Nach Unfall abgeschleppt: Einsatzdauer strittig - auf der Suche nach Deja Vus (A8/B17 Augsburg)

Nach einem Unfall aufgrund einer gerissenen Bremsscheibe wurde leider nach Anforderung durch die Autobahnpolizei mein T5 (RIP) vom Seitenstreifen "geborgen".

Unter anderem unschön war daran, dass das Abschleppunternehmen eine Einsatzdauer bis 01:50 Uhr behauptet, ich aufgrund eines gemachten Bildes meines abgeladenen Fahrzeugs aber doch recht sicher bin, dass das Einsatzfahrzeug um 1:26 Uhr, sogar eher etwas früher, gereinigt und wieder abgestellt war.

In Verbindung mit einem ebenfalls strittigen Einsatzbeginn macht das dann gleich ~150€ bzw. +50% der Kosten (exklusive Verwahrung und "Vermittlung"😉 aus. Ein Studium in Augsburg war ausreichend, dass mir das Unternehmen schon vorher einschlägig bekannt war.

Hier schreibe ich in der Hoffnung, dass sich Mitleser finden denen es mit dieser Firma genauso ging, da es in einer gerichtliche Klärung enden könnte. Die Welt ist klein - eine weitere interessante Rechnung des Unternehmens habe ich bereits zufällig in einem Firmenwagen meines AG gefunden...

Der fragliche Unternehmer hat sich "günstig" in der Nähe des Kreuzes Augsburg West (A8/B17) positioniert. Betroffene wissen recht sicher wer gemeint ist.

Beste Antwort im Thema

Hallo, Frund,

es steht jedem frei, sich gegen solche Kosten mit einem Schutzbrief abzusichern.

Zu Deiner unterschwellig angedeuteten Kungelei zwischen Polizei und Abschleppdienst:

Du kannst davon ausgehen, dass die Autobahnpolizei in diesem Bereich mit diesen und mit anderen Abschleppdiensten Verträge hat und dass bei Aufträgen, bei denen Eile geboten ist, bei denen Fahrzeuge direkt von der Autobahn oder vom Standstreifen geholt werden müssen, nur die ASD gerufen werden, die in den Listen der Polizei vermerkt sind.

Dafür bekommt die Polizei aber keine Umsatzbeteiligung, sondern sie stellt damit sicher, dass diese ASD gewisse Forderungen erfüllen können, die für eine schnelle und professionelle Bergung einfach notwendig sind.

Dies sind z. B. vorgegebene Zeiten, in denen der ASD vor Ort sein muss, er muss fachkundiges Personal beschäftigen, er muss mit dem nötigen Equipment ausgestattet sein, er muss genug Platz haben, um die Fahrzeuge unterstellen und ggf. auch vor unberechtigtem Zugriff schützen zu können usw.

Wie mein Vorredner schon schrieb, sehe ich nach Deiner Beschreibung noch keinen Anhaltspunkt, dass man Dich übers Ohr gehauen hat.

Viele Grüße,

Uhu110

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Juli 2017 um 09:13:25 Uhr:


Bei einer Anzeige muss nur dargelegt werden, dass eine Straftat geschehen sei. Den Beweis für den Vorsatz muss man nicht liefern. Das soll ja die Ermittlung erst ergeben. 😰

Wenn Du auf das Recht der Rückforderung des Hinterlegungsbetrages verzichtet hast, dann ist das ZBR ausgehebelt. An das Geld kommst Du aber auch erst wieder mit einem Titel oder einer Zustimmung des Gläubigers ran. Clever. 😎

Natürlich kann ich eine Strafanzeige stellen - mach ich aber nicht, weil es wie gesagt unmöglich ist hier Vorsatz nachzuweisen. Ich weiß auch nicht sicher, ob es Vorsatz war. Sondern vielleicht auch einfach nur die Unfähigkeit/der Unwillen die eigenen Einsatzzeiten sauber zu erfassen, weil es ja "irgendwie schon passen wird", in Verbindung damit Fehler nicht eingestehen zu können. Und der Normalkunde zahlt dann ja ohnehin damit es nicht noch pro Tag 16€ für einen nicht mal asphaltierten Premium-Standplatz mehr werden.

Auf das Recht zur Rücknahme habe ich nicht verzichtet - funktioniert trotzdem.

Das hängt dann vom Verhalten des Gläubigers ab. Da die von Dir gewählte Form der Hinterlegung keine Erfüllungswirkung hat, würde ihm weiterhin das ZBR zustehen. Dass er es nicht genutzt hat, war seine Entscheidung.

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Juli 2017 um 09:28:34 Uhr:


Das hängt dann vom Verhalten des Gläubigers ab. Da die von Dir gewählte Form der Hinterlegung keine Erfüllungswirkung hat, würde ihm weiterhin das ZBR zustehen. Dass er es nicht genutzt hat, war seine Entscheidung.

Sicher, dass es für die Sicherheitsleistung die Erfüllungswirkung braucht? Das Wesen einer Sicherheitsleistung ist ja gerade in solch einem Fall/beim einschlägigen Hinterlegungsgrund ein anderes als das einer schuldbefreienden Zahlung. Sonst wäre der Hinterlegungsgrund vollkommen sinnlos/redundant, weil alternativ einfach schuldbefreiend geleistet werden kann. Falls du dazu wirklich mehr weißt, gerne mit Verweis auf Kommentar...

Für die Sicherheitsleistung nicht. Aber für den Entfall des ZBR (das mit der Sicherheitsleistung ja nicht direkt zu tun hat) schon.

Die rechtlichen Folgen der Sicherheitsleistungen (es gibt diverse Konstellationen) sind vielfältig. Das mitunter die Verzugszinsen weiterlaufen können, überrascht auch in der Praxis gelegentlich.

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Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Juli 2017 um 10:10:40 Uhr:


Für die Sicherheitsleistung nicht. Aber für den Entfall des ZBR (das mit der Sicherheitsleistung ja nicht direkt zu tun hat) schon.

§ 273 Abs. 3?

Frage wäre letztlich ob nur eine nicht rücknehmbare Sicherheitsleistung hier eine wirksame Sicherheitsleistung ist.

Aber bei dem Thema herrscht allg. nicht die große Sicherheit, wie man in Foren der damit befassten Rechtspfleger schnell sieht. Die Kommentarlage ist mäßig.

Hallo, Frund,

Zitat:

@Frund schrieb am 12. Juli 2017 um 01:33:38 Uhr:


Praktisch hatte meine Freundin schon mal den Fall mit einem AXA-Schutzbrief, dass der durch die Polizei beauftragte ASD der gleiche war wie der AXA-Partner vor Ort. Weil die Vermittlung anders war und das dann angeblich auch nicht mehr zu ändern war war die gleiche Arbeit doppelt so teuer. Wer das verteidigen will, kann das natürlich tun.

verteidigen kann ich hier nichts, denn diesen Fall kenne ich logischerweise nicht und so etwas entspricht nicht im Geringsten meinen eigenen Erfahrungen.

Bei uns haben die Fahrzeuglenker die Möglichkeit, sich vor Ort anhand einer Liste einen der im Bereich zuständigen ASD auszusuchen und dabei sind alle möglichen Schutzbriefe abgedeckt.

Mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem der Kunde Nachteile hatte, weil er den ASD nicht selber, sondern über die Polizei verständigt hat, im Gegenteil, denn wenn der ASD über die Polizei verständigt wird, geht es meistens erheblich schneller.

Zitat:

Kann man auch drüber diskutieren... ob dass denn der Weltuntergang wäre, wenn ein Fahrzeug auf der AB mit einem Meter Abstand vom Fahrstreifen und Warndreieck die Nacht über auf dem Standstreifen stehen bleibt.

Nö, darüber gibt es nichts zu diskutieren, denn die Erfahrung hat gezeigt, dass ein Pannen - oder Unfallfahrzeug auf dem Standstreifen immer eine Gefahr darstellt und dass es immer wieder zu Unfällen mit dort abgestellten Fahrzeugen kommt, selbst, wenn sie ordnungsgemäß abgesichert sind.

Hallo, Berlin-Paul,

Zitat:

@berlin-paul schrieb am 12. Juli 2017 um 08:57:38 Uhr:


Wer sich betrogen fühlt, der kann eine Strafanzeige erstatten. Mach das oder lass es. 🙄

wo siehst Du in diesem Fall auch nur ansatzweise den Betrugsverdacht?

Viele Grüße,

Uhu110

Uhu, der TE fühlt sich betrogen. Das kann er anzeigen. Was draus wird ... naja, da sind wir sicher einer Meinung. 😉

Lieber Frund,
ich verstehe, dass du dir hier ein bisschen deinen Frust von der Seele reden möchtest.
Hast du vielleicht mal mit dem Unternehmen gesprochen? Dir erklären lassen, wie die Rechnung zustande kommt und deine Einwände dazu ausgesprochen?

An deinem Kommentar zum Auto stehen lassen auf dem Standstreifen sieht man, wie irrational du an die Sache ran gehst und eine andere Sichtweise nicht im geringsten akzeptieren willst.

Reg dich nicht so auf und freu dich, dass dir nicht mehr passiert ist und du auch "schnell und sicher" von der gefährlichen Autobahn runter gebracht wurdest.

Schon einen Schutzbrief abgeschlossen fürs nächste mal?

Zitat:

@oThErSiDe schrieb am 13. Juli 2017 um 20:27:03 Uhr:


Lieber Frund,
ich verstehe, dass du dir hier ein bisschen deinen Frust von der Seele reden möchtest.
Hast du vielleicht mal mit dem Unternehmen gesprochen? Dir erklären lassen, wie die Rechnung zustande kommt und deine Einwände dazu ausgesprochen?

Klar - bringt aber nichts bei jemand, der sich daran gewöhnt hat, durch Zurückbehaltungsrecht in Verbindung mit 16€ Standplatz am Tag zu hebeln.

Zitat:

An deinem Kommentar zum Auto stehen lassen auf dem Standstreifen sieht man, wie irrational du an die Sache ran gehst und eine andere Sichtweise nicht im geringsten akzeptieren willst.

... ändert an der Sache hier nichts. Aber bemerkenswert, dass du hier was von "eine andere Sichtweise nicht im geringsten akzeptieren willst" schreibst, aber nur die bloße Erwähnung der Vorstellung, dass ein Fahrzeug evtl. auf dem Standstreifen bleiben kann (eine andere Sichtweise) so kategorisch und kompromisslos einordnen musst.

Zitat:

Schon einen Schutzbrief abgeschlossen fürs nächste mal?

Habe ich mittlerweile schon verstanden, dass das "Man hätte ja einen Schutzbrief haben können." hier DAS "Argument" ist um die Defizite des Systems nicht wahrnehmen zu müssen. Hat man in Deutschland aber oft, dass man sich schlechte Zustände irgendwie zurecht redet anstatt sich damit auseinanderzusetzen. ("GEZ ist ok - obwohl so bescheuert wie öffentlich-rechtliche Zeitungen - weil dafür bekommt man ja "Qualität" und schaut nicht wie der Pöpel RTL2."😉

Ich gehe richtig in der Annahme, dass für 250€/500€/750€/1000€ vom Supermarktparkplatz abgeschleppt werden, auch ok ist, weil man da ja nicht unberechtigt parken hätte müssen und "freie Marktwirtschaft"?

Was mancher eben nicht wahrhaben will ist, dass die Marktstruktur hier der Gestalt ist, dass selbst ein Schutzbrief nicht immer absichert, wenn der Abschleppdienst die Zwangslage ausnutzt und ordentlich zulangt.

Letztlich geht es um diese Aspekte hier aber nicht mal - die regen mich qua eines intakten Gerechtigkeitsempfindens zwar auch auf - Stein des Anstoßes ist aber letztlich, dass es für mich nicht akzeptabel ist wenn aus 1:26 Uhr, 1:50 Uhr werden, weil man es machen kann und dann praktischerweise ~150€ mehr rauskommen.

Wenn ein Abschleppdienst seine Fahrzeuge zum Service bringt und dann statt 9 Arbeitseinheiten 15 auf der Rechnung draufstehen, weil der Monteur danach noch 5 Einheiten irgendwas machen musste - was nicht näher konkretisiert werden kann - findet er das sicher angemessen. Die 14 (9+5) Arbeitseinheiten muss man natürlich auch auf 15 aufrunden, weil die Taktung halt so ist. ^^ Wenn er dann sein Auto nicht mehr wieder bekommt bis er das zahlt und pro Tag noch 20€ für den tollen Händlerparkplatz verlangt wird hat er dafür sicher ebenfalls Verständnis. Bei der nächsten Rechnung bei der 2 Arbeitseinheiten auf 10 aufgerundet werden dann sicher noch mehr.

Und wenn ein Zahnarzt (ggf. im Notdienst ggü. einem Patienten, der sich nicht noch jemand anders suchen kann) die Zeit, die seine Sekretärin zum Rechnung schreiben braucht, als Behandlung abrechnen will und die Fahrt zur Praxis sowieso, weil er das in seiner Preisliste halt so hingeschrieben hat, kann man das, wenn man wie mancher hier drauf ist ok finden und darauf verweisen, dass das ja egal ist, weil man ja eine Krankenversicherung ("Schutzbrief"😉 zu haben hat. Alternativ ist man dann ja selbst schuld und alles ist fair.

An dem Punkt bin ich nicht angekommen und will da auch nicht hin.

In Deutschland haben wir bei ähnlichen Problematiken deswegen staatlich regulierte Preise: Z. B. bei Taxen und für den o. g. Zahnarzt gibt es die GOÄ. Selbst für den gemeinen Abmahnanwalt hat man zumindest so getan als hätte man versucht eine Deckelung zu etablieren...

Ich muss mich hier korrigieren: Oben habe ich behauptet es wären 16€ pro Tag für den Standplatz verlangt worden. Es sind nur 12€.

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