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Nach Unfall - Versicherung vom Unfallgegner zahlt zu wenig ?!

Themenstarteram 20. Mai 2014 um 15:18

Hallo!

 

Hatte vor etwa 3 Wochen einen Unfall - Ich parkte normal auf einem Parkplatz und der Unfallverursacher ist mir schräg hinten reingefahren.

War selbst nicht vor Ort - Ich kam dann zufällig etwa eine halbe Stunde später raus und er hat sogar gewartet, war sehr nett und einsichtig.

Haben dann alles nötige ausgetauscht.

In meiner Vertragswerkstatt (Toyota) habe ich einen Kostenvoranschlag erstellen lassen.

In diesem wird der Schaden auf 1.399 beziffert, inklusive Mehrwertsteuer.

Der Unfallverursacher hat alles korrekt der Versicherung gemeldet und auch vons selbst bei denen Druck gemacht.

Heute bekam ich dann eine Überweisung von 772 €.

Den Schaden habe ich noch nicht reparieren lassen - Angenommen, ich hätte es getan, wovon die ja der gegnerischen Versicherung ausgehen muss, würde ich ja jetzt quasi fast de Hälfte alleine blechen müssen.

Ist das Vorgehen der Versicherung so korrekt ? Kann ich das anfechten ?

Polizei hatten wir damals nicht dazu geholt, da sie bei Blechschäden nicht anrücken.

Was habe ich nun für Möglichkeiten ? =/

Beste Antwort im Thema

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

@germania47

Und woher nimmst du die Gewussheit, das der Versicherer keine Abrechnung vorgenommen hat?

Es ist nicht selten, das eine Überweisung schneller ausgeführt, als ein Brief versandt und durch den Zusteller ausgeliefert ist.

Wenn ich im Laufe des Tages eine Zahlung eingebe wird Sie über Nacht auf das Kontoführende Institut überspielt; anders kenne ich es nicht. Ist auch ein Schutzmechanismus, falls eine Zahlung falsch ist kann dann noch korrigiert werden.

D.h. die Überweisung kommt günstigenfalls in 3 Tagen an.

In diesem Zeitraum ist eine Abrechnung in jedem Falle versandt. Daher die Gewissheit.

Klaus

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Frag bei der Versicherung an, wieso du so wenig bekommen hast. Schriftlich.

Hallo,

wenn du reparieren läßt, dann werden die Reparaturkosten, Nutzungsausfall oder Ersatzfahrzeug usw. erstattet.

Wenn du nicht reparierst, dann bekommst du eben weniger.

Z. B. keine Mehrwertsteuer und evtl. Abzüge bei den Arbeitslöhnen.

Liebe Grüße

Herbert

am 20. Mai 2014 um 15:42

Hallo,

korrekt ist, dass die USt. nicht ausbezahlt wird, sofern sie nicht anfällt (Reparatur). Grundlage ist hier §249 des BGB:

Zitat:

§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Sofern müsste grundsätzlich 1399€ / 1,19 = 1175,63 € reguliert werden.

Der Versicherer hat jedoch anscheinend den KVA auf 772€ gekürzt; also um 403€. In diesem Umfang musst die Kürzung beim Versicherer - wie bereits geschildert - schriftlich hinterfragen.

Beste Grüße

Phaeti

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

Hallo,

korrekt ist, dass die USt. nicht ausbezahlt wird, sofern sie nicht anfällt (Reparatur). Grundlage ist hier §249 des BGB:

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

Zitat:

§ 249 Art und Umfang des Schadensersatzes

(1) Wer zum Schadensersatz verpflichtet ist, hat den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre.

(2) Ist wegen Verletzung einer Person oder wegen Beschädigung einer Sache Schadensersatz zu leisten, so kann der Gläubiger statt der Herstellung den dazu erforderlichen Geldbetrag verlangen. Bei der Beschädigung einer Sache schließt der nach Satz 1 erforderliche Geldbetrag die Umsatzsteuer nur mit ein, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist.

Sofern müsste grundsätzlich 1399€ / 1,19 = 1175,63 € reguliert werden.

Der Versicherer hat jedoch anscheinend den KVA auf 772€ gekürzt; also um 403€. In diesem Umfang musst die Kürzung beim Versicherer - wie bereits geschildert - schriftlich hinterfragen.

Beste Grüße

Phaeti

Absolut korrekt.

Es ist, gelinde gesagt, absolute unverschämt, dass die Versicherung keine Abrechnung vorgenommen hat.

Grüße von Klaus

am 20. Mai 2014 um 16:37

@germania47

Und woher nimmst du die Gewussheit, das der Versicherer keine Abrechnung vorgenommen hat?

