Nach Verkauf Rolle des "Empfangsbevollmächtigten" für die Auslandsüberführung übernehmen?
Der Käufer meine Fahrzeugs mit Auslandswohnsitz möchte das Auto via Ausfuhrkennzeichen ins Ausland überführen (da er nicht die Möglichkeit hat, das Auto per Trailer oder Anhänger zu holen), benötigt dafür aber jemanden mit Wohnsitz im Umkreis des Fahrzeugs, den er (außer mir) natürlich nicht hat. Diese Info hat er allerdings erst jetzt bekommen, Vertrag ist unterschrieben und Anzahlung gemacht. Im Notfall wird er in den sauren Apfel beißen und für viel Geld eine Spedition beauftragen.
Er hat mich nun gefragt, ob ich gegen z.B. 100€ diese Rolle übernehmen würde, denn die Kosten für die Spedition würden sich auf ca. 1500€ für ihn belaufen.
Die Formulierung dazu lautet in meiner Gemeinde etwa so: "Besteht im Bundesgebiet kein Wohnsitz/Firmensitz, ist ein Empfangsbevollmächtigter (verantwortliche Person bei Zustellung von Postsachen für den Halter, natürliche Person, keine Firma) mit Wohnsitz in ... zu benennen. Hinweis zur Empfangsbevollmächtigten Person: Dem Empfangsbevollmächtigten werden stellvertretend für den Halter behördliche Mitteilungen (auch der Kfz-Steuerbescheid), Ladungen und Zustellungen (auch der Polizei und des Gerichts) bekannt gegeben oder zugestellt. Diese müssen unverzüglich an den Halter des Fahrzeugs weitergeleitet werden."
Laut dem Käufer geht es dabei allerdings rein um den Fall des Empfangs von Mitteilungen, falls diese in der Zeit der Überführung bis zur Neuanmeldung nicht an seinem angegebenen Wohnsitz im Ausland zugestellt werden können (was ja aber der Fall sein wird). Diese würden dann bei mir landen und ich müsste sie dann wohl weiterleiten. Ich weiß nicht, was davon nun richtig ist.
Würdet ihr euch auf sowas einlassen? Ist das ungefährlich oder geht man damit irgendein Risiko? Vielleicht hat ja jemand damit schon Erfahrungen gemacht oder weiß etwas genaues...
14 Antworten
Stimmt genau, du bist dann sowas wie der Briefkasten für deinen Käufer, nimmst die Briefe in Empfang und leitest sie dann weiter. Rechtswirksam zugestellt sind die bereits dann, wenn du sie in Empfang nimmst (oder bei der niedergelegt werden).
OK aber wir reden hier wirklich nur für den Zeitraum bis zur richtigen Anmeldung bei ihm? Und bis dahin wird alles direkt zu mir zugestellt, oder es erst bei ihm im Ausland versucht? So ganz verstehe ich den Ablauf noch nicht...
Du bist lediglich der Briefkasten hier in D.
Da keiner weiß wo Dein Käufer herkommt, kann auch keiner sagen, ob eine förmliche Zustellung dort möglich ist.
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Beantwortet leider keine meiner beiden Fragen. Und ich denke ich weiß wo die Post hingehen sollte, steht ja schließlich im Kaufvertrag?
So wie es im Eröffnungsbeitrag zu verstehen ist, kriegst du die Zustellungen sofort. Ist halt einfacher, als im Ausland was zuzustellen.
Ob die Zustellungsvollmacht bis zur Ummeldung befristet ist? Eher nein. Wird er auf der Rückfahrt geblitzt, kriegst du als Halter die Anhörung. Und das auch dann, wenn er am Tag nach dem "Verbrechen" das Auto auf sich ummeldet. Teilst dann mit, dass er der neue Halter ist und dann kriegst du seine Anhörung als Halter.
Bei unvollständigen Angaben, kann es keine konkrete Antwort geben.
Kommt der Erwerber aus Holland, geht die Post da hin.
Das Ausfuhrkennzeichen kann gleich auf den ausländischen Käufer ausgegeben werden, dann bekommt der Empfangsbevollmächtigte die Post lediglich zum weiterleiten, nicht als Halter, nicht als Zeuge.
Ich wusste nicht, dass das genaue Land eine Rolle spielt. Der Käufer hat den Wohn sitz in Bosnien. Das Ausfuhrkennzeichen würde doch sowieso auf ihn ausgegeben werden, wieso sollte ich das auf mich machen?
Mir ist halt nur wichtig, dass ab der Ummeldung mein Briefkastenstatus endet. Das muss gegeben sein, sonst werde ich das nicht machen.
Die Frage des wo der Halter wohnt ist deshalb entscheidend
§ 6 Antrag auf Zulassung
(2) Ein Halter ohne Wohnsitz und ohne gewöhnlichen Aufenthalt oder ohne Sitz und ohne Geschäftsleitung in der Bundesrepublik Deutschland, dessen Fahrzeug seinen regelmäßigen Standort in der Bundesrepublik Deutschland hat, hat der Zulassungsbehörde auf Verlangen einen Empfangsbevollmächtigten in der Bundesrepublik Deutschland zu benennen.
Dies gilt nicht, wenn der Halter seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt oder seinen Sitz oder seine Geschäftsleitung1.
in einem Mitgliedstaat oder einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (Vertragsstaat) hat, in den eine Zustellung nach § 9 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 4 des Verwaltungszustellungsgesetzes möglich ist, oder
in einem Staat hat, in dem das Europäische Übereinkommen vom 24. November 1977 über die Zustellung von Schriftstücken in Verwaltungssachen im Ausland (BGBl. 1981 II S. 533, 535) in Kraft ist.
HierNachzulesen
Ich frage mich warum man sich überhaupt auf etwas anderes als einen stinknormalen Autoverkauf an jemanden aus dem eigenen Land, der selber erscheint, selber direkt zahlt oder Anzahlung leistet, unterschreibt und das Auto nach der kompletten Bezahlung selber holt, oder von mir aus auch mit dem Ausfuhrkennzeichen selber ins Ausland verbringt, einlässt?
Was geht mich auch nur die kleinste Story um die Querelen des Käufers an oder warum sollte ich mich um irgendwelche Informationen bemühen müssen, nur weil der Interessent das Auto unter für mich nicht nachvollziehbaren Gründen nicht einfach kaufen und mitnehmen kann?
Ich versteh's nicht, ich habe bei meinem frisch vollzogenen Verkauf einfach jeden ganz kurz angebunden abgewimmelt bei dem ich nur ansatzweise merkte, dass der Interessent mir eine Story reindrücken wollte.
Zitat:
@futterkohl schrieb am 4. Januar 2024 um 20:13:22 Uhr:
OK aber wir reden hier wirklich nur für den Zeitraum bis zur richtigen Anmeldung bei ihm? Und bis dahin wird alles direkt zu mir zugestellt, oder es erst bei ihm im Ausland versucht? So ganz verstehe ich den Ablauf noch nicht...
Anders als mein Vorredner zum Besten gibt, verkaufst du ja dein Auto nicht "angemeldet ins Ausland". dein Käufer bekommt ein Ausfuhrkennzeichen und benötigt lediglich einen freundlichen Mitmenschen, der im Fall des Falles die für den Käufer bestimmte Post an diesen weiter leitet. Du bist nicht mehr Halter, nicht mehr Eigentümer und nicht mehr Fahrer. Eigentlich müsste sich eher der Käufer fragen, ob er dir vertrauen kann, dass du wirklich alles an ihn weiter leitest.
Wenn dir der Mensch, der dein Auto ja nun schon gekauft hat, einigermaßen koscher vorkommt, dann tu ihm doch den Gefallen und sei sein Empfangsbevollmächtigter. Ich würde es tun, wenn die sonstige Abwicklung des Verkaufes bis dahin problemlos war.
Am Ende hat er es übrigens jetzt doch per Spedition abholen lassen... das war alles zu kompliziert und terminlich unmöglich...
Und so sollten es alle anderen tun/machen lassen, die in ähnliche Situationen kommen...alles anere ist tatsächlich zu aufwendig und onTop steigen die Risiken das was schief läuft...loselose...für den Verkäufer...