nach Totalschaden Restwertbörse - wer bekommt den Erlös?
Hallo miteinander!
Ich bin relativ verzweifelt, weil mir bei meinem Problem auch das liebe Internet bisher keinerlei Auskunft geben konnte, und das "Wissen" von Bekannten auseinanderdriftet. Folgender Sachverhalt:
Zum 01.01. diesen Jahres haben wir die Autoversicherung gewechselt.
Am 10.01. ist mein Schatz von der Strasse abgekommen, Überschlag, Auto Totalschaden, kein anderes Fahrzeug war beteiligt.
Das Gutachten wurde erstellt und uns zugesendet, zeitgleich mit dem Ergebnis der Gebote aus der Restwertbörse!
Wiederbeschaffungswert 12000€
Restwertgebot 3888€
Reparaturkosten 21000€
Dass das alles nicht mit rechten Dingen zugeht, das Auto garnicht in die Börse hätte gehen dürfen ohne unser ok, und dass die Versicherung uns prellt ist mir klar. Darum soll es garnicht gehen hier.
Meine Frage ist nur:
Wir bekommen die Differenz Wiederbeschaffungswert minus Restwert, klar.
Das Auto wird verkauft an den Höchstbietenden für diese 3888€.
Den Verkauf müssen wir selbst mit dem Bieter abwickeln.
ABER: wer bekommt denn nun diese 3888€???
Ich habe nun schon alle Varianten gehört: der Erlös kommt komplett der Versicherung zu, oder er kommt komplett uns zu, oder - was die Versicherung behauptet - der Betrag wird zwischen uns und der Versicherung aufgeteilt.
Hat jemand Erfahrung bzw das Know-How wie das funktioniert? Ich steh echt am Schlauch!
Vielen Dank für eure Antworten!
Beste Antwort im Thema
Zitat:
@wastl50 schrieb am 31. Januar 2019 um 16:22:34 Uhr:
Ich frage mich gerade, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer ursächlich für den Überschlag verantwortlich ist (sondern Selbstverschulden) welche Versicherung soll denn da leisten ? - oder Vollkasko ??
na klar, die vollkaskoversicherung kommt dafür auf.
20 Antworten
Zitat:
@wastl50 schrieb am 31. Januar 2019 um 16:22:34 Uhr:
Ich frage mich gerade, wenn kein anderer Verkehrsteilnehmer ursächlich für den Überschlag verantwortlich ist (sondern Selbstverschulden) welche Versicherung soll denn da leisten ? - oder Vollkasko ??
na klar, die vollkaskoversicherung kommt dafür auf.
<na klar, die vollkaskoversicherung kommt dafür auf
Abzüglich Selbstbeteiligung
<mit dem im Gutachten aufgeführten Restwertaufkäufer Kontakt aufnimmst
< und den Verkauf des FZGs vornimmst
Ich lese immer Restwert ..Restwert ..hab aber keine Ahnung wie das
abgewickelt wird.
Was ist wenn der Restwertaufkäufer das Auto nicht mehr haben will..oder
ist er daran gebunden ? Kann er den Preis drücken ? Was dann ?
Zitat:
@Herm schrieb am 2. Februar 2019 um 19:46:50 Uhr:
Was ist wenn der Restwertaufkäufer das Auto nicht mehr haben will..oder
ist er daran gebunden ? Kann er den Preis drücken ? Was dann ?
Das Restwertangebot ist verbindlich und gilt für einen bestimmten Zeitraum, steht aber normalerweise alles im Gutachten oder im Schreiben der Versicherung.
ja, Datum wie lange das Angebot zählt steht im Gutachten, die Käufer werden sich auch dran halten, weil sonst die Meldung an die Börse geht das es Probleme gab und der Käufer sonst da raus fliegt.
Hatte einmal den Fall da fand der Käufer immer wieder eine Ausrede, warum er nicht kommen konnte, in diesem Fall hatte der Gutachter das Fahrzeug einfach noch mal reingestellt.
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Restwertangebote sind verbindlich, du rufst den Aufkäufer an, der holt das Auto ab, Geld bekommst direkt du. Entweder per Überweisung vor ab oder bar in die Hand. Ist sehr unkompliziert.
Von der Versicherung gibt es den Rest.
Hat das Gutachten Mängel wie z.B. KM Stand, etc. dann sollte der Sachverständige halt nochmal nachbessern, wenn es für dich ne Aussicht darauf gibt, dass das FZ dann mehr wert ist.
<dass die Fotos, die am Unfallort gemacht wurden, keinerlei Schäden an der Beifahrerseite aufweisen
< Jetzt sind ganz plötzlich lauter Dellen drin,
< die uns als Altschaden und somit wertmindernd angekreidet werden.
Da würde ich auch noch mal nachfragen warum das so ist..
Fotos vom Unfallort vorlegen.