Nach Totalschaden, Versicherung zahlt Mietwagen nur 20 Tage
Ich hatte mit meinem Fahrzeug im August einen unverschuldeten Unfall
(Schuldfrage geklärt). Mein Fahrzeug wurde vom Gutachter als Totalschaden deklariert. Die Schadenhöhe (ca.7000 €) wurde von der gegnerischen Versicherung sofort im vollem Umfang anerkannt.
Den Fall habe ich zur Sicherheit einem Anwalt übergeben und mir einen Leihwagen geholt. So weit so gut. Leider lies sich die Versicherung mit der Auszahlung der Schadensumme ohne erkennbaren Grund über anderthalb Monate Zeit. E-mail und Telefonate mit der gegnerischen Versicherung brachten keine Abhilfe. Der Bearbeiter teilte mir nur mit, das er 200 Anträge
auf dem Tisch hätte und es eben dauere. Zwischenzeitlich bat ich meinen Anwalt um Klärung einer verlängerten Mietzeit.
Ich konnte ich mir in der Zeit der unbezahlten Schadenhöhe natürlich
kein Fahrzeug gleichen Wertes anschaffen.(Alter kredit konnte nicht abgelöst werden, usw.)und war auf den Mietwagen unabdingbar angewiesen.
Nach dem die Schadenhöhe eingegangen ist habe ich den Mietwagen am gleichem Tag abgegeben.
Nun will die gegnerische Versicherung aber nur die allseits bekannten 20 Tage Mietdauer zahlen und nicht die weiteren 25 was natürlich problemlos möglich gewesen wäre, wäre die Schadenssumme rechzeitig überwiesen worden.
Nun fühle ich mich in der Gleichstellung vor dem Unverschuldetem Unfall erheblich verletzt, da die gegnerische Versicherung mir natürlich nicht plausibel erklären kann, wie ich ohne Zahlung der Schadenhöhe ein gleichwertiges Fahrzeug hätte anschaffen können und somit den Mietwagen hätte früher abgeben können.
Ich hoffe mir kann jemand weiterhelfen oder weis einen ähnlichen Fall.
Vielen dank im voraus.
Beste Antwort im Thema
Die "allseits bekannten" 20 Tage sind allseits bekannte 14 Tage. Mit den 20 Tagen bist Du also schon ganz gut bedient.
Wenn Du 45 Tage eine Mietwagen fährst und Dich wunderst, dass der nicht erstattet wird, frag Dich mal, was Du gemacht hättest, wenn Du den Unfall selbst verschuldet hättest.
Wärst Du dann auch so lange Mietwagen gefahren, bis Du das Geld für ein Ersatzfahrzeug zusammengespart hättest?
Manchmal muss man sich schon wundern...🙄
Naja, Dein Anwalt wird´s schon richten. Wenn Du Glück hast, lässt sich der Versicherer auf einen Vergleich ein und zahlst nur einen Teil der Mietwagenkosten.
23 Antworten
Zitat:
Original geschrieben von melle.101
Ich bitte hier nochmals nachdrücklich um seriöse Antworten!
Du hast doch hier fast ausschließlich seriöse Antworten bekommen!
(außer das Ding mit der weibl. Leseschwäche und meinem Anschlusssatz)
P.S.:
für mich wieder ein typischer Fall bei MT: Der TE bekommt nicht die Antworten die er lesen will / erhofft und spielt gleich beleidigte Leberwurst.
Hallo Gemeinde, um kein neues Thema zu öffnen würde ich gerne das hier weiterführen.
Weiß jemand zufällig ob ein Mietwagen bei einem Vollkaskoschaden zusteht ?
Die Versicherung gewehrt nur einen, wenn man den Wagen in der vorgeschlagenen Werkstatt
Das Fahrzeug reparieren lässt. Dürfen die das ?
Müssen die ein Auto gewähren was meinem entspricht ?
Natürlich muss die Versicherung auch bei einem Vollkaskoschaden einen Mietwagen gewähren.
Lass dich nicht verarschen.
Das sind immer die gleichen Ausreden mit Sachen Partnerwerkstatt, warum die keinen bezahlen wollen.
Steht alles so in deinen von dir vereinbarten Akbs, dass die auch so einen bezahlen müssen.
Na das ist ja ein Ding, seit wann gibt es denn flächendeckend einen Ersatzwagen vom Versicherer in der Vollkasko? Das machen ohne Werkstattbindung nur ein paar.
LEjockel
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Stimmt, man muss da nur reinschauen.
Wenn ich TE und Opfer der dot.com-Gesellschaft wäre, würde ich die AKB hier einstellen und hoffen, dass jemand für mich das Lesen abnimmt.
Wer liest denn schon AKBs wenn ich schnell mal im Forum fragen kann?
Gruß Frank,
nur die AKBs zum entsprechenden Vertrag sind die richtgen AKBs. 😉
Deswegen schrieb ich ja, dass die TE ihre AKB hier einstellen soll, damit jemand für sie das Lesen und Verstehen abnehmen kann.
Ich liebe diese passive Versorgungshaltung😁
Zum Thema 1:
Das hätte man auch leicht ergooglen können. Dass der Anwalt das weiter verfolgt liegt in dem Fall sicherlich am Gebühreninteresse. Der muss wissen, dass das über die 20 Tage hinaus nicht klappt.
http://rechtsanwalt-mittler.de/infoblatt-unfallsachen/
"Reparieren Sie das Fahrzeug erst später oder kaufen sich ein Ersatzfahrzeug erst wenn die Versicherung reguliert (dies kann mehrere Wochen dauern) wird der Mietwagen für diese Zeit nicht ersetzt."
Zum Thema 2:
Wer mit einer Versicherung bei Reparaturen eine Werkstattsteuerung vereinbart hat, bekommt bei den meisten Versicherern für die Dauer der Reparatur einen Ersatzwagen. Aber, wie hier schon geschrieben, es hilft letztlich nur ein Blick in die AKB des eigenen Versicherers.