Nach Totalschaden verwendet gegnerische Versicherung den EK- Listenpreis als Berechnung!??
Hallo Leute!
Bin mir nicht sicher, aber ich glaube das mich die gegnerische Versicherung abzocken will.
Hatte mit meinem Audi einen Unfall, da ich das Auto in den Graben setzte, nachdem ich das entgegenkommende Auto gestreift hatte, das zur hälfte auf meiner Spur unterwegs war! ...Folge, Totalschaden!!
Jetzt berechnet mir die gegnerische Versicherung als Zeitwert eine Summe von 11.500.-!
Laut Listenpreis hat mein Audi einen EK -Listenpreis von 11.200.- und einen VK -Listenpreis von 14.700.- Euro!
Ich bin der Meinung, das ich unterm Strich, mit Abzug des Restwertes des Fracks auf eine Summe von 14.700.- Euro kommes
müßte, den wenn ich mir ein anderes Auto kaufen möchte, muß ich mich auch nach dem VK -Listenpreis orientieren, oder nicht???
Muß noch dazu sagen, daß ich aus Österreich komme. Weiß nicht wie es in Deutschland ist.
Wäre euch dankbar, wenn ihr mir weiterhelfen könntet!
Mfg, CM6!!
17 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von Hafi545
Das wäre, als ob er auch ein Schmerzensgeld in den WBW reinrechnen würde..............
Das machen wir doch sowieso schon immer....😁
Gruß
Delle 😉
Endlich mal einer, der sich traut, es zu sagen!
😁😁
So ein Pech, nun kann ich es nicht mehr streichen.........🙂😰