Nach Unfall keine Leistung,da Ermittlungsakte fehlt 3 Monate lanng...
Hi Leute,ich bin echt am verzweifeln. Ich hatte am 17.5 einen Unfall mit meinem Passat gehabt. Sachlage war Vor ort klar auch für die aufnehmende Polizei. Ich hatte Grün und die junge Dame raste beim Linksabbiegen mir rein. Es war Nachts und kein weiterer Verkehr. Naja,jedenfalls hatte sie dann behauptet,dass Sie einen grünen Pfeil gehabt hätte,aber das wurde recht schnell widerlegt,da sie sonst rot gehabt hätte,denn ein Warten auf der Kreuzung kommt bei dem Schadensbild nicht in Betracht. Ja ich hatte auch drei Zeugen,die das Selbe bezeugt haben. So ich dann zum Anwalt,der wollte die Ermittlungsakte der Polizei einfordern,was auch die gegnerische Vers. gemacht hat.Da der Vater der jungen Dame bei der Vers angerufen hatte und die Sachlage anders geschildert hatte. ( ich Idiot,hab der noch voll beigestanden und Verständniss gezeigt,weil die so aufgelöst war nach dem Unfall) So weit bin ich zur Zeit immer noch,ich warte immer noch auf die Akte und das nun schon seit 3 Monaten. Es kann doch nicht sein,dass mich so ein Unfall finanziell ruiniert,oder? Ich bin im Außendienst tätig und bin somit dringend drauf angewiesen. Jetzt kann ich mir kein Leihwagen mehr leisten,weil das einfach zu teuer wird, nun kommt noch dazu, dass mein Chef das bemerkt hat und mir nahgelegt hat,mich darum zu kümmern,sonst müsste ich in unbezahlten Urlaub gehen. Ein Unfall, nichtmal dran Schuld, dann solche Folgen.
Hat Jemand Tips,für weitere Vorgehensweise???
Ich bin echt ratlos,das kann doch nicht sein.
Gruß
Patric
Beste Antwort im Thema
Hat dein Anwalt die gegnerische HP auf die fehlende Vorfinanzierungsmöglichkeit hingewiesen? Falls nein sollte das umgehend nachgeholt werden.
Ähnliche Themen
46 Antworten
§147 StPO?Zitat:
Original geschrieben von bernhard70
Wenn ich die Akte berechtigtermaßen, also im Auftrag meines Mandanten angefordert habe, darf ich sie auch den Dritte weitergeben. In der Praxis war dies bislang kein Problem.
Was mich zu der Frage führt:
@TE
Ist die Unfallgegnerin bei dem Unfall verletzt worden?
[§147 StPO?Da steht aber auch nicht drin, an wen die Akte nicht weitergegeben werden darf. Die entsprechenden Kommentierungen gehen aber dahingehend, dass die Erkenntnisse aus der AKte durchaus auch an involvierte Dritte weitergegeben werden dürfen
Ich finde, wir sollten es dabei belassen, schließlich sind wir hier kein juristisches Diskussionsforum ... wie sieht das der Rest ??
Zitat:
Original geschrieben von bernhard70
Da steht aber auch nicht drin, an wen die Akte nicht weitergegeben werden darf.
Doch. Nicht an Dritte.
Die Frage wäre also, ob die Versicherung zum Rechtsverhältnis gehört.
Zitat:
Original geschrieben von bernhard70
Ich finde, wir sollten es dabei belassen, schließlich sind wir hier kein juristisches Diskussionsforum ... wie sieht das der Rest ??
Auch auf die Gefahr hin, dass es sonst noch jemanden interessiert, können wir es aber durchaus dabei belassen. Auch wenn ich die Kommentierungen noch gerne gesehen hätte.... 😁
Hat mich halt interessiert.
Aber Danke für dein Mitwirken!
Gruß Elk_EN
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Doch. Nicht an Dritte.
Die Frage wäre also, ob die Versicherung zum Rechtsverhältnis gehört.
mmhh.....
Sie dient doch zur Regulierung Berechtigter- und zur Abwehr unberechtigter Ansprüche gegenüber dritter.
Warum soll Sie daher nicht zum Rechtsverhältnis gehören? 😕
§147 STPO
..hätte mich aber auch interessiert.
Obiger § sagt doch:Nicht gestattet ist hingegen die Weitergabe an Dritte.Wäre in dem Fall doch die Vers. oder?
Gruß
Ups, Elken war schneller.Sorry
Zitat:
Obiger § sagt doch:Nicht gestattet ist hingegen die Weitergabe an Dritte.Wäre in dem Fall doch die Vers. oder?
Gruß
Der Paragraph sagt das nicht, das hat nur der Kollege, der den Text erstellt hat, dazugeschrieben. Lies mal den § 147 STPO im Originaltext.
Und jetzt Schluss ...
Ein (verfahrensbeteiligter) Versicherer hat ein Recht auf Akteneinsicht, kann das in der Regel aber nicht selbst, sondern muss dafür auch einen Rechtsanwalt beauftragen. Das kann auch der gegnerische Rechtsanwalt sein.
Und wenn dieser die Ermittlungsunterlagen bereits schon vorliegen hat, bietet er dies dem Versicherer auch an und erhält (selbstverständlicherweise) dafür auch seine Gebühren und hat dann dementsprechend auch im Auftrag des Versicherers gehandelt.
Wo ist also das Problem und wer sollte sich gegen eine solche Verfahrensweise beschweren? Wir sollten in Deutschland den Datenschutz wahren - man kann es aber auch übertreiben.
Verfahrensweise ist ja in Ordnung. War auch nur etwas verwundert über
die Aussage in dem Link.Meinerseits also kein Problem.
Gruß
Zitat:
Original geschrieben von xAKBx
... bietet er dies dem Versicherer auch an und erhält ... dafür auch seine Gebühren und hat dann dementsprechend auch im Auftrag des Versicherers gehandelt.
Bedeutet das, dass man sich nachträglich die Legitimation einholt, vorab Kopien der Ermittlungsakte zu versenden?
😁
Hallo,
ich hatte einen ähnlichen Unfall, nur mit einem LKW und bei mir gibts leider keine Zeugen.
Die ganze Sache war am 29.08.06 ist also fast genau ein Jahr her und ist vor Gericht.
Zum Wagen kann ich dir nur sagen, Kredit aufnehmen und neues Auto finanzieren.
Denn bis die Versicherung zahlt kann scho noch a weng dauern.
Aber was sagt dein Anwalt dazu???
Grüße
Manuel
Also,die Akte ist nun endlich da,da steht kurz drin,dass fünf Zeugen den Vorfall so beobachtet haben,wie ich es auch geschildert habe. Drei Leute reichen sogar noch was ein,eine Schmerzensgeld und die anderen Beiden wurden fast überfahren. Ich beiße mir jetzt schon in den Hintern,hätte ich damals geahnt,dass das so ausläuft,hätte ich mir einfach ein neues Auto finanziert und den Alten einfach dagelassen. Aber es war ja nicht abzusehen,ich dachte vielleich an ZWEI WOCHEN, und außerdem,trennt man sich so ungern von seinem alles geliebtem Auto,oder? NAja,nun scheint es so,dass ich diese Woche das Auto schonmal bekomme,wenn ich GLück habe,reicht mir die Werkstatt das Fahrzeug schon raus,ohne dass der Schaden schon reguliert ist,weil es sich doch nur noch um Formsache handelt. Nun drückt mir mal die Daumen,dass ich am Dienstag wieder Passat fahre. grins,geb Ecuh bescheid und DANKE,für Eure Tips, einige wahren sehr hilfreich.
Gruß
´
Patric
Zitat:
Original geschrieben von rayman_bln
Sachlage war Vor ort klar auch für die aufnehmende Polizei. Ich hatte Grün und die junge Dame raste beim Linksabbiegen mir rein. Es war Nachts und kein weiterer Verkehr. Naja,jedenfalls hatte sie dann behauptet,dass Sie einen grünen Pfeil gehabt hätte,aber das wurde recht schnell widerlegt,da sie sonst rot gehabt hätte,denn ein Warten auf der Kreuzung kommt bei dem Schadensbild nicht in Betracht. Ja ich hatte auch drei Zeugen,die das Selbe bezeugt haben. So ich dann zum Anwalt,der wollte die Ermittlungsakte der Polizei einfordern,was auch die gegnerische Vers. gemacht hat.
Es ist doch alles klar, Polizei und Zeugen auf Deiner Seite.
Der Rest ist mit einem Wort zu umschreiben:
Geduld.
Heut war es soweit, ich hab Ihn wieder,endlich. MEin Passat steht jetzt wieder in voller Pracht vor meiner Tür. Es hat nunmehr fast 5 Monate gedauert,aber jetzt hat es ja ein Gutes Ende,nun hoffe ich auf drei Wochen Nutzungsausfall und Wertminderung, wei hoch die nun ausfällt,weiß ich nicht,da der Wagen für 11000 Euro instandgesetzt wurde. Ja hätte ich das vorher gewusst,hätte ich einfach einen Neuen gekauft,aber das war ja nicht abzusehn. Nun hoffe ich einfach,dass da noch ein wenig Geld rauskommt,wegen den erwähnten Sachen. Ich wollt nur mal schnell bescheid geben.
Gruß
Patric
Hallo,
wollte einfach nur mal hier reinschauen, um mich für Euren Thread zu bedanken.
Ich hatte selbst vor 3 Monaten einen Unfall, bei dem mein Auto mit einem Pferd kollidiert ist. Dabei kam es zu einem Totalschaden.
Auch ich befasse mich derzeit mit der Problematik, dass die Versicherung sämtliche Verzögerungstaktiken anwendet, u.a. auch die Methode mit der "Einsicht der Ermittlungsakte". Ganz klar hatte die Polizei sich auch mächtig Zeit gelassen, die Akten an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten (immerhin etwa 9 Wochen).
Kurz und knapp, ich war also hoch verzweifelt, zumal ich mir zwischenzeitlich ein Auto bestellt hatte, bei dem ich 7000 € Anzahlung leisten wollte (immerhin möchte man vielleicht auch wieder mal mobil sein....), und zum damaligen Zeitpunkt war ich der festen Meinung, bis zur Auslieferung müsste der Schaden locker abgewickelt sein....
Nun stand ich also vor der Entscheidung, mir einen Unfallkredit aufzunehmen - und da fand ich dann Euren Beitrag, und den Hinweis, dass oftmals auch die Vollkaskoversicherung für den Schaden in Vorleistung geht - und sie tut es!
Also vielen lieben Dank nochmal - Vieles was hier über die Schadensabwicklung drin steht war mir wirklich sehr hilfreich! Jetzt kann ich mich wenigstens auf mein neues Auto freuen!