich nur eben der Sinn einer Stellplatzverordnung (zumindest in der aktuellen Form) und somit der Zwang zum Bereitstellen von Stellplätzen nicht, obwohl diese dann zwar nicht zweckentfremdet genutzt werden dürfen, jedoch auch nicht zweckgebunden genutzt werden müssen.
Für mich wäre es auch logischer, dass nur ein Fahrzeug zulassen kann, wer einen Stellplatz nachweist - und dann die meisten selber drauf kommen, dass Privatparkplätze eine feine Sache sind.
So muss auch Parkplätze bauen, wer nie die Absicht hat, ein Auto zu haben (ja, das gibt es!), während die Behörde beispielsweise gegen die Leute, die ihre WoMos alle zwei Wochen umparken, nichts machen kann.
Stellplatz nachweisen, zB Garage auf dem Grundstück, ist zwar fein, aber dennoch heißt es nicht dass der auch genutzt wird.
Somit würde ich zB auch die Straßenstellplätze vorm Haus dem Mietern/Besitzern zuwenden, der dafür bezahlt. Da steht dann ein kleines Schild für denjenigen, von mir aus mit Nummernschild oder Ausweis, der ihn bezahlt. Parkplätze ausserhalb der Häuser/Wohnungen können frei sein, zB für Besucher oder andere.
In meinen Augen entfällt so eine ganze Menge Stress.
Leider gehört das zwar wieder in die Kategorie "alles in DE wird geregelt", aber scheinbar ist es anders nicht möglich, oder zumindest nicht richtig.
Gruß Jörg.
Ohne, dass bei mir ein Zwang dahinter steckt, stelle ich mein Auto tatsächlich nie auf der Straße ab, sondern öffne immer brav meine beiden Torflügel und fahre auf den Hof. Ich komme gar nicht auf die Idee, meine Nachbarn in den Mietshäusern zu ärgern, indem ich ihnen den zu knappen Parkraum wegnehme. Wer allerdings bei mir mit dem PKW vor dem Tor oder mit dem Transporter im Parkverbot als Wand vor dem Fenster steht, kommt um eine Ansprache nicht herum. Bisher hat es immer gefruchtet.