Es ist nicht selten, das eine Überweisung schneller ausgeführt, als ein Brief versandt und durch den Zusteller ausgeliefert ist.

Zitat:

Original geschrieben von xAKBx

@germania47

Und woher nimmst du die Gewussheit, das der Versicherer keine Abrechnung vorgenommen hat?

Es ist nicht selten, das eine Überweisung schneller ausgeführt, als ein Brief versandt und durch den Zusteller ausgeliefert ist.

Wenn ich im Laufe des Tages eine Zahlung eingebe wird Sie über Nacht auf das Kontoführende Institut überspielt; anders kenne ich es nicht. Ist auch ein Schutzmechanismus, falls eine Zahlung falsch ist kann dann noch korrigiert werden.

D.h. die Überweisung kommt günstigenfalls in 3 Tagen an.

In diesem Zeitraum ist eine Abrechnung in jedem Falle versandt. Daher die Gewissheit.

Klaus

Themenstarteram 20. Mai 2014 um 16:52

Also Post sollte diese Woche noch kommen.

Letzte Woche habe ich mit der Versicherung telefoniert.

Die wollten dann Kontonummer etc haben und haben.

Zusätzlich sagte sie noch was von wegen Lackierung, Weiterführung Bla Bla (Für mich absolutes Bahnhof-Gewäsch) Sie erwähnte auch beiläufig, dass die Summe nicht vollständig ausgezahlt wird.

Aber absolut unverständlich und hinter kilometerlangen Sätzen.

Allerdings meinte sie, dass das alles nochmal per Post kommt.

Ich bin aber stark davon ausgegangen, dass mir per Post nochmal alles erklärt wird und erst dann die Überweisung folgt

am 20. Mai 2014 um 16:59

Zitat:

Original geschrieben von RiLuMa

Ich bin aber stark davon ausgegangen, dass mir per Post nochmal alles erklärt wird und erst dann die Überweisung folgt

Nun war die Versicherung eben mal besonders schnell.

Also abwarten. Die Werkstätten packen grundsätzlich alles rein, was nur irgend möglich scheint (aber eben nicht immer ist; gerne z. B. eine Ganzlackierung wegen Schramme am Kotflügel). Meine konnte mal gar nicht verstehen, dass ich eine Radabdeckung mit Reifen-Schmierstreifen des "Gegners" einfach nur gereinigt habe. "Können wir doch mit bestellen - dann haben sie eine in Reserve"( und wir haben nochmal 30 EUR "verdient").

am 20. Mai 2014 um 18:22

Zitat:

Original geschrieben von RiLuMa

Allerdings meinte sie, dass das alles nochmal per Post kommt.

dann lasst uns doch abwarten, was in dem Schreiben steht.

Zitat:

Original geschrieben von germania47

 

Wenn ich im Laufe des Tages eine Zahlung eingebe wird Sie über Nacht auf das Kontoführende Institut überspielt; anders kenne ich es nicht. Ist auch ein Schutzmechanismus, falls eine Zahlung falsch ist kann dann noch korrigiert werden.

D.h. die Überweisung kommt günstigenfalls in 3 Tagen an.

In diesem Zeitraum ist eine Abrechnung in jedem Falle versandt. Daher die Gewissheit.

Klaus

Na, das ist aber nicht mehr ganz Stand der Technik..

Je nach beteiligter Bank ist es heute schon fast normal, dass eine Zahlung, die über Nacht rausgeht, am nächsten Tag, spätestens am Tag darauf, beim Empfänger wertgestellt ist.

Da ist die Post noch lange nicht da.

Bei uns gab es schon Anforderungen der Mitarbeiter, die Zahlungen technisch um 24 Stunden zu verzögern, um die unnötigen Rückfragen am Telefon zu vermeiden. "Ich hab Geld von Ihnen bekommen. Wofür ist denn das?" :rolleyes:

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von germania47

 

Wenn ich im Laufe des Tages eine Zahlung eingebe wird Sie über Nacht auf das Kontoführende Institut überspielt; anders kenne ich es nicht. Ist auch ein Schutzmechanismus, falls eine Zahlung falsch ist kann dann noch korrigiert werden.

D.h. die Überweisung kommt günstigenfalls in 3 Tagen an.

In diesem Zeitraum ist eine Abrechnung in jedem Falle versandt. Daher die Gewissheit.

Klaus

Na, das ist aber nicht mehr ganz Stand der Technik..

Je nach beteiligter Bank ist es heute schon fast normal, dass eine Zahlung, die über Nacht rausgeht, am nächsten Tag, spätestens am Tag darauf, beim Empfänger wertgestellt ist.

Da ist die Post noch lange nicht da.

Bei uns gab es schon Anforderungen der Mitarbeiter, die Zahlungen technisch um 24 Stunden zu verzögern, um die unnötigen Rückfragen am Telefon zu vermeiden. "Ich hab Geld von Ihnen bekommen. Wofür ist denn das?" :rolleyes:

Danke, bin zum Glück eine Weile aus dem Geschäft.

Klaus

am 20. Mai 2014 um 18:57

Zitat:

Original geschrieben von Hafi545

Zitat:

Original geschrieben von germania47

 

Wenn ich im Laufe des Tages eine Zahlung eingebe wird Sie über Nacht auf das Kontoführende Institut überspielt; anders kenne ich es nicht. Ist auch ein Schutzmechanismus, falls eine Zahlung falsch ist kann dann noch korrigiert werden.

D.h. die Überweisung kommt günstigenfalls in 3 Tagen an.

In diesem Zeitraum ist eine Abrechnung in jedem Falle versandt. Daher die Gewissheit.

Klaus

Na, das ist aber nicht mehr ganz Stand der Technik..

Je nach beteiligter Bank ist es heute schon fast normal, dass eine Zahlung, die über Nacht rausgeht, am nächsten Tag, spätestens am Tag darauf, beim Empfänger wertgestellt ist.

Da ist die Post noch lange nicht da.

Bei uns gab es schon Anforderungen der Mitarbeiter, die Zahlungen technisch um 24 Stunden zu verzögern, um die unnötigen Rückfragen am Telefon zu vermeiden. "Ich hab Geld von Ihnen bekommen. Wofür ist denn das?" :rolleyes:

da antworten wir: "wenn Sie es nicht haben möchten, können Sie es ja zurücküberweisen" o.a. dann ist das Eis schon einmal gebrochen." Das ist immer ganz nett, weil ja der AS eigentlich immer auf Zinne ist, egal was man macht :-)

Ich kenn auch die Technik, wie von Klaus beschrieben:

Bei reibungslosen Ablauf:

1. Tag Zahlung angestoßen

2. Tag Wertstellung Hausbank_VR

2. Tag Wertstellung Hausbank_AS, wenn Hausbank_AS = Hausbank_VR

3. Tag Wertstellung Hausbank_AS, wenn Hausbank_AS <> Hausbank_VR

gerne auch mal ein Tag länger wg. irgendwelche technischen Läufen.

Poststraße ist bei uns eine Katastrophe! Insofern ist es nichts Unbekanntes mit den Nachfragen zur Zahlung.

GRuß

am 21. Mai 2014 um 4:25

Zitat:

Original geschrieben von phaetoninteressent

Ich kenn auch die Technik, wie von Klaus beschrieben:

Bei reibungslosen Ablauf:

1. Tag Zahlung angestoßen

2. Tag Wertstellung Hausbank_VR

2. Tag Wertstellung Hausbank_AS, wenn Hausbank_AS = Hausbank_VR

3. Tag Wertstellung Hausbank_AS, wenn Hausbank_AS <> Hausbank_VR

gerne auch mal ein Tag länger wg. irgendwelche technischen Läufen.

Auch hier weise ich gerne nochmal darauf hin, dass es gesetzliche Votgaben gibt, wie lange eine Überweisung dauern darf:

http://www.motor-talk.de/.../zwangsstilllegung-t4943379.html?...

Es ist immer wieder interessant in welche Richtungen die Diskussionen hier abdriften. Kein Wunder, dass sich Fachleute immer mehr bedeckt halten mit Rat und Tat denn grundlos anpöbeln lassen muss man sich in seiner Freizeit nicht.

Genau wie dieses Versicherer-Gebashe...unverschämt, alles Verbrecher, sofort Klagen...gäähn.

Diskussionskultur ist selten gegeben.

zum Thema:

Ohne den Kostenvoranschlag zu sehen inkl. Schadenfotos ist jegliche Aussage zu den Abzügen raten ins Blaue. Sind eventuell Verbringungskosten aufgeführt oder Altschäden? Man weiß es nicht und kann nur vermuten. Überhöhte Stundensätze? Nicht versicherte Betriebsmittel?

Das die Post durchaus deutlich länger auf dem Weg zum Kunden ist als die Zahlung ist sogar eher die Regel.

Bei Versicherungen läuft oft alles über externe Druckzentren und Poststrassen. Wir bekommen regelmäßig Poststücke von Versicherungen die 2 Wochen und älter sind.

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