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Mit welcher SF-Klasse neuen Vertrag abschließen

Themenstarteram 8. Januar 2020 um 0:01

Hallo,

ich habe meinen Führerschein seit 2013 und bin stets das Auto meiner Eltern gefahren.

Ich habe mein erstes Auto zum 06.06.2019 versichert mit der SF Klasse 1/2. Nun möchte ich meine Haftpflichtversicherung zum Vertragsende kündigen(Vertragsende: 06.06.2020). Kündigung bereits getätigt.

Ich habe nun eine Antwort gekriegt, wo drinsteht "Der Vertrag für die Kfz-Haftpflichtversicherung endete in der Schadenfreiheitsklasse SF 1/2."

Was heißt das für mich?

Die neue Gesellschaft möchte von mir erfahren, welche SF Klasse ich habe. Habe ich die SF Klasse 1/2 anzugeben, da meine Vorversicherung dies mir in der Kündigung vorgibt? Tut die Versicherung beim Vertragsabschluss mit der folgenden SF Klasse einstufen?

oder jetzt schon die SF-Klasse 1 angeben für die Berechnung? Da ich voraussichtlich sozusagen das erste Versicherungsjahr "schadenfrei" befahren werde?

 

Liebe Grüße

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22 Antworten

In den AKB sollte angegeben sein, in welche SF-Klasse du eingestuft wirst.

Eigentlich sollte auf SF 1/2 die SF 1 folgen.

Du wirst dann am 06.06.2020 in SF 1 eingestuft.

Wenn du im alten Vertrag den Ablauf 01.01 gewählt hättest, wärst seit 01.01.20 schon in SF1

Kann man die Zeit, in der er das Auto seiner Eltern gefahren ist, nicht anrechnen lassen? Dann hätte er eine deutlich bessere SF als 1.

Wenn die einen SF zum abgeben haben, ja

- Wenn SF vom Vorfahrzeug übernommen wird, dann wird es wohl so sein mit SF 1/2 in 2019 und SF1 in 2020 ....

- Wenn seine Eltern einen Vertrag mit mehr SF abgeben können, dann zählt die Zeit seit FS-Erlangung unter Berücksichtigung der vorhandenen SF ...

- Manche Versicherungen bieten Sondereinstufungen für ein zusätzliches Fz bei den Eltern, wenn alle Fahrer mind. 23 Jahre alt sind (ich glaube meist SF4). Das könnte doch auch ein Weg sein, denn der TE dürfte dieses Alter schon erreicht haben. Mal bei der Versicherung der Eltern fragen.... muss aber nicht günstiger sein, da hilft nur ein Vergleich der realen Beiträge!

Themenstarteram 8. Januar 2020 um 17:17

Mein Vertrag läuft 1 Jahr, ohne Sonderkündigungsrecht, weswegen ich zum 6.6. 20 gekündigt habe.

Die Versicherung meiner Eltern war deutlich teurer.

Von mir wird nun verlangt die SF Klasse beim Tarifrechner anzugeben. Hier gebe ich also schon die 1 an, obwohl in meiner Kündigungsbestätigung die 1/2 steht?

das ist richtig. Diese Angabe ist natürlich vorläufig

Der neue Versicherer wird zum Wechseltermin beim bisherigen Versicherer den Verlauf "holen"; sollte sich dann etwas geändert haben, so wird das der bisherige entspr. mitteilen und Du bekommst eine entspr. geänderte Einstufung ....

also alles gut.

Themenstarteram 8. Januar 2020 um 17:50

Ich habe auch gelesen, dass die SF Klasse nach Ablauf eines Verischerungsjahres zum 1. Januar neu eingestuft wird.

Meim Vertrag endet zum 6.6.

Bei mir wäre der Beginn des neuen vollendeten Verischerungsjahres nicht der 1.1?

Ich bin etwas vewirrt. Ich hab ein mulmiges Gefühl, dass ich etwa doch weiterhin mit der sf klasse 1/2 eingestuft werde.

Um von SF1/2 in SF 1 zu kommen braucht es 6 Monate. Deshalb hätte man in deinem Fall den Ablauf 01.01 wählen sollen.

Die Nichtkenntnis wird teilweise von Versicherungen ausgenutzt, um 12 Monate den Beitrag von SF1/2 zu kassieren.

Themenstarteram 8. Januar 2020 um 18:56

Okay ich verstehe. Das heosst ich könnte nun einen 6 Monate Vertrag immer noch in Anspruch nehmen?

Aber auf der Seite von Admiraldirekt finde ich die Kalenderjahr Option nicht? Etwa nicht mehr möglich?

Zitat:

@simariqcocuq [url=https://www.motor-talk.de/.../...ertrag-abschliessen-t6774064.html?...]...

Die Versicherung meiner Eltern war deutlich teurer.

Wenn deine Eltern dein Fahrzeug als Zweitwagen versichern, muss es nicht zwingend die selbe Gesellschaft sein. So könntest du bzw. deine Eltern mit diesem Vertrag zumindest schon mal in SF 2 beginnen. Wobei die SF-Klasse nicht alleine maßgebend für den Beitrag ist.

Es gibt auch Versicherer die den Zweitwagen deutlich besser als SF 2 einstufen.

An deiner Stelle würde ich auf keinen Fall mit SF 1 oder gar SF 1/2 weitermachen. Den aufgebauten SF können dir deine Eltern später übertragen.

Der SF-Vorteil wird aber durch den abweichenden Halter und Fahrer, sowie dem Alter der Eltern aufgefressen.

Zitat:

@celica1992 schrieb am 8. Januar 2020 um 20:35:23 Uhr:

Der SF-Vorteil wird aber durch den abweichenden Halter und Fahrer, sowie dem Alter der Eltern aufgefressen.

Ausgehend davon, dass er unter 20 Jahren seine Fahrprüfung abgelegt hat und die Eltern in jungen Jahren für Nachwuchs sorgten, dürfte das Alter seiner Eltern wohl noch keinen Aufschlag beim Versicherer ausmachen. Wir wollen die Eltern doch nicht älter machen als sie tatsächlich sind. :D

Und wenn er als zusätzlicher Fahrer schon über 23 Jahre alt ist, hält sich der Aufschlag für abweichendem Halter und Fahrer in Grenzen.

Einen Vergleich würde ich auf jeden Fall in Erwägung ziehen....

Themenstarteram 17. Februar 2020 um 4:57

Hallo Leute,

ich habe heute einen Nachtrag mit erhöhtem Beitrag bekommen mit der Zusatzinformation: Diese Angaben haben wir vorbehaltlich der Bestätigung durch den Vorversicherer (BavariaDirekt Eine

Marke der OVAG -Ostdeutsche Versicherung AG) in diesem Nachtrag und der Rechnung berücksichtigt.

?Tatsächliche SF-Klasse SF ½

?Sondereinstufung bei AdmiralDirekt SF 1 (1 schadenfreies Jahr)

 

Wieso ist meine tatsächliche SF Klasse nun als 1/2 für den kommenden Juni eingestuft? Ich hätte ja die SF Klasse 1, und sozusagen die Sondereinstufung 2 durch Admiral Direkt?

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