Nach Unfall keine Leistung,da Ermittlungsakte fehlt 3 Monate lanng...
Hi Leute,ich bin echt am verzweifeln. Ich hatte am 17.5 einen Unfall mit meinem Passat gehabt. Sachlage war Vor ort klar auch für die aufnehmende Polizei. Ich hatte Grün und die junge Dame raste beim Linksabbiegen mir rein. Es war Nachts und kein weiterer Verkehr. Naja,jedenfalls hatte sie dann behauptet,dass Sie einen grünen Pfeil gehabt hätte,aber das wurde recht schnell widerlegt,da sie sonst rot gehabt hätte,denn ein Warten auf der Kreuzung kommt bei dem Schadensbild nicht in Betracht. Ja ich hatte auch drei Zeugen,die das Selbe bezeugt haben. So ich dann zum Anwalt,der wollte die Ermittlungsakte der Polizei einfordern,was auch die gegnerische Vers. gemacht hat.Da der Vater der jungen Dame bei der Vers angerufen hatte und die Sachlage anders geschildert hatte. ( ich Idiot,hab der noch voll beigestanden und Verständniss gezeigt,weil die so aufgelöst war nach dem Unfall) So weit bin ich zur Zeit immer noch,ich warte immer noch auf die Akte und das nun schon seit 3 Monaten. Es kann doch nicht sein,dass mich so ein Unfall finanziell ruiniert,oder? Ich bin im Außendienst tätig und bin somit dringend drauf angewiesen. Jetzt kann ich mir kein Leihwagen mehr leisten,weil das einfach zu teuer wird, nun kommt noch dazu, dass mein Chef das bemerkt hat und mir nahgelegt hat,mich darum zu kümmern,sonst müsste ich in unbezahlten Urlaub gehen. Ein Unfall, nichtmal dran Schuld, dann solche Folgen.
Hat Jemand Tips,für weitere Vorgehensweise???
Ich bin echt ratlos,das kann doch nicht sein.
Gruß
Patric
Beste Antwort im Thema
Hat dein Anwalt die gegnerische HP auf die fehlende Vorfinanzierungsmöglichkeit hingewiesen? Falls nein sollte das umgehend nachgeholt werden.
46 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Darf er das?
Zum Rest: Dein Wort in des TE´s Ohr...
Zumindest für seine Akte
Ja 😎
Wenn er von der Versicherung mit der Akteneinsicht beauftragt wurde, darf er das nicht nur, er muss es sogar, denn die Akteneinsicht ist ein eigenes, vergütetes Mandat.
Und wenn er - wovon auszugehen ist - nicht von der Versicherung damit beauftragt ist?
@Dellenzaehler
Kopien anfertigen ist klar.
Aber darf er einen Aktenauszug an Dritte faxen?
alleine schon um die regulierung zu beschleunigen, sollte er die akte an die versicherung weiterleiten.
man muß hier aber auch sagen:
wenn die akte erst mitte august zur staatsanwaltschaft ging, dann kann die versicherung für die verzögerungen auch nichts. die fordern die an, und müssen dann halt auch warten, bis die beamten alles fertig und weitergeschickt haben.
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Zitat:
Original geschrieben von Elk_EN
Und wenn er - wovon auszugehen ist - nicht von der Versicherung damit beauftragt ist?
@Dellenzaehler
Kopien anfertigen ist klar.
Aber darf er einen Aktenauszug an Dritte faxen?
also, ich meine mal Ja. Er darf ja auch seinem Mandanten Akteineinsicht gewähren. Alles was in so einer Strafakte steht kann sein Mandant lesen. Ob er alledrings Kopien weiterleisten darf, da bin ich mir ehrlich gesagt jetzt auch nicht so Sicher..... 😕
Vieleicht kann Bernhard70 da noch mal was zu sagen?
Der Mandant darf die Akte auf jeden Fall sehen, denn in dessen Auftrag ist sie ja angefordert worden. Auch eine Übersendung an die Versicherung ist kein Problem, denn diese ist ja auch mit der Regulierung befasst und damit kein unbeteiligter Dritter. Vielfach bekommen sogar wir Anwälte von der gegnerischen Versciherung selbst den Auftrag, die Akte zu besorgen und denen zuzusenden.
Alles klar. Danke 🙂
Kann das sein, dass die Versicherung die Akten selbst gar nicht anfordern kann und das nur über einen Rechtsanwalt geht? 😕
Hi,
ich kenn das nur so, dass deine Versicherung in Vorleistung tritt, wenn ein Gutachten eines KFZ- Sachverständigem vorliegt und diese sich das Geld bei der generischen Versicherung zurückholt!
Also solltest du deine Versicherung kontaktieren und dort die Sachlage schildern und sofern du Vollkasko haben solltest, ist das noch nie ein Problem gewesen!
Wenn du keine Vollkasko haben solltest und deine Versicherung nicht in Vorleistung treten möchte, dann kannst du mal deinen Automobilclub kontaktieren und die Sachlage schildern, die können auch helfen!
Grüße
Zitat:
Original geschrieben von Dellenzaehler
Alles klar. Danke 🙂
Kann das sein, dass die Versicherung die Akten selbst gar nicht anfordern kann und das nur über einen Rechtsanwalt geht? 😕
genauso läut es ...
Was soll denn da der Automobilclub machen,hätte ich auch vielleicht mal früher drauf kommen können.
Ich denke schon,dass das Verzögerungstaktik der gegnerischen Versicherung war. Es haben vier Zeugen und ich den Sachverhalt so geschildert,wie es passiert ist und die Aussagen stimmte überein. Alo vier Zeugen haben die Schuld der Unfallverursacherin gegeben,kurz gesagt. Da sagt sie kurz was dagegen und das reicht schon,das Ganze so zu verzögern? In was für einem Staat leben wir denn? Es ist klar,dass ich jetzt erstmal ganz ruhig bin,bis ich den Schaden reguliert bekommen habe,aber dann klage ich gegen die gegnerischen Versicherung. Ich will Schmerzensgeld,die 14 Tage für den Ausfall des Wagens und Verdienstausfall. SOwas kann nicht sein. Ja,ich bin sauer,weil ich auch Fehler mache,aber dann so trotzig lügen,kann ich nicht verstehen. Sie hatte selber vor Ort gesagt,dass sie mich nicht gesehen hatte und so auch der Polizei gesagt,dass sie nicht aufgepasst hat, nee aber der dummer Vater,der sich da einmischen musste.Jetzt hoffe ich,dass Sie zur NAchschulung muss,Gerechtigkeit muss sein.
Gruß
Patric
Zitat:
Original geschrieben von rayman_bln
Was soll denn da der Automobilclub machen,hätte ich auch vielleicht mal früher drauf kommen können.
Ich denke schon,dass das Verzögerungstaktik der gegnerischen Versicherung war. Es haben vier Zeugen und ich den Sachverhalt so geschildert,wie es passiert ist und die Aussagen stimmte überein. Alo vier Zeugen haben die Schuld der Unfallverursacherin gegeben,kurz gesagt. Da sagt sie kurz was dagegen und das reicht schon,das Ganze so zu verzögern? In was für einem Staat leben wir denn? Es ist klar,dass ich jetzt erstmal ganz ruhig bin,bis ich den Schaden reguliert bekommen habe,aber dann klage ich gegen die gegnerischen Versicherung. Ich will Schmerzensgeld,die 14 Tage für den Ausfall des Wagens und Verdienstausfall. SOwas kann nicht sein. Ja,ich bin sauer,weil ich auch Fehler mache,aber dann so trotzig lügen,kann ich nicht verstehen. Sie hatte selber vor Ort gesagt,dass sie mich nicht gesehen hatte und so auch der Polizei gesagt,dass sie nicht aufgepasst hat, nee aber der dummer Vater,der sich da einmischen musste.Jetzt hoffe ich,dass Sie zur NAchschulung muss,Gerechtigkeit muss sein.
Gruß
Patric
Aber deswegen bekommst du auch nicht früher dein Geld.....
Zitat:
Original geschrieben von alex_golf3_gti_
Wenn du keine Vollkasko haben solltest und deine Versicherung nicht in Vorleistung treten möchte, dann kannst du mal deinen Automobilclub kontaktieren und die Sachlage schildern, die können auch helfen!
Vorausgesetzt er ist in einem Automobilclub.
Wie können die dem TE hier deiner Meinung nach helfen?
Geben die Kredite?
Gehen die in Vorkasse?
oder was sollen die hier machen?
.....deiner Meinung nach... 😕
Zitat:
Original geschrieben von bernhard70
Der Mandant darf die Akte auf jeden Fall sehen, denn in dessen Auftrag ist sie ja angefordert worden.
Klar.
Klarer geht´s nicht.
Zitat:
Original geschrieben von bernhard70
Vielfach bekommen sogar wir Anwälte von der gegnerischen Versciherung selbst den Auftrag, die Akte zu besorgen und denen zuzusenden.
Auch klar, dann sind die Anwälte legitimiert.
Zitat:
Original geschrieben von bernhard70
Auch eine Übersendung an die Versicherung ist kein Problem, denn diese ist ja auch mit der Regulierung befasst und damit kein unbeteiligter Dritter.
Nicht klar.
Sind die RAe dazu - ohne Auftrag der "gegnerischen" Versicherung - von Gesetzeswegen
befugt?
Ob es geduldet wird, wollte ich nicht wissen.
Zitat:
Nicht klar.
Sind die RAe dazu - ohne Auftrag der "gegnerischen" Versicherung - von Gesetzeswegen befugt?
Ob es geduldet wird, wollte ich nicht wissen.
Ich sehe zumindest keine rechtliche Grundlage, die die Weitergabe von Ermittlungsakten an die Versicherung verbieten würde. Wenn ich die Akte berechtigtermaßen, also im Auftrag meines Mandanten angefordert habe, darf ich sie auch den Dritte weitergeben. In der Praxis war dies bislang kein Problem. Falls einer der Mitschreiber hier eine Rechtsgrundlage findet, die eine Weitergabe verbietet, lass ich mich gerne eines besseren belehren