Nachbarin ist mit meinem Auto gefahren und hat eine Delle reingemacht - privat regeln ohne Vertrag?
Meine Nachbarin ist mit meinem Auto gefahren und dabei gegen einen Metallpfosten gestoßen. Ergebnis: eine handgroße Delle in der Tür. Sie möchte das Ganze gerne am liebste, "privat" ohne Versicherung regeln; sie weiss auch noch nicht, ob das von ihrer Versicherung abgedeckt ist. Der Schaden liegt laut Kostenschätzung bei ca. 500 €.
Meine Frage dazu:
Falls wir es privat regeln: Sollte ich auf jeden Fall vorher einen Vertrag machen (Kostenübernahme, Gewährleistung, Werkstattnachweis)?
Schonmal vielen Dank!
31 Antworten
Fahr mir ihr zum Facharzt für Dellen & Beulen. Und wenn der es nicht erledigen kann, direkt zum SmartRepair Betrieb.
Nachbarn müssen nicht zwingend Freunde sein, aber vermutlich noch sehr lange miteinander auskommen.
Wenn es so ein altes Auto ist, würde ich den Schaden auch so gering wie möglich halten.
Man muss der Nachbarin ja nicht eine "reindrücken", indem man in die teure Fachwerkstatt fährt.
Auch wenn man rechtlich gesehen den Anspruch darauf hätte.
Mir hat bei der Tankstelle mal jemand in den Golf eine Delle reingehauen, wurde beim Facharzt für um die 100,- € erledigt. Fachgerecht.
Deine Nachbarin soll mit Dir und deinem Fahrzeug zu der Werkstatt gehen
und den Auftrag erteilen.
Dann muß sie dafür aufkommen.
Ob das sie oder ihre Versicherung bezahlt kann dir egal sein.
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Zitat:
@cube01 schrieb am 17. August 2025 um 15:01:39 Uhr:
Aber dein Auto gibst du ihr. Ohne ihr wirklich zu vertrauen. Alles etwas seltsam
Der TE kannte vermutlich nicht diese Binsen-Weisheit:
Alle Dinge, die mit F beginnen, verleiht man nicht.
Zitat:
@germania47 schrieb am 17. August 2025 um 15:19:42 Uhr:
Selbstverständlich zahlt die Privathaftpflicht schon deshalb nicht, da der Schaden beim Gebrauch des KFZ verursacht wurde.
Es gibt in so mancher Privat-Haftpflichtversicherung den Einschluss der Übernahme von Selbstbeteiligung und Höherstufung bei vollkaskoversicherten Fahrzeugen, welche gefälligkeitshalber überlassen wurden.
Zitat:
@Quertraeger schrieb am 17. August 2025 um 20:32:33 Uhr:
Der TE kannte vermutlich nicht diese Binsen-Weisheit:
Alle Dinge, die mit F beginnen, verleiht man nicht.
Das ist wirklich eine typisch deutsche Binsenweisheit, an die ich mich, hinsichtlich Fahrzeugen, nie gehalten habe.
Hatte auch nie schlechte Erfahrungen gemacht.
Zitat:
@beachi schrieb am 17. August 2025 um 21:12:34 Uhr:
Es gibt in so mancher Privat-Haftpflichtversicherung den Einschluss der Übernahme von Selbstbeteiligung und Höherstufung bei vollkaskoversicherten Fahrzeugen, welche gefälligkeitshalber überlassen wurden.
Danke, war nach „meiner Zeit“, schließe aber aus, das der TE eine VK hat.
Was man auch dazu sagen muss:
Die Erstattung der Rückstufung ist in der Regel auf 5 Jahre begrenzt.
Selbst wenn der TE also VK hätte, würde das bei der Schadenssumme keinen Sinn machen.
Zitat:
@MAB_D schrieb am 17. August 2025 um 14:50:48 Uhr:
Falls wir es privat regeln: Sollte ich auf jeden Fall vorher einen Vertrag machen (Kostenübernahme, Gewährleistung, Werkstattnachweis)?
Nun, ich hatte einen in etwa vergleichbaren Fall. Mir ist jemand in mein Auto gefahren und wollte das unbedingt privat bezahlen. Aufgrund seiner Ehrlichkeit (bei Parkplatzunfällen wird ja gern abgehauen) habe ich dem zugestimmt und meine Werkstatt um eine kostengünstige Reparatur gebeten inklusive Kostenabschätzung. Diese war dann 800,- €. Diese hat mir der ehrliche Jemand bezahlt, ich habe das Auto anschließen reparieren lassen und ihm dann die Rechnung geschickt.
Gruß
Uwe
Die einfachste Llsung wäre doch folgendes:
Du setzt mit der Nachbarin ein formloses kleines Schriftstück (Vertrag) auf , indem Du Ihr bestätigst Summe X aus dem Vorfall vom xx.xx.2025 erhalten zu haben und Du dafür versicherst , daß alle Ansprüche Deinerseits Ihr gegenüber damit abgegolten sind.
Ist doch ganz easy! Ob Du dann reparieren lässt oder nicht, ist dann Deine Sache und kann der Nachbarin auch egal sein. Hauptsache der Schaden wurde ersetzt, auch fiktiv ist das nicht verboten.
Über die Summe müsst Ihr euch natürlich vorher einig werden.
PS: Hab ich ähnlich schonmal gemacht wie Uwe Mettmann schon schrieb… Unterschied: ich hab nach Übermittlung eines KVA die 650.- DM bezahlt und dann war mir egal, ob er es wirklich reparieren lässt oder eben fiktiv die Kohle einsteckt.
ich wollte lediglich meinen SF Rabatt retten und keinen Schreibkram usw.habe .
Zitat:
@Quertraeger schrieb am 17. August 2025 um 20:32:33 Uhr:
Der TE kannte vermutlich nicht diese Binsen-Weisheit:
Alle Dinge, die mit F beginnen, verleiht man nicht.
Auto & Motorrad & Roller fangen nicht mit "F" an, Fahrrad hingegen schon. Komisch, ich verleihe eher mein Fahrrad, als meine Autos oder den Roller.
Zitat:
@PeterBH schrieb am 18. August 2025 um 17:08:29 Uhr:
Auto & Motorrad & Roller fangen nicht mit "F" an, Fahrrad hingegen schon. Komisch, ich verleihe eher mein Fahrrad, als meine Autos oder den Roller.
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Es reicht mit OT.
Eine Abfindungserklärung ist auch eine gute Idee:
Abfindungserklärung
zwischen
der Geschädigten
[Einsetzen]
und dem Schädiger
[Einsetzen}]
Am [Datum] beschädigte der Schädiger durch [Handlung] das Fahrzeug [Fahrzeug] mit dem Ergebnis [Schaden]. Der Schaden ist durch die Fotos in Abbildung 1 dokumentiert.
Abbildung 1: Fotos des Schadens
Die Parteien vereinbaren das Folgende:
• Der Schaden ist der einzige durch der Schädiger verursachte Schaden.
• Der Schädiger zahlt einen Betrag von € [einsetzen] als Entschädigung für den Schaden.
Nach Erhalt der oben genannten Entschädigung erklärt sich der Geschädigte hinsichtlich aller Schadenersatzansprüche aus dem Schaden für abgefunden. Er/Sie verzichtet auf jede weitere Forderung gegen den Schädiger.
Damit sollte man prinzipiell abgesichert sein, so habe ich es bei den meisten Bagatellschäden gemacht